Patientenrechte: Wider Willen in der Psychiatrie

  • Was mir noch einfiel:


    die Institution der FW ist in sehr vilen Staaten und Kulturen als "staatlich" fest im Bewusstsein der dort lebenden Bevölkerung.
    Das ist ja auch der Grund dafür, daß es den Feuerwehren hierzulande kaum gelingt, Migranten in ihre Reihen zu bekommen.
    Das dies nicht die einzige Ursache für Nachwuchsmangel ist, weiss ich auch - ebenso, daß auch sehr vielen Deutschen die Freiwilligkeit der Feuerwehren am Gesäss vorbeigeht...


    Ich persönlich habe einfach Bauchgrummeln bei der Vorstellung, daß die älteste Bürgerinitiative Deutschlands, die RETTEN - LÖSCHEN - BERGEN - SCHÜTZEN als Wahlspruch hat, hier als Vollzugsorgan tätig wird.
    Wäre dies alles so selbstverständlich, dann hätte die Polizei keine Wasserwerfer mehr; die roten Auto's können ja auch ganz doll spritzen...was man in Nachrichtenmeldungen aus aller Welt bei Demonstrationseinsätzen der FW immer wieder sehen kann.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wie ich es hier in Köln erlebt habe. Der Betroffene wird einem Arzt vorgestellt. Dieser entscheidet dann, aufgrund des Gesprächsverlaufs. Besteht in irgendeiner Form Eigen oder Fremdgefährdung`?. Wenn dies zutrifft, und der Pat."Bündnissfähig" ist. wird ihm die Möglichkeit gegeben, ohne das PsychKG Also auch ohne Zwang in sofortige Stationäre Behandlung einer geschützten Station zu kommen. Falls er es nicht ist für max.48 Stunden per PsychKG, auf die geschützte Station, danach wird ein Richter vom Vormundschaftsgericht denjenigen Gegutachten. Die Fahrten machen dann RTW die mit verbeamtete Feuerwehrleute besetzt sind. Dieses Formular hatte mal 7 Durchschläge.


    Bündnisfähigkeit : Das Versprechen glaubhaft ablegen zu können, sich bei einer Akut verschlechterung so zeitig zu melden, das noch maßnahmen getroffen werden ,können ohne riesengrosse einschnitte in Die Pat. Rechte (z.B. Fixierung auf freiwilliger Basis wird vom Pat unterschrieben.)


    Lieben Gruss abbavater1998

    "Jedes Ding hat drei Seiten: eine positive, eine negative und eine komische!" (Karl Valentin)


    "Tue erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche" ( Franz von Assisi)

  • @Raphael: Ich muss dich enttäuschen, auch in echten Metropolen sieht es bzgl. der Behördendienste nicht besser aus, zumindest nicht in Berlin und Hamburg. Allerdings hatte ich den Eindruck, dass du meinen Kritikpunkt falsch verstanden hast. Es entspricht nicht der gelebten Wirklichkeit, dass sich Retter (RD / BFW) wirklich mehr mit dem Patienten rangeln müssen, nur weil sie Vollzugsbeamte ist. Die Fragestellung ist letztlich eher, wer ordnet den Zwang an. Jeder Bürger ist bei Gefahr im Verzug berechtigt und wenn zumutbar auch verpflichtet, einzugreifen. Daher wird in einer akuten Gefahrensituation jede RTW Besatzung unter Beachtung des Eigenschutzes eigentlich immer eingreifen. Die Polizei ist zur Vollzugshilfe verpflichtet, wenn sie darum ersucht wird. Es geht also weitgehend wirklich um die Frage "wer ordnet an?" und das sehe ich bei medizinischem Fachpersonal besser untergebracht als bei medizinischen Laien.


    Wenn der Zwang lediglich die Anordnung ist "Sie müssen jetzt mitkommen" und der Patient unter Gegenwart des RDs eine tragbare Gefahr darstellt, ist es dem Vollzugsbeamten im RD / bei der FW allerdings freigestellt, nicht um Vollzugshilfe zu ersuchen. Dies ist insbesondere bei Sekundärverlegungen interessant, wenn der Patient schon sicher fixiert und sediert ist. Aber beim aggressiven Patienten der tatsächlich körperlicher Gewalt bedarf habe ich es noch nicht erlebt, dass die Polizei nicht letztendlich den unmittelbaren Zwang angewendet hat. Ich habe es sehr wohl mehrfach erlebt, dass dies initial durch den RD passierte, um Schlimmeres zu verhindern. Darüber kann man nun diskutieren...


    Ich habe sowohl in Bereichen gearbeitet, wo wir nicht polizeiliche Vollzugsbeamte hatten und in welchen, in denen das nicht der Fall war. Die Einsatzabläufen bei der Gefahr im Verzug haben sich überhaupt nicht unterschieden. Der Unterschied war nur, dass wir entweder den Freiheitsentzug angeordnet haben oder ihn dringlich empfohlen. Bei Sekundärfahrten ist es wie gesagt sehr interessant...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • @RaWi: unabhängig von gesetzlichen Vorschriften (die nun mal unterschiedlich sind) sehe ich eine Einweisung nicht zwingend als eine Aufgabe des RD. an meinem vorigen Arbeitsort sind viele "fürsorgliche Freiheitsentzüge" von der Kantonspolizei durchgeführt worden. Dies waren praktisch ausschliesslich Einweisungen unter Zwang - nach ärztlicher Einschätzung. Wieso eigentlich nicht ?

  • @RaWi: unabhängig von gesetzlichen Vorschriften (die nun mal unterschiedlich sind) sehe ich eine Einweisung nicht zwingend als eine Aufgabe des RD. an meinem vorigen Arbeitsort sind viele "fürsorgliche Freiheitsentzüge" von der Kantonspolizei durchgeführt worden. Dies waren praktisch ausschliesslich Einweisungen unter Zwang - nach ärztlicher Einschätzung. Wieso eigentlich nicht ?


    Das frage ich mich ganz ehrlich auch schon lange. Weil die ganzen Fahrten von selbst- und fremdgefährdenden Patienten, die sich in den RTW setzen und mit Polizeibegleitung in eine Psychiatrie gefahren werden sind meines Erachtens Resourcen Verschwendung. Klar kann man argumentieren, dass das ein medizinisches Problem ist, aber das heilt der RD auch nicht aufm Weg in die Psychiatrie. Und wenn es Probleme während der Fahrt gibt, greift meist eh die Polizei ein und nicht der Rettungsdienst. Also warum den Patienten (nach Feststellung der Transportfähigkeit durch den Arzt) nicht in ein Polizeiauto setzen (weil die brauch ich ja sowieso) und damit die eh knapp bemessene Resource RTW schonen?
    Ausnahmen natürlich bei wirklichen medizinischen Indikationen (z.B. Mediintox, Sedierung während Transport etc.).

  • Weil es Dienstvorschriften (zumindest in einigens Bundesländern) gibt, die es den Polizisten verbieten kranke oder verletzte Bürger (=Patienten) zu transportieren. Aber ich gebe dir dennoch Recht. Man sollte sich überlegen ob das so sinnvoll ist udn ob man das nicht "anpasst".

  • In meinem Psychiatriepraktikum sagte unser betreuender Arzt, daß ein Großteil der Notfälle von der Polizei aufgegriffen und gebracht wird.

  • @Raphael: Ich muss dich enttäuschen, auch in echten Metropolen sieht es bzgl. der Behördendienste nicht besser aus, zumindest nicht in Berlin und Hamburg. Allerdings hatte ich den Eindruck, dass du meinen Kritikpunkt falsch verstanden hast. ..
    Es geht also weitgehend wirklich um die Frage "wer ordnet an?" und das sehe ich bei medizinischem Fachpersonal besser untergebracht als bei medizinischen Laien.


    Eine Enttäuschung ist es nicht, es war nur eine Vermutung.
    Das alle nur mit Wasser kochen, ist mir bewusst - die Wassertemperatur könnte halt unterschiedlich sein.


    Die reine medizinisch-fachliche Kompetenz mag ausschlaggebend sein - wobei ich mir die ketzerische Frage erlaube, wie die im Rahmen der herkömmlichen (rettungsdienst) Ausbildung erworben wird.
    Die FA-Anerkennung für Psychiatrie soll ja etwas länger sein...
    Gegenüber Polizeibeamten mag sie höher ausfallen.


    Mir geht es letztendlich um die Frage, inwieweit die Institution RD mit welchen Rechten in der Öffentlichkeit dasteht.
    Politische Spinner greifen ja schon seit vielen Jahren rotlackierte Auto's an, weil die "zum System" gehören.
    Ebenso wissen weite deutschgebürtige Bevölkerungskreise ebenso wie Migranten oft nichts über die grundlegende freiwillige Basis des Feuerwehr- bzw. Rettungswesens.
    Ich persönlich halte es für einen Verlust des Ansehens in der Öffentlichkeit, wenn eine helfende Institution zeitgleich als vollstreckende / staatliche Institution auftritt.
    Damit meine ich NICHT eine lebensrettende Aktion, weil bspw. ein "Springer" von seinem Tun abgehalten wird.
    In einer solchen Situation wird wohl jedem Gaffer bewusst sein, daß ggf. auch mit energischer Kraft der Patient von seiner Tat abgehalten wird und einer wweiteren Versorgung bedarf.
    Ich denke vielmehr an die eher leisen, bspw. häuslichen Vorgänge im weiten Feld der psychiatrischen Erkrankungen, die ggf. mit Eigen- und/oder Fremdgefährdung einhergehen.


    Institutionen wie FW oder RD sind nach meiner festen Überzeugung eben keine staatlichen Instanzen mit Vollstreckungsgewalt - sie handeln zwar nach gesetzlichen Grundlagen, aber das ist auch alles.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Also warum den Patienten (nach Feststellung der Transportfähigkeit durch den Arzt) nicht in ein Polizeiauto setzen (weil die brauch ich ja sowieso) und damit die eh knapp bemessene Resource RTW schonen?

    Ein kurzes OT:
    Im hiesigen Bereich würde das derzeit schon daran scheitern, dass die Polizei kein Geld mehr für die Benzinkosten ihrer Fahrzeuge hat. Leider handelt es sich hier um keinen Scherz, die hiesige Polizei hat tatsächlich akuten, finanziellen Bedarf und hat aus Sparzwängen die Fahrten mit den Streifenwagen auf das Notwendigste reduziert. Zum Glück ist Sommer, da kann die Streife mit dem Fahrrad oder zu Fuß wenigstens noch Spaß machen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ein kurzes OT:
    Im hiesigen Bereich würde das derzeit schon daran scheitern, dass die Polizei kein Geld mehr für die Benzinkosten ihrer Fahrzeuge hat. Leider handelt es sich hier um keinen Scherz, die hiesige Polizei hat tatsächlich akuten, finanziellen Bedarf und hat aus Sparzwängen die Fahrten mit den Streifenwagen auf das Notwendigste reduziert. Zum Glück ist Sommer, da kann die Streife mit dem Fahrrad oder zu Fuß wenigstens noch Spaß machen.


    Willkommen im grün-roten Ba-Wü!


    J. :pfeif:


  • Ein kurzes OT:
    Im hiesigen Bereich würde das derzeit schon daran scheitern, dass die Polizei kein Geld mehr für die Benzinkosten ihrer Fahrzeuge hat. Leider handelt es sich hier um keinen Scherz, die hiesige Polizei hat tatsächlich akuten, finanziellen Bedarf und hat aus Sparzwängen die Fahrten mit den Streifenwagen auf das Notwendigste reduziert. Zum Glück ist Sommer, da kann die Streife mit dem Fahrrad oder zu Fuß wenigstens noch Spaß machen.


    Naja. Auch wenn ich das ziemlich erschreckend finde, die Polizei muss ja trotzdem mit. Meistens fährt ja ein Polizist im RTW mit und der andere im Polizeiauto hinterher. Somit (bis auf die Belegung mit nur einer Person ;) kein Sprit gespart...

  • die Institution der FW ist in sehr vilen Staaten und Kulturen als "staatlich" fest im Bewusstsein der dort lebenden Bevölkerung.

    Ist das hier etwa anders? Die Feuerwehr ist auch ein Teil einer Behörde! Also quasi "Staat"...


    Wäre dies alles so selbstverständlich, dann hätte die Polizei keine Wasserwerfer mehr; die roten Auto's können ja auch ganz doll spritzen...

    Hab da was gefunden: WaWe Ratzeburg :D


    Weil die ganzen Fahrten von selbst- und fremdgefährdenden Patienten, die sich in den RTW setzen und mit Polizeibegleitung in eine Psychiatrie gefahren werden sind meines Erachtens Resourcen Verschwendung. Klar kann man argumentieren, dass das ein medizinisches Problem ist, aber das heilt der RD auch nicht aufm Weg in die Psychiatrie.

    Viele Erkrankungen und Verletzungen werden während des Transportes ins Krankenhaus nicht geheilt, den Patienten wird deswegen nun aber auch nicht die Mitfahrt verweigert! Ich finde Psych-Transporte auch nicht besonders prickelnd, aber ich denke schon das diese gerechtfertigt sind. Auch eine Erkrankung des Geistes ist eine Erkrankung die der medizinischen Hilfe benötigt. Warum sollte ich mir dann dafür zu fein sein? Und Ressourcen binde ich auch damit, wenn man mal wieder die Bauchschmerzen ins Krankenhaus schubbert, die bereits seit 3 Wochen bestehen und der Patient fit genug wäre zu Fuß zum Hausarzt zu gehen.


    Die reine medizinisch-fachliche Kompetenz mag ausschlaggebend sein - wobei ich mir die ketzerische Frage erlaube, wie die im Rahmen der herkömmlichen (rettungsdienst) Ausbildung erworben wird.

    Auch ein Problem, was hoffentlich mit der neuen NotSan-Ausbildung behoben wird. In der Krankenpflegeausbildung hat man verschiedene "Außeneinsätze" zu absolvieren, somit auch in der Psychiatrie. Da wir aber Pflegekumpels sind, weißt Du das bestimmt. Aber mal so allgemein...


    Mir geht es letztendlich um die Frage, inwieweit die Institution RD mit welchen Rechten in der Öffentlichkeit dasteht.
    [...] Politische Spinner greifen ja schon seit vielen Jahren rotlackierte Auto's an, weil die "zum System" gehören.

    Ich biete im Rettungsdienst Sicherheit - ich verkaufe sie nicht! Wer eine Dienstleistung will soll sich eine Pizza bestellen. Man muss sich nur mal die LRettDG anschauen um zu merken, dass letztendlich der Staat für den Rettungsdienst verantwortlich ist. Völlig egal dabei wie er diesen durchführt - ob mit Berufsfeuerwehr, kommunalen Angestellten oder privaten Anbietern (z.B. HiOrg, Private). Letztendlich gibt es nur unterschiedliche Aufgaben (z.B. polizeiliche Gefahrenabwehr, usw.). Und auch die Feuerwehr kann ganz schön den Staat raus hängen lassen (z.B. das Räumen von Gebäuden, kurzfristige Verpflichtung von unbescholtenen Bürgern im Rahmen der Gefahrenabwehr (z.B. § 30 Duldungs- und Hilfspflichten, usw., egal ob es sich dabei um einen leitenden Branddirektor oder um den Ehrenbeamten Müller-Lüdenscheid als Ortsbrandmeister von Pusemuckelhausen handelt. Einen Verlust des Ansehens in der Öffentlichkeit durch Zwangsmaßnahmen bei psychisch erkrankten Personen halte ich nicht wirklich für relevant. Die tagelange uniformierte Sauferei bei Feuerwehrfesten jedoch schon...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • [align=justify]
    Einen Verlust des Ansehens in der Öffentlichkeit durch Zwangsmaßnahmen bei psychisch erkrankten Personen halte ich nicht wirklich für relevant. Die tagelange uniformierte Sauferei bei Feuerwehrfesten jedoch schon...


    Du meinst die niedrigen Sachsen in den schmucken Ausgehuniformen (die vor dreissig Jahren einmal gepasst haben) und einem hochroten Kopf in Kombination mit torkelndem Schritt auf der INTERSCHUTZ in Hannover? :-D

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Du meinst die niedrigen Sachsen in den schmucken Ausgehuniformen (die vor dreissig Jahren einmal gepasst haben) und einem hochroten Kopf in Kombination mit torkelndem Schritt auf der INTERSCHUTZ in Hannover? :-D

    Jau, so könnte es gewesen sein! :D Deswegen war ich in Privatklamotten da, besuche auch nicht die RettMobil (vielleicht mit dem 124 RIC DME am Gürtel - es könnte ja sein, dass ...) sondern versuche sinnvolle Messen/Kongresse zu besuchen!


    OT: Fährt eigentlich jemand zur akut 2012 nach Bremen?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.