EU-Vergaberecht gilt nicht für den Rettungsdienst

  • Das EU-Vergaberecht wird nicht auf den Rettungsdienst angewandt. Dies entschied nun der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments: http://www.skverlag.de/rettung…-fuer-rettungsdienst.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich bin mir gerade nicht sicher, aber bedeutet diese Entscheidung nicht einfach, dass nicht auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden muss? Generelle bundesweite Ausschreibungen wären ja weiterhin möglich.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich bin mir gerade nicht sicher, aber bedeutet diese Entscheidung nicht einfach, dass nicht auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden muss? Generelle bundesweite Ausschreibungen wären ja weiterhin möglich.

    ich hab mich nicht getraut danach zu fragen ;-)
    Und bundesweit möglich oder sogar nicht nötig? Alles beim alten?

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • ich hab mich nicht getraut danach zu fragen ;-)
    Und bundesweit möglich oder sogar nicht nötig? Alles beim alten?


    Moment, hier geht's um das Konzessionsmodell! Beim Submissionsmodell wird alles beim Alten bleiben. Auch wird weiterhin die Verpflichtung zur Bekanntgabe von neuen RD Leistungen im Konzessionsmodell und die damit verbundene Transparenzpflicht nicht berührt sein (sog. Vergabe light).


    So sehe ich das zumindest. :rolleyes_1:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Rettungsdienst.de: EU: Konzessionsmodell bleibt erhalten


    http://www.rettungsdienst.de/m…ell-bleibt-erhalten-34834


    "....Von dem Beschluss der EU sind neben Rheinland-Pfalz auch Baden-Württemberg, Bayern, Berlin sowie Hamburg betroffen. Auch hier wird das Konzessionsmodell praktiziert, während in den anderen Bundesländern nach dem ausschreibungspflichtigen Submissionsmodell verfahren wird...."

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Diese Entscheidung überrascht mich nicht. Sollte es wirklich dbaei bleiben, dass das Konzessionsmodell ausschreibungsfrei bleibt werden wohl einige Länder in dieses System wechseln.

  • Verstehe ich das richtig das es nun in Ländern mit Konzessionsmodell auf längere Sicht keine Ausschreibungen von z.B. Rettungswachen geben wird ? Also das z.B. die Wache des Anbieters xy,die er seit 20 Jahren betreibt, solange in dessen Trägerschaft bleibt wie er möchte und nur dann ausgeschrieben wird wenn xy diese abgeben möchte ?

  • Verstehe ich das richtig das es nun in Ländern mit Konzessionsmodell auf längere Sicht keine Ausschreibungen von z.B. Rettungswachen geben wird ? Also das z.B. die Wache des Anbieters xy,die er seit 20 Jahren betreibt, solange in dessen Trägerschaft bleibt wie er möchte und nur dann ausgeschrieben wird wenn xy diese abgeben möchte ?



    Genau so ist es! Was heißt da 20 Jahre. Vielfach ja schon 50 Jahre oder sogar mehr!


    Ausnahme sind die neu hinzukommenden Leistungen. Das muss dann nicht mal eine komplette Wache sein sondern da reicht schon ein zusätzliches NEF oder RTW, solange es sich nicht nur um eine Ausweitung einer bestehenden Leistung handelt. Allerdings werden da bislang in Baden Württemberg noch keine wirklichen Wettbewerbe ausgetragen sondern man versucht sich einvernehmlich zu einigen. :sad:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Allerdings werden da bislang in Baden Württemberg noch keine wirklichen Wettbewerbe ausgetragen sondern man versucht sich einvernehmlich zu einigen. :sad:


    Auch wenn ich jetzt vielfaches Kopfschütteln ernten werde: aber diese "Regelung" muss nicht immer zum Nachteil der Beschäftigten sein, denn bei welchen Kosten kann man nochmals am meisten sparen...? ;-)

  • Auch wenn ich jetzt vielfaches Kopfschütteln ernten werde: aber diese "Regelung" muss nicht immer zum Nachteil der Beschäftigten sein, denn bei welchen Kosten kann man nochmals am meisten sparen...? ;-)


    Natürlich, wenn man eine Bilanz verändern will, geht man an den Stellenschlüssel. Du kannst Materialeinkauf, das Fuhrparksystem etc. alles zentralisieren. Kein Thema, aber diese Dinge wirken sich nicht so schön, positiv auf eine Bilanz aus, wie wenn ich einfach Personalkosten einsparen, da wird die G+V Rechnung immer wieder positiv verändert. Ist der Träger ein Verein muss er natürlich aufpassen, die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Aber das will ich hier nicht weiter ausführen und würde das Thema auch verfehlen. Von daher stimmt es unterm strich schon, das man als Angestellter einer Hiorg, die fest im Sattel sitzt sicher weniger dadurch gefährdet ist seinen Arbeitsplatz zu verlieren.

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Bis zum Juni sollen die Trilog Gespräche bei der EU zu dem Thema (Novellierung des Vergaberechts bei Konzessionen) erfolgt sein. Für mich sieht es momentan so aus als könnte die Vergabe des RD gegen die Ausschreibungspflicht der Wasserversorgung noch ausgetauscht werden können.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

    Einmal editiert, zuletzt von Manne ()

  • was denn nun? GuV oder Bilanzierung?


    Ohne G+V keine Bilanzierung oder?!

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
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  • GuV oder Bilanzierung?


    GuV und Bilanzierung gehören zusammen §§ 242, 266 275 HGB


    Das ODER wäre die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG


    Edit: Rechtschreibung

  • Ob das alles tatsächlich so in der Sitzung im September in Brüssel verabschiedet wird ist noch fraglich.
    Doch selbst dann muss erst einmal eine Umsetzung in den Mitgliedsstaaten der EU erfolgen.


    Die Diskussion Subissions- oder Konzessionsmodell ist eine sehr umfangreiche und letztlich hängt es immer davon ab, welche Personen das Ganze dann regional mit Leben füllen und wie :-) Und ob Ausschreibungen sinnvoll sind wird sicherlich an anderer Stelle bereits ausgiebig diskutiert...


    Aber hat mal jemand die Begleittexte gelesen? Ganz nebenbei steht dort nämlich, dass Notfallrettung und Krankentransport (es fehlt die nähere Erläuterung ob qualifizierter KT) voneinander zu trennen sind und somit würde ggf. mal der KT auch in Konzessionsländern ausschreibungspflichtig.... WIR SIND GESPANNT WAS KOMMEN MAG :-)

  • Ob das alles tatsächlich so in der Sitzung im September in Brüssel verabschiedet wird ist noch fraglich.
    Doch selbst dann muss erst einmal eine Umsetzung in den Mitgliedsstaaten der EU erfolgen.


    Die Diskussion Subissions- oder Konzessionsmodell ist eine sehr umfangreiche und letztlich hängt es immer davon ab, welche Personen das Ganze dann regional mit Leben füllen und wie :-) Und ob Ausschreibungen sinnvoll sind wird sicherlich an anderer Stelle bereits ausgiebig diskutiert...


    Aber hat mal jemand die Begleittexte gelesen? Ganz nebenbei steht dort nämlich, dass Notfallrettung und Krankentransport (es fehlt die nähere Erläuterung ob qualifizierter KT) voneinander zu trennen sind und somit würde ggf. mal der KT auch in Konzessionsländern ausschreibungspflichtig.... WIR SIND GESPANNT WAS KOMMEN MAG :-)


    In Baden Württemberg ist der Krankentransport schon komplett privatisiert! Der Rettungsdienst im Prinzip auch, da Leistungsträger und Leistungserbringer identisch sind. Nur per Gesetz wird die Unternehmensart und die Anzahl der zugelassenen Unternehmen beschränkt.


    Notfallrettung wird auf die vier Non-Profit Unternehmen ASB, DRK, JUH und MHD sowie Bergwacht und DLRG beschränkt. In der Luftrettung kommt hier noch die DRF hinzu.



    Wie bereits oben erwähnt finden hierzu momentan die sog. Trilog Verhandlungen statt!

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Die Frage der Privatisierung hat sich (meiner Meinung nach) in meinem von Ihnen zitierten Text nicht gestellt...
    Ich möchte auch ausdrücklich nicht bewerten wo in welcher Form RD und KT wie durchgeführt werden. Wenn sich wesentliche Vertragsinhalte (z.B. Veränderungen in der Regelvorhaltung) ergeben, müsste ggf. dieser Teil europaweit ausgeschrieben werden (bei Studium der aktuellen Begleittexte und fehlender klarer Definition bezüglich Krankentransport (qualifiziert oder -Beförderung?) könnte das auch zukünftige Erhöhungen in der KT-Vorhaltung in BaWü betreffen (die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert nationale Gesetze anzupassen...)). Zumindest das zuständige Ministerium in BaWü hat diese "Gefahr" auch erkannt und nicht ohne Grund deshalb einen EU-Abgeordneten öffentlich auf dem RD-Kongress am 19.04.2013 in Berlin gebeten, diese Fragestellung mit nach Brüssel zu nehmen. Gerade für BaWü muss man hoffen, dass der qualifizierte KT wieder in den RD (auch finanziell) integriert wird.