ZitatMan mag es nun als Klugscheisserei ansehen, aber bitte lasse mich an dieser Stelle eine Korrektur anbringen: Es geht hier nicht um die Belange einer Volksgruppe, sondern um die bilateralen Beziehungen zwischen zwei Staaten.
Die allerdings nicht in ein Strafverfahren gehören und von denen sich vor allem ein Gericht nicht beeindrucken lassen darf. Man stelle sich nur einmal vor, man käme zu einem Freispruch mangels Beweisen (oder auch nur zu einer anderen rechtlichen Bewertung, die vielleicht gar nicht einmal so fern liegt) ... Dann aus Staatsräson oder aufgrund det bilateralen Beziehungen zu verurteilen wäre vielleicht doch etwas verfehlt.