Ich wollte mich mal so bei euch erkundigen ob es bei euren Arbeitgebern schon irgendwelche Äußerungen zum möglichen Ablauf einer Ergänzungs- bzw. Nachprüfung für RA´s zum NotSan mit mehr als fünf Jahre Berufserfahrung gibt? Im Ländle hat man da zum Teil bei dem einen oder anderen AG schon eine Vorstellung: möglichst bald, schnell, einfach, billig und möglichst alle :rolleyes2:
Vorstellungen zur Umsetzung der Nachprüfung zum NotSan?
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möglichst bald, schnell, einfach, billig und möglichst alle
Damit war ja gar nicht zu rechnen...
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Im Ländle hat man da zum Teil bei dem einen oder anderen AG schon eine Vorstellung: möglichst bald, schnell, einfach, billig und möglichst alle :rolleyes2:
Darauf wird es hinaus laufen-diesmal kein Ritterschlag, aber dafür Neckerman...
Einzig denke ich dass es für "Externe", sprich die die Prüfung auf eigene Kosten machen rel. teuer werden wird.
Warum sollen sich die Schulen mit der Prüfung auch nicht eine goldene Nase verdienen...Grüße aus PNG
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Interesant wäre für mich ob die normalen Prüfungsmodalitäten gelten für die Überleitungsprüfung. A la 1 2 3 raus oder ob man auch mit trial and error ans Ziel kommt. Vereine mit eigener Schule wie die RKISH etc aben es dann ja leicht einen Prüfungsmarathon zu organisieren. Ausser Personalkosten nix gewesen Jeder bleibt solange bis er bestanden hat.
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In einer Prüfungsordnung wird dann schon stehen, wie viele Versuche man hat.
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Neuestes Gerücht: anerkannte RA's sollen möglicherweise nun doch nicht automatisch zur Ergänzungsprüfung zugelassen werden!
Da diese ja keine RettAss Prüfung zuvor abgelegt hätten. -
Ja natürlich ..... ein vor dem Gesetz anerk. Beruf wird 10 mal unterschiedlich behandelt. Wer kommt auf solchen Stuss?
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Da braucht nur drinzustehen, dass das Examenszeugnis vorzulegen ist.
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Meiner Auffassung nach zählt nur die Anerkennungsurkunde als RA!
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Meiner Auffassung nach zählt nur die Anerkennungsurkunde als RA!
Richtig..., da braucht man sich in die Richtung keine weiteren Gedanken machen.
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Meiner Auffassung nach zählt nur die Anerkennungsurkunde als RA!
Wie unterscheidet sich diese denn bei anerkannten und ausgebildeten Rettungsassistenten? Es ist eine Urkunde, welche die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung dokumentiert. Da steht nichts davon, wie diese Berechtigung erworben wurde. Oder habe ich dich missverstanden?
Zum Gerücht: ich würde es als Gerücht abhaken. -
Wenn in 20 Jahren dann ein neues Gesetz rauskommt, wird zwischen anerkanntem und schulischen NFS unterschieden.
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Wenn in 20 Jahren dann ein neues Gesetz rauskommt, wird zwischen anerkanntem und schulischen NFS unterschieden.
Du hast jene mit einem B.Sc oder M.Sc Abschluß vergessen :D. -
Nein, zwischen anerkanntem anerkanntem, anerkanntem schulischem, schulischem schulischem und schulischem anerkanntem und .... äh..... ja.
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Was ich jetzt gehört habe, kommt wieder was neues!
Wer bis zum 31.12.2013 RA ist, kann durch einen 3 wöchigen Kurs mit abschlussprüfung NotSan werden.
RAs die bereits schon einmal übergeleitet wurden, können nicht mehr zum NotSan übergeleitet werden und müssen, wenn sie wollen, so wie
alle die nach dem 31.12.2013 RA werden, einen längeren kurs besuchen.Wenn das so kommt, dann muss ich :bad:
Ab 01.02.2014 (also 4 wochen später), ist mein RaiP-Jahr rum -
Können wir die substanzlosen Gerüchte nicht einfach für uns behalten?
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Ich hab gehört, mit einem kleinen Fernstudium kann man Arzt werden. Man ist dann aber nur Notarzt, und darf nur mit RFP zusammenarbeiten...
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Ich hab gehört, mit einem kleinen Fernstudium kann man Arzt werden. Man ist dann aber nur Notarzt, und darf nur mit RFP zusammenarbeiten...
Das ist richtig, setzt jedoch zwingend die Notgeburt in Verbindung mit einer Nottaufe voraus. Das Notabitur hingegen ist nicht zwingend notwendig, jedoch hilfreich.
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Auf Basis dessen, was ich heute persönlich von einem Mitglied einer Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertretern mehrerer Organisationen & Bildungseinrichtungen sowie Vertretern des entsprechenden Innenministeriums) gehört habe, welche sich auf Ebene eines Bundeslandes mit Plänen zur Umsetzung der Ergänzungsprüfung beschäftigt (anscheinend ohne auch nur ansatzweise eine Idee hinsichtlich der Inhalte einer zukünftigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu haben), wundern mich die ganzen realitätsfremden Gerüchte nicht weiter. Offenkundig wurden von einigen durchaus "relevanten" Stellen nicht einmal die Grundzüge der Übergangsregelungen verstanden (so war man in der Arbeitsgruppe zumindest teilweise der Ansicht, dass alle RA nach dem 01.01.2014 einfach noch 5 Jahre Berufserfahrung sammeln können, um dann anschließend ohne Lehrgang die Ergänzungsprüfung zu machen; der Unterschied zwischen "Ergänzungsprüfung" und "staatl. Prüfung" war ebenfalls nicht bekannt...) .
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zeigt aber auch wie sich das Gesetz besonders in der Überleitungsfrage verzettelt hat... was spricht denn auch dagegen wenn 5 Jahre Berufserfahrung gesammelt wird? Eine Dauerlösung ist es nicht da keine weiteren RettAss nach kommen im vergl. RettSan verk. RettAss Ausbildung.