Erste-Hilfe Kurs Bescheinigungen - Wer/ welche Institutionen dürfen die alle ausstellen? Und wie wird man zu so einer "Person"?

  • Liebe Forengemeinde,


    ich würde mich über ein paar Ratschläge zu einem Thema freuen, in dem ich bisher völlig unbewandert bin.
    Wer, d.h. welche Personen und oder Institutionen dürfen alles EH-Bescheinigungen ausstellen und wie kommt man als Institution/Person an so eine Befähigung?
    Konkret geht es darum, dass in Zukunft die EH-Kurse für Studenten der Vorkilink (man braucht einen EH-Kurs um fürs Erste StEx/"Physikum" zugelassen zu werden) bei uns im SkillsLab gehalten werden sollen. Personal und Material kommt von der Uni, bzw. dem Förderverein, aber die Bescheinigungen (unjd daher auch urspründglich die Ausbilder) von einer HiOrg.
    Die Kosten für die Studenten sind daher geringer als ein vergleichbarer offener EH-Kurs. Das ist natürlich schon mal ein Vorteil.
    Mir leuchtet allerdings nicht ganz ein, warum ich eine externe HiOrg benötige um die Scheine ausgeben zu können (die dann ja auch wieder Lizenzgebühren nimmt) - Privatpersonen und private Schulen dürfen ja schließlich auch EH-Kurse anbieten. So hätten wir alles in einer Hand und könnten auch eine entsprechende Qualitätskontrolle garantieren.
    Aber wie kommt man an so eine Lehr/Zertifkikat-Befähigung?


    Ich danke euch!!


    LG
    VK

  • Soweit ich weis ist ein EH Kurs nix besonderes, ausstellen kann so ein Schein jeder.
    Überlicherweise will man aber dem Anspruch der BAGEH entsprechen, und für die Unfallkassen braucht man als Firma/Organisation noch eine zusätzlich Zulassung.


    http://www.bageh.de



    Persönlich sehe ich nicht das Problem 10€ pP zu investieren. Guck halt das es "deine" HiOrg ist ;)

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Richtig, unterrichten und ausstellen kann das jeder. Da fürs Physikum ja in diesem Fall nicht nur die Uni, sondern eigentlich das Regierungspräsidium den Schein braucht könnt ihr eigentlich auch nur zwei offizielle Wege einschlagen:


    Wie genannt Ausbildung durch euch mit Unimaterial unter der schützenden Hand einer HiOrg, oder Beantragung einer dementsprechenden Lehrgenehmigung bei der BG. Wenn ihr allesamt Medizinstudenten seid vergesst letzteres - das erfordert (und das wäre euer Hautproblem) eine Vielzahl an Schreibkram und Gequatsche. Ich habe das vor einiger Zeit selbst miterleben dürfen. Bei Fragen gern die BG kontaktieren, gerne auch kurz per pm melden, dann kann ich dir auch ein paar Sachen sagen...

  • Im Prinzip kann, nach meinem Wissensstand, nahezu jeder einen Zettel nehmen, Kursbescheinigung Erste Hilfe darauf schreiben und ihn an Kursteilnehmer vereteilen. Nützen wird dem Empfänger ein solcher Wisch im Regelfall jedoch nix.


    Wer eine Kursbescheinigung ausstellen darf hängt entscheidend davon ab was man damit machen möchte, sprich welche Anforderungen der Empfänger stellt. Wenn Du eine Kursbesheinigung zur Beantragung eines Führerscheins nutzen willst muß die ausstellende Stelle eine entsprechende Zulassung besitzen. Sprich die zuständige Behörde gibt in Deinem Fall die Regeln vor.


    Grundsätzlich gibt es zwei öffentliche Stellen die Kursbetreiber "zertifizieren". Das sind zum Einen für die Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unterschiedliche Ansprechpartner auf Landesebene und zum Anderen die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Berufsgenossenschaften (QSEH) für die sog. Betriebshelferkurse (BGG/GUV-G 948).

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Lies die BGG 948, dann weißt du, was du alles brauchst, um bei der BG anerkannt zu werden.
    Dann kannst du ganz sicher sagen, du bist anerkannt.

  • ^^zumindest der Chef ist ein netter Herr;)


    Ich würde mir grundsätzlich die Frage stellen, ob man sich den ganzen Papierkram antun möchte ( und dabei auch an die nachfolgende Generation an Ausbildern denken. Wenn der Preis und die Zusammenarbeit mit der HiOrg gut ist wäre es ja durchaus denkbar, das bisherige Modell weiter zu verfolgen und ggf. ein wenig zu modifizieren. Ich denke, viele der Tutoren haben ihren Ausbilderschein bei einer HiOrg erworben und erfahren auch die entsprechenden Fortbildungen über diese.


    An vielen Uni's (allen?) ist es ja so, dass für die Zahnis und Humanis vor dem Physikum entsprechende Kurse durch ein Team von stud. Tutoren angeboten wird. Dies hat einige Vor- und Nachteile...


    Wenn man das Ganze nun ordentlich aufzieht kann man sicher eine eigene Anerkennung zur Ausbildungsstelle (bspw. als Verein o.ä.) erhalten. Unterschätzt aber den Aufwand und die Personalfluktuation innerhalb eures Teams nicht...

  • Man wird unterscheiden müssen, wofür der "EH-Schein" Verwendung finden soll. Wie bereits geschildert, gibt es Anerkennungen durch die zuständige Stelle der Gesetzlichen Unfallversicherung aber auch gem § 68 Fahrerlaubnisverordnung für die Führerscheinkurse.


    Eine Anerkennung durch die GUV bedeutet nun nicht automatisch eine Anerkennung für die "Führerscheinkurse" und umgekehrt.


    Für das Medizinstudium wird § 5 Approbationsordnung einen ersten Einstieg ermöglichen. Eventuell gibt es weitere Anforderungen in der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. Studienordnung.

  • ein

    Für das Medizinstudium wird § 5 Approbationsordnung einen ersten Einstieg ermöglichen. Eventuell gibt es weitere Anforderungen in der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. Studienordnung.


    Irgendwie schießen alle Antworten am ursprünglichen Ziel vorbei. :-)
    Bis auf diese eine...


    Frage konkret beim LPA nach. Vielleicht oder vermutlich reicht denen auch eine Kursbestätigung seitens eines Lehrbeauftragten der Universität. Alles andere wäre absurd,
    weil man dann der Medizinischen Fakultät die Kompetenz zur Lehre banaler medizinischer Grundlagen absprechen würde.


    Wichtig:
    Vielleicht reicht diese Bescheinigung nicht für den Führerschein oder die BG, aber das ist vollkommen egal.
    Wichtig ist, dass sie vom LPA für das Medizinstudium anerkannt wird.

  • Die Heidelberger machen ihre Kurse meines Wissens nach auch selbst.... vielleicht kennst du da wen bei dem du nachfragen kannst...

  • Rundumschlag:


    @ fakl: Das LPA hatte ich indirekt mit dem RP ja schon versucht zu erwähnen. Ich unterstelle dem Threadersteller einfach mal, dass er die entsprechenden Anforderungen diesbezüglich kennt. Als offizielle Ausbildunststätte anerkannt zu sein, hat schon klare Vorteile: es gibt ja bspw. Universitäten, an denen die Notfallinitiative auch Klinikangestellte (zB den Hausmeister...) schult. Da schadet ein offizielles Zertifikat sicherlich ebenso wenig wie für die blonde, gutaussehende Zweitsemester-Studentin, die es nebenher noch für den Volleyball-Trainerschein braucht :bye: an diese Teilnehmer muss man ja auch denken;)


    Daniel21: Das stimmt. Den Kontakt hatte ich ja bereits angeboten;) Studierst du denn in HD?


    Nils: ich bin mit ihm einmal durch die Gegend geflogen - da war er mir gegenüber nett;)

  • Letzten Endes muss doch die Uni die eine Erlaubnis erteilen?
    Ich kann mir vorstellen, dass die diesbezüglich nicht viel Ahnung haben und sich einfach an der BG orientieren.

  • Weil ich zufällig mit der Uni vor Ort gut zusammen arbeite und die keine Ahnung haben (wollen), die wollen einfach nur einen Anbieter haben, der Bescheinigungen ausstellt.

  • DANN kann es vermutlich jeder, den die Uni für ihre Kurse vor Ort akzeptiert. Wenn aber, wie hier schon angeklungen ist, eine externe Stellle die Dinger hinterher akzeptieren muss, sind die die richtigen Ansprechpartner. Wenn die wiederum ebenfalls keine Ahnung haben - um so besser, dann gilt Satz 1.

  • Hallo zusammen.
    Danke für die vielen ausführlichen Antworten und die produktive Diskussion!


    Wie eingangs schon erwähnt habe ich bzgl. der Thematik tatsächlich absout keine Ahnung, da ich bisher nur Aus- und Weiterbildung für Profis, bzw. Studenten allgemein (ohne irgednwelche Scheine, die vom LPA oder sonstwem anerkannt werden müssen) gemacht habe. Daher ja auch meine Fragen ;-)
    Dank Leitungsfunktion muss ich mich aber nun zumindest auch grundlegend mit den EH-Kurs-Rahmenbedingungen auseinandersetzen.


    Ich werde mich jetzt zunächst mal konkret bei unserem LPA erkundigen und gleichzeitig längerfristig eine Anerkennung nach BG anstreben (lassen). Ich habe zwar per se nichts gegen die HiOrgs (außerhalb des Rettungsdienstes), aber sowohl organisatorisch, als auch finanziell ist es deutlich einfacher ohne externe Kräfte zu planen. Zumal es auch unserer ärztlichen Leitung lieber wäre alles in einer Hand zu haben. Wir führen hier mittlerweile eine recht effektive und anspruchsvolle Qualitätskontrolle, die bei sozusagen externen Kräften schlecht(er) durchführbar ist. Auch das wäre ein Grund für die Ausbildung durch die Uni.


    Und nein, unsere Tutoren haben bisher keine EH-Ausbilder-Ausbildung o.vgl., die kommen im Bereich Notfall/Anästhesie alle aus dem Profibereich RD/ITS ohne Laienausbildung.


    Danke!!

  • Wenn du noch Fragen zur Anerkennung bei der BG hast, melde dich bei mir.
    Musste Anfang des Jahres meine Genehmigung verlängern.
    Läuft ja alle drei Jahre ab.


  • Als ich in Köln studiert habe, lief das folgendermassen. Wir hatten im 3. Semester einen 1.Hilfe-Kurs in der Uni. Eine Theorievorlesung, deren Teilnahme wir alle per Unterschrift
    bestätigen mussten. Der Dozent war der stellvertretende ÄLRD von Köln. Die Praxis wurde im Skills Lab geübt mit stud. Tutoren. Die Prüfungen wurden allerdings von 2 Ärzten abgenommen. 1. der Dozent und 2 ein anderer Kölner Notarzt. Kosten kamen keine auf uns zu. Nur wer nicht in der Theorievorlesung war, der musste den "Schein" anders beibringen.


    Lieben Gruss


    abbavater1998

    "Jedes Ding hat drei Seiten: eine positive, eine negative und eine komische!" (Karl Valentin)


    "Tue erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche" ( Franz von Assisi)

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