Verfassungsbeschwerde gegen NotSanG

  • Zitat

    Kluge Arbeitgeber erkennen das auch und zahlen lieber einen Kurs, als zwei Mal die Prüfung.. dürfte sich finanziell lohnen ;-)


    Das wird aus den Finanzierungsmodellen hervorgehen, ggf. kann ein Vorkurs nicht bezahlt werden, da nicht vorgesehen, eine 2. Prüfung aber in den Kostenblättern durchführbar ist.

  • Was wird denn passieren, wenn die Landesrettungsdienstgesetze dahingehend geändert werden, dass der RS als Fahrer bleibt, der NFS als Beifahrer benannt wird und der RettAss komplett außen vor bleibt? Wäre das nicht quasi ein Berufsverbot? Ich hoffe nicht, dass das passiert, aber sicher wäre ich mir da nicht...

    Was passiert mit Rettunsgassistenten, die sich in legitimen RS Beschäftigungsverhältnissen befinden (soll heißen, als RA auf RS Stelle beworben und angenommen), bei denen aber der Dienstherr bzw. RD Betrieber nur den "bezahlten" RA die Umschukung zum NFS bezahlt, weil es ggfs. die Landesrettungsdienstgesetze so fordern? Wollen diese sich weiterentwickeln, dann bleiben sie sicherlich auf den Kosten sitzen.


    Ich finde, der Übergang vom RettAss zum NFS ist für die vorherrschenden Verhältnisse in Rettungsdienstdeutschland viel zu pauschal benannt worden, ohne den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.

  • Was wird denn passieren, wenn die Landesrettungsdienstgesetze dahingehend geändert werden, dass der RS als Fahrer bleibt, der NFS als Beifahrer benannt wird und der RettAss komplett außen vor bleibt? Wäre das nicht quasi ein Berufsverbot? Ich hoffe nicht, dass das passiert, aber sicher wäre ich mir da nicht...


    Gesetzlich ist im NFS-Gesetz geregelt, dass der RA nicht schlechter gestellt werden kann, zumindest hab ich das so verstanden. Damit wird er auch so lange er existiert auf einem RTW Platz finden. Möglich ist aber, dass er "degradiert" wird zum Fahrer und nicht mehr ransportführer sein kann, da die höherwertige Qualifikation den Transportführer stellt. Und bis die Landesrettungsdienstgesetze dementsprechend angepasst werden werden Jahre vergehen. In NRW bspw. kommen alle Landesgesetze alle 5 Jahre auf den Prüfstand. Das Landesrettungsdienstgesetz ist gerade dran bzw. ist gerade verabschiedet worden. Bedeutet also, dass gesetzlich zumindest in den nächsten fünf Jahren sehr sicher nichts passieren wird. Ich vermute, dass es diesbezüglich ministeriale Runderlasse geben wird, die hier einen Übergang schaffen werden.


    Was passiert mit Rettunsgassistenten, die sich in legitimen RS Beschäftigungsverhältnissen befinden (soll heißen, als RA auf RS Stelle beworben und angenommen), bei denen aber der Dienstherr bzw. RD Betrieber nur den "bezahlten" RA die Umschukung zum NFS bezahlt, weil es ggfs. die Landesrettungsdienstgesetze so fordern? Wollen diese sich weiterentwickeln, dann bleiben sie sicherlich auf den Kosten sitzen.


    Laut Gesetz steht dir eine kostenfreie Umschulung zu. Ich interpretiere daraus, dass sich der AG sich gar nicht dagegen wehren kann dich auf die entsprechenden Lehrgänge zu schicken. Klar wird er dies nicht sofort tun, da er sich betrieblich organisieren muss, aber er muss dies zulassen.
    Soweit interpretier ich das.

  • Ich interpretiere es so, dass jeder die Weiterqualifikation machen dürfte, aber nicht jeder wird vom Arbeitgeber geschickt werden.

  • Das wird aus den Finanzierungsmodellen hervorgehen, ggf. kann ein Vorkurs nicht bezahlt werden, da nicht vorgesehen, eine 2. Prüfung aber in den Kostenblättern durchführbar ist.


    Das betrifft nur die Kostenträger (und selbst die könnten aus Kulanz, wenn man richtig verhandelt). Dem Arbeitgeber selber steht frei seinem Angestellten jede Fort/Weiterbildung zu bezahlen, die er für sinnvoll erachtet.


  • Was passiert mit Rettunsgassistenten, die sich in legitimen RS Beschäftigungsverhältnissen befinden (soll heißen, als RA auf RS Stelle beworben und angenommen), bei denen aber der Dienstherr bzw. RD Betrieber nur den "bezahlten" RA die Umschukung zum NFS bezahlt, weil es ggfs. die Landesrettungsdienstgesetze so fordern? Wollen diese sich weiterentwickeln, dann bleiben sie sicherlich auf den Kosten sitzen.
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    Wer sich jetzt schon so verar***en ausnehmen lässt muss sich nicht wundern, wenn es in Zukunft nicht besser für ihn läuft.

  • Was hat das mit verarschen oder ausnehmen zu tun? Es steht doch jedem frei, die Stelle zu besetzen, die angeboten wird. Wer sich freiwillig darauf einlässt, sei es aus Bequemlichkeit oder auf Grund der Wohnortnähe oder aus einem der 1000 anderen Gründe, der lässt sich doch erst dann ausnehmen, wenn er dann ständig auch die Arbeit eines RettAss macht.
    Ist zumindest bei meinem Dienstherren nicht der Fall. Hier werden alle nach Landesrettungsdienstgesetz geforderten RettAss Stellen auch dementsprechend bezahlt.


    Aber herzlichen Glückwunschn zu Deiner hehren Moral. Harzt 4 vs. Ausnehmen... Ich würde mich dann immer fürs Ausnehmen entscheiden. Bin da aber auch nicht so moralisch gefestigt... :sorry:

  • Wie ein schlauer Ökonom einst schon sagte: "Jeder ist das wert, was er verdient."
    Mach draus was du willst. Mit Moral hat das jedenfalls nicht viel zu tun.
    Übrigens geht es nicht darum, was im Landesrettungsdienstgesetzt steht, sondern darum, was der Arbeitsvertrag steht. frag dich mal warum es im öffentlichen Dienst gar nicht möglich ist einen RettAss als RettSan zu beschäftigen (d.h. zu bezahlen). Egal ob er de facto als RettAss oder als RettSan oder RettHelf eingesetzt wird... ;-)

  • Hierzu mal an die Allgemeinheit eine Frage, die ich mir schon länger stelle:
    Angenommener Fall ein RettAss mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung möchte die Ergänzungsprüfung zum NFS machen. Trotzdem möchte er sich auf die Prüfung ein wenig vorbereiten. Ich bin sicher, dass die Schulen hierfür irgendwelche Kurse anbieten werden, nur: Wer zahlt die? Fallen die auch unter "dem RettAss dürfen keine Kosten entstehen"?, weil vorgeschrieben bzw. notwendig wäre so ein Kurs ja nicht.


    Fallen Sie nicht. Aus diesem Grunde wird vielerorts nach praktikablen Möglichkeiten gesucht - eine z.B. in RLP derzeit diskutierte Option ist, die landesweit einheitlichen Fortbildungen 2015 & 2016 zum "Fit machen" eben dieser Zielgruppe zu nutzen & zusätzlich e-learning-Angebote anzubieten. 2016 könnten die entsprechenden RA dann auch die NFS-Prüfung ablegen. Es gibt da noch einige Kleinigkeiten zu regeln & zu organisieren, aber der Ansatz ist m.E. gut und sinnvoll - v.a. auch, weil keine zusätzlichen Kosten für den einzelnen Mitarbeiter entstehen.

    Gesetzlich ist im NFS-Gesetz geregelt, dass der RA nicht schlechter gestellt werden kann, zumindest hab ich das so verstanden. Damit wird er auch so lange er existiert auf einem RTW Platz finden. Möglich ist aber, dass er "degradiert" wird zum Fahrer und nicht mehr ransportführer sein kann, da die höherwertige Qualifikation den Transportführer stellt. Und bis die Landesrettungsdienstgesetze dementsprechend angepasst werden werden Jahre vergehen.


    Kurz und knapp: In RLP und wahrscheinlich auch in Hessen wird der RettAss in sieben bis maximal 10 Jahren nicht mehr auf dem Beifahrersitz eines RTW Platz nehmen können, das scheint so gut wie beschlossen.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • frag dich mal warum es im öffentlichen Dienst gar nicht möglich ist einen RettAss als RettSan zu beschäftigen (d.h. zu bezahlen). Egal ob er de facto als RettAss oder als RettSan oder RettHelf eingesetzt wird...


    ist es leider doch...

    "Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mit Dir selbst" Franz von Sales

  • ist es leider doch...


    Dann wüsste ich gerne wo (auch via PN, wird vertraulich gehandhabt.) Zulässig ist das nämlich definitiv nicht.
    Auch wenn die ein oder andere Verwaltung darauf aufmerksam gemacht werden muss (wie auch - wenn auch immer weniger - auf den Fakt, dass man RettAss i.P. entsprechend bezahlen muss ;-) )

  • Kurz und knapp: In RLP und wahrscheinlich auch in Hessen wird der RettAss in sieben bis maximal 10 Jahren nicht mehr auf dem Beifahrersitz eines RTW Platz nehmen können, das scheint so gut wie beschlossen.


    Gibt es dazu schon verlässliche Informationen?
    Denn irgendwie hege ich daran ernsthaften Zweifel, weniger an den entsprechenden Plänen als viel mehr an der Umsetzung. In unserer Fortbildung berichtete ein Leiter einer Rettungsdienstschule dass man im Moment ernsthafte Probleme sieht, wie man in den nächsten Jahre alle entsprechenden RettAss die "willig" sind umschulen soll, vor allem ohne entsprechende Problem für den Rettungsdienst, und zeitgleich auch noch 1 bis später 3 Ausbildungsjahrgänge unterrichten soll. Er sah die Probleme vor allem bei der entsprechenden Freistellung der Betroffenen; der Problematik mit der Menge an Dozenten in vielen Schulen und ggf. auch im Bezug auf Platz in den Schulen.

  • Gibt es dazu schon verlässliche Informationen?


    Falls Du damit etwas Schriftliches meinst: Nein. Da wird wahrscheinlich in absehbarer Zeit auch nichts kommen. Ich halte die mir vorliegenden Informationen aber für so tragfähig, dass ich sie hier ohne Fragezeichen & ohne Ergänzungen wie "wahrscheinlich", "möglicherweise" oder "vielleicht" gepostet habe ;-)

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Bei uns wurde eine dir ähnliche Aussage auch schon durch jemanden mit "guten Kontakten in die Landespolitik" proklamiert, hier wurde aber 2021 als Stichjahr genannt. Ich hege aber der Nummer ernsthafte zweifel, denn betrachtet man sich dass heute schon einige RettAss Stellen offen sind; die Vorhaltezeiten bzw. Anzahl an vorgehaltenen Rettungsmitteln vieler orts steigen; es eine begrenzte Zahl an Schulungsplätzen gibt und im ersten Jahr es wohl eher wenige Azubis geben wird, habe ich ernsthafte Zweifel dass man bis 2021/2024 genug NotSan haben wird um jeden RTW (resp. NEF) dauerhaft mit einem NotSan besetzen zu können.
    Ich halte es für viel wahrscheinlicher das man um 2021 oder ggf. etwas früher den NotSan in einige Landesrettungsdienstgesetze aufnehmen wird und dort festschreiben wird das RTw (und ggf. NEF) mit einem RettAss bzw. NotSan als Fahrzeugführer zu besetzen sind. Auch halte ich es für nicht ganz unwahrscheinlich dass man die 7 Jahre Übergangsfrist evt. noch etwas verlängern wird, da man ggf. Probleme hat alle Interessenten in diesen 7 Jahren umzuschulen.

  • Bei uns wurde eine dir ähnliche Aussage auch schon durch jemanden mit "guten Kontakten in die Landespolitik" proklamiert, hier wurde aber 2021 als Stichjahr genannt.

    Das wird je nach Bundesland unterschiedlich sein, wobei es allerdings derzeit einen Abstimmungsprozess zwischen den Bundesländern gibt. Im rheinland-pfälzischen Innenministerium geht man ganz klar von 7-10 Jahren aus. Mehr kann ich derzeit nicht sagen.

    Ich halte es für viel wahrscheinlicher das man um 2021 oder ggf. etwas früher den NotSan in einige Landesrettungsdienstgesetze aufnehmen wird und dort festschreiben wird das RTw (und ggf. NEF) mit einem RettAss bzw. NotSan als Fahrzeugführer zu besetzen sind.


    Man wird den NotSan schon viel früher in die (meisten) Rettungsdienstgesetze aufnehmen müssen. Denn sonst dürfte man ihn vor 2021 gar nicht einsetzen. Die Frage ist, ab wann er für die Besetzung der Transportführerfunktion auf dem RTW verpflichtend wird, und hier ist 2021/2022 durchaus realistisch.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Regierung arbeiten langsam, vor allem wenn es Themen sind die nicht groß Öffentlichkeitswirksam aufgearbeitet werden können. ;-) Sicher ist dass der NotSan deutlich vor 2021 in den Landesrettungsdienstgesetzen drin stehen muss, im Grundsatz wäre dies schon zum 01.01.14 notwendig.


    Sicher kann man versuchen den NotSan für 2021 / 2022 als Transportführer auf Notfallrettungsmitteln / RTW festzuschreiben, nur wenn man die Sache realistisch betrachtet dürfte die entsprechende Umsetzung schwierig werden. Wirklich profitieren dürften von einer entsprechenden Festlegung nur die bis dato NotSan sind, denn diese dürften zu diesem Zeitpunkt auf die Masse gesehen noch eher knapp sein. Dementsprechend müssen die Arbeitgeber entsprechende "Gewichte" in die Waagschale schmeißen um ihre Stellen attraktiv zu gestalten und entsprechend NotSan zur Besetzung zu bekommen.


  • Man wird den NotSan schon viel früher in die (meisten) Rettungsdienstgesetze aufnehmen müssen. Denn sonst dürfte man ihn vor 2021 gar nicht einsetzen.


    Das sollte auch ohne Änderung der RDG kein Problem sein, da das NotSanG ja klar regelt, dass der NotSan der Nachfolger des RettAss ist.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker