Wegfall der Anlage 18 AVR

  • Liebe Freunde,


    wie wird bei euch mit dem Wegfall der Anlage 18 umgegangen?
    Es müssen ja alle MA eingruppiert werden. Da wir hauptsächlich am WE einen RTW für die Stadt besetzen, will man jetzt alle GfB zwingen, nur noch auf NB-Basis (Steuerfreibetrag) zu fahren. Sollten sie auf einer Eingruppierung bestehen, droht die Dienststellenleitung damit, die GfB auch unter der Woche im KTP einzuplanen, sodass sie gezwungen sind, zu kündigen. Laut Dienststellenleiter ist das die von der Bezirksgeschäftsführung ausgegebene Order, so mit den GfBs zu verfahren, damit die Kostensteigerung möglichst gering ausfällt und man nicht Gefahr läuft, den RD zu verlieren. Neben der Tatsache, dass man jetzt nur noch zwei 12-Stunden-Schichten im Monat fahren könnte, was für die eigene Routine natürlich schlecht ist, brechen für viele GfB, die sich mit der Arbeit im RD ihr Studium finanzieren, mehrere hundert Euro weg.

  • Moin,


    Als nicht-Malteser / Johanniter stellt sich mir zunächst einmal die Frage, was die Anlage 18 überhaupt ist? Und was meinst du damit das alle Mitarbeiter eingruppiert werden müssen? Meinst du tatsächlich eine Entgeldgruppe? Wie wurde bisher gezahlt? Auch die GfB Erläuterung irritiert mich, ein geringfügig Beschäftigter ist doch eine 450 Euro Kraft, damit fällt man sozusagen zwangsweise in den Steuerfreibetrag?


    Bei uns sind Springer normale Mitarbeiter ohne feste Dienstplanung in der gewünschten Teilzeit und bekommen festes Gehalt nach TVöD inklusive aller Zulagen, allerdings ohne feste Bindung an eine Wache. Übliche Teilzeiten sind 1/6, 1/4, 1/3 und 1/2 Stellen. Dienste werden auf Zuruf angenommen, Dienstverpflichtungen sind per Zusatzvereinbarung ausgeschlossen. Im Jahresmittel sollte das Stundenkonto ausgeglichen sein, Überstunden werden am Jahresende andernfalls ausgezahlt. Geringfügig Beschäftigte haben wir nicht (EA sowieso nicht).


    Verstehe ich es richtig, das euer Chef versucht Mitarbeiter zu erpressen, dass sie auf tarifliche zustande Rechte verzichten? Das dürfte strafrechtlich böse Konsequenzen für ihn haben können (Nötigung?!) und ist bei mehreren Adressaten auch nicht so schwer zu beweisen.


    Viele Grüße,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Hört sich stark nach MHD an. Das gleiche Vorgehen kenne ich aus der Erzdiözese einer größeren Stadt in Baden Württemberg.
    Die gleiche Drohkulisse die dort aufgebaut wurde...
    Die Frage ob jemand plötzlich auch anders als bisher eingeplant werden kann würde ich mit eurer MAV besprechen.
    Meist wird im Arbeitsvertrag stehen der AG kann dich nach billigen ermessen einteilen.
    Evtl. Kann man auch diese Schlichtungsstelle mit ins Boot holen. (Meist Graf Freiherr XY)
    Ansonsten (zwischen)Zeugnis ausstellen lassen und mal ausrechnen bis wann man rückwirkend Lohndifferenzen einfordern kann. 31.10. 2009 war eigentlich Stichtag zum Wegfall Anlage 18 AVR Einzelne Diözesen hatten glaube ich eine "Sonderverlängerung"
    Und dann schauen was der Rettungsdienst Markt so zu bieten hat in deiner Region. Ich jedenfalls würde unter so einer "Führung" nicht arbeiten.
    Viel Erfolg!
    PS: Google mal Schiering und Anlage 18
    PPS den steuerfreibetrag kann man übrigens mit dem Gfb\450? kombinieren

  • Ja, das ganze passiert bei den Maltesern. Die Anlage 18 erlaubte es, Mitarbeiter nicht einzugruppieren und nicht nach Tarif zu bezahlen. Der Wegfall dieser Anlage muss nun umgesetzt werden, sodasss ab 01.01. alle Mitarbeiter, ob GfB oder Gleitzone (bis 800€) in das Tarifwerk eingruppiert und nach Tariflohn bezahlt werden müssen. Die Dienststellenleitung argumentiert, dass die Eingruppierung eines geringfügig Beschäftigten sich nicht lohne, da die anfallenden Lohnnebenkosten in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit stünden, also sollen alle GfB-Kräfte gezwungen werden, nur noch auf dem Steuerfreibetrag (2400/anno) zu fahren; auch damit die Kostensteigerung eingegrenzt wird und die Stadt den RD nicht mit eigenen Mitarbeitern durchführt. Laut Dienststellenleiter ist dies eine von oben ausgegebene Verfahrensanweisung. Eine MAV gibt es bei uns leider nicht.
    Ich denke auch, dass ich mich nach einem neuen Arbeitgeber umsehen werde, da ich mich nicht erpressen lassen will. Vielleicht hat ja der ein oder andere eine Idee im Großraum Dortmund (gerne via PN).


    otcho: Ich kombiniere den NB-Anteil ja bereits mit dem GfB, aber wenn es ab 01.01. kein GfB mehr geben wird, nützt mir das ja auch nichts; vor allem ging der NB-Anteil komplett für Dozententätigkeiten an der organisationseigenen RD-Schule drauf.

    Einmal editiert, zuletzt von Analyse_drücken ()

  • Zitat

    Auch die GfB Erläuterung irritiert mich, ein geringfügig Beschäftigter ist doch eine 450 Euro Kraft, damit fällt man sozusagen zwangsweise in den Steuerfreibetrag?


    Gemeint sein dürfte der Freibetrag für steuerbegünstigte Nebentätigkeiten, gerne - sachlich falsch - als "ehrenamtliche" Tätigkeit bezeichnet, derzeit IIRC 2400,- EUR.

  • Zitat

    Interessant, dass das hier offenbar kaum jemanden betrifft, während es sich doch um ein bundesweites "Malteserproblem" handeln dürfte...


    Ich weis nicht mal worum es geht.


    Was für eine Anlage?



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Interessant, dass das hier offenbar kaum jemanden betrifft, während es sich doch um ein bundesweites "Malteserproblem" handeln dürfte...

    Ich bin betroffen, aber ich will solange noch nicht endgültig geklärt ist wie ich weiterbeschäftigt werde öffentlich nichts detailliertes dazu sagen/schreiben.


    Allgemein gilt jedoch als sicher, daß innerhalb des MHD (e.V. & gGmbH) zumindest auf regionaler Ebene der Ein oder Andere Dienst eingestellt wird. Davon werden sowohl Mahlzeiten- und Behinderten-/Schülerfahrdienste als auch Krankentransport und Ausbildung betroffen sein.


    Das Hauptproblem scheint einfach zu sein, daß innerhalb des MHD alle GfB-Verträge wegfallen, auch solche bei denen nicht weniger bezahlt wurde wie bei einem regulären TZ-Beschäftigten mit selben Tarifmerkmalen.


    Hier eine ganz gute Info der Mitarbeitervertretung in der Erzdiözese Freiburg.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Das Hauptproblem scheint einfach zu sein, daß innerhalb des MHD alle GfB-Verträge wegfallen, auch solche bei denen nicht weniger bezahlt wurde wie bei einem regulären TZ-Beschäftigten mit selben Tarifmerkmalen.


    Hier eine ganz gute Info der Mitarbeitervertretung in der Erzdiözese Freiburg.


    Diese Dokument ist von 2009?!

  • Diese Dokument ist von 2009?!

    Gut erkannt. Das ändert jedoch nix an der grundsätzlichen Bedeutung des Inhalts.


    Insbesondere die MHD gGmbH hat halt jahrelang, obwohl innerhalb der Caritas-AVR die Anlage 18 weggefallen ist, weiterhin lustig GfB-Verträge (aktuell 450€) abgeschlossen in denen die Mitarbeiter nicht ordentlich eingruppiert wurden und nun kommt der Aufschrei weil den Verantwortlichen auf die Finger geklopft wurde.


    Leider wird jetzt (mal wieder) überreagiert indem auch Verträge abgeschafft werden sollen bei denen die Mitarbeiter tarifgerecht oder sogar übertariflich bezahlt wurden.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Analyse_drücken
    Die MAV ist in den meinsten Fällen für den gesamten Bezirk/Diözese zuständig und da müsste es auf jeden Fall eine geben.


    Die Anlage 18 ist bereits in/zu 2009 wegefallen, es war jedoch noch möglich sie bei Ende 2013 anzuwenden (quasi als Übergangsregeleung). Details sind mir auch nicht bekannt.

    Zitat

    Interessant, dass das hier offenbar kaum jemanden betrifft, während es sich doch um ein bundesweites "Malteserproblem" handeln dürfte...


    Der Umgang mit der Situation, scheint je nach Dienstort unterschiedlich zu sein, so z.B.
    - Einstellung des Dienstes und damit Kündigung der MA
    - Eingruppierung der MA und somit gleiches Geld am Monatsende, dafür weniger Arbeitszeit
    - oder auch die Nummer die bei euch abgezogen werden soll, die mir arg fragwürdig erscheint.

  • Ich habe mich inzwischen im eigenen Interesse ein wenig intensiver mit den Caritas-AVR beschäftigt.


    Wie hier schon geschrieben dürfen grundsätzlich weiterhin 450€ Verträge abgeschlossen werden wobei darauf zu achten ist, daß die Mitarbeiter ebenso eingruppiert werden wie ein Vollzeitbeschäftigter. Zulagen und Zuwendungen müssen anteilig ausbezahlt werden. Die Eingruppierung erfolgt stets nach dem Bruttolohn. Daher kann es dazu kommen, daß ein Mitarbeiter mit 450€ Job aufgrund geringerer Abzüge im Verhältnis einen höheren Netto-Verdienst erzielt wie ein Voll-/Teilzeitmitarbeiter mit den selben Tätigkeitsmerkmalen.


    Nachzulesen in der Anlage 1 unter IIb Nebenberuflich geringfügig Beschäftigte.



    Ich bin einfach gespannt was das kommende Jahr auch diesbezüglich bringt und werde mich im Zweifelsfall zu wehren wissen wenn mein Vertrag wegfällt, denn keine meiner bisherigen Tätigkeiten wird eingestellt werden.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Es wundert mich ein wenig, dass die AVR-Bereiche 13 Jahre nach Inkrafttreten des TzBfG noch über die Umsetzung von § 4 I 2 TzBfG diskutieren: "Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht."

  • Nach langem Hin und Her wurden wir drei GfB nun doch in das Tarifwerk AVR eingruppiert. Gestern war endlich die Änderung zum Arbeitsvertrag in der Post und das besondere Schmankerl: Zeitzuschläge sollen mit einem Aufschlag von 25 Cent pro Arbeitsstunde pauschal abgegolten werden. Das kann doch nicht rechtens sein, oder??