Hintergrund-Arzt mit Blaulicht in die Klinik

  • Naja, trotz "Blaulichtzulassung" fehlen mir hier die nötigen Voraussetzungen gem. StVO zum Einsatz des selbigen. Ein Fahrzeug des Rettungsdienstes ist das Teil ja offensichtlich nicht.


    Deswegen braucht es ja eine Sondergenehmigung.

  • Manche OVs brauchen eben ein Spielzeug.
    Im selben Beteich gäbe es immerhin auch noch eine Betreuungs-SEG. Die ist halt von einer anderen HiOrg...



    J. :pfeif:

    Das ist kein OV-Fahrzeug. Es wird vom hauptamtlichen Rettungsdienst des Kreisverbandes gestellt, betrieben und besetzt.

  • Ein Sondersignalanlage gem. StVZO genehmigt zu bekommen, schließt eine Benutzung gem. StVO meiner Meinung nach nicht ein. Ich lese im Paragraph 35 StVO nichts von der Uniklink Erlangen.

  • condorp4


    Ich meinte das ganz normale Krankenhaus ohne Pädiatrie und mit einem Gyn-OA, der zu Hause ist, wenn er aus dem selben Ort ist. Den persönlich Zahlen (die eh geschönigt werden bei Bedarf) nicht interessieren, sondern der nur seinen Job richtig machen will. Die schaffen das meistens sogar innerhalb von 10 Minuten, allerdings auch gelegentlich mal mit mehr als 50 km/h und ohne nächtliches Warten an einer Ampel.


    Wobei ich richtig verstanden werden möchte: ich plädiere nicht für Gynäkologenblaulichtautos! ;-)

  • Wenn der Chirurg so häufig und vor allem so dringend im Schockraum oder OP gebraucht wird, dass er mit Blaulicht anrücken muss, sollte ein Präsenzdienst eingeführt werden. Alles andere ist eher Klamauk und zeigt, dass entweder die Ärzte auf so einen Dienst keine Lust haben oder die Klinik.


  • Hoya ist schon seit 2005(?) zu! :-)

    Hoppla! Na gut, das ist auch eines der wenigen Krankenhäuser aus den Nachbarlandkreisen das ich noch nicht kenne (und wohl auch nicht mehr kennen lernen muss). Und ich kenne viele...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich dachte eigentlich immer Gynäkologen machen erst Dienste, wenn sie allein sektionieren können und der Hintergrund stößt dann dazu?

  • Ein Sondersignalanlage gem. StVZO genehmigt zu bekommen, schließt eine Benutzung gem. StVO meiner Meinung nach nicht ein. Ich lese im Paragraph 35 StVO nichts von der Uniklink Erlangen.


    Ich rege an, zwischen § 35 StVO (Sonderrechte) und § 38 StVO (Blaues Blinklicht und Tatütata, sog. "Wegerechte") zu differenzieren. Sonderrechte sind keine Voraussetzung, um die Signale nach § 38 StVO geben zu können.

  • Ich rege an, zwischen § 35 StVO (Sonderrechte) und § 38 StVO (Blaues Blinklicht und Tatütata, sog. "Wegerechte") zu differenzieren. Sonderrechte sind keine Voraussetzung, um die Signale nach § 38 StVO geben zu können.


    Stimmt, es werden aber nur gewisse Fahrzeuge (Polizei, Zoll, Rettungsdienst, Post...) befreit, Oberarzt-Autos werden nicht aufgeführt.

  • Die Auslegung des "Blaulicht"-Pharagrafen wird ja oft mit viel Phantasie durchgeführt:


    http://www.drk-karlsruhe.de/ak…1a1b870debc7539d9d9448ead

    Na ein Getränkelaster mit Blaulicht ist doch was Tolles. Darauf hat die Welt gewartet. :ironie: Und mal ganz ehrlich: Wie oft fährt man zu einem gebrochenen Arm oder irgendwelchen Krankentransporten mit Blaulicht? Zumindest versorgt das Auto die Leute, ob man dafür Blaulicht braucht? Naja. War wohl billiger das Blaulicht einach drauf zu lassen, als es abzuschrauben. :biggrin_1:


    Was ich persönlich aber viel befremdlicher finde ist auf den hiesigen Autobahnen der Winterdienst mit Blaulicht.
    Wenn Autofahrer nicht raffen, dass, wenn sie dem Winterdienst (gilt übrigens auch für Abschleppfahrzeuge etc.) Platz machen danach der Verkehr wieder besser rollen sollte, denen kann ich auch nicht helfen.
    Mann muss doch nicht alles was 4 Räder hat mit Blaulicht ausrüsten.

  • Interessantes Projekt, wenn sogar der Innenminister dabei ist. Der durchschnittliche chirurgische Oberarzt ist jetzt nicht gerade der, welcher auf Teufel komm raus mit Blaulicht durch die Stadt heizt, aber die Frage wäre noch, ob die irgendwie ausgebildet werden bezüglich Sonderrechte, sollten sie keine Vorvergangenheit als RD-Zivi oder selbstfahrender Notarzt gehabt haben...

  • Mich wundert, daß so ein Begehren nicht von den Gynäkologen kommt: die haben bei einer Notsectio tatsächlich eine Entbindungszeit von 10 Minuten durch ihre Fachgesellschaften vorgegeben.


    muss ich kurz korrigieren...lt. DGGG beträgt die tolerable Zeitspanne zwischen Entscheidung (zur Notsectio) und Entbindung (=E-E-Zeit) 20 Minuten....
    ändert an den hier geäußerten Tatsachen aber trotzdem nix... ;-)

  • muss ich kurz korrigieren...lt. DGGG beträgt die tolerable Zeitspanne zwischen Entscheidung (zur Notsectio) und Entbindung (=E-E-Zeit) 20 Minuten....
    ändert an den hier geäußerten Tatsachen aber trotzdem nix... ;-)


    Gab es nicht auch verschiedene Abstufungen der Notsectio? Meine bei meiner letzten Klinik solche Übersichten gesehen zu haben.


    20min erscheint mir schon sehr lang und hätte meinem ersten Kind das Leben gekostet.
    Da sind von Entscheidung bis Entbindung nur 5(!) Minuten vergangen

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Was ich persönlich aber viel befremdlicher finde ist auf den hiesigen Autobahnen der Winterdienst mit Blaulicht.


    Diese Fahrzeuge genießen Sonderrechte, um z.B. im städtischen Bereich auf der falschen Fahrbahnseite oder entgegen Einbahnstraßen fahren und räumen bzw. streuen zu dürfen.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.