Düsseldorf: Will Stadt Rettungsdienst privatisieren?

  • Zitat

    Es gibt sogar schon Gedankenkonstrukte hier eine Verbeamtung im medizinisch-technischen Dienst draus abzuleiten.

    Sich hier einmal Gedanken zu machen finde ich auch sehr wichtig. Eine Verbeamtung muss es mMn aber nicht zwingend sein. Reichen würde ja, analog zum feuerwehr-technischen Angestellten im Einsatzdienst, halt der Status "Einsatzdienst" um mit 62 in Rente gehen zu können. Mir geht halt nicht in den Kopp, dass angestellte RettAss auf'n Bock die ganze Nacht durch schüsseln und der Feuerwehrbeamte vielleicht einmal aufstehen muss um einen Melder zurückzustellen. Warum ist also Feuerwehr oder Polizei Einsatzdienst aber Notfallrettung nicht?


    Kurz noch zum Thema "handwerkliche Ausbildung" zum mD. Bei uns ist es durchaus möglich auch mit bereits fertiger RettAss-Berufsausbildung in den mD zu starten. Auch Krankenpfleger/Kinderkrankenpfleger ohne RettAss waren schon dabei. Ein Handwerk ist nicht mehr zwingend erforderlich.


    Gruß


    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Aber über den Umfang sagt das doch nichts aus, oder?

    Nö. Vielleicht hilft da ein Blick in das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24. November 1992 (GV.NW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung? :-P

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Liegt's am Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24. November 1992 (GV.NW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung oder an Dir? :-D

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • ...
    Kurz noch zum Thema "handwerkliche Ausbildung" zum mD. Bei uns ist es durchaus möglich auch mit bereits fertiger RettAss-Berufsausbildung in den mD zu starten. Auch Krankenpfleger/Kinderkrankenpfleger ohne RettAss waren schon dabei. Ein Handwerk ist nicht mehr zwingend erforderlich.
    ...


    Bekannt. Gab in der BF bei uns auch mal einen Krankenversicherungssachbearbeiter. Wieso auch nicht? Bezog mich hier eher auf den klassischen Weg.

  • Ich hab es wirklich und ehrlich versucht. Aber ich komme weder an eine Kommentierung noch an die Gesetzesmaterialien ran, da die Norm bei der Novellierung des FSHG 1997 bereits (fast) unverändert aus dem Vorgängergesetz aus 1975 übernommen wurde. So weit reicht die Suchfunktion der Landtagsdokumentation jedoch nicht zurück. Vielleicht hat Schmunzel ja Zugriff auf die PdK Nordrhein-Westfalen, dort scheinen zumindest Erläuterungen zum Gesetz abrufbar zu sein. Leider hat nichtmal Hagen die PdK mit im Abo von Beck-Online :-(

  • Gut, okay. Der klassische Weg wird zu mindestens nach und nach moderner...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Handwerk ist nicht mehr vorgeschrieben für Laufbahn stufe 1 ehemals mD BF

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Meinetwegen kann man das als Verhandlungsbasis noch nachvollziehen, denn alles andere ist vollkommen absurd.
    Bei der Berufsfeuerwehr ist im mD A9z mWn das Maximum des Möglichen. Hierfür hat ein Brandmeister drei Ausbildungen durch gemacht; Handwerk, B1 und RettAss. Bei meinem letzten Gespräch mit Komba-Mitgliedern, wo auch ein ehemaliger Wehrleiter einer BF und Betriebsräte. Ihren Erzählungen nach, und das deckt sich mit dem was ich auch so kenne, ist die Eingruppierung im mD nur deshalb so zu halten gewesen, da es sich bei dem B1 um eine Art Aufbaulehrgang und bei dem RettAss um einen Hilfsarbeiter handelt. Belastbare Quellen habe ich dafür jedoch nicht. Daher waren sich hier alleeinig, dass es eine Trennung von "weißem DIenst" und "blauem Dienst" unweigerlich geben wird. Es gibt sogar schon Gedankenkonstrukte hier eine Verbeamtung im medizinisch-technischen Dienst draus abzuleiten. Zukunftsmusik, aber durchaus nachvollziehbar wie ich finde, schon allein um die Gehaltsgruppen so belassen zu können.
    Wer solche Forderungen wie oben erwähnt tatsächlich meint durchbringen zu können vergisst hierbei eklatant den BF-Sektor und die daraus resultierende Lohnsteigerung für diesen Berufszweig. Und die müssten dann alle in den gehobenen Dienst geschoben werden. Halte ich für nicht machbar. Daher: Wunschdenken und unseriös (oder anders: Typisch Ver.di ;-) ).

    Dabei sollte man aber auch nicht außer acht lassen, wie sich dann weitere Relationen verschieben, irgendwann ists dann auch einfach für den Staat nicht mehr zahlbar.


    Als Vergleich, ein angestellter Lehrer an Grund-, Haupt-, Realschule, Klasse 1-10 also, wird auch nur nach E11 bezahlt.
    Hierfür muss man aber 3 Jahre Abi machen, 10 Semester studieren, 18 Monate Referendariat absolvieren = 9,5 Jahre Ausbildung.
    Ein Notfallsanitäter startet mit 16 und ist nach 3 Jahren fertig. D.h. für 6,5 Jahre mehr Ausbildung gibts für Akademiker nach diesem Modell nur 2 Stunfen mehr, was schlichtweg ein Witz wäre!


    Ein verbeamteter Lehrer an Grund-, Haupt-, Realschule, Klasse 1-10 also, wird nach A12 besoldet. Wenns irgendwann mal A11 für einfache Feuerwehrbeamte geben sollte, ohne akademische Ausbildung, dann hänge ich meinen Beruf an den Nagel :)


    PS:
    Eine Arbeitsbelastungsdiskussion möchte ich nicht anzetteln, Fakt ist aber, dass in Deutschland nach Ausbildungsstand bezahlt wird, gerade auch im öffentlichen Dienst.

  • Wenn Berufe nur nach der nötigen Qualifikation bezahlt werden würden wäre das sehr bedenklich.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Wenn Berufe nur nach der nötigen Qualifikation bezahlt werden würden wäre das sehr bedenklich.


    Wonach denn sonst? Ok, in der WIrtschaft und gut gehenden Industriezweigen sicherlich auch nach Gesichtspunkten dessen, was finanziell drin ist. Dies ist aber im öffentlichen Dienst anders.

  • Eignung, Leistung und Befähigung.


    Eignung - z. B. Beurteilungen, messbare Ziele (Fort-/Weiterbildungen)
    Leistung - z. B. Gefährdung am Arbeitsplatz, Anforderungen
    Befähigung - Eingangsqualifikation

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  • fori:
    Du hast einen Denkfehler. Ein Lehrer ist gehobener oder gar höherer Dienst. Daher auch seine Besoldung. Besagter Feuerwehrmann ist mittlerer Dienst. Daher wird er schon über A9 nicht raus kommen. Erklärt auch die drastische Gehaltssteigerung von A9 auf A10 bzw. A11.
    DIe von Harris eingestellte Tabelle ist TVöD. Wieder eine andere Entlohnung und hat mit Feuerwehr und Verbeamtung nichts zu tun. ;)

  • Nachtrag für fori:
    Ist übrigens in der Industrie nicht anders.
    Du kommst zwar mit tollem Abschluss vielleicht schneller rein, aber das du automatisch mehr bekommst als ein schlechter qualifizierter Kollege ist nicht gesagt.

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  • Lehrer sind doch Beamte des jeweiligen Bundeslandes. Macht das einen Unterschied?
    Ich könnt fragen, aber sie schläft schon. :)

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  • Lehrer sind doch Beamte des jeweiligen Bundeslandes. Macht das einen Unterschied?
    Ich könnt fragen, aber sie schläft schon. :)


    In der Eingruppierung?
    Kann schon sein. Manche Bundesländer (Berlin) verbeamten Lehrer überhaupt nicht mehr.


    J.