Im "Schnellverfahren" für 6.599 Euro zum Notfallsanitäter

  • Entweder man zweifelt seine eigene Prüfungsfähigkeit an (eher schlechter Plan, da meist mit Beweisschwierigkeiten verbunden)


    Typischerweise wird das auch deshalb schiefgehen, weil der Prüfling gehalten ist, eine Prüfung gar nicht erst anzutreten, wenn er sich nicht imstande fühlt, die Prüfung abzuhalten. Es bleiben also die theoretisch denkbaren Fälle übrig, in denen der Prüfling selbst nicht gemerkt hat, dass er schlecht drauf ist. Das dürfte nur selten ein gutes Pferd im Stall sein.


    oder man zweifelt die Aufgaben und/oder deren Bewertung an


    Was ggf. deshalb in Betracht kommt, weil der Prüfungsausschuss keine Ahnung hat, wie man rechtlich ordnungsgemäß bewertet.


    Ziel ist hier nicht das verwaltungsgerichtliche Urteil, sondern ein gegenseitiges Entgegenkommen im Sinne eines Vergleichs.


    Außergerichtlich hat man einen Anspruch auf Überdenken vorgebrachter Kritik durch den Prüfungsausschuss. Das hat dann - wenn die Prüfer die goldene Brücke sehen (wollen) - den Vorteil einer staub- und geräuschfreien Problemlösung. Ist halt nur nicht so triumphal wie ein "gewonnener" Prozess. Psychologisch aber in der Regel günstiger, weil niemand sein Gesicht verliert.

  • Typischerweise wird das auch deshalb schiefgehen, weil der Prüfling gehalten ist, eine Prüfung gar nicht erst anzutreten, wenn er sich nicht imstande fühlt, die Prüfung abzuhalten. Es bleiben also die theoretisch denkbaren Fälle übrig, in denen der Prüfling selbst nicht gemerkt hat, dass er schlecht drauf ist. Das dürfte nur selten ein gutes Pferd im Stall sein.


    Üblicherweise kommen die Prüflinge mit psychiatrischen Diagnosen und erklären bzw. lassen attestieren, dass es zum Krankheitsbild gehört, nicht krankheitseinsichtig zu sein. Der Wechsel weg von physischen hin zu psychischen Attesten hat (zumindest in der Universität) unglaubliche Berge an "kranken" Studenten hervorgebracht.


    Was ggf. deshalb in Betracht kommt, weil der Prüfungsausschuss keine Ahnung hat, wie man rechtlich ordnungsgemäß bewertet.


    Naja. Die Mehrzahl der (durch Rechtsanwälte vorgetragenen) Prüfungskritiken waren eher mühsam konstruiert denn tatsächlich substantiiert. Dass sich auf der anderen Seite in einigen Fällen die Prüfer tatsächlich unglaubliche Klopfer geleistet haben, denen dann jedoch im Zuge des internen Überdenkungsverfahrens (also bevor der Widerspruch an den zentralen Ausschuss der Uni weitergeleitet wird) abgeholfen wird, steht dem nicht entgegen.


    Außergerichtlich hat man einen Anspruch auf Überdenken vorgebrachter Kritik durch den Prüfungsausschuss. Das hat dann - wenn die Prüfer die goldene Brücke sehen (wollen) - den Vorteil einer staub- und geräuschfreien Problemlösung. Ist halt nur nicht so triumphal wie ein "gewonnener" Prozess. Psychologisch aber in der Regel günstiger, weil niemand sein Gesicht verliert.


    Meine Erfahrung ist: tatsächlichen Fehlern wird durch den PA abgeholfen. Der Rest landet bei den juristischen Vertretern der Institution und wird dort vor allem eines: sehr alt. Witzigerweise kann man dort aber noch punkten, obwohl die Sachlage nach den einschlägigen Kommentierungen zu abschlägigen Bescheiden führen müsste. Rechtsabteilungen haben manchmal eine Dynamik, die nicht unbedingt immer dogmatisch dominiert ist.

  • Üblicherweise kommen die Prüflinge mit psychiatrischen Diagnosen und erklären bzw. lassen attestieren, dass es zum Krankheitsbild gehört, nicht krankheitseinsichtig zu sein. Der Wechsel weg von physischen hin zu psychischen Attesten hat (zumindest in der Universität) unglaubliche Berge an "kranken" Studenten hervorgebracht.


    Glaube ich, ich meinte nur, dass das wenig hilfreich sein dürfte. Wird ja dann schwer, zu einem anderen Termin prüfungsfähig zu sein...


    Die Mehrzahl der (durch Rechtsanwälte vorgetragenen) Prüfungskritiken waren eher mühsam konstruiert denn tatsächlich substantiiert.


    Tja. http://www.bmj.de/SharedDocs/D…df?__blob=publicationFile ;).

  • Selbst 80 bestandenen Prüfungen bei 93 Teilnehmern macht immerhin 86% erfolgreiche Ergänzungsprüfungen.

    Nach meiner Kenntnis haben bei den bisherigen Prüfungen in Hessen in der Tat überdurchschnittlich viele Prüflinge bestanden. Wobei Teilnehmer der entsprechenden Prüfung diese als durchaus anspruchsvoll beschrieben haben. Über die Gründe für die vergleichsweise gute Quote kann man nur mutmaßen - geschenkt gibt's die Prüfung aber wohl auch in Hessen nicht.

    Und 40 % finde ich nicht so viel angesichts des Kompetenzsprungs, der damit verbunden sein soll...

    Immer eine Frage der Ausgangsbasis...

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Nach meiner Kenntnis haben bei den bisherigen Prüfungen in Hessen in der Tat überdurchschnittlich viele Prüflinge bestanden. Wobei Teilnehmer der entsprechenden Prüfung diese als durchaus anspruchsvoll beschrieben haben. Über die Gründe für die vergleichsweise gute Quote kann man nur mutmaßen - geschenkt gibt's die Prüfung aber wohl auch in Hessen nicht.

    Immer eine Frage der Ausgangsbasis...

    Entscheidend ist tatsächlich die Ausgangsbasis. Mich betrübt das Ganze dahingehend, wie über Durchfallquoten gesprochen wird. Als ob man mal eben ein Marmeladebrot isst. Es mag sein, und in Bayern werden irgendwann viele übergeleitete Rettungsassistenten einen erlernten Kompetenzsprung erfahren, aber ob dieser sich manifestiert und auch gelebt wird, ist mehr als zweifelhaft. Hier geht es auch um Existenzen, das sollte man vielleicht nicht vergessen. Oftmals haben diese Personen im Rahmen ihres Rettungsdienstsystem alles gegeben, selbst ihre Gesundheit und nun wird ihnen auf dem Papier dargelegt wie unfähig sie sind.

  • Warum? Sie sind doch gute RettAss. Aber entweder es reicht für den NotSan, oder nicht.


    Arzt will doch hier auch keiner geschenkt.



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Diese Leute bleiben Rettungsassistenten, sie werden weiter Stellen für Rettungssanitäter und Rettungsassistenten besetzen können. Für eine neue Ausbildung wird man Leistung bringen müssen, wer das nicht kann, kann diese Ausbildung schlicht weg nicht bekommen. Es ist absolut wünschenswert, dass dies stringend gelebt wird. Sicherlich wird das irgendwann den Beifahrersitz im RTW und damit auch die verantwortliche Position kosten, aber es wird nicht ohneweiteres Hunderte in die Arbeitslosigkeit schicken. Und es gibt eine Verantwortung gegenüber dem Patienten. Es ist der politische Wille ein neues Kompetenzniveau einzuführen, was über dem Früheren liegt. Das wird nicht jeder leisten können oder wollen, das war absehbar. Ich werde auch kein medizinisches Staatsexamen bekommen, weil ich mich sehr angestrengt habe, wenn ich am Ende die Leistung nicht bringe.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Meines Wissens ist der zukünftige Status des Rettungsassistenten noch im unklaren, zumal die Landesrettungsdienstgesetze bzgl. des Notfallsanitäters noch nicht novelliert wurden. Einzig und allein geklärt ist, der Besitzstand für die Berufsbezeichung Rettungsassistent, nicht aber seine spätere Verwendung in der Notfallrettung.


    Aber ich lass mich gerne korrigieren, sofern das nicht stimmt.

  • Etwas schon. Sicherlich bedeutet es für die Leute einen gewissen Verlust und es ist für den einen sicherlicher schwerer das Ziel mit gleichem Aufwand zu erreichen wie für den anderen. Aber es ich sehe es schlichtweg als unsere Verpflichtung an, uns auf dem aktuellen Stand der Medizin zu halten und unser Wissen stetig zu erweitern. Und wer das getan hat, wird das Ziel sicherlich erreichen können, wenn auch nicht unbedingt immer leicht. Also macht man es sich auch leicht, wenn man es einfach so sieht, als ob jemandem etwas weggenommen wird.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Mich betrübt das Ganze dahingehend, wie über Durchfallquoten gesprochen wird. Als ob man mal eben ein Marmeladebrot isst. Es mag sein, und in Bayern werden irgendwann viele übergeleitete Rettungsassistenten einen erlernten Kompetenzsprung erfahren, aber ob dieser sich manifestiert und auch gelebt wird, ist mehr als zweifelhaft. Hier geht es auch um Existenzen, das sollte man vielleicht nicht vergessen. Oftmals haben diese Personen im Rahmen ihres Rettungsdienstsystem alles gegeben, selbst ihre Gesundheit und nun wird ihnen auf dem Papier dargelegt wie unfähig sie sind.


    Was willst du eigentlich? Seit ich hier im Forum wieder mitlese, lamentierst du, dass RettAss nichts dürfen, ihnen ständig Unrecht widerfährt, sie verklagt werden, und nur weil sie Gutes tun wollen, aber das nichts dürfen.


    Bevor ich auch überhaupt nur ein Medikament geben durfte, habe ich ca. 70 Einzelprüfungen bestehen müssen, 2 heftig große Staatexamina mit jeweils schriftlichen und mündlichen Teilen und habe insgesamt 18 Monate Klinikpraktika absolviert. Dein RettAss-Examen hat den Umfang allein vielleicht von ein bis zwei dieser Einzelprüfungen. Damit ich als Notarzt untwegs sein darf, habe ich anschließend nach dem Studium insgesamt 2,5 Jahre praktische Tätigkeit als Arzt (in meinem Fall als Anästhesist) im OP und auf Intensivstation mit der Behandlung von x Tausend Patienten sowohl einfache Routine-Fälle bis hin zu schwersten Notfällen nachweisen müssen inklusive der Anwendung von Verfahren, von denen du vielleicht noch nicht einmal gehört hast.


    Und jetzt meinst du, dass man, so eine NotSan-Prüfung möglichst einfach zu gestalten hat, damit ja möglichst viele bestehen? Meiner Meinung nach kann eine solche Prüfung nicht hart genug sein, wenn du per Gesetz ärztliche Tätigkeiten ausführen willst, dann muss auch ein ärztliches Niveau her. Siehe als Vergleich meine Ausbildung.


  • Was willst du eigentlich? Seit ich hier im Forum wieder mitlese, lamentierst du, dass RettAss nichts dürfen, ihnen ständig Unrecht widerfährt, sie verklagt werden, und nur weil sie Gutes tun wollen, aber das nichts dürfen.


    Bevor ich auch überhaupt nur ein Medikament geben durfte, habe ich ca. 70 Einzelprüfungen bestehen müssen, 2 heftig große Staatexamina mit jeweils schriftlichen und mündlichen Teilen und habe insgesamt 18 Monate Klinikpraktika absolviert. Dein RettAss-Examen hat den Umfang allein vielleicht von ein bis zwei dieser Einzelprüfungen. Damit ich als Notarzt untwegs sein darf, habe ich anschließend nach dem Studium insgesamt 2,5 Jahre praktische Tätigkeit als Arzt (in meinem Fall als Anästhesist) im OP und auf Intensivstation mit der Behandlung von x Tausend Patienten sowohl einfache Routine-Fälle bis hin zu schwersten Notfällen nachweisen müssen inklusive der Anwendung von Verfahren, von denen du vielleicht noch nicht einmal gehört hast.


    Und jetzt meinst du, dass man, so eine NotSan-Prüfung möglichst einfach zu gestalten hat, damit ja möglichst viele bestehen? Meiner Meinung nach kann eine solche Prüfung nicht hart genug sein, wenn du per Gesetz ärztliche Tätigkeiten ausführen willst, dann muss auch ein ärztliches Niveau her. Siehe als Vergleich meine Ausbildung.

    ...es geht ja auch nicht um Deine Existenz, da kann man schnell mal sowas posten.
    Und hör bitte mit der Argumentation vom Studium und den vielen Prüfungen auf. Die Notfallmedizin hat nur im entferntesten was mit einer Anästhesie - OP - Tätigkeit oder Arbeit auf der Intensivstation zu tun. Vielleicht ist Dir entgangen, das zudem in Zukunft die Ärzte bestimmen, was der Notfallsanitäter darf und was nicht. Siehe Notfallsanitätergesetz.

  • Du merkst noch nicht einmal, wie inkongruent deine Aussagen sind. Du beweinst seit Monaten die Kollegen, die Ärger wegen der Medikamentengabe hatten. Mit der langen Zeit des Studiums möchte ich dir zeigen, was dazu gehört, Benzodiazepine zu verabreichen.


    Und wenn ein neues Berufsbild eingeführt wird, dann man muss man sich dem anpassen. Berufe ändern sich oder gehen ganz verloren. Und ja, auch mit 50 kann man sich noch mal hinsetzen und lernen. Das müssen andere auch. Die Leute haben mindestens 7 Jahre Zeit dafür. Wer das nicht auf die Reihe bekommt, bei dem muss ganz allgemein an der Berufseignung für medizinische Tätigkeiten gezweifelt werden


    Die Notfallmedizin hat nur im entferntesten was mit einer Anästhesie - OP - Tätigkeit oder Arbeit auf der Intensivstation zu tun.

    Ich empfehle dir dringend, wieder ein längeres Krankenhaus-Praktikum in diesen Abteilungen zu absolvieren.

  • Mich betrübt das Ganze dahingehend, wie über Durchfallquoten gesprochen wird. Als ob man mal eben ein Marmeladebrot isst.


    Keine Ahnung, wen Du meinst. Mir jedenfalls ist klar, dass es eine ziemliche Härte wäre, die Ergänzungsprüfung nicht zu bestehen. Das allein kann aber nicht das Argument sein.

  • Zitat

    Und wenn ein neues Berufsbild eingeführt wird, dann man muss man sich dem anpassen.

    ...ob ein neues Berufsbild eingeführt wird, bzw. nur ein Namenstausch stattfindet wird Gott - sei - Dank nicht hier entschieden.


    Das die Ausbildung zum Notfallsanitäter auch wesentlich umfangreicher ist als die Rettungsassistentenausbildung, das eine Anpassung an die EU - Normen ebenfalls stattfindet, der Beruf als Fachberuf aufgewertet wird und die zukünftigen Notfallsanitäter und auch übergeleiteten Notfallsanitäter aus vielen Rettungsdienstbereichen einen sogenannten Kompetenzsprung nach vorne hinlegen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, das dieser Kompetenzsprung an den Standorten nicht wirklich auf Dauer beibehalten werden kann. Tatsächlich wird sich in den Rettungsdienstbereichen nicht viel ändern, da die Maßgaben ausschließlich vom ärztlichen Leiter Rettungsdienst bestimmt werden. Eine veränderte Tätigkeit mit mehr Kompetenzen für das nichtärztliche Personal werden wir nicht erleben. Um eine wirkliche Qualitätsanhebung im Rettungsdienst zu erreichen, hätten nämlich auch die rettungsdienstlichen Strukturen deutschlandweit geändert werden müssen.


    Traurigerweise erlebe ich bei vielen Rettungsassistenten eine "Blauäugigkeit" sondersgleichen. Die Rettungsassistenten von damals wollten in erster Linie vermehrte Kompetenzen um Notfallpatienten zeitnah und adäquat versorgen zu können, auch wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist. Tatsächlich ist aber mit dem Notfallsanitätergesetz folgendes eingetreten: Die Rettungsdienstschulen erfahren einen wirtschaftlichen Aufschwung sondersgleichen, die Ärztelobby konnte ihre Machtposition im Rettungsdienst festigen, die Arbeitgeber konnten ebenfalls punkten, da sie entscheiden, welcher Mitarbeiter übergeleitet wird und welcher nicht. Auch juristisch wurde die Kompetenz der zukünftigen Notfallsanitäter eingeschränkt. Positiv lief es auch noch für die zukünftigen Berufsanfänger Notfallsanitäter, die für ihre Ausbildung kein Geld mehr mitbringen müssen.


    ....aber, bzgl. der Personen, dem damaligen Rettungsassistenten, um die es eigentlich gehen sollte, stelle ich fest das diese vollends auf der Strecke geblieben sind. Sie sind zukünftig der Willkür von Privatpersonen ausgesetzt und ihre Zukunft ist alles andere als gewiss. Das diese Personen jahrzehntelang den Buckel hingehalten haben und auch nachweislich in vielen Rettungsdienstbereichen mehr als gute Arbeit abgeliefert haben, zählt alles nicht mehr. Die Rettungsassistenten von damals wollten für ihren Job Rechtssicherheit haben, bekommen haben sie eine Rechtsunsicherheit sondersgleichen. Ich glaube, das es kaum Beispiele in Deutschland gibt, wo eine Berufsgruppe derart veräppelt wurde.

  • Das die Ausbildung zum Notfallsanitäter auch wesentlich umfangreicher ist als die Rettungsassistentenausbildung, das eine Anpassung an die EU - Normen ebenfalls stattfindet, der Beruf als Fachberuf aufgewertet wird und die zukünftigen Notfallsanitäter und auch übergeleiteten Notfallsanitäter aus vielen Rettungsdienstbereichen einen sogenannten Kompetenzsprung nach vorne hinlegen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, das dieser Kompetenzsprung an den Standorten nicht wirklich auf Dauer beibehalten werden kann. Tatsächlich wird sich in den Rettungsdienstbereichen nicht viel ändern, da die Maßgaben ausschließlich vom ärztlichen Leiter Rettungsdienst bestimmt werden. Eine veränderte Tätigkeit mit mehr Kompetenzen für das nichtärztliche Personal werden wir nicht erleben. Um eine wirkliche Qualitätsanhebung im Rettungsdienst zu erreichen, hätten nämlich auch die rettungsdienstlichen Strukturen deutschlandweit geändert werden müssen.


    Wieso sollte ein "Kompetenzsprung" wie du ihn nennst, da wo er geschieht, nicht beibehalten werden können? Natürlich werden die Maßnahmen vom ÄLRD definiert, letztendlich soll er sie schließlich auch überwachen und verantworten.
    Ja, sicher wäre ein bundesweit einheitlicher Katalog schön gewesen, wir sind hier aber leider nicht bei "Wünsch dir was" und da dieses Thema auch schon in epischer Breite hier und andernorts diskutiert wurde verzichte ich mal auf weitere Einlassungen dazu, außer: Ich finde es nicht so schlimm, dass ein Arzt mir sagt was ich tun soll, darf und kann.


    Traurigerweise erlebe ich bei vielen Rettungsassistenten eine "Blauäugigkeit" sondersgleichen. Die Rettungsassistenten von damals wollten in erster Linie vermehrte Kompetenzen um Notfallpatienten zeitnah und adäquat versorgen zu können, auch wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist. Tatsächlich ist aber mit dem Notfallsanitätergesetz folgendes eingetreten: Die Rettungsdienstschulen erfahren einen wirtschaftlichen Aufschwung sondersgleichen, die Ärztelobby konnte ihre Machtposition im Rettungsdienst festigen, die Arbeitgeber konnten ebenfalls punkten, da sie entscheiden, welcher Mitarbeiter übergeleitet wird und welcher nicht. Auch juristisch wurde die Kompetenz der zukünftigen Notfallsanitäter eingeschränkt. Positiv lief es auch noch für die zukünftigen Berufsanfänger Notfallsanitäter, die für ihre Ausbildung kein Geld mehr mitbringen müssen.


    Vielleicht ist das gar keine Blauäugigkeit sondern Realismus? Eine bessere Ausbildung (und ich unterstelle jetzt mal das die NotSan Ausbildung im Vergleich zum RettAss besser sein wird) wird zwangsläufig dazu führen, dass ich einen Patienten noch besser versorgen kann. Es sei denn ich bin jetzt schon ein so geiler Typ das ich das nicht mehr nötig habe...
    Klar profitieren jetzt erstmal die Schulen davon, das ist aber wohl kaum zu ändern und finde ich im ersten Augenblick auch nicht schlimm (bestimmte Voraussetzungen einhaltend).
    Das ein Arbeitgeber entscheiden kann wer in welcher Reihenfolge auf seine Kosten weiterqualifiziert wird ist für den einen oder anderen Mitarbeiter sicher ein Problem (vor allem für Drückeberger und Taugenichtse) aber kann ja auch dazu führen das sich eben jene Kollegen und Kollegoiden selber reflektieren und Gas geben.


    Welche Kompetenzen wurden denn im Vergleich zum Rettungsassistenten eingeschränkt (juristisch)?


    ....aber, bzgl. der Personen, dem damaligen Rettungsassistenten, um die es eigentlich gehen sollte, stelle ich fest das diese vollends auf der Strecke geblieben sind. Sie sind zukünftig der Willkür von Privatpersonen ausgesetzt und ihre Zukunft ist alles andere als gewiss. Das diese Personen jahrzehntelang den Buckel hingehalten haben und auch nachweislich in vielen Rettungsdienstbereichen mehr als gute Arbeit abgeliefert haben, zählt alles nicht mehr. Die Rettungsassistenten von damals wollten für ihren Job Rechtssicherheit haben, bekommen haben sie eine Rechtsunsicherheit sondersgleichen. Ich glaube, das es kaum Beispiele in Deutschland gibt, wo eine Berufsgruppe derart veräppelt wurde.


    Falsch. Es sollte beim Notfallsanitätergesetz niemals um den "damaligen Rettungsassistenten" gehen. Es geht um den Patienten.
    Der Rest ist für mich Stammtischblabla, aber es sei halt wie es sei...



    In diesem Sinne.






    Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Traurigerweise erlebe ich bei vielen Rettungsassistenten eine "Blauäugigkeit" sondersgleichen. Die Rettungsassistenten von damals wollten in erster Linie vermehrte Kompetenzen um Notfallpatienten zeitnah und adäquat versorgen zu können, auch wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist. Tatsächlich ist aber mit dem Notfallsanitätergesetz folgendes eingetreten: Die Rettungsdienstschulen erfahren einen wirtschaftlichen Aufschwung sondersgleichen, die Ärztelobby konnte ihre Machtposition im Rettungsdienst festigen, die Arbeitgeber konnten ebenfalls punkten, da sie entscheiden, welcher Mitarbeiter übergeleitet wird und welcher nicht. Auch juristisch wurde die Kompetenz der zukünftigen Notfallsanitäter eingeschränkt.


    Hmm, genau das habe ich 1989 auch schon mal gelesen. Ziemlich wörtlich.