Zukünftig RS und NFS auf dem Wagen ?

  • Manchmal muss man im Leben auch ein bisschen flexibel sein.

    ...bin ich, sonst wäre ich im RD völlig falsch. Allerdings bin ich der Beziehung im Gegensatz zu manchem Kollegen noch voll motiviert, dass Patienten eine möglichst optimale Versorgung von mir zu erwarten haben.

  • Zitat

    och, das passiert hier schonmal häufiger wenn ich rtw fahre. der doc setzt sich dann nach vorne zu mir und wir quatschen wie es bei mir im studium läuft und was in meiner alten abteilung so neues gibt. setzt natürlich einen unkomplizierten patienten voraus. da gibts ja auch ein fesnter nach hinten... der arzt muss ja selten hand anlegen...


    Dann braucht er nicht begleiten. Dann soll er sich frei melden, wir haben ja so einen fürchterlichen Mangel.


    ODER er befürchtet eingreifen zu müssen, dann soll er bei seinen Patienten sitzen.


    Quatschten könnt ihr im Café. :)



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • In NRW ist es ebenfalls festgeschrieben:



    Den zweiten Punkt fand ich schlicht lustig! :D

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Doch, klare Dienstanweisung bei uns, bei Verstoß arbeitsrechtliche Konsequenzen!

    Aber selbstverständlich. Ich bin immer beim Patienten, außer ich arbeite mit einem RA-Kollegen, dann wechseln wir ab.
    Das ist bei uns so auch per Dienstanweisung geregelt.


    Frage: Wie wird bei euch dann der RAiP ausgebildet? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der das ganze Jahr über als 3. Mann mitfährt, wäre ja ein ziemlich teurer RTW? Immerhin soll es später ja auch seine Aufgabe sein, den Patienten eigenverantwortlich zu betreuen.


  • Frage: Wie wird bei euch dann der RAiP ausgebildet? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der das ganze Jahr über als 3. Mann mitfährt, wäre ja ein ziemlich teurer RTW? Immerhin soll es später ja auch seine Aufgabe sein, den Patienten eigenverantwortlich zu betreuen.

    Aktuell wurde/wird aus diversen Gründen kein RAiP ausgebildet. In der Vergangenheit, als es noch RAiP-ler gab, waren diese nur als Fahrer eingesetzt. Gesetzeskonform, aber doof für den Azubi. Aus Kostengründen wurden sie natürlich nur als 2.Mann eingesetzt, als 3. Mann wären sie ja keine billige Arbeitskraft gewesen.......

  • Es ist immer wieder erstaunlich, mit was für Blödsinn Führungskräfte ihren Laden aufhalten.


    ?-( Weil man sich an rechtliche Vorgaben hält???
    Eigenwillige Sicht der Dinge, finde ich.

    Einmal editiert, zuletzt von Taubenzüchter ()

  • Da hat man damals sicher nicht dran gedacht. Aber ich kann den Gesetzestext nicht umschreiben. Und die juristische Abklärung bei uns war eindeutig. Da gabs keine 2 Meinungen der studierten Juristen.

  • Zitat

    Das würde ja bedeuten, dass ich mich als RA jedes mal strafbar mache wenn ich einen RH/RS zum Patienten lasse - unabhängig davon wie sein Zustand ist?


    Für Ba-Wü dürfte das richtig sein.

  • Man könnte das ja noch weiter stricken, wie sieht es mit RTW aus, die offiziell als MZF genutzt werden und gerade einen KTP durchführen?
    Zählt dann trotzdem noch die Fahrzeugart und nicht der derzeitige Einsatzzweck?




    Nicht vom PC gesendet.

  • So siehts aus.


    Nein.


    Die einschlägige Norm lautet:

    Zitat

    § 9
    Besetzung von Rettungsfahrzeugen
    (1) Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sind im Einsatz mit mindestens zwei geeigneten Personen zu besetzen. Das Notarzteinsatzfahrzeug ist neben dem Notarzt mit einem Rettungsassistenten oder einer gleich geeigneten Person zu besetzen.


    (2) Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter im Sinne von § 8 Abs. 2 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989, bei der Notfallrettung hat mindestens ein Rettungsassistent den Patienten zu betreuen.


    (3) Das im Rettungsdienst sowie in der Leitstelle eingesetzte Personal hat jährlich an einer aufgabenbezogenen Fortbildung im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen. Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den jeweils aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird.


    Straftaten kennt das RDG BaWü nicht, jedoch Ordnungswidrigkeiten. Ordnungswidrigkeiten kann in erster Linie der Unternehmer (§ 33 I RDG) begehen, u.a. auch einen Verstoß gegen § 9. Ordnungswidrigkeiten des fahrenden Personals (§ 33 II RDG) sind nur Möglich als Verstoß gegen den Einsatz unter Rauschmitteln oder ansteckenden Krankheiten. Also ist der Wechsel der Positionen des fahrenden Personals nicht sanktionierbar, erst recht nicht strafbar.


    Dennoch wundert es mich, dass im regen BaWü das Thema "Ausbildung nicht möglich" anscheinend nie Thema im Landtag war. Offenbar war es den Leistungsanbietern nicht wichtig, entweder weil sie entgegen der Rechtslage arbeiten oder weil es ihnen nicht wichtig genug war.

  • Ich bin kein Jurist und für mich ist Deine Erklärung weder als richtig noch als falsch zu erkennen.


    Es wurde anwaltlich geprüft und per DA geregelt. Damit ist es für mich bindend, da nicht offensichtlicher Bödsinn (was z.B. eine DA wäre, dass man mit dem RTW nur noch rückwärts fahren darf).


    Somit hätte ein Verstoß gegen die DA arbeitsrechtliche Konsequenzen für uns möglich gemacht.


    Obs ne Straftat/Owi oder was auch immer sein kann interessiert mich nicht. Ich möchte meinen Arbeitsplatz nicht verlieren und halte mich an die Regeln. Ausbildung hin oder her, das ist nicht meine Baustelle.

  • Zitat

    Ich bin kein Jurist und für mich ist Deine Erklärung weder als richtig noch als falsch zu erkennen.


    Zumindest grob schon: findest Du im RDG keine Straf- oder Bußgeldvorschrift, die passt, hat Nils im Zweifel recht. Viel anders machen Juristen das auch nicht ...


    Zitat

    Es wurde anwaltlich geprüft und per DA geregelt. Damit ist es für mich bindend, da nicht offensichtlicher Bödsinn (was z.B. eine DA wäre, dass man mit dem RTW nur noch rückwärts fahren darf).


    Somit hätte ein Verstoß gegen die DA arbeitsrechtliche Konsequenzen für uns möglich gemacht.


    Ohne Frage.


    Nur kann man daraus eben nicht den Schluss ziehen, dass ein Verstoß strafbar oder ordnungswidrig wäre. Manche Dinge sind eben "nur" vorgeschrieben oder verboten, ohne dass Verstöße unmittelbar mit rechtlichen Konsequenzen bedroht sind - und das sind gar nicht wenige. Man sollte ja auch annehmen, dass "so ist das Gesetz" ausreicht und es nicht noch eines "und wenn Du das nicht tust, wirst Du bestraft" bedarf.


    Indirekt gibt es natürlich schon Konsequenzen: für den Unternehmer, wenn die Besetzung so ist, dass erkennbar nicht gesetzmäßig gearbeitet werden kann (weil nur der RA Führerschein oder Ortskenntnis hat), und für das Personal, wenn etwas schief geht.