Gesetzeslücken oder auch: Flauschi geht weiter.


  • Herzlichen Dank! Gibt es dazu ggf. irgendwo irgendwie belastbare Quellen? Gerne auch wieder per PN! Danke!

  • Zur Eingruppierung als RettAss im TV-L: http://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html und dann Anhang A, unter Punkt 18. RettAss in einer Leitstelle ist dort z.B. automatisch EG7, RS EG4. Die BF Hamburg zahlt auf jedenfall danach, und hat im November gerade wieder neue Angestellte eingestellt. NotSan Azubis sollen übrigens eine Ausbildungsvergütung gemäß TVA-L Pflege, was immerhin 930,70€ bis 1103,00€ sind http://www.hamburg.de/notfallsanitaeter/

  • Monschi
    Ich kenne auch nur die aktuelle Ausschreibung aus Unna welche akutell such/gesucht haben


    In Stolberg stand es auch vor 2 Monaten in Ausschreibung


    In allen anderen gennanten Städten ist es Fakt weil dort mir bekannte RettAss arbeiten



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  • Noch was nettes gefunden...


    klicken


    Zitat

    "Damit erwerben Sie die Möglichkeit, die Qualifikation "Notfallsanitäter/in" mit einer verkürzten Ergänzungsausbildung und -prüfung zu erwerben. Sie haben dann zwei berufliche Qualifikationen."


    Bester Satz. :scare3:

  • Wie kann denn sowas funktionieren?
    Der letzte Satz auf der Website enthält doch die Forderung nach "einer in 2014 begonnenen RettAss Ausbildung". Wenn der Kurs aber nachweislich in 2015 startet, wo ist der Beginn in 2014?
    Wollen die etwa behaupten, dass der RettSan der Beginn der RettAss Ausbildung ist?
    Bin ich dann eigentlich als RettAss auch schon mitten in der Ausbildung zum Arzt?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Ich bin auch höchst erstaunt, wie das denn bitte rechtens sein soll. Vielleicht befindet sich hier auch die Genehmigungsbehörde im tiefsten Winterschlaf. Es gibt ziemlich viele Urteile aus dem Bafög Bereich, dass der RettSan Kurs keinesfalls der Beginn der Rettungsassistentenausbildung ist.


    Ich bin gerade etwas fassungslos. Ich habe Verständnis dafür, dass Schulen Geld verdienen müssen. Aber das eine Behörde sich vor den Karren spannen lässt. NRW glänzt ja wirklich in jeder Hinsicht bezüglich der Umsetzung des Notfallsanitäters.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ob diese interessante Regelung vielleicht wirklich mit der "schleppenden" Umsetzung des NotSanG in NRW zusammenhängt?

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  • In gewissem Umfang, sicherlich. Die Schulen verlieren letztlich gerade ihre Existenzgrundlage, wenn sie RettAss nicht mehr ausbilden können und das Land sie daran hindert mit dem NotSan zu beginnen. Ich kann nachvollziehen, dass man da nach Strohhalmen greift. Das Verhalten der Behörde bleibt mit völlig unverständlich. Das dürfte mehr oder minder ein bewusster Verstoß gegen geltendes Recht durch die Behörde sein.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Das mit der Behörde meinte ich.
    Das die Schulen so handeln kann ich verstehen - wenn auch nicht gutheißen.

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  • Der Behörde müsste aber klar sein, dass das zum einen schwerwiegende Konsequenzen haben kann und zum anderen die Möglichkeit einer Schule noch einen Kurs zu machen, der sprichwörtliche Urinstrahl gegen das in Vollbrand stehende Hochhaus ist.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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  • Hat denn jemand Muße, mal Frau Thiele anzurufen?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Eine ähnliche Konstruktion kenne ich ebenfalls vom Hörensagen zumindest von einer BF in NRW. Die rechtliche Grundlage ist mir nicht bekannt.


    Ich kann dir zumindest soweit helfen als das ich bei der MHD Schule in Aachen (Link) auch diese Option gefunden habe. Hier wird auf


    Zitat

    ...
    *Teilnahme nur nach Einzelfallprüfung und Genehmigung durch die zuständige Behörde unter Anerkennung der RettSan-Ausbildung als Beginn der RettAss-Ausbildung*
    (gem. Schreiben des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW im November 2014)
    ...


    hin (Hervorhebung durch mich). Das Scheiben wäre mal interessant zu bekommen. Im Netz so auf die Schnelle leider nix gefunden. Der SK-Verlag soll es aber haben... ;)

  • Zitat

    Weiterhin Rettungsassistenten-Ausbildungen in Nordrhein-Westfalen


    Rettungssanitäter-Zeugnis darf nicht älter als 24 Monate sein


    Einzelne Schulen in Nordrhein-Westfalen bieten auch in diesem Jahr noch Ausbildungen zum Rettungsassistenten an, obwohl das Rettungsassistentengesetz (RettAssG), das die Ausbildung der Rettungsassistenten regelt, seit dem 1. Januar 2015 außer Kraft ist. Es handelt sich dabei um eine verkürzte Ausbildung für Rettungssanitäter, deren entsprechendes Zeugnis zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf. Zu dem Lehrgang muss nach der Anmeldung noch ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.

    Quelle:http://www.skverlag.de/rettung…-nordrhein-westfalen.html



    P.S. Wollen wir Wetten abschliessen, welche Länder noch nachziehen werden?

  • Aus dem Artikel:

    Zitat

    Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat dazu erklärt, dass nach seiner Auffassung diese Form der Ausbildung unter der Voraussetzung als rechtens gilt, wenn die Rettungssanitäter-Ausbildung von Anfang an als Einstieg in die Rettungsassistenten-Ausbildung betrachtet werden kann. Entscheidend für diese Bewertung sei der „enge zeitliche Zusammenhang,


    Ich habs geahnt. Unfassbar. :fool3:

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  • Übrigens:
    Wenn ICH RettSan mit >24 Monaten seit Prüfung wäre und die würden mich nicht zulassen, würde ich klagen bis die von meinem Namen schon Schweißausbrüche kriegen.
    Ohne Witz - da werden Gesetze gebeugt, auf einem Niveau das schon ein Schlangenmensch blass wird.

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