Ehrlich gesagt finde ich es schade, dass wir überhaupt auf solche Sachen wie unterlassene Hilfeleistung hinweisen müssen. Es geht hier schließlich nicht um den Rücktransport von Oma Brenner aus der Klinik in die 1 km entfernte Ortschaft. Sondern um reale Notfalleinsätze. Das Thema mit der Ortskenntnis finde ich nicht angemessen, da auch viele fremde RTWs, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe aushelfen diese Ortschaften möglicherweise gar nicht kennen. Sollen diese jetzt möglicherweise auch nicht mehr disponiert werden? Zum Thema finanzieller Aspekt: Ein Disponent sollte sich eigentlich keine Sorgen darüber machen, ob dieser Notfalleinsatz und ich betone noch mal das Wort Notfall, nun auch wirklich so bezahlt wird, wie es sein sollte. Natürlich muss auch der Betrieb wirtschaften können, aber in erster Linie geht es um die Abarbeitung des Notfalleinsatzes. Dort weise ich auch mal auf die Alarmierung eines Rettungshubschrauber hin, der dann möglicherweise vor Eintreffen abbestellt wird. Und in der Regel werden diese Einsätze von der Kasse als Fehleinsatz gebucht und auch nicht bezahlt. Trotzdem ist es eine kluge Disposition, einen RTH direkt bei bestimmten Meldebildern mit zu alarmieren, auch mit der Gefahr hin, dass dieser nicht nötig ist.
Auch auf die Gefahr hin hier wieder gepeinigt zu werden, sollte man immer daran denken wie man selber fühlen würde, wenn man hilflos auf der Straße liegt. Dann macht es schon mal einen Unterschied, ob der RTW 5 Minuten früher, oder 5 Minuten später eintrifft.