Korrespondenz MdB Heidenblut bzgl. dem NotSanG

  • Hallo Kollegen,


    im Anhang findet ihr die Antwort des MdB und gesundheitspolitischen Sprecher der SPD Fraktion im deutschen Bundestag auf eine Anfrage meinerseits.
    Mir ging es um die Frage ob, wie und wann die SPD beim neuen NotSanG nochmal nachbessern will.


    Grüße


    Max


    zum Dokument

  • Danke für das Dokument, fasst es doch nochmal zusammen was bereits bekannt war. Am Ende wird sich die tatsächliche Kompetenz durch Gerichtsurteile definiere.


    PS: In der Cloud wurde mir das Dokument nicht angezeigt, über Herunterladen ging es dann.

  • Schon lustig, dass man sich derart aus der Affäre ziehen will, das man es den Strafgerichten überlässt, die Grenzen abzustecken. Denn das heist auch, das "Pioniere" die Grenzen austesten müssten, mit erheblichem eigenem Risiko.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Schon lustig, dass man sich derart aus der Affäre ziehen will, das man es den Strafgerichten überlässt, die Grenzen abzustecken. Denn das heist auch, das "Pioniere" die Grenzen austesten müssten, mit erheblichem eigenem Risiko.


    Auf die Idee, das Risiko, sich im Falle der eigenständigen Gabe von Btm mit einer Berufung auf den rechtfertigenden Notstand zu verteidigen, eingehen zu wollen, wird man wohl nur nach einer Eigenapplikation der entsprechenden Substanzen kommen ...


    (Aber immerhin ist das die indirekte Bestätigung, dass die Opiatgabe durch Rettungsfachpersonal ohne Anwesenheit eines Arztes verboten und strafbar ist.)

  • Mir ging es jetzt nicht um das BtMG, dass es da sowieso Probleme gibt, habt ihr ja (leider) gut klargestellt hier.


    Das leider bezieht sich auf den rechtlichen Umstand, nicht dass ihr das klargestellt habt.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Schon lustig, dass man sich derart aus der Affäre ziehen will, das man es den Strafgerichten überlässt, die Grenzen abzustecken. Denn das heist auch, das "Pioniere" die Grenzen austesten müssten, mit erheblichem eigenem Risiko.


    Das ist doch nichts Neues und wird in der rettungsdienstlichen Wirklichkeit seit Jahren unternommen. Dass das beim NotSan nicht anders ist, war auch seit geraumer Zeit klar. Nur glauben wollen es halt die wenigsten.

  • Hast du wohl recht.
    Nichtsdestotrotz finde ich das nicht zufriedenstellend. Und "das war schon immer so" stellt mich auch nicht zufrieden.


    Ich finde es jedenfalls schade. Es wird die Mär vom Knast nur stärken. Defensivmedizin ahoi.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

    Einmal editiert, zuletzt von M1k3 ()

  • Ich kann dies ebenfalls bestätigen.


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    OT: Schon lustig wenn die Mitteilung, mit welchem Endgerät der Post erstellt wurde länger ist, als der eigentlich Post ist. :-)


  • OT: Schon lustig wenn die Mitteilung, mit welchem Endgerät der Post erstellt wurde länger ist, als der eigentlich Post ist. :-)


    Nochmal OT: Man kann diese nervige, völlig überflüssige Werbesignatur der diversen Mobilgeräte übrigens deaktivieren.
    Ich würde mich darüber freuen, wenn noch mehr User diese Option wahrnehmen würden.

  • Die Gesetzeslage macht die Hinzuziehung eines Arztes zwingend notwendig. Der Zeitpunkt der Verabreichung ist vom Patientenzustand abhängig, denn sonst ist das Unterlassen der Applikation strafbar (Stichwort Schocklunge, Morbus Sudeck).
    Hierbei muss vom RA/NFS nicht Schmerzfreiheit erreicht werden. Es reicht die Linderung, das Erreichen der Erträglichkeit der Schmerzen (z.B. NRS: 4). Die Transportfähigkeit, deren Herstellung eine Hauptaufgabe des RA/NFS ist, kann somit ggf. auch hergestellt werden.

  • Die Gesetzeslage macht die Hinzuziehung eines Arztes zwingend notwendig. Der Zeitpunkt der Verabreichung ist vom Patientenzustand abhängig, denn sonst ist das Unterlassen der Applikation strafbar (Stichwort Schocklunge, Morbus Sudeck).
    Hierbei muss vom RA/NFS nicht Schmerzfreiheit erreicht werden. Es reicht die Linderung, das Erreichen der Erträglichkeit der Schmerzen (z.B. NRS: 4). Die Transportfähigkeit, deren Herstellung eine Hauptaufgabe des RA/NFS ist, kann somit ggf. auch hergestellt werden.


    Mir fehlt gerade ein wenig der Kontext!?

  • Der Kontext ist : (Aber immerhin ist das die indirekte Bestätigung, dass die Opiatgabe durch Rettungsfachpersonal ohne Anwesenheit eines Arztes verboten und strafbar ist.)