NDR: Notärztin verweigert krankem Flüchtling Transport

  • Zitat von ndr.de

    In Wolgast hat die Besatzung eines Rettungswagens den Transport eines offenbar an Tuberkulose erkrankten Flüchtlings verweigert. Erst nachdem die Polizei die zuständige Notärztin auf die Pflicht zum Transport des Mannes hingewiesen hatte, wurde der Mann ins Wolgaster Krankenhaus gebracht. Das bestätigten ein Sprecher der Polizei und der zuständige Landkreis Vorpommern-Greifswald.
    Quelle und weiterlesen: http://www.ndr.de/nachrichten/…Transport,notarzt134.html

  • Wenn man bedenkt, dass das Krankenhaus keine 500m vom Asylantenheim entfernt ist und der Patient diese Strecke ja problemlos bewältigen konnte wäre es kein Problem, diesen auch die 500m mit Polizeibegleitung zurücklaufen zu lassen. Warum man dafür den einzigen Wolgaster RTW blockieren muß leuchtet mir nicht ein. Ich kann die Entscheidung der NÄ durchaus nachvollziehen,

  • das war lediglich eine ironische bezugnahme auf die aktuelle, stereotype diskussionskultur. insofern fand ich den spruch ganz passend.

  • ich hab's an der abtönungspartikel erkannt.

    Einmal editiert, zuletzt von res cogitans ()

  • Zitat

    Als Begründung habe sie angegeben, dass das Fahrzeug aufwändig desinfiziert werden müsse und deshalb für andere Einsätze erst einmal nicht zur Verfügung stehe. Die Ärztin soll den Beamten empfohlen haben, den Mann im Streifenwagen zurück ins Krankenhaus zu bringen.

    Das ist ja auch pfiffig (wenn es tatsächlich so war)! Einmal-Streifenwagen - nach jedem Einsatz gibt es eine neue Kiste. Desinfektion mit Napalm...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Sind doch eh nur geleast... :cool_1:



    Ein Kranker hat nunmal mit dem Krankenwagen transportiert zu werden.


    Und ein Schnitzel mit Salat kann man nicht ohne Salat bestellen.


    Das sieht das Plansoll so vor.


    :cray:

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  • Die Notärztin hat mitgedacht und recht: für einen Streifenwagen gelten die ganzen Hygienevorschriften nicht. Ich hätte bei einem stabilen Patienten auch ein Taxi gerufen. Das ist weder verboten noch hygienisch bedenklich. Mundschutz auf (bei Lungenmanifestation) und fertig.

  • Ich wäre einfach mit ihm die 500m zu Fuß gelaufen. Eine Erkrankung ist nun mal nicht das Problem der Polizei, wie ein Taschendieb nicht unseres ist. Und nur weil es vllt. Für ein Polizeiauto anders gehandhabt wird finde ich es schon etwas skurril zu sagen, dass wir die Karre schrubben müssen und die für die ja nicht gilt.

  • Hat einer von euch eigentlich mal den Artikel gelesen? Es ging hier um eine Einweisung unter Zwang nach dem IfSG - Hier haben die Länder und Gebietskörperschaften dafür zu sorgen, dass geeignete Transportmittel mit entsprechend geschultem Personal zur Verfügung steht.
    Und man glaubt es kaum: Diese geeigneten Transportmittel sind die "Krankenkraftwagen", sicherlich nicht ein Streifenwagen. Dies ist u.a. im Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern geregelt. (MeckPomm hat hier übrigens eine Vorreiterrolle da es u.a. den Transport von MRSA Patienten im Liegendtaxi verbietet).


    Im Endeffekt wird der Patient auch mit einem KTW nach Parsberg(Die bundesweit einzige Einrichtung für nicht-krankheitseinsichtige TB-Kranke) gefahren werden wenn er keine Einsicht zeigt.

  • Mir fehlen irgendwie noch Informationen, um mich über den Fall lustig zu machen.


    Warum fährt die Polizei ihn nicht.
    Wenn es eine Zwangseinweisung sein sollte: in Deutschland hat man sich nach dem Dritten Reich darauf geeinigt, dass Psychisch kranke keine Sträflinge sind, und darum nicht Aufgabengebiet der Polizei sind, sondern der Medizin. Dies ist leider in anderen Ländern häufig noch anders. In England wird ein Psych Patient manchmal noch in der Wache gehalten, bis der Psychiatrische Dienst am nächsten Tag Zeit hat.
    Wenn er ein Medizinisches Problem hat (statt einem Psychischen), dann ist es Aufgabe der Medizin ihn zu versorgen.


    Ich persönlich bin ein großer Fan davon, RTWs nicht mit irgendwelchen sinnlosen Fahrten zu binden. Ich knöpfe das aber an ein paar Bedingungen:
    Wenn ich der Meinung bin, dieser Patient muss wirklich nicht ins Krankenhaus:
    - Stelle ich ggf. sicher, dass er nicht alleine ist.
    - Erkläre ich, die Möglichkeiten (Apotheke, Hausarzt, KV-Arzt, selber ins Krankenhaus)
    - Stelle sicher, dass der "Patient" die Möglichkeit hat, diese Alternativen zu nutzen.


    Wenn ich der Meinung bin, der Patient braucht schon ärztliche Hilfe, aber eben nicht dringend, nicht sofort:
    - Schlage ich alternative Möglichkeiten vor, zum Arzt zu kommen: Taxi, Auto, Bus, KTW usw.
    - Ich stelle auch sicher, dass der Patient diese Möglichkeiten tatsächlich nutzen kann. Einer bettlägerigen Patientin ein Taxi anbieten ist witzlos.


    So endet es oft, dass ich eher in sozialschwachen Bereichen Transporte durchführe, weil diese armen Seelen eben kein soziales Netz haben, kein Geld, kein Auto.



    Wenn ich nun zu einem Patienten mit einem medizinischen Problem gerufen werde, und diese behandelt werden muss im KH (offene TBC, das muss wohl nicht diskutiert werden), aber keine Intervention bedarf, dann muss ich gucken, wie ich sicher stelle, dass der Patient im KH ankommt. Ein Flüchtling, dessen Sprachen ich nicht spreche, wird es vermutlich schwierig sein, seine Möglichkeiten und Alternativen darzustellen. Wenn das KH so nah am Flüchtlingsheim ist, dann latsch ich einfach mit ihm zum KH. Wenn das doch nicht so nah ist, dann fahre ich ihn. Die Frage wäre vielleicht, warum macht das kein KTW, aber wenn ich diese Frage anfange zu stellen, dann könnten wir 3 RTW streichen im LK.


    Was ich mich frage:
    Warum war dort ein Notarzt?
    Warum soll die Polizei Patienten transportieren?
    Seit wann ist ein Infektionspatient ein Argument gegen einen RTW?
    Warum latscht der RD nicht einfach mit dem Patienten rüber, wenn es so nah ist?


    Ich sehe hier schon ein Versagen des RD, so wie die aktuelle Informationslage ist.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich würde einigen Mitdiskutieren empfehlen, sich erstmal über Tuberkulose zu informieren. Das macht es einfacher, darüber zu diskutieren.



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  • Angesichts der Tatsache, dass Rettungssanitäter als Verantwortliche zumindest die Grundregeln der Hygiene kennen sollten, halte ich das schon für einen Fortschritt.


    Was war eigentlich die Indikation für die Notärztin?

  • Ich möchte mal eine Hypothese in den Raum werfen, dies sei hiermit explizit als Spekulation gekennzeichnet. Ich persönlich glaube nicht, dass es sich bei dem geschriebenen tatsächlich um eine Zwangsbehandlung nach IfSG handelt. Zum einen, weil ich denke, dass dies von den Medien stärker betont worden wäre, wenn es in Erfahrung gebracht worden wäre, zum anderen weil Gesundheitsämter für sowas ja durchaus Zeit benötigen. Ich vermute eher, dass sich ein Patient unabgemeldet aus dem Krankenhaus entfernt hat. Wenn es keine Entlassung gegen ärztlichen Rat gab und der Patient sich schlicht entfernt hat, ist es nicht unbedingt unüblich, dass die Polizei nach dem Mann sucht. Wenn sie fündig wird, kann sie den RD und NA im Rahmen der Amtshilfe hinzuzuziehen. Der Notarzt dient dabei in der Regel dazu, festzustellen ob eine akute Behandlung nötig ist und ob der Patient einsichtsfähig ist. Dies wird die Polizei sehr ungern selbst entscheiden und dazu ist der Rettungsassistent auch nicht berechtigt. Dies ist natürlich reine Spekulation würde aber das gesamte Setting gut erklären und wurde von mir selbst (und vermutlich vielen anderen) auch schon öfter so erlebt. Es macht die Ablehnung des Transports, wenn es denn so war, durchaus auch nochmal schwieriger, da es sich ja um ein Amtshilfeersuchen handelt. Amtshilfe ist grundsätzlich zu gewähren, es sei denn, sie ist mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Dies legt die Messlatte nochmal erheblich höher, da Infektionstransporte erst einmal eine regelmäßige Aufgabe des RD sind.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

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