Erweiterung der Schmerztherapie im Rettungsdienst der RKiSH

  • Hat hier irgendwer die Vorgaben der RKiSH vorliegen und könnte mir eine Kopie zukommen lassen?


    Leider rücken di vom RKiSH diese nicht raus, trotz mehrfacher Anfragen. Leider.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Ich höre übrigens gerade, dass die Bundesopiumstelle eine BtM-Gabe durch nichtärztliches Personal für nicht mit dem BtMG vereinbar halte. Was meine Vermutungen bestätigen dürfte.


    Bevor die Frage kommt: Es gibt keine zitierfähige Quelle.

  • Ich höre übrigens gerade, dass die Bundesopiumstelle eine BtM-Gabe durch nichtärztliches Personal für nicht mit dem BtMG vereinbar halte. Was meine Vermutungen bestätigen dürfte.


    Bevor die Frage kommt: Es gibt keine zitierfähige Quelle.


    Wenn dem so ist könnte die Bundesopiumstelle doch den Durchführenden des Rettungsdienstes die Erlaubnis zur Teilnahme am BTM-Verkehr entziehen(Keine neuen Anforderungsscheine mehr ausstellen)?

  • Ich höre übrigens gerade, dass die Bundesopiumstelle eine BtM-Gabe durch nichtärztliches Personal für nicht mit dem BtMG vereinbar halte.


    Was bedeutet: entweder muss über das BtMG eine Vereinbarkeit ermöglicht werden oder diese seltsamen Auswüchse müssen beendet werden. Ich halte es nach wie vor für ein unerträgliches Risiko, welches hier mal einfach auf das fahrende Personal abgewälzt wird.

  • Was bedeutet: entweder muss über das BtMG eine Vereinbarkeit ermöglicht werden oder diese seltsamen Auswüchse müssen beendet werden. Ich halte es nach wie vor für ein unerträgliches Risiko, welches hier mal einfach auf das fahrende Personal abgewälzt wird.


    Den Buhmann alleine auf Seiten der "Freigeber" zu suchen ist aber auch nicht korrekt. Nur weil es auf der A3 zwischen Köln und Frankfurt nicht explizit verboten ist 240km/h zu fahren ist das ja trotzdem keine gute Idee.
    Es muss also auch jemanden geben der die "freigegebenen" Opiate gibt. Und wer hoch springt, fällt halt mitunter auch mal tief.

  • Zitat

    Was bedeutet: entweder muss über das BtMG eine Vereinbarkeit ermöglicht werden oder diese seltsamen Auswüchse müssen beendet werden. Ich halte es nach wie vor für ein unerträgliches Risiko, welches hier mal einfach auf das fahrende Personal abgewälzt wird.



    Das ist ja nun nicht neu - diese "Auswüchse" hätten danach nie begonnen werden dürfen. Aber das wird so lange gehen, bis es einmal knallt, und dann ist die Empörung groß, weil das nie nicht hätte geahnt werden können, und überhaupt wollte man ja nur helfen ...


    Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk

  • BoDo: Naja, wenn es eine Veröffentlichung des ärztlichen Leiters gibt, ein Algorithmus existiert und eine Schulung durchgeführt wurde, dann mag es dem einen oder anderen ja schon suggerieren, dass dies erlaubt wäre. Gerade da nun nicht jeder Kollege nebenbei noch hier im Forum mitliest oder sonstige Quellen zur juristischen Bewertung solcher Konstrukte hat. Insbesondere wenn es noch weitere Quellen gibt, die so eine Nutzung vorsehen, zum Beispiel die Landesalgorithmen in Niedersachsen (NUN Projekt) und es diverse Kreise gibt, in denen es praktiziert wird. Das ist dann schon ein wenig als ob jemand ein Schild Richtgeschwindigkeit 240 aufgestellt hat, um bei deinem Bild zu bleiben.


    Ich sehe es wie Nils, es ist letztlich eine Situation, die einer Lösung bedarf.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Das ist ja nun nicht neu - diese "Auswüchse" hätten danach nie begonnen werden dürfen. Aber das wird so lange gehen, bis es einmal knallt, und dann ist die Empörung groß, weil das nie nicht hätte geahnt werden können, und überhaupt wollte man ja nur helfen ...


    Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk


    Wäre es nicht Zeit, dies der Fachöffentlichkeit nochmal systematisch vor Augen zu führen?

  • @Johannes
    Und wenn da ein Schild steht das sagt "Richtgeschwindigkeit 240km/h" muss man ja dennoch überlegen ob ich jetzt 240km/h fahren sollte oder nicht. Wer sich selbst überschätzt muss mit den Konsequenzen leben können und soll später nicht rumheulen. Darum geht es mir nur.
    Was die Arbeitgeber- bzw. Rettungsdienstträgerseite betrifft, da hat Nils alles zu gesagt.

  • @Johannes
    Und wenn da ein Schild steht das sagt "Richtgeschwindigkeit 240km/h" muss man ja dennoch überlegen ob ich jetzt 240km/h fahren sollte oder nicht. Wer sich selbst überschätzt muss mit den Konsequenzen leben können und soll später nicht rumheulen. Darum geht es mir nur.
    Was die Arbeitgeber- bzw. Rettungsdienstträgerseite betrifft, da hat Nils alles zu gesagt.


    Aber es ist nicht per se ungesetzlich, 240 zu fahren. Da muss man nur Konsequenzen befürchten, wenns kracht. Insofern hinkt dein Vergleich.

  • Aber es ist nicht per se ungesetzlich, 240 zu fahren. Da muss man nur Konsequenzen befürchten, wenns kracht. Insofern hinkt dein Vergleich.


    Mein Vergleich war ja primär ein anderer: er unterstellte, dass eine BtM-Gabe durch nicht-ärztliches Personal ähnlich wie die 240km/h nicht a priori verboten sei, nämlich vermeintlich legitimiert durch den ÄLRD oder wen auch immer. Wenn der gemeine Rettungsassistent nun im Glauben ist, dass er das dürfe, so muss er vorher trotzdem überlegen, ob er das sollte. Nur darum geht es mir: gibt der Nicht-Arzt ein Opiat und es geht schief ist nicht primär der ÄLRD der Schuldige. Wie auf der Autobahn: baue ich mit 240km/h einen Unfall liegt es nicht an der StVO. Ein "Nicht-Verbot"/eine Erlaubnis entbindet weder vom Nachdenken, noch von der Verantwortung.
    Die Richtgeschwindigkeit brachte Johannes ins Spiel.

  • Mein Vergleich war ja primär ein anderer: er unterstellte, dass eine BtM-Gabe durch nicht-ärztliches Personal ähnlich wie die 240km/h nicht a priori verboten sei, nämlich vermeintlich legitimiert durch den ÄLRD oder wen auch immer. Wenn der gemeine Rettungsassistent nun im Glauben ist, dass er das dürfe, so muss er vorher trotzdem überlegen, ob er das sollte. Nur darum geht es mir: gibt der Nicht-Arzt ein Opiat und es geht schief ist nicht primär der ÄLRD der Schuldige. Wie auf der Autobahn: baue ich mit 240km/h einen Unfall liegt es nicht an der StVO. Ein "Nicht-Verbot"/eine Erlaubnis entbindet weder vom Nachdenken, noch von der Verantwortung.
    Die Richtgeschwindigkeit brachte Johannes ins Spiel.


    Ich sehe das trotzdem anders.
    Deinen Einwand würde ich akzeptieren, wenn es um die Indikationsstellung und die fachgerechte Durchführung der Maßnahme ginge. Dann hättest du zweifellos recht, das liegt natürlich immer in der Verantwortung des Anwenders.
    Nun geht es aber gerade darum nicht, sondern vielmehr um die ganz abstrakte Frage, ob die Maßnahme, und sei sie noch so indiziert und begründbar, überhaupt zur Verfügung steht oder von vornherein gesetzllich ausgeschlossen ist. Wenn der Arbeitgeber/Dienstherr/Aus- und Fortbilder hierzu falsche Informationen in die Welt setzt und die Mitarbeiter in einer vermeintlichen Rechtssicherheit wiegt, hat das eine völlig andere Qualität.

  • Hier ist es ja eher so, dass der Arbeitgeber behauptet, mit dem Justizministerium geklärt zu haben, dass bei uneinsichtigen Polizeibeamten der Einsatz von Pfefferspray erlaubt sei. Auch hier könnte sich jeder denken, dass dies gesetzlich problematisch sei. Andererseits: wenn es geklärt ist....

  • Wäre es nicht Zeit, dies der Fachöffentlichkeit nochmal systematisch vor Augen zu führen?


    Ein Artikel in der Rettungsdienst von einem versierten Juristen z.B. ...


    Aber leider ist so etwas relativ zeitaufwendig. :-(


    Alternativ könnte man sich auch an einen Landtagsabgeordneten wenden, mit der Bitte um eine Anfrage im Landtag. Da hier offensichtlich ein "systematischer" Rechtsverstoß vorliegt.

  • Zitat


    Ein Artikel in der Rettungsdienst von einem versierten Juristen z.B. ...


    Aber leider ist so etwas relativ zeitaufwendig. :-(


    Alternativ könnte man sich auch an einen Landtagsabgeordneten wenden, mit der Bitte um eine Anfrage im Landtag. Da hier offensichtlich ein "systematischer" Rechtsverstoß vorliegt.


    Artikel gab es schon, vlt nicht explizit zum Thema BTM aber sicher einbeziehend.


    Zum Thema Anfragen etc an Abgeordnete oder die Bundesopiumstelle: mir stößt das ehrlich gesagt langsam etwas auf. Warum lässt man die Leute nicht einfach machen ?. Warum noch extra Staub aufwirbeln in dem man Anfragen stellt? Die an die zuständige Bundesstelle fand ich noch grad so ok aber sich noch an irgendwelche Abgeordnete oder sonstige Behörden zu wenden finde ich geht zu weit. Ich finde es gut das wir hier darüber diskutieren und dass das rechtlich mindestens fraglich ist sehe ich ebenso aber die Diskussion hier ist doch reichlich theoretisch. Ich glaube die Relevanz in der Praxis ist gleich null. Den da wo kein Kläger auch kein Richter. Und das die Staatsanwaltschaft wegen irgend einen kleinen RA/NFS, der Patienten zur Analgesie BTM gespritzt hat und dieser dabei nicht zu Schaden gekommen ist, eine Klage anstrengt wage ich doch als Laie stark zu bezweifeln. In mittlerweile doch einigen Lkr wird die Gabe von BTM zum Teil seit Jahren praktiziert und es hat sich bis lang niemand darüber beschwert oder gar geklagt eher im Gegenteil. Das gleiche gilt auch für die Algos von NFS zB in BaWü und Niedersachsen dort ist jeweils das Morphin enthalten und es gab weder von Seiten der Politik noch der Ärzteschaft einen Aufschrei dagegen.
    Ich bezweifle nicht das es für den Fall einer Klage gegen einen RA/NFS für diesen ungemütlich werden kann aber ich halte es doch für sehr unwahrscheinlich das es dazu überhaupt kommt. Denn dafür sitzen da zu viele mit im Boot.

  • Zum Thema Anfragen etc an Abgeordnete oder die Bundesopiumstelle: mir stößt das ehrlich gesagt langsam etwas auf. Warum lässt man die Leute nicht einfach machen ?.


    Ich gehe mal davon aus, um Klarheit zu schaffen und die Kollegen letztlich (vor sich selbst?) zu schützen. Jedenfalls wohl kaum, um ihnen ans Bein zu pissen, denn dann würde man sie einfacher anzeigen und sehen, was passiert.
    Wir schreien doch alle seit Jahren nach mehr Rechtssicherheit. Was da gerade passiert, ist das Gegenteil davon. Das ist "Augen zu und durch!".


    Warum noch extra Staub aufwirbeln in dem man Anfragen stellt? Die an die zuständige Bundesstelle fand ich noch grad so ok aber sich noch an irgendwelche Abgeordnete oder sonstige Behörden zu wenden finde ich geht zu weit. Ich finde es gut das wir hier darüber diskutieren und dass das rechtlich mindestens fraglich ist sehe ich ebenso aber die Diskussion hier ist doch reichlich theoretisch. Ich glaube die Relevanz in der Praxis ist gleich null. Den da wo kein Kläger auch kein Richter. Und das die Staatsanwaltschaft wegen irgend einen kleinen RA/NFS, der Patienten zur Analgesie BTM gespritzt hat und dieser dabei nicht zu Schaden gekommen ist, eine Klage anstrengt wage ich doch als Laie stark zu bezweifeln. In mittlerweile doch einigen Lkr wird die Gabe von BTM zum Teil seit Jahren praktiziert und es hat sich bis lang niemand darüber beschwert oder gar geklagt eher im Gegenteil. Das gleiche gilt auch für die Algos von NFS zB in BaWü und Niedersachsen dort ist jeweils das Morphin enthalten und es gab weder von Seiten der Politik noch der Ärzteschaft einen Aufschrei dagegen.


    Das finde ich ein bisschen optimistisch. Erstens kommt vielleicht dann doch mal irgendein Beleidigter oder Unzufriedener auf die Idee, einfach mal zu klagen, um jemandem ans Bein zu pissen (Wir alle kennen Geschichten...), oder es kommt irgend eines schönen Tages doch mal ein Patient zu Schaden (und das muss noch nicht einmal aufgrund eines Anwenderfehlers passieren) und ein Staatsanwalt fängt an zu ermitteln und Fragen zu stellen.


    Ich bezweifle nicht das es für den Fall einer Klage gegen einen RA/NFS für diesen ungemütlich werden kann aber ich halte es doch für sehr unwahrscheinlich das es dazu überhaupt kommt. Denn dafür sitzen da zu viele mit im Boot.


    Aber wir sollten vielleicht nicht auf der alt hergebrachten Schiene argumentieren im Sinne von "Haben wir schon immer so gemacht, ist noch nie was passiert, wird schon gutgehen!".
    Ich jedenfalls würde mir den Schuh nicht anziehen.


    Und wenn es dann doch mal ganz blöd läuft und ein Kollege geht ins Gefängnis, obwohl er es immer nur gut gemeint hat und gutgläubig war, oder von mir aus etwas weniger dramatisch: er bekommt einfach nur ein Berufsverbot, was ist dann? Dann wird das Gejammer auf allen Seiten groß sein, und bei manchen vermutlich sogar die Überraschung und das Unverständnis. Wollen wir das?

  • Gilt nicht irgendwann das Gewohnheitsrecht? :P



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Es gibt ja die Geschichte von dem Mann, der einen Angler dabei beobachtet, wie er die Fische am Schwanz packt und mit dem Kopf auf einen Stein schlägt. "Geht das nicht anders?" fragt der Mann, und der Angler antwortet: "Vielleicht, aber die Fische sind das so gewohnt."