Erweiterung der Schmerztherapie im Rettungsdienst der RKiSH

  • Das Interessante ist ja, dass diese Zweifel von Fachleuten wiederholt öffentlich geäußert und stets ignoriert wurden.
    So werden wirs wohl erst endgültig rausfinden, wenn ein Fall aus der Praxis den Weg vor ein Gericht findet. Ich bin und bleibe gespannt.

    Und selbst dann ist das erst mal eine Einzelfallentscheidung eines Richters. Im nächsten Fall kann sein Nachbar etwas ganz anderes urteilen. Hilft also erst mal auch nicht weiter.

  • Notfallsanitäter und Rettungsassistenten im Rettungsdienst der Rettungsdienst Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) werden ab dem 1. September 2015 mit der Umsetzung eines Analgesiealgorithmus beginnen, der die Gabe von Morphin durch nicht-ärztliches Rettungsfachpersonal vorsieht - dies teilt die RKiSH in einem Informationsschreiben an Krankenhäuser und Notarzt-Standorte mit.


    Kennt jemand zufällig die im Schreiben genannten "Vorgaben der Bundesopiumstelle"?

  • Für den Patienten auf jeden Fall besser als die Ketamin-Kiste bei M1k3. Und rechtlich macht doch eh im Rettungsdienst jeder das, was er möchte.


    Und schreit ganz furchtbar auf, wenn das dann in Ausnahmefällen einmal wirklich Konsequenzen nach sich zieht ...


    Kann ich verstehen. Allerdings gibt es dass ja bereits in Deutschland in einigen Bereichen schon länger. Bisher ohne Konsequenzen. Also offensichtlich scheint es da für manche eine wie auch geartete Sicherheit zu geben.


    Was soll auch passieren, soweit nicht im Einzelfall eine Strafverfolgungsbehörde aufmerksam wird?


    In der Regel fehlt es an dieser Kenntnis, und selbst wenn jemand in einem Bezirk, wo so gearbeitet wird, darauf aus der Zeitung o.ä. aufmerksam wird, wird er vermutlich besseres zu tun haben, als sich dienstlich damit befassen zu wollen; ich könnte mir sogar vorstellen, dass auch unkonkret bleibende Strafanzeigen nicht zu Ermittlungen führen sondern eher zu einer Erledigung à la "mag strafbar sein, aber jedenfalls wurde kein Einzelfall konkretisiert, man weiß also gar nicht, ob der Algorithmus schonmal angewandt wurde". Abgesehen davon sind die Kenntnisse der Strafverfolgungsbehörden zum medizinisch-pharmazeutischen Umgang mit BtM in der Breite nicht sehr vertieft; die Spezialdezernate und -abteilungen für Betäubungsmitteldelikte bei Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigen sich im wesentlichen mit, flapsig gesprochen, Junkies und Dealern, und auch in arztstrafechtlich ausgerichteten Dezernaten (so es sie denn überhaupt gibt) liegt der Schwerpunkt sicherlich nicht dort.


    Insofern spricht eine weitere Verbreitung nicht für die Legalität des Tuns. Das kennt man doch von der Substitutionstherapie für Drogenabhängige; da werden regelhaft Vorschriften des BtMG missachtet, und mancherorts sind da Sitten eingerissen, die nun auch nicht mehr ansatzweise mit dem Gesetz vereinbar sind, obwohl dort in der Regel ein misstrauischer Blick der Polizei (und auch nicht selten eine politische Ablehnung der Substitution als Therapieform an sich) im Raume stehen. Wenn dann aber einmal ermittelt wird und die Konsequenzen gerade für gravierende Verstöße dann massiv sind, ist der Aufschrei - auch und gerade in der Ärzteschaft - groß. Im "normalen" medizinischen Umgang mit BtM ist das nicht besser; es fällt nur noch sehr viel weniger auf, weil weder Todesermittlungsverfahren einen Ansatzpunkt bieten, bei dem eine sehr "flexible" Praxis mit Substituten auffällig werden kann, noch Gerüchte auf der Szene laut werden. Das macht eine illegale Vorgehensweise aber noch nicht legal, und man sollte nie aus den Augen verlieren, dad gerade das BtMG von strafbewehrten (!) Verboten nur so starrt, und die Konsequenzen von Verstößen zudem oft massiver sind als anderswo.


    Ein ganz simples Beispiel ist die Verschreibung von BtM (bspw. Schmerzpflastern) auf Bitten von Angehörigen, ohne den Patienten je selbst gesehen zu haben. Ich bin mir sicher, das ist nicht ganz selten - aber es fällt eben nie auf. Wie auch? Wenn nun aber Abhängige sich dieser Flexibilität bedienen, um die erlangten BtM selbst zu konsumieren oder auf der Szene zu verkaufen, dann kann das irgendwann einmal auffallen, und sei es, wenn bei der Krankenkasse ein Schwellenwert durch die immensen Verschreibungen (die dann ja in der Regel bei vielen Dutzend Ärzten parallel erschlichen werden) getriggert wird. Und irgendwann fällt das dann auf die Ärzte zurück, die sich dann wegen der "lockeren" Verschreibungspraxis verantworten müssen, und ja, da geht es dann in der Regel um mehr als 90 Tagessätze, d.h. eine Vorstrafe, die im "Führungszeugnis" erscheint, um - aufgrund des Einkommens - hohe Beträge (mehr als drei Nettomonatseinkommen), und zudem ggf. um Probleme mit der Ärztekammer, der Approbationsbehörde und der Aufsichtsbehörde für den Betäubungsmittelverkehr. Das bleiben aber Zufallstreffer in einem ganz, ganz großen Dunkelfeld.


    Ein anderer "Dauerbrenner" sind die einzelnen Btm (Morphintabletten, Schmerzpflaster), die dem Patienten beim Hausbesuch "dagelassen" (oder bei der Entlassung aus der Klinik "mitgegeben") werden, um bspw. bei einem Besuch im Ärztlichen Bereitschaftsdienst am Samstag die Zeit bis zum Montag zu überbrücken. Klar unzulässig, klar strafbar, aber fällt fast nie auf und - da bin ich auch nach persönlichen Gesprächen mit vielen Ärzten sicher - durchaus weit verbreitet.


    Es ist eben nur blöd, wenn's einen dann mal erwischt.


    Und ich finde dort keinen Passus, dass ein BTM ausschließlich durch einen Arzt verabreicht werden darf. Zumindest ist mir keiner erinnerlich. Oder ich habe ihn übersehen.


    Btm dürfen nur durch Ärzte verordnet und nur im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden; sie dürfen nur durch Apotheker und nur auf Verschreibung in der Apotheke abgegeben werden (§ 13 Abs. 1 und 2 BtMG). Zudem muss die Verordnung, Verabreichung, Verbrauchsüberlassung ärztlich begründet sein - das erfordert eine Behandlung nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft, also lege artis - und der ultima-ratio-Klausel gehorchen.


    Eine "ärztliche Behandlung" erfordert schon vom Wortlaut her einen Behandlung durch einen Arzt, kann also eine Vergabe von BtM ohne unmittelbare Delegation nur rechtfertigen, wenn der Arzt die Behandlung des Patienten begonnen hat. Unabhängig davon ist es unumstritten, dass eine Behandlung mit BtM nur dann lege artis ist, wenn ihr eine Untersuchung und Befunderhebung durch den behandelnden Arzt zugrunde liegt. Eine Befunderhebung durch RettAss/NFS, die telefonisch an einen Arzt weitergegeben wird, der den Patient nie gesehen hat, der daraufhin Verordnungen trifft, ist - jedenfalls dann, wenn es um die Anwendung von Btm geht - keine ärztliche Behandlung, die dem Stand der ärztlichen Wissenschaft entspricht.


    Als das BtmG. geschrieben wurde, gab es noch keine injektionswütigen Nicht-Ärzte. Deshalb kann man die Intention des BtmG. in meinen Augen dafür gar nicht heranziehen. Schon gar nicht unter medizinischen Aspekten.


    Das BtMG regelt - auch wenn es der Ärzteschaft oft nicht passt - auch den therapeutischen Einsatz von Btm, und zwar - besonders, aber nicht nur im Bereich der Substitution - durchaus ungewohnt eng; zudem sind die Verbote auch umfassend strafbewehrt. Mögen die Regelungen des BtMG aus medizinischer Sicht auch wenig sinnvoll, ja teilweise kontraproduktiv sein, zu beachten sind sie deshalb nicht weniger.

  • thh


    Aber Du bist doch Staatsanwalt. Müsstest Du jetzt nicht in letzter Konsequenz tätig werden, weil Du von diesem Verstoss weisst? Oder anders: was passiert, wenn ich jetzt einen Strafantrag wegen Verstoss gegen des BtmG stelle? Deiner Auffassung nach müsste es sich dann ja recht schnell mit Btm-Gabe durch Notfallsanitäter erledigt haben.

  • Danke thh für deinen fundierten Beitrag.


    Das soll nur ein kurzer Meinungsbeitrag sein: Ich bin ganz froh, dass es Ärzte gibt, die sich gewisser, nach dem Gesetz illegaler Wege bedient, um z.B. das Wochenende für den Patienten mit BtMs zu überbrücken, bevor es Montag z.B. in der Klinik weitergeht.
    Die wenigsten Patienten, die davon profitieren, sind sich der Verstoßes durch den Arzt überhaupt bewusst. Sie sind froh, dass ihnen geholfen wird.


    Im Falle eines Falles bringt es einem Arzt, der seine Zulassung verliert, herzlich wenig für sein täglich Brot, wenn ich und einige seiner Patienten ihm auf die Schulter klopfen und sagen: Hast du gut gemacht.

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Ein ganz simples Beispiel ist die Verschreibung von BtM (bspw. Schmerzpflastern) auf Bitten von Angehörigen, ohne den Patienten je selbst gesehen zu haben. Ich bin mir sicher, das ist nicht ganz selten - aber es fällt eben nie auf. Wie auch? Wenn nun aber Abhängige sich dieser Flexibilität bedienen, um die erlangten BtM selbst zu konsumieren oder auf der Szene zu verkaufen, dann kann das irgendwann einmal auffallen, und sei es, wenn bei der Krankenkasse ein Schwellenwert durch die immensen Verschreibungen (die dann ja in der Regel bei vielen Dutzend Ärzten parallel erschlichen werden) getriggert wird. Und irgendwann fällt das dann auf die Ärzte zurück, die sich dann wegen der "lockeren" Verschreibungspraxis verantworten müssen, und ja, da geht es dann in der Regel um mehr als 90 Tagessätze, d.h. eine Vorstrafe, die im "Führungszeugnis" erscheint, um - aufgrund des Einkommens - hohe Beträge (mehr als drei Nettomonatseinkommen), und zudem ggf. um Probleme mit der Ärztekammer, der Approbationsbehörde und der Aufsichtsbehörde für den Betäubungsmittelverkehr. Das bleiben aber Zufallstreffer in einem ganz, ganz großen Dunkelfeld.


    :motz:
    Da wäre mir selbst das Betäubungsmittelgesetz egal,
    wenn ich einen Patienten und dessen Zustand nicht kenne, dann verschreibe ich ihm garnix.
    Das hat schlicht etwas mit der ärztlichen Sorgfaltspflicht zu tun.
    :motz:



    Ein anderer "Dauerbrenner" sind die einzelnen Btm (Morphintabletten, Schmerzpflaster), die dem Patienten beim Hausbesuch "dagelassen" (oder bei der Entlassung aus der Klinik "mitgegeben") werden, um bspw. bei einem Besuch im Ärztlichen Bereitschaftsdienst am Samstag die Zeit bis zum Montag zu überbrücken. Klar unzulässig, klar strafbar, aber fällt fast nie auf und - da bin ich auch nach persönlichen Gesprächen mit vielen Ärzten sicher - durchaus weit verbreitet.


    Das ist gerade im palliativmedizinischen Setting ein durchaus ernstes Versorgungsproblem.


    Aber:


    Wir haben hier einen Thread über die Verwendung von Morphin durch Rettungsfachpersonal und was ich hier lesen kann ist eine DIN A4 Seite über den mißerablen Umgang von Ärzten mit dem BtMG.


    Lass uns doch wieder auf das interessante Thema zurückkommen:
    Wie siehts beim Rettungsfachpersonal aus?
    Wer macht sich alles bei so einem Konstrukt strafbar?

    Einmal editiert, zuletzt von fakl () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Die Algorithmus- Karten werden auch nur an die verteilt, die die Zertifizierung geschafft haben und diesen Algorhitmus auch einsetzen dürfen.
    Das Algorithmusheft bleibt nur für MA zugänglich.



    hmm ich meine ein heft zu besitzen...

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Lass uns doch wieder auf das interessante Thema zurückkommen:
    Wie siehts beim Rettungsfachpersonal aus?
    Wer macht sich alles bei so einem Konstrukt strafbar?

    Die Übertragungsleistung ist doch nicht so schwer. Und ich bin ziemlich sicher, dass thh sich ohne genaue Kenntnis der Idee hinter dem Konstrukt nicht auf Strafbarkeiten festlegen lässt. Entscheidend ist für den Moment die - wiederholte - Botschaft, dass fachkundige Juristen sich interessiert fragen, auf welcher Basis das beim RKiSH abgesichert worden ist.

  • Oder anders: was passiert, wenn ich jetzt einen Strafantrag wegen Verstoss gegen des BtmG stelle?

    Tu es.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Zitat


    :motz:
    Da wäre mir selbst das Betäubungsmittelgesetz egal,
    wenn ich einen Patienten und dessen Zustand nicht kenne, dann verschreibe ich ihm garnix.
    Das hat schlicht etwas mit der ärztlichen Sorgfaltspflicht zu tun.
    :motz:


    Das ehrt Dich. Die Praxis sieht - auch bei eigentlich sorgfältigen Ärzten - manchmal anders aus.


    Zitat


    Wir haben hier einen Thread über die Verwendung von Morphin durch Rettungsfachpersonal und was ich hier lesen kann ist eine DIN A4 Seite über den mißerablen Umgang von Ärzten mit dem BtMG.


    ... bezugnehmend auf das Argument, die verbreitete Praxis spräche für die rechtliche Zulässigkeit.


    Zitat


    Lass uns doch wieder auf das interessante Thema zurückkommen:
    Wie siehts beim Rettungsfachpersonal aus?
    Wer macht sich alles bei so einem Konstrukt strafbar?


    In http://rettungsfachpersonal.de…&postID=348688#post348688 und http://rettungsfachpersonal.de…&postID=348705#post348705 habe ich das bereits zusammengefasst.


    Grüße,
    -thh

  • Zitat

    Oder anders: was passiert, wenn ich jetzt einen Strafantrag wegen Verstoss gegen des BtmG stelle? Deiner Auffassung nach müsste es sich dann ja recht schnell mit Btm-Gabe durch Notfallsanitäter erledigt haben.


    Dazu habe ich ja auch etwas geschrieben. Je nachdem, wie umfangreich eine solche Strafanzeige den Sachverhalt darstellt und ob sie - über die bloße, an sich wohl nicht strafbare Etablierung und Veröffentlichung solcher Algorithmen hinaus - konkrete Fälle von Verstößen benennen kann, dürfte das für die Beteiligten unschöne Konsequenzen haben, ja. Allenfalls rettet dann wohl noch ein Verbotsirrtum. Daher auch meine Frage, ob jemand eine Stellungnahme der Bundesopiumstelle dazu kennt, die sich zu den Problemen verhält.

  • Daher auch meine Frage, ob jemand eine Stellungnahme der Bundesopiumstelle dazu kennt, die sich zu den Problemen verhält.


    Man hört immer wieder mal davon, die Stelle habe "Vorgaben" für einen Einsatz von BtM durch nichtärztliches Personal gemacht. Ich fände ganz spannend, zu lesen, wenn die Bundesopiumstelle etwas dazu verschriftlicht hätte. Denn ehrlich gesagt: Ich kann mir kaum vorstellen, dass von dort eine "Genehmigung" oder so etwas ausgesprochen würde - die dürfte dann ja in weiten Teilen contra legem sein.


  • Man hört immer wieder mal davon, die Stelle habe "Vorgaben" für einen Einsatz von BtM durch nichtärztliches Personal gemacht. Ich fände ganz spannend, zu lesen, wenn die Bundesopiumstelle etwas dazu verschriftlicht hätte. Denn ehrlich gesagt: Ich kann mir kaum vorstellen, dass von dort eine "Genehmigung" oder so etwas ausgesprochen würde - die dürfte dann ja in weiten Teilen contra legem sein.


    Einfach mal beim BfArM nachfragen? Geht auch via online-Formular: https://www.bfarm.de/DE/Servicefunktionen/Kontakt/_node.html

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Tu es.


    Um Gottes Willen! Damit noch mehr Retter wie Du mit Ketamin rumspritzen? Nein danke. Dann lieber eine Freigabe von ausgewählten Opiaten.



    thh


    Ich habe den Eindruck, dass die juristischen Einwände tatsächlich ein rein theoretisches Konstrukt darstellen, dass im normal gelebten Alltag tatsächlich keine großen Probleme bereitet. Darauf werden sich sicherlich auch die Justiziare der Institutionen beziehen, die Opiate freigeben. Und durch die telefonische Rückversicherung wird die Problematik zusätzlich elegant umgangen.

  • Zitat

    Und durch die telefonische Rückversicherung wird die Problematik zusätzlich elegant umgangen.


    Die telefonische Rückversicherung führt zur Strafbarkeit (auch) des Arztes. Die Eleganz dessen erschließt sich mir nicht richtig ...

  • Zitat

    Um Gottes Willen! Damit noch mehr Retter wie Du mit Ketamin rumspritzen? Nein danke.


    Ich frage nochmal: Kriegen wir einen adäquaten Umgangston hin?


    Ich bin für die Freigabe von ausgewählten Opiaten (du übrigens laut diversen Beiträgen eigentlich nicht? Oder hat sich das geändert?). Allerdings auf soliden rechtlichen Grundlagen.
    Da wäre eine strafrechtliche Ermittlubg vielleicht hilfreich.


    Zuletzt: das meiste Ketanest verabreichen deine Kollegen. In genau der Art wie ich es tat. Deine Seitenhiebe kannst du also gerne weglassen.



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich habe den Eindruck, dass die juristischen Einwände tatsächlich ein rein theoretisches Konstrukt darstellen, dass im normal gelebten Alltag tatsächlich keine großen Probleme bereitet.


    Du hattest ja selber mal geschrieben, dass im Rettungsdienst sowieso jeder macht, was er will (korrigiere mich bitte, wenn ich dich falsch zitieren würde).


    Und letztlich wird permanent in rechtlichen Grauzonen gearbeitet, ohne das etwas verfolgt wird, im Gegenteil, es entwickelt sich quasi zum "Gewohnheitsrecht", bzw. man interpretiert bestehende Gesetze neu.


    So spontan das Beispiel: Die Gabe von lebensrettenden Arneimitteln (meinetwegen Adrenalin beim Anaphylaktischen Schock) oder die manuelle Defibrillation. Als ich meinen RH gemacht habe, war dies ein absolutes No-Go: Verstoss gegen das HPG - mit schwersten Sanktionen wäre bei einer Durchführung zu rechnen. Obwohl meines Wissens nie das HPG oder sonstige Gesetze in diesem Zusammenhang geändert wurden, hat man begonnen, die Aussage eines alten Gesetzes in der Interpretation auf die aktuelle Lage neu auszulegen.

  • Du hattest ja selber mal geschrieben, dass im Rettungsdienst sowieso jeder macht, was er will (korrigiere mich bitte, wenn ich dich falsch zitieren würde).


    Und letztlich wird permanent in rechtlichen Grauzonen gearbeitet, ohne das etwas verfolgt wird, im Gegenteil, es entwickelt sich quasi zum "Gewohnheitsrecht", bzw. man interpretiert bestehende Gesetze neu.


    So spontan das Beispiel: Die Gabe von lebensrettenden Arneimitteln (meinetwegen Adrenalin beim Anaphylaktischen Schock) oder die manuelle Defibrillation. Als ich meinen RH gemacht habe, war dies ein absolutes No-Go: Verstoss gegen das HPG - mit schwersten Sanktionen wäre bei einer Durchführung zu rechnen. Obwohl meines Wissens nie das HPG oder sonstige Gesetze in diesem Zusammenhang geändert wurden, hat man begonnen, die Aussage eines alten Gesetzes in der Interpretation auf die aktuelle Lage neu auszulegen.


    So sehr das alles stimmt und ich dem zustimmen würde: Das deutsche BtM-Recht sehe ich da in einer anderen Liga, was die expliziten Strafandrohungen und sicher auch die Strafverfolgung angeht. Da gibt es meiner Meinung nach wesentlich weniger Spielräume.
    Aber ich wiederhole mich: Wer es rausfinden will, kann sich dem Experiment ja in der Praxis stellen. Ich selbst würde es nicht tun.