Verwirrung bzgl. Abschlussgespräch

  • Hallo miteinander,


    ich bin jetzt fast mit meinem Anerkennungsjahr fertig und beschäftige mich so langsam mit dem Thema Abschlussgespräch.
    Meine Ausbildung habe ich in der verkürzten Form in BN gemacht, fahren tue ich allerdings in Rheinland-Pfalz. Von einer Kollegin
    habe ich jetzt die Info bekommen, dass ich, als "aufgebauter RA", gar kein Abschlussgespräch benötigen würde, sondern lediglich
    die Stunden bei der zuständigen Behörde in Bonn anerkennen lassen muss, um meine Urkunde zu erhalten/ zu beantragen.


    Um dann in meinem jetzigen RD-Bereich fahren zu dürfen, bräuchte ich lediglich eine gültige Prüfung der Erweiterten Versorgungsmaßnahmen,
    die ja in RLP bekanntlich im Rahmen der FRRP-Fortbildungen durchgeführt wird.


    Nun bin ich etwas...verwirrt. Geht das wirklich so einfach? Habe ich ohne Abschlussgespräch später evtl. bei der Stellensuche irgendwelche Nachteile?
    Bitte um Hilfe!


    Gruß


    Merlin

  • Ich wüsste gerade nicht, warum ein Abschlussgespräch nicht notwendig ist.
    Du hast ein Anerkennungsjahr machen müssen (egal wie umfangreich) und dieses ist mit dem Abschlussgespräch zu beenden (Paragraph 2 RettAssAPrV?).
    Ist aber auch kein Beinbruch...


    Bzgl. der Nachteile:
    Solltest du das nicht machen müssen (warum auch immer) entstehen dir eher keine Nachteile. Du hast ein Zeugnis und eine Urkunde.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Anstellung als RS in NDS kein Abschlussgespräch nötig, Anstellung als RAiP in NDS Abschlussgespräch nötig. Denke das lässt sich auf die Bundesrepublik ausweiten, da Grundlage wohl eine Entscheidung ist das RS Stunden vollumfänglich anzuerkennen sind und das RettAssG nur ein Abschlussgespräch für RAiP vorsieht.


    Also als was bist du angestellt?

  • Seit wann kann/darf man denn nach Abschluss der theoretischen Ausbildung zum Rettungsassistenten noch als Rettungssanitäter fahren?

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  • Seit wann kann/darf man denn nach Abschluss der theoretischen Ausbildung zum Rettungsassistenten noch als Rettungssanitäter fahren?


    Das geht. War bei mir auch so: mit der Bescheinung das ich die Stunden als RAiP gemacht habe hat die Feuerwehr ein Anerkunnungsgespräch verlangt. Dann habe ich den Arbeitsvertrag hinterhergeschickt, in dem glücklicherweise RS stand und die Feuerwehr sagte: Alles klar, dann kein Gespräch.
    Ich habe mir auch die theoretische Ausbildung + 160h als RS anerkennen lassen, um als RS fahren zu können. Im RettG NRW ist der RAiP dem RS in der Notfallrettung nämlich gleichgestellt, im Krankentransport jedoch nicht. Also hätte ich als RAiP, der vorher kein RS war keinen KTW als Transportführer besetzen können.

  • Eventuell hilft Dir Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2008, 3 C 25.07 http://www.bverwg.de/entscheid….php?ent=201108U3C25.07.0 weiter.


    Die tragenden rechtlichen Erwägungen findest Du ab Randziffer 15. Ob das auf Deinen Fall zutrifft, weiss ich freilich nicht.


  • Das geht. War bei mir auch so: mit der Bescheinung das ich die Stunden als RAiP gemacht habe hat die Feuerwehr ein Anerkunnungsgespräch verlangt. Dann habe ich den Arbeitsvertrag hinterhergeschickt, in dem glücklicherweise RS stand und die Feuerwehr sagte: Alles klar, dann kein Gespräch.
    Ich habe mir auch die theoretische Ausbildung + 160h als RS anerkennen lassen, um als RS fahren zu können. Im RettG NRW ist der RAiP dem RS in der Notfallrettung nämlich gleichgestellt, im Krankentransport jedoch nicht. Also hätte ich als RAiP, der vorher kein RS war keinen KTW als Transportführer besetzen können.


    Ach guck. Ich hatte immer verstanden, dass man nach RettAss-Prüfung nur als RAiP Stunden sammeln kann.
    Aber in den letzten Jahren hatte ich auch wenig Grund mich damit beschäftigen zu müssen. ;)

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  • Guy, diese Meinung herrschte auch lange vor. Die Auffassung wurde nach einschlägigen Gerichtsurteilen geändert, inzwischen akzeptieren fast alle Behörden auch eine Anstellung als RS, was neben dem Abschlussgespräch auch aus finanzieller Sicht für die Azubis oft attraktiver ist. Allerdings erwarten einige Behörden dabei dann noch die Einhaltung eines Mindestprozentsatzes an Stunden in der Notfallrettung, andere erwarten sehr wenig. Die sicherste Aussage wird dabei die Behörde liefern können, ich würde dort schlicht anrufen, zumeist sind sie recht freundlich.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Merlin: als R.I.P.?

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Ich kenne einige RS die direkt die Urkunde als RA mit dem Examen bekommen haben ohne raip oder ähnliches gemacht zu haben. Bei mir selber war es auch so das ich als 8.2 damals nur die Stunden hinschicken musste (Feuerwehr essen war die zuständige Behörde) da hat es keinen interessiert als was ich angestellt war. Ich denke mal nen Abschlussgespräch schadet nicht deswegen werden sie dir sicherlich nicht die Urkunde nicht ausstellen ;). Außerdem ist es ja nur ein Gespräch und keine Prüfung

  • Genau. Das wurde tatsächlich sehr unterschiedlich gehandhabt. An meinem damaligen Notarztstandort wurde vertraglich festgelegt, dass es eine Prüfung gibt, die auch Konsequenzen haben kann.

  • Mir sind Fälle bekannt bei denen ein mangelhaftes Abschlussgespräch zu einer Praktikumsverlängerung geführt hat.

    Mir auch, jedoch sehr selten!


    Grundsätzlich fand ich die RettAss-Ausbildung nie für gelungen (1. Jahr Schule+Klinikum, dann Prüfung, dann 2. Jahr Praxis). Ich finde es daher besser wie jetzt die NotSan-Ausbildung läuft, quasi wie ich es auch aus der Krankenpflege kenne. Also Schule, Praxis, Klinik, Schule, usw., und erst zum Schluss die Prüfung. Macht einfach mehr Sinn!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ist deine zuständige Behörde tatsächlich Bonn oder vielleicht doch Landau?
    Sollte es letzteres sein, wirst du ohne Abschlussgespräch vermutlich wenige Probleme haben. Für verkürzte RettAss mit gesammelten Notfallrettungsstunden gab es die Urkunde schon immer gegen Stundennachweis. Ich war auch der Meinung, dass alles, was irgendwie RAiP war, ein Abschlussgespräch machen muss, allerdings gab es in letzter Zeit einige, die ihre Urkunden einfach gegen Stundennachweis bekamen.
    Nichtsdestotrotz wäre es auch kein Beinbruch, einfach das Gespräch zu machen. :)

    'Angesichts der Vielzahl von Bedürftigen muss man sparsam sein mit seiner Verachtung.' (François-René de Chateaubriand)

  • Für die Zuständigkeit der Behörde ist der Standort der Schule maßgeblich, nicht der der Lehrrettungswache.

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