Bayerns Notfallsanitäter dürfen Schmerzmittel verabreichen

  • Innenministerium informiert über Maßnahmenkatalog und Medikamentenliste



    Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat den Berufsfachschulen für Notfallsanitäter und weiteren zuständigen Stellen in der vergangenen Woche den Maßnahmenkatalog, Checklisten und die Medikamentenliste für die Notfallsanitäter-Ausbildung zugeschickt. In dem Begleitschreiben heißt es, dass das Innenministerium davon ausgeht, „dass alle Maßnahmen gemäß der Anlage im Rahmen der Ausbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c) NotSanG erlernt und beherrscht und alle Medikamente gemäß der Anlage im Rahmen der Ausbildung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c) NotSanG in Indikation, Anwendung und Umgang mit möglichen Komplikationen erlernt und beherrscht werden.“



    Vollständiger Artikel des S+K Verlages: http://www.skverlag.de/rettung…zmittel-verabreichen.html

  • Interessant sind da auch mal wieder die Diskussionsbeiträge unter dem Artikel auf der S&K-Seite.... Insbesondere einer der Diskutanten hat einen sehr bekannten Diskussionsstil.....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Und? Bist du auf Augenhöhe? :pfeif: ;)


    Ich? Mal ganz davon abgesehen, dass ich da nicht mitdiskutiere: Nö, wie sollte ich auch. Aber diese Augenhöhe kann doch eh kein Normalsterblicher erreichen...

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Wo er auch auftaucht erweckt er Harmonie und allseitige Aufmerksamkeit. Aber sein Qualifikationsportfolio dehnt sich weiterhin respektabringend aus!



    Es ist aber doch auch eine bodenlose Unverschämtheit, daß der Notfallsanitäter weder beim Migräneanfall, der akuten Obstipation oder der cerebralen Diarrhoe nichts injizieren darf
    :shout: + :-D

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Moment Fentany-l und Morphingabe... Da war doch was, wenn ich mich recht entsinne...Betäubungsmittelgesetz...
    Ich glaube man nennt es: Normative Kraft des Faktischen.
    Aber wir werden sehen.

  • Moment Fentany-l und Morphingabe... Da war doch was, wenn ich mich recht entsinne...Betäubungsmittelgesetz...


    Ausbilden darf man den Umgang damit natürlich.


    Für mehr als die Ausbildung eigenständiger heilkundlicher Tätigkeit - also außerhalb der unmittelbaren, Anwesenheit voraussetzenden Delegation und jenseits der immer schon bestehenden Regelung für Notstandslagen - gibt es ja sowieso (immer noch) keine Grundlage. Das ist also insgesamt nichts neues. ;)

  • gibt es ja sowieso (immer noch) keine Grundlage

    Das wird sich vor 2016 auch nicht ändern. Solange Bayern das NotSanG nicht endgültig abgefasst und umgesetzt hat, müssen sich die ÄLRD auch nicht mit den für den NFS zugelassenen Medikamenten befassen... :kaffee:

  • Das wird sich vor 2016 auch nicht ändern. Solange Bayern das NotSanG nicht endgültig abgefasst und umgesetzt hat, müssen sich die ÄLRD auch nicht mit den für den NFS zugelassenen Medikamenten befassen... :kaffee:


    Und auch hier mal wieder der dezente Hinweis, dass das NotSanG ein Berufsausbildung- und kein Berufsausübungsgesetz ist und dieses Gesetz somit mitnichten Vorgaben für die Berufsausübung machen kann.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Na das hatten wir doch nun schon zur genüge, genau so wie das Gerichte sehr wohl Ausbildungsgesetze als Tätigkeitsgrundlage heranziehen können wenn es nichts anderes gibt.


    Ich denke man kann sich gerne mal daran gewöhnen das der einzige der einem etwas erlaube oder verbieten "darf" der Patient ist, würde das endlich mal akzeptiert und begriffen wären wir schon viel weiter.


    Und ja ich handele mittlerweile so und ja ich trage dafür dann auch das volle Risiko und die Verantwortung das ist mir bewusst und nein einen Freifahrschein will ich nicht, so etwas gibt es so oder so nicht das sollte auch endlich mal von den Rettern begriffen werden.

  • Gut ich bezog mich da nicht auf BTM sonder Grundlegend und ich weiß das das bei weitem nicht alle so sehen oder der gleichen Meinung sind aber in Ermangelung an handfesten Präzedenzfällen die wirklich aus verhandelt oder entschieden wurden hat eh keiner Recht. Da muss man sich halt den eigenen Weg suchen den man gehen möchte.


    Aber Achtung das soll jetzt auch nicht wieder als Aufforderung zum hemmungslosen rum medikamentiren verstanden werden.

  • Das jetzt Fentanyl dabei is that mich doch überrascht, aber ist ja ne gute Sache.
    Buscopan fehlt mir.


    Auf das Tavor und Diazepham kann ich mir keinen Reim machen.
    Klar, Tavor als Tablette in Mund-aber nicht wirklich möglich beim krampfenden Patienten.
    Das zeigt, dass diese Liste von Herren erstellt worden ist, die wieder eher in der Theorie und der "rechtlichen Seite" erstellt worden ist....naja...das wird sich mit der Zeit auch geben.
    Ok, Diazepham i.v. Dann zum Durchbrechen....da bin ich persönlich ein Fan von Midazolam nasal oder I.v. - kenn mich halt einfach damit auch besser aus.


    Es wird ja immer wieder betont, dass keine Sedierung stattfinden soll durch den NFS-denke mal, dass daher das Ketamin+Dormincum fehlen.


    H1+H2 Blocker fehlen und das ist was essentielles.
    Die Aussage Adrenalin nicht beim Schock-also grade da wo es lebensrettend ist bei der Anaphylaxie bestätigt für mich meine obige Annahme der Aussage, dass diese Liste von Theoretikern erstellt worden ist, sich aber nicht an den aktuellen Stand der Medizin orientiert.
    Ebenso wie das Pacen fehlt....


    Immerhin ein Anfang-die Zeit wird Zeigen dass nachgebessert werden muss.
    Aber Bayern war ja noch die die Speerspitze des deutschen Rettugnsdienstes, sondern eher mal das Schlusslicht.


    Da es wenigstens in Bayern ziemlich Flächendekenden einen ärztl. Bereitschaftsdienst gibt, finde ich nicht, dass es die Medis braucht, die S.S. In der Diskussion unter dem Artikel beschreibt für Patienten mit nicht-akuten Beschwerden wie Lower Back Pain.
    Ich persönlich finde zwar das Prinzip des Community-Paramedic für solche Einsätze interessant, aber da es in Bayern ja Ärzte gibt, die sowas draußen versorgen/behandeln, ist das nicht nötig.
    Es braucht keine Parallelstruktur, zumal die Ärztl. Qualifikation Fürstenhaus deutlich besser geeignet ist durch die breite med. Ausbildung im Studium.
    Jedoch um die zunehmende Einsatzzahlen der RTWs für solche subakuten/nicht-notfallpatienten zu reduzieren und dieses den Einsatzmitrel zu zuführen, das dafür richtig ist-der ärztl. Bereitschaftsdienst, bin ich dafür, dass die Leitstellen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den Integrierten Leitstellen eingebunden werden-so was es ja auch mal ganz ursprünglich der Plan....


    Grüße aus PNG

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Hi Weltreisender!


    in dem Schreiben geht es lediglich um Maßnahmen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c) NotSanG: (bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung ).
    Den Rest wird man dann hoffentlich mit dem Maßnahmen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG begründen. Dafür werden aber gerade erst die rechtlichen Rahmenbedienungen im BayRdG geschaffen.


    Grüße nach PNG!


    Max ;)

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Warum sollte Lorazepam buccal nicht gehen beim Krampfenden? Grade da finde ich die Lösung elegant.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Warum sollte Lorazepam buccal nicht gehen beim Krampfenden? Grade da finde ich die Lösung elegant.


    Hast Du gute Erfahrungen damit? Ich konnte damit bisher keinen Erfolg erzielen.
    unabhängig davon: Steht in dem Text was von der Applikationsform? Tavor gibts ja auch als I.V.-Lösung. Leider halt kühlpflichtig...

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.


  • Hast Du gute Erfahrungen damit? Ich konnte damit bisher keinen Erfolg erzielen.
    unabhängig davon: Steht in dem Text was von der Applikationsform? Tavor gibts ja auch als I.V.-Lösung. Leider halt kühlpflichtig...


    Ich hab es jetzt 3-4 mal beim Krampf eingesetzt bzw. war dabei. Applizieren geht erstaunlich gut, allein das Krampfen hörte nciht auf... :pardon: