Bundesverkehrsministerium plant Konkretisierung der Rettungsgasse in der StVO

  • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet. Der Entwurf befindet sich in der Verbände- und Länderanhörung.


    Unter den geplanten Änderungen befindet sich auch eine Konkretisierung der Rettungsgasse:



    Quelle: Bundesverkehrsministerium

  • Und was ist daran jetzt neu? Vielmehr wäre eine Erhöhung der Geldstrafe bei Nichtbildung sinnvoll, orientiert am Einkommen. Und nicht mit 25,- € Ordnungsgeld abtun.

  • In Deutschland ist die Rettungsgasse derzeit bei mehr als drei Fahrstreifen in der Mitte der Fahrstreifen zu bilden und eben nicht zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar danebenliegenden Fahrstreifen. In Österreich beispielsweise gilt schon heute die bei uns geplante Neuregelung.

    Also woher Du das mit der Mitte hast, weiß ich nicht. In der StVO steht das jedenfalls nicht drin. Aber ich verstehe, man verallgemeinert jetzt die Formulierung, da man eben derzeit bei mindestens 4-spurigen Fahrbahnen in eine Richtung laut Gesetz keine Rettungsgasse bilden müsste. Ok, nachvollziehbar - aber wieder wahnsinnig viel Bürokratie. Wie immer in Deutschland. :biggrin_1:

  • Und imho schwer zu verfolgen- es sei denn, man schickt jedem Löschzug , RTW oder was auch immer gleich noch ne Streife hinterher, um die "Behinderer" anzuzeigen. Da man die Streife aber in der Situation am Unfallort nötiger braucht, wird das Problem weiterbestehen.


    Dem ist so wahrscheinlich auch nicht beizukommen.


    Vielleicht muss ich mir das mit der Bodycam an Der Schutzweste im nächsten NEF-Dienst doch nochmal überlegen. Oder wir machen Fotos beim Überflug der Unfallstelle... :bye2:

  • Sinngemäss hat auf FB jemand gepostet, dass man (in Deutschland) sehr wohl die Rettungsgasse kennen, es aber niemanden interessieren würde.

  • Wobei-je länger ich darüber nachdenke: wie wäre es denn wenn man BOS-Fahrzeuge mit Dashcams ausrüsten würde und diese Daten nach der Einsatzfahrt bei Behinderungen auswerten und zur Anzeige bringen würde? Das wäre dann ein Anlassbezug und man könnte sich auf Einsatzgeschehen konzentrieren... wäre zumindest ein Ansatz, zu dem die vorhandenen Regelungen bezüglich der Rettungsgasse übrigens auch ausreichen würden.

  • Also woher Du das mit der Mitte hast, weiß ich nicht. In der StVO steht das jedenfalls nicht drin.

    Ich helfe gerne beim Textverständnis ;-)


    In der StVO steht nicht, daß ab drei Fahrstreifen zwischen linkem und mittlerem Fahrstreifen eine Rettungsgasse zu bilden sei, sondern lediglich bei drei Fahrstreifen, das bedeutet, daß ab dem vierten Fahrstreifen wieder der erste Halbsatz anzuwenden ist und dort steht nunmal daß die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden sei.


    Zitat

    Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.


    Zitat

    Hier zum Vergleich der Gesetzestext aus Österreich: Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt werden.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

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  • Wobei-je länger ich darüber nachdenke: wie wäre es denn wenn man BOS-Fahrzeuge mit Dashcams ausrüsten würde und diese Daten nach der Einsatzfahrt bei Behinderungen auswerten und zur Anzeige bringen würde? Das wäre dann ein Anlassbezug und man könnte sich auf Einsatzgeschehen konzentrieren... wäre zumindest ein Ansatz, zu dem die vorhandenen Regelungen bezüglich der Rettungsgasse übrigens auch ausreichen würden.


    Das wird in Deutschland, ebenfalls im Gegensatz zu Österreich, nicht möglich sein, da wir hierzulande keine Halterhaftung haben, d.h. Du müsstest die Fahrer von vorne, incl. Kennzeichen aufnehmen um sie zu belangen. Voausgesetzt natürlich Dashcams wären legal eingesetzt.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

  • Wobei-je länger ich darüber nachdenke: wie wäre es denn wenn man BOS-Fahrzeuge mit Dashcams ausrüsten würde und diese Daten nach der Einsatzfahrt bei Behinderungen auswerten und zur Anzeige bringen würde?

    War auch schon länger mein Gedanke. Vor allem auch wegen Unfällen während Einsatzfahrten.

  • Das wird in Deutschland, ebenfalls im Gegensatz zu Österreich, nicht möglich sein, da wir hierzulande keine Halterhaftung haben, d.h. Du müsstest die Fahrer von vorne, incl. Kennzeichen aufnehmen um sie zu belangen. Voausgesetzt natürlich Dashcams wären legal eingesetzt.


    Kann einer der Forumsjuristen (oder wer sich sonst damit auskennt) bitte mal erläutern, warum z.B. bei einem falsch parkenden PKW eine Halterhaftung exisitiert, bei einem "falsch wartenden" (im Stau ohne Rettungsgasse) PKW jedoch nicht?

  • Wobei-je länger ich darüber nachdenke: wie wäre es denn wenn man BOS-Fahrzeuge mit Dashcams ausrüsten würde und diese Daten nach der Einsatzfahrt bei Behinderungen auswerten und zur Anzeige bringen würde? .


    Die RTW in Singapur hatten schon vor 20 Jahren eine Video-Kamera - mit scheinbar sehr gutem Erfolg. Zumindest wenn dem Verkehrssünder Stockhiebe drohen ...

  • Für mich bleibt der entscheidende Unterschied zwischen den Rettungsgassen in D und AT dabei, dass man in Österreich seit Einführung der Rettungsgasse immer davon gesprochen hat die Rettungsgasse automatisch zu bilden sobald der Verkehr stockt bzw. ein Stau vorliegt. Es geschieht also prophylaktisch und unabhängig davon ob überhaupt Pol,RD,FW,etc. gerade durchfahren wollen.


    In Deutschland wird es meist so kommuniziert (und definitiv so umgesetzt), dass die Rettungsgasse erst dann gebildet wird wenn man das Horn hört bzw. Pol,RD,FW im Rück-/Innenspiegel sieht.

  • Für mich bleibt der entscheidende Unterschied zwischen den Rettungsgassen in D und AT dabei, dass man in Österreich seit Einführung der Rettungsgasse immer davon gesprochen hat die Rettungsgasse automatisch zu bilden sobald der Verkehr stockt bzw. ein Stau vorliegt. Es geschieht also prophylaktisch und unabhängig davon ob überhaupt Pol,RD,FW,etc. gerade durchfahren wollen.


    In Deutschland wird es meist so kommuniziert (und definitiv so umgesetzt), dass die Rettungsgasse erst dann gebildet wird wenn man das Horn hört bzw. Pol,RD,FW im Rück-/Innenspiegel sieht.


    ... und dann ganz schnell wieder zu gemacht wird.

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Und imho schwer zu verfolgen- es sei denn, man schickt jedem Löschzug , RTW oder was auch immer gleich noch ne Streife hinterher, um die "Behinderer" anzuzeigen. Da man die Streife aber in der Situation am Unfallort nötiger braucht, wird das Problem weiterbestehen.


    Die Rettungsgasse ist ja nicht nur für den Fall der Einsatzkräfte-Durchfahrt zu bilden, sondern bereits, wenn der Verkehr stockt. Das heißt, dass man das wie Abstandsverstöße wunderbar von Brücken aus zum Beispiel kontrollieren könnte. Oder von Striefenpolizisten am Wegesrand.


    Ich komme, nachdem ich nun seit einem halben Jahr werktäglich über 130 km Autobahn fahre, immer mehr zu der Erkenntnis, dass das Bilden von Rettungsgassen genauso übrigens wie das Einhalten des Rechtsfahrgebots einfach als nicht so wichtig erachtet wird. Ich glaube, die Autofahrer denken einfach nicht daran. Ich möchte jetzt nicht so weit gehen und behaupten, dass das was mit Intelligenz zu tun hat. Aber besonders klug ist so ein Fahrverhalten sicherlich nicht...

  • Nun muss man ehrlicherweise sagen, dass unsere Sichtweise natürlich eine andere ist. Wir sehen jedes mal wenn wir auf die Autobahn zum Verkehrsunfall dürfen einen Stau.
    Der normale Verkehrsteilnehmer steht auch zig Stunden im Stau, allerdings ohne dass ein Tüta-Auto von hinten an ihm vorbei möchte. Und selbst wenn einem das dann mal passiert ist dürfte die Zeit bis zum nächsten mal so lang sein, dass man das wieder vergisst.


    Ich denke also dass wir eine Dringlichkeit sehen, die dem gemeinen Autofahrer nur schwer über rationale Argumente zu vermitteln sein wird. Und die Vergangenheit mit ihren Aufklärungsaktionen zeigt es ja auch so.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Was hilft die schönste Rettungsgasse wenn der erste Streifenwagen oder der der erste Rettungswagen dann den Standstreifen nutzen. :cool_1:


    Sehr schön sind auch immer Kolonnen von LKW auf beiden Spuren. Da geht es dann gar nicht mehr weiter.

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  • Kann einer der Forumsjuristen (oder wer sich sonst damit auskennt) bitte mal erläutern, warum z.B. bei einem falsch parkenden PKW eine Halterhaftung exisitiert, bei einem "falsch wartenden" (im Stau ohne Rettungsgasse) PKW jedoch nicht?

    Ich bin kein Jurist und ob ich mich hier auskenne müssen andere beurteilen. Nach meinem Kenntnisstand existiert in Deutschland jedoch auch bei Parkverstößen (noch) keine generelle Halterhaftung. Deswegen bekommen Fahrzeughalter ja auch mit dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen mit dem sie die Tat bestreiten könnten. Bezahlt der Fahrzeughalter die Buße ohne die Tat begangen zu haben ist das Verfahren beendet. Bezahlt er nicht muß versucht werden den Fahrer zu ermitteln.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!