Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen Entwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet. Der Entwurf befindet sich in der Verbände- und Länderanhörung.
Unter den geplanten Änderungen befindet sich auch eine Konkretisierung der Rettungsgasse:
ZitatAlles anzeigenSeit Jahrzehnten ist in Deutschland unter anderem beim Stoppen des Verkehrs auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Bilden der so genannten Rettungsgasse Pflicht. Schließlich könnte der Grund für den (Rück)Stau ein Unfall sein. Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich zur Unfallstelle gelangen können. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen, da die derzeitige Regelung von den Verkehrsteilnehmern oft nicht zufriedenstellend umgesetzt wird. Die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse in § 11 Absatz 2 StVO wird deshalb vereinfacht. Damit wird den Verkehrsteilnehmern eine einprägsame und leicht verständliche Verhaltensregel zur Verfügung gestellt, die ein reibungsloseres Bilden der Rettungsgasse ermöglichen soll. Zukünftig sollen Rettungskräfte behinderungsfrei und damit schneller zum Einsatzort gelangen. "Stockender Verkehr" im Sinne der Vorschrift liegt immer vor bei stehenden Fahrzeugkolonnen oder wenn diese mit sehr geringer Geschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) "dahinschleichen".
Derzeitige Regelung:
Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.
Geplante Änderung:
Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Der Bund setzt mit der StVO den entsprechenden Rechtsrahmen, den Vollzug / die Durchführung der Maßnahmen der StVO obliegt den Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die StVO-Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: Bundesverkehrsministerium