Haftungsrechtlich ist es trotzdem interessant, wenn ich als Disponent ein nahegelegenes notarztbesetztes Rettungsmittel vorenthalte, weil zunächst ein anderweitiges Rettungsmittel nach Maßgabe des Ministerialerlass angefordertet werden muss.
Es spricht nichts dagegen, auch das nächstgelegene Rettungsmittel zu informieren. Es kann dann auch retten, soweit keine anderweitigen Vorschriften dagegensprechen; das ist sogar sehr nobel. Es gibt nur m.E. keinen Grund, das zu bezahlen.
Spricht ja nichts dagegen beide hinzuschicken.
Wenn Du Dir ein Auto kaufst, es entsprechend ausstattest, mich anstellst und wir dann der örtlichen Leitstelle sagen „Wir sind mit unserem NEF in der Hauptstr. 2a einsatzbereit.“, würden wir alarmiert? Und wenn ja, bekämen wir Geld dafür?
Über die Notwendigkeit der Alarmierung müsste man nachdenken (im Zweifelsfall: ja). Transportieren wird man im Zweifel nicht dürfen. Und warum es dafür Geld geben sollte ...