Der Notfallsanitäter aus Sicht des BRK

  • Und genau wegen solchen aussagen habe ich diesem Verband unterm Strich den Rücken gekehrt! 75% Ehrenamt im Regelrettungsdienst.... :fool:


    Hier schließt sich übrigens der Kreis zu meinen Aussagen bei der Helfergleichstellung, 2 EA Rettungssanitäter die eine Hintergrundmöhre besetzen und alleine ausrücken. Und dass offensichtlich nicht als ganz seltene Ausnahme!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Zitat

    Allein beim BRK in Cham sind von 200 Rettungsdienstmitarbeitern drei Viertel ehrenamtlich tätig…

    75 % Ehrenamt - das ist heftig! Bei uns ist durch den Rettungsdienstträger die Quote der GfB und Ehrenamtlichen auf 10 % der Mitarbeiter einer Rettungswache begrenzt. Ehrenamtliche gibt es quasi aber gar nicht mehr (die aber u. a. auch nicht wirklich "ehrenamtlich" tätig waren).


    Ich verstehe aber auch nicht wirklich, weshalb wegen der NotSan-Ausbildung so ein Aufriss gemacht wird? Das Ehrenamt kann doch auch weiterhin im RD und KatS tätig bleiben. Ein RettSan kann als Fahrer eines RTW zum Einsatz kommen. KTW ist beides, also Fahrer und Fahrzeugführer, möglich. Im KatS geht es auch, z. B. dort auf KTW, KTW-B (NKTW) und GW-San, usw. Und dort brauchen wir diese auch! Wenn aber der Rettungsdienst zusammenbricht, weil die Hintergrund-RTW nicht mehr gezogen werden können (bis zu 800 mal pro Jahr an dem genannten Standort im Beitrag) weil die Ausbildung zu umfangreich und zu zeitintensiv ist, dann stimmt eher was mit der Bedarfsplanung für die Notfallrettung nicht, nicht mit der RD-Ausbildung (NotSan)! Für MANV-Lagen passt es dann doch wunderbar, denn KTW und KTW-B sind als MANV-Verstärkung oft regelhaft ausreichend, sagt mir meine RD- und SEG-Erfahrung meiner mehr als 22 Jahre. Aber das Thema ist wie ein sterbendes Herz: Ab und zu zuckt es noch mal. Kann man nur mit dem Kopf schütteln...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich glaube die Aussagen dieses Beitrags kann man zum Teil getrost vergessen, da der Teil der offensichtlich sachlich falsch ist kein gutes Licht auf die anderen Aussagen wirft.


    Wie soll ich einem Beitrag eine Ehrenamtsquote von 75% (vielleicht ist der Mitarbeiteranteil so, aber wieviel Prozent der Schichten sind dann ehrenamtlich? 15%?) glauben, der behauptet "Jeder[sic!] Rettungsdienstmitarbeiter muss[sic!] eine Ausbildung zum Notfallsanitäter machen. Drei Jahr soll die Zusatzausbildung[sic!] dauern."

  • dens sogar direkt vor den Toren der großen Landeshauptstadt sind im Nachtdienst ganz real 50 - 75% der Besatzungen EA... frag mich nicht wie die es machen, aber es ist so!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Jetzt weiss ich warum Bayern als Teil Österreichs oder halt andersrum betrachtet wird :aggressive: Denn da ist in weiten Teilen der ganze Nacht und Wochenenddienst ehrenamtlich und die Begründungen des BRK lesen sich fast wie die des ÖRK. :help: Weil jeder der in Österreich eine Verbesserung der Ausbildung fordert wird gleich als Mörder des Ehrenamtes hingestellt. Ich dachte in Deutschland sei die Diskussion seit 3 - 5 Jahren erledigt?

  • :mocking:


    der war gut!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Dieser Beitrag des Sat1-Bayern ist doch ein absoluter Witz...


    Das es in dem besagten Bundesland immer etwas anders zugeht, als im Rest der Republik ist ja kein Geheimnis. Dies fängt ja schon mit dem Eigennamen der Hilforganisation an.


    Ich glaube, durch das BRK wurde noch nicht so wirklich verstanden, welchen Sinn und Zweck das Notfallsanitätergesetz haben soll. Das damit das Ziel verfolgt wird, eine gute und vor allem qualitativ hochwertige Versorgung von Notfallpatienten auch ohne einen anwesenden Notarzt sicherzustellen, ist glaube ich im Süden noch nicht durchgedrungen.


    Ich frage mich sowieso, wie es möglich ist, einen RTW nur mit Ehrenamtlichen und dann noch mit zwei Rettungssanitätern zu besetzen, aber dies ist ja leider Länderregelung. Man hat sich in Bayern ein schönes Schlupfloch im Gesetz gelassen:


    BayRDG:


    "Art. 43


    Besetzung, Personalqualifikation


    (1) 1Krankenkraftwagen sind mit mindestens zwei
    geeigneten Personen zu besetzen. 2Beim Krankentransport
    ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder
    ein Rettungssanitäter, bei der Notfallrettung ist mindestens
    eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent
    zur Betreuung des Patienten einzusetzen.


    (3) Von den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 und des
    Abs. 2 Satz 3 kann im Einzelfall ausnahmsweise abgewichen
    werden, wenn ansonsten das Einsatzfahrzeug
    nicht zum Einsatz kommen könnte."


    Meiner Meinung nach kann man ein Gesetz nicht noch schwammiger formulieren. Wenn ich von einer geforderten Qualifikation Abstand nehmen kann, weil ein Rettungsmittel sonst nicht eingesetzt werden kann, welche Mindestqualifikation muss dann bitte nachgewiesen werden??? Oder darf ich mir jetzt den nächsten Fleischer und Bäcker suchen und diese zum nächsten Notfalleinsatz schicken??? :scare3:


    Genau so ist es für mich unverständlich, wie man in einem System, welches durch Krankenkassen finanziert wird, Ehrenamtliche einsetzen kann. Ein ganz klarer Fehler in der Planung.

    Wenn ich alt bin, werde ich nur nörgeln. Das wird ein Spaß!!!

  • Genau so ist es für mich unverständlich, wie man in einem System, welches durch Krankenkassen finanziert wird, Ehrenamtliche einsetzen kann. Ein ganz klarer Fehler in der Planung.


    Es gibt sogar durch Steuern finanzierte Systeme, die großflächig durch den Einsatz Ehrenamtlicher abgedeckt werden. Erstaunlich, oder? Dabei gibt es Hauptamtliche, die wesentlich umfangreicher ausgebildet sind.


    Im RD ist hingegen ein RettAss ein Rettass, unabhängig in welchem rechtlichen Verhältnis er seiner Tätigkeit nachgeht.


    (Das der Fernseh-Beitrag bzw. die BRK-Auffassung komisch sind, geschenkt...)

  • Naja generell gilt es die Kirche im Dorf zulassen. Jeder Rettungsdienst ist auf Aushilfen angewiesen und hier ist es keine Seltenheit das neben GFB Kräften auch Kollegen auf Auwendung EA fahren. Das hat insbesondere steuerliche Vorteile für die Aushilfe, inderregel sind diese Aushilfen jedoch im Hauptjob in der Regelrettung tätig. Also nicht jeder der Ehrenamtliche fahren lässt gefährdet das System, insbesondere nicht wenn die Aufwendung auf oder über Mindestlohn ist.


    Geschichten von 75% EA geplant im Personalschlüssel sind natürlich ne ganz andere Geschichte und davon unberührt.

  • Naja, wenn jeder Ehrenamtliche im Schnitt zwei 12h-Schichten pro Monat fährt, und ich für ein 24h-Fahrzeug 6 Hauptamtliche habe, dann kommen ich mit 24 benötigten Ehrenamtlichen auf 75% Ehrenamtsanteil.

  • Gar nicht.
    Weil in diesen 75 Prozent wahrscheinlich alle enthalten sind die Rettungsdienst fahren, also auch die Karteileichen die vor zwei Jahren das letzte Mal da waren.


    Also geilt euch doch bitte nicht an diesen 75 Prozent Menschen auf, die sowieso nichts aussagen.


    Viel wichtiger (und aussagekräftiger) ist folgende Zahl: In Bayern werden je nach Wache 10 - 20 Prozent der *Schichten* ehrenamtlich besetzt.

  • Also geilt euch doch bitte nicht an diesen 75 Prozent Menschen auf, die sowieso nichts aussagen.


    Viel wichtiger (und aussagekräftiger) ist folgende Zahl: In Bayern werden je nach Wache 10 - 20 Prozent der *Schichten* ehrenamtlich besetzt.


    Beide Faktoren sind ohne Aussagekraft solange hier niemand valide Zahlen liefert. Da es die aber von Seiten der HiOrgs kaum geben wird werden wir bei Mutmaßungen und Konstrukten bleiben müssen.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Naja generell gilt es die Kirche im Dorf zulassen. Jeder Rettungsdienst ist auf Aushilfen angewiesen und hier ist es keine Seltenheit das neben GFB Kräften auch Kollegen auf Auwendung EA fahren. Das hat insbesondere steuerliche Vorteile für die Aushilfe, inderregel sind diese Aushilfen jedoch im Hauptjob in der Regelrettung tätig. Also nicht jeder der Ehrenamtliche fahren lässt gefährdet das System, insbesondere nicht wenn die Aufwendung auf oder über Mindestlohn ist.


    Auf die Gefahr hin, dass ich mich wie eine defekte Schallplatte anhöre:


    Ehrenamtliche Tätigkeit ist unbezahlte Tätigkeit. Tätigkeiten, bei denen ein - bis zu einer bestimmten Grenze steuerfreies - Honorar bezahlt wird, sind - so auch das Gesetz (§ 3 Nrn. 26, 26a EStG) - nebenamtlich, ob nun auf Lohnsteuerkarte, als Minijob (GFB) oder (in den entsprechenden Sektoren für die entsprechenden Auftraggaber) (einkommen)steuerfrei.


    Es dient weder der Begriffsklarheit noch der Verbesserung des Verständnisses noch der Förderung des Ehrenamts, solche bezahlten Nebentätigkeiten als "ehrenamtlich" zu bezeichnen oder das gezahlte Honorar als Aufwandsentschädigung. Das verwirrt eigentlich nur - Begriffe und die Diskussion (und manchmal auch die Diskutanten). Ein "Ehrenamtlicher", der "über Mindestlohn" "bezahlt" wird, ist ein Widerspruch in sich.

  • Auf die Gefahr hin, dass ich mich wie eine defekte Schallplatte anhöre:


    Ehrenamtliche Tätigkeit ist unbezahlte Tätigkeit. Tätigkeiten, bei denen ein - bis zu einer bestimmten Grenze steuerfreies - Honorar bezahlt wird, sind - so auch das Gesetz (§ 3 Nrn. 26, 26a EStG) - nebenamtlich, ob nun auf Lohnsteuerkarte, als Minijob (GFB) oder (in den entsprechenden Sektoren für die entsprechenden Auftraggaber) (einkommen)steuerfrei.


    Es dient weder der Begriffsklarheit noch der Verbesserung des Verständnisses noch der Förderung des Ehrenamts, solche bezahlten Nebentätigkeiten als "ehrenamtlich" zu bezeichnen oder das gezahlte Honorar als Aufwandsentschädigung. Das verwirrt eigentlich nur - Begriffe und die Diskussion (und manchmal auch die Diskutanten). Ein "Ehrenamtlicher", der "über Mindestlohn" "bezahlt" wird, ist ein Widerspruch in sich.


    Was ist eigentlich mit den Nebenamtlichen, bzw. bezahlten Ehrenamtlichen, die unter Mindestlohn bezahlt werden? Ist dies noch rechtens?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Vielleicht liegt's an mir, aber das klingt für den Fall „ehrenamtlich“ RTW fahren nach einem entschiedenen Jein.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!