NotSan & TVöD

  • Hi!

    Zu Zeiten des BAT wurden die RettAss bei Überleitung ins TVöD in Entgeltgruppe 8 eingruppiert. Danach hatten die Kollegen die Arschkarte.

    ..und es gibt Berufsfeuerwehren die deshalb immer (noch) RettAss in EG8 einstellen. Hört man nur nix von,dort meckert und beschwert sich ja keiner :-D
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Wobei die kommunalen Arbeitgeber seit 2005 die Wahl hatten RettAss in EG 6 oder EG 5 einzugruppieren. Viele Arbeitgeber haben aber RettAss in EG 5 eingruppiert. Wobei es in NRW, wie anderen Threads schon aufgezählt einige Kommunen (Ochtrup, Dorsten ) die RettAss schon seit Jahren in EG 6 eingruppierten.


    RettSan mit EG 4 sind mir persönlich nicht bekannt. Aber auch hier hatten die AG die Wahl EG 3 oder EG 4



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  • RettSan in EGr 4 waren gelegentlich in den internen Transportdiensten der Unikliniken zu finden. Allerdings muss man fairerweise erwähnen, dass dort nicht der TVöD-VKA sondern der TV-L (öffentlicher Dienst der Länder) Anwendung fand.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Aus Erfahrung kann ich sagen, dass der Sprung von 5 zu 8 schon deutlich ist. Persönlich halte ich es auch für eine gute Lösung, wenn die 8 kommt.


  • Also ver.di konnte mir jetzt nichts Belastbares dazu sagen, die Redaktion der EGO steht erst nach derselben zur Tarifordnung an, deswegen wird eine konkrete Aussage zu der Problematik wohl frühestens im Herbst fest stehen. Ich rate also einfach jedem, den dies betreffen könnte, zur Wachsamkeit - vielleicht kann man ja eine Zusage des AG bekommen, dass einem durch eine Teilnahme an einer NotSan-Weiterbildung in diesem Jahr keine Nachteile entstehen können. Dann wäre das ja unproblematisch.

  • Bin positiv überrascht - An unserer Wache hängt plötzlich ein Aushang mit dem "Der Durchbruch ist geschafft!"-Flyer der ver.di.


    Ich hoffe, dass unser Personalrat mal beim Arbeitgeber nachfragt ob die Eingruppierung in EG 6 für alle Rettungsassistenten problemlos vorgesehen ist und ggf. ein Muster-Schreiben für die Kollegen entwerfen wird.

  • Hi!


    Frage; MUSS ein AG (TVöD) ab Januar den NFS in P8 bezahlen? Oder können
    die sich rausreden,solang das Gesetzlich (RD-Gesetz der Länder) noch
    nicht gefordert ist?




    Grüße


    Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Als was bist Du angestellt?


    Theretisch könntest Du ja auch noch Dipl. Informatiker sein. Oder Religionslehrer. Trotzdem wird Dich Dein Arbeitgeber nicht danach bezahlen, sondern nach dem, was im Arbeitsvertrag steht.

  • Zitat

    Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Als was bist Du angestellt?


    Theretisch könntest Du ja auch noch Dipl. Informatiker sein. Oder Religionslehrer. Trotzdem wird Dich Dein Arbeitgeber nicht danach bezahlen, sondern nach dem, was im Arbeitsvertrag steht.


    Hi. Ja ich glaub ich werd die wenigsten Probleme haben.... :cool: war allgemein gemeint bzw.für meine Ex-Kollegen. Da steht sicherlich RettAss im AV.




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    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Dann wird man sie auch danach bezahlen.


    Und ich befürchte mal, dass es auch keine Arbeitsverträge als NotSan geben wird solange es den Bedarf im jeweiligen RD Gesetz nicht gibt.


    Andererseits: Was macht man mit den 3-jährigen Azubis, die nächstes Jahr fertig sind? Die sind/waren ja niemals RettAss?

  • Aktuell zum Thema. Ich hatte meine Vollprüfung zum NotSan kürzlich gemacht, vorwiegend aus Interesse und weil mich eine Schule entsandt hat, bei der ich Dozent bin. Aber grundsätzlich werden bei uns in der Firma derzeit alle RAs nach und nach geschult/geprüft.


    Heute dann der Änderungsvertrag "...wird mit sofortiger Wirkung als Notfallsanitäter eingesetzt. Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben unberührt". :D Oder auch: was zu erwarten war.


    Ich bin auch mal gespannt, wie das dann ab dem kommenden Jahr mit den ersten "echten" NotSan aussieht... Aber ich denke ebenfalls, dass sich da nichts tut, bis der Bedarf real durch das LRettDG entsteht.

  • Wenn ich mich recht erinnere, war es nach TVöD zumeist arbeitsrechtlich nicht gut für die Arbeitgeber ausgegangen, wenn man RettAss als RettSan bezahlt hat, auch wenn dies im Arbeitsvertrag stand. Sicherlich sind es immer einzelne Urteile, aber grundsätzlich verstehe ich nicht, warum es beim NotSan anders sein sollte. Die Tätigkeitsabgrenzung dürfte noch schwierig werden, die Argumentation mit Stellenplan und Refinanzierung über die Kostenträger ist auch die Alte. Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

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  • Die Abgrenzung RS/RettAss zu RettAss/NotSan ist doch eine andere.


    Beim RettAss aufeiner RS-Stelle ist eine klare "Überqualifizierung" da. Wochenendkurs zu 2 jähriger Berufsasubildung.


    Den Unterschied sehe ich beim NotSan nicht. Zudem gibt es aktuell wenig/keine mir Bekannten RD-Bereiche mit klaren Freigaben für den NotSan was Heilkunde angeht. Da herrscht noch Schweigen im Walde. Was soll ein NotSan also machen, was ein RettAss nicht auch macht?


    Zudem fehlt in vielen TVs noch eine Eingruppierung des NotSan.


    Und zu guter letzt gibt es bis jetzt ein Problem der Refinanzierung der NotSan-Gehälter durch die Kassen.
    Wo kein gesetzlicher Bedarf........das kennen wir ja (vor allem in BaWü) zur Genüge. Ohne gesetzliche Grundlage gibt hier gar nichts finanziert.

  • Ist dir klar, dass dies explizit der Thread zum TVöD ist? Welche Rolle spielt es da, ob es in anderen Tarifverträgen eine Eingruppierung gibt? Handlungsalgorithmen gibt es übrigens vereinzelt, aber seit wann sind die maßgeblich für die tarifliche Eingruppierung? Letztlich ist auch der Unterschied zwischen RS und RA nur im Ausbildungsniveau und resultierend in der durchschnittlichen Qualität der Arbeit. Zwischen RettAsd und NotSan liegt ein Jahr Ausbildungsdauer und die Prüfungsinhalte unterscheiden sich auch deutlich. Die Äquivalenz der Weiterbildung wird abgeprüft, rechtlich darf nicht zwischen ausgebildeten und weitergebildeten NotSan unterschieden werden. Und das Problem der Refinanzierung unterscheidet sich sich doch nicht zwischen RettAss auf RettSan Stelle und NotSan auf RettAss Stelle, es sind sogar in beiden Fällen zwei Entgeltgruppen (gut, zzgl. des Unterschieds zwischen E und P Gruppe).

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  • Das mit dem TVöD habe ich überlesen.......


    Trotz allem ist das NotSan-Gesetz ein Ausbildungsgesetz. Und in allen mir bekannten RD-Bereichen gibt es keine Freigaben durch den ÄLRD, irgend etwas oberhalb der Notkompetenz des RettAss zu tun.
    Die NotSans tun also defacto nichts anderes als ein RettAss. Aktuell.


    Wenn der TVöD schon eine Eingruppierung regelt, dann Glückwunsch. Aber ob man sich eine Anstellung als NotSan einklagen kann, da habe ich Zweifel. Andererseits wird das der Markt regeln beim derzeitigen Fachkräftemangel.

  • Dann kennst du nicht viele Bereiche.


    Ganz Brandenburg hat freigegebene NotSan SOPs, Berlin ihre SOP zT freigegeben, Niedersachsen hat vielerorts die NUN Algorithmen implementiert.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Es wäre ganz schön, wenn du deine Zweifel auch ein wenig begründen würdest. Letztlich sehe ich nicht, was ein Algorithmus mit der Eingruppierung zu tun hat. Und natürlich bringt der Rettungsdienst, vom geeigneten Fahrer bis zum Notarzt den Patienten erstmal ins Krankenhaus, deswegen machen sie aber längst nicht dasselbe oder haben die selbe Verantwortung.


    Gibt es in BaWü überhaupt in nennenswerter Zahl kommunale RDs?

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  • Nein gibt es nicht. Einige zahlen wohl an den TVöD angelehnt.


    Habe meine Zweifel doch begründet.


    Es gibt bisher keinen Bedarf für NotSan. Also wieso sollte jemand einen anstellen, wenn es die Kostenträger nicht refinanzieren? Betriebswirtschaftlicher Selbstmord auf Dauer. RettAss reicht doch in allen LRD-Gesetzen noch viele Jahre aus.