Wo werden Notfallsanitäter/-innen schon als solche eingesetzt und auch entlohnt?

  • In welchen Rettungsdienstbereichen wird Personal, welches schon als NFS weiter qualifiziert ist, schon dementsprechend bezahlt bzw. wird dies - beispielsweise durch die neue EGO im TVÖD - ab 2017?


    Mein AG verweist bei uns auf die gesetzliche Regelung nach §23 Abs.4 RDG-SH in der neuen Fassung vom 27.08.2015, nach der bis zum 31.12.2023 anstelle von Notfallsanitätern auch Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen eingesetzt werden können.

  • Dein Arbeitgeber wird es von den Kostenträgern mit Verweis auf den Erlass auch nicht anders refinanziert bekommen.


    Mir ist in BaWü kein Kollege bekannt, der einen Arbeitsvertrag als NotSan hat. Wobei es beim DRK ja auch noch keine Eingruppierung gibt.

  • Hi!

    Mein AG verweist bei uns auf die gesetzliche Regelung nach §23 Abs.4 RDG-SH in der neuen Fassung vom 27.08.2015, nach der bis zum 31.12.2023 anstelle von Notfallsanitätern auch Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen eingesetzt werden können.

    Nichts anderes erwarte ich in der jeweiligen Länder-Variante woanders auch.
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Ich ärgere mich derzeit auch. Was soll ich mich über EG P8 aus der aktuellen TVÖD-Verhandlung freuen wenn in NRW bis zum 01.01.2027 (!) der Rettungsassistent als Transportführer ausreicht.

  • Ich ärgere mich derzeit auch. Was soll ich mich über EG P8 aus der aktuellen TVÖD-Verhandlung freuen wenn in NRW bis zum 01.01.2027 (!) der Rettungsassistent als Transportführer ausreicht.


    Ohne das jetzt belegen zu können, würde ich behaupten, dass man im öD in NRW nicht unbedingt darauf achtet erstmal nur RA´s Einzustellen, wegen den 3 EG.

  • Zitat

    Dein Arbeitgeber wird es von den Kostenträgern mit Verweis auf den Erlass auch nicht anders refinanziert bekommen.


    Mir ist in BaWü kein Kollege bekannt, der einen Arbeitsvertrag als NotSan hat. Wobei es beim DRK ja auch noch keine Eingruppierung gibt.


    Stimmt nicht ganz... Die Frage ist auch ob ein anderer Vertrag wünschenswert ist?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ich würde tatsächlich glauben, dass auch auf einem RettAss Vertrag mehr als 50% meiner Tätigkeit dem Aufgabenprofil eines Notfallsanitäters entspricht. Mir wäre es im Zweifel eine juristische Beratung und ggf. Klage wert. Aber bei uns wurde schon signalisiert, dass man es wohl ohne große Schwierigkeiten zahlen wird.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • ...und hoffentlich wird bei denen auch der Grundsatz nach Treu und Glauben festgestellt. Dann dürfte das Risiko für die Arbeitgeber im öD zu schlecht kalkulierbar werden, sodass es einfacher ist, die Kosten bei den Kassen durchzusetzen als hinterher auf dem Urteil sitzen zu bleiben.

    Land zwischen den Meeren,
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  • Meiner zahlt freiwillig 400? brutto / Monat Zulage für NotSan...
    Ostdeutschland, Ausschreibung.



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  • Sieht irgendein Arbeitgeber bei euch SOP's mit Einzelmaßnahmen vor, welche nur NotSan durchführen dürfen?


    Ein großer Rettungsdienst aus Schleswig-Holstein macht das z.B. in einzelnen Algorithmen. Wenn ich dort z.B. als NotSan arbeiten würde, sollte ich auch als NotSan bezahlt werden. Aber auch dort ist der Arbeitgeber noch in der Klärung wie er mit der neuen Entgeltordnung umgeht.



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  • Ja, im Land Brandenburg gibt es SOP für den NotSan.



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  • BaWü ebenso.


    Aber nur für die Ausbildung. Mir ist kein Kreis bekannt in welchem diese komplett implementiert wurden (was ja auch schon daran scheitert, dass Morphin enthalten ist). Und in meinem Kreis arbeitet noch kein NotSan danach.

  • Warum nicht?



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  • Weil es noch keine klare Aussage der Geschäftsführung gibt, dass dies a) zu tun ist und b) es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen gibt wenn man sich an die SOP hält und c) man bei strafrechtlichen Problem die Mitarbeiter entsprechend unterstützt.


    Jetzt muss man wissen, dass in diesem Landkreis es vor 3 Jahren noch zwingend vorgeschrieben war, wenn ein Zugang gelegt wird einen NA zu alarmieren. Das hat sich erst mit den SOP der Landesschule für den Rettungsassistenten geändert. Aber auch heute gibt es noch Diskussionen ob ein vital stabiler Appoplexpatient vom RTW allein versorgt werden darf oder ob ein NA nachalarmiert werden muss, schließlich muss man ja Blut abnehmen. Viele Kollegen legen bis heute keine Zugänge, da ihnen jahrelang (unter Strafandrohung) erklärt wurde, dass sei eine ärztliche Maßnahme.


    Daher braucht das eben noch Zeit und eine klare Position der GF.

  • Verstehe... Ist denn in BaWü geklärt wer SOPs freigeben / verändern kann? Und wer das überwacht?



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