In welchen Rettungsdienstbereichen wird Personal, welches schon als NFS weiter qualifiziert ist, schon dementsprechend bezahlt bzw. wird dies - beispielsweise durch die neue EGO im TVÖD - ab 2017?
Mein AG verweist bei uns auf die gesetzliche Regelung nach §23 Abs.4 RDG-SH in der neuen Fassung vom 27.08.2015, nach der bis zum 31.12.2023 anstelle von Notfallsanitätern auch Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen eingesetzt werden können.