Wo werden Notfallsanitäter/-innen schon als solche eingesetzt und auch entlohnt?

  • Nein. Wie gesagt, es gibt Handlungsempfehlungen die in der Ausbildung geprüft werden. Da es in BaWü auch keinen ÄLRD im RDG gibt ist es nicht geklärt. Das DRK versucht nun ärztliche Verantwortliche zu benennen. Daher ist das alles in der Schwebe. Somit muss ich für meinen Teil in BaWü sagen, es wurde noch nichts umgesetzt. Aber vielleicht ist das im Bereich von Manne anders.

  • Zitat

    Nein. Wie gesagt, es gibt Handlungsempfehlungen die in der Ausbildung geprüft werden. Da es in BaWü auch keinen ÄLRD im RDG gibt ist es nicht geklärt. Das DRK versucht nun ärztliche Verantwortliche zu benennen. Daher ist das alles in der Schwebe. Somit muss ich für meinen Teil in BaWü sagen, es wurde noch nichts umgesetzt. Aber vielleicht ist das im Bereich von Manne anders.


    Nach meinem aktuellen Wissen sind alle SOPs bis auf das Mo. bei uns freigegeben. Wir haben zwei ärztl. Verantwortliche die bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit und somit weisungsgebunden, angestellt sind. Die Dokumentation erfolgt nach einem durch den AG angeordneten Prozess der durch diese beiden Ärzte überprüft wird.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Wiegesagt wer SOP eigenständig und als NotSan durchführt, welche auch nur durch NotSan durchführen sind, ist ab nächstem Jahr auch entsprechend einzugruppieren. Auch für die Kollegen/Kolleginen welche so im Dienstplan geführt werden sind normalerweise so einzugruppieren.


    Es wird bestimmt Arbeitgeber geben, welche bis zur letzten Minute mit der Eingruppierung warten, es wird aber auch die anderen geben welche so direkt entsprechend bezahlen.


    Den Arbeitgebern, insbesondere in NRW bleibt auch nicht viel anderes übrig als die Leute entsprechend zu bezahlen. Andernfalls laufen die vorher ausgebildeten Leute wieder weg.


    Ich kann nur jedem Raten sich zu diesem Thema auch Gewerkschaftlichen Rat oder Rat der MAV zu holen.



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  • Zitat

    ch kann nur jedem Raten sich zu diesem Thema auch Gewerkschaftlichen Rat oder Rat der MAV zu holen.


    Nützt nur nix wenn man z.B. als NotSan vorläufig einen befristeten RettAss-Vertrag hat. Also in meinem Fall: Klappe halten.

  • Wie ich immer sage, typische Angewohnheit einiger NRW Kommunen. Die FW Chefs aber auch Personalverantwortlichen denken von 12 bis Mittags wenn es um die Angestellten im RD geht.


    Man sucht immer nach Gründen, hier einige Statements von Verantwortlichen wenn man sie dazu befragt


    "Der Bedarf an Personal ist ja vielleicht jetzt nur so hoch, nächstes Jahr sinken die Einsatzzahlen wieder" > hahaha
    "Wir haben schon immer erst nur befristet eingestellt"
    "Die Angestellten brauchen wir nur um die Beamten zum NotSan/NFS auszubilden. Dann können die wieder gehen"
    "Der Bedarfsplan ist nur erstmal für das nächste Jahr,deshalb können wir hier niemanden unbefristet einstellen"
    etc.


    Aber zurück zum Thema ;-)



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  • Kann mir jemand von den Johannitern-Arbeitnehmern sagen, inwieweit diese freiwillige Eingruppierung (EG 7 nach AVR-J bzw. AVR-DD) refinanziert ist? Aus Niedersachsen habe ich dies auch schon gehört und dort ist der NotSan ja noch nicht mal im RDG verankert.

  • Je früher man sich kümmert, desto besser ist man gewappnet - die Einstellung zur Thematik ist ja durchaus sehr unterschiedlich. Und die Redaktionsverhandlungen laufen ja bestimmt noch bis in den Herbst hinein. Ich halte es für wichtig, sich hier frühzeitig zu informieren, um entsprechend perspektivisch auch seine Position stärken zu können. Und es geht ja auch nicht nur um die TVÖD-RD-Bereiche... ;-)

  • Kann mir jemand von den Johannitern-Arbeitnehmern sagen, inwieweit diese freiwillige Eingruppierung (EG 7 nach AVR-J bzw. AVR-DD) refinanziert ist? Aus Niedersachsen habe ich dies auch schon gehört und dort ist der NotSan ja noch nicht mal im RDG verankert.


    Wie die das refinanzieren sollte nicht unser Problem sein. In Hessen sollen wir auch in die 7, weil dreijährige Ausbildung und somit gleichzusetzen mit ambulanter Pflege etc. Gerüchteweise wird über eine 7a,7b oder 7plus (gibt noch keinen Namen dafür :biggrin_1: ) diskutiert, da wir wesentlich höhere Anforderungen haben, als die amb Pflege. Aber wie gesagt, nur Gerücht und ich glaube auch nicht dran.


  • Wie die das refinanzieren sollte nicht unser Problem sein. In Hessen sollen wir auch in die 7, weil dreijährige Ausbildung und somit gleichzusetzen mit ambulanter Pflege etc. Gerüchteweise wird über eine 7a,7b oder 7plus (gibt noch keinen Namen dafür :biggrin_1: ) diskutiert, da wir wesentlich höhere Anforderungen haben, als die amb Pflege. Aber wie gesagt, nur Gerücht und ich glaube auch nicht dran.


    Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du den Traifvertrag, der gemeint ist, dabei mit erwähnst. Dann wissen wir besser, wie Deine genannten Entgeltgruppen einzuordnen sind. Ich weiß jetzt nicht, ob Du den Johanniter-AVR meinst, vom TVöD sprichst, oder vielleicht einen DRK-Tarifvertrag meinst.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat


    Ist es nicht so?


    Aus dem Bauch raus.... Nö, ist nicht so.


    Die ambulante Pflege hat viele verschiedene Aufgaben, gepaart mit einer dreijährigen Ausbildung.
    Ist ja nicht nur waschen und anziehen...



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    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Die Frage ist u.a., inwiefern ein(e) Gesundheits- und Krankenpfleger(in) wegen einer erlaubten selbstständigen Medikamentengabe rechtlich belangt werden kann?


    Meines bescheidenen Wissens nach gibt es keinen pflegerischen Bereich, in dem es standardmäßig eine selbstständige und auf eigenen Entscheidungen beruhende Medikamentengabe durch Pfelgepersonal gibt.
    Anästhesie: nein
    ZNA: nein
    Intenisvstation: nein
    Wachstation: nein


    Ich denke schon, dass ein NotSan hier mehr gefordert ist. Gerade auch im Bezug auf die zeitnahe "Nichtverfügbarkeit" eines Arztes, wenn es zu Komplikationen kommt. Im KH sieht das ja schon eine bisschen anders aus. Normalerweise.


    Insofern seh ich, zumindest in diesem Bereich, eine höhere Anforderung an den NotSan, als an die/den GuK.

  • Aber der Grad der medizinischen bzw. pflegerischen Verantwortung eines GuK oder eines NotSan wird doch nicht durch eine eigenständige Medikamentengabe ausgemacht.


    Die Entscheidung zur bzw. das Erkennen der Indikation für eine pharmakologischen Therapie bei einer hämodynamisch wirksamen Bradykardie ist nicht so schwer.
    Die korrekte Verabreichung verschiedenster Dauermedikation möglicherweise schon eher oder die korrekte Lagerung zur Vermeidung von Lagerungsschäden oder die Entscheidung einen Patienten zu Hause zu lassen und ihn nicht sofort einer Notaufnahme zuzuführen, sondern an den Hausarzt nach Ende des Wochenendes zu verweisen.

  • Dem Richter ist es wohl egal, ob ich die Medikamente als Krankenpfleger oder Notfallsanitäter gebe. Es bleibt eine Körperverletzung. Und beiden ist eine selbstständige Gabe nicht gestattet. Rechtfertigend greift auch in beiden Fällen §34 StGB.
    Die Möglichkeit, dass ein ÄLRD irgendwelche Algorithmen autorisiert, welche der NotSan dann arbeiten kann, als Argument für eine bessere Entlohnung, bei vergleichbarer Ausbildung und Kompetenz (und das ist noch immer das Hauptkriterium in der Eingruppierung) ist wohl ziemlich schwach.


    Diese Schwanzvergleiche nerven extrem. Gründen sie doch zum großen Teil auch darauf, dass die eine Seite wenig bis gar keine Ahnung von der Tätigkeit der anderen hat. Fahrt doch mal zwei Wochen mit ner Kollegin oder nem Kollegen in der ambulanten Pflege. Dann könnt ihr zwar natürlich auch Kompressionsstrümpfe anziehen oder Tabletten stellen, aber ihr müsst auch komplizierte chronische Wunden beurteilen und versorgen, einschätzen, ob Frau Müller mehr Diuretika benötigt und ob das noch zuhause geht oder ob sie wegen ihrer Herzinsuffizienz doch besser nochmal in die Klinik muss. Ihr müsst die Schmerztherapie beurteilen bei Menschen die wirklich schwierig zu therapierende Schmerzen haben. Ihr müsst Angehörige beraten und anleiten. Aber natürlich ist es dann gerechtfertigt mehr Kohle zu bekommen, weil man es schafft eine ST-Strecken-Hebung zu erkennen und dann noch in der Lage ist, zwei Medikamente unfallfrei aus einer Ampulle aufzuziehen.


    PS: wenn ich für jedes Mal, wenn ich Lasix, Ebrantil oder einen Liter Volumen gebe, die Beatmung verstelle oder eine neuen Zugang lege den Arzt anriefe, wäre erstens der Kollege ziemlich genervt und ich nur am Telefon.