SH: Kreis Segeberg erwägt RD-Übernahme durch RKiSH ab 2019

  • Für das Zentrallager würde ich dir Recht geben, die Realität auf den Rettungswachen sieht da aber anders aus. Da wird nunmal meist erst bestellt wenn man feststellt das es fehlt oder abgelaufen ist.

  • 1. Warum nicht? Gibt es bei privaten Unternehmen keine Verwaltung? Gibt es da jetzt eine App für, die die Abrechnung von Einsätzen, die Personalverwaltung, den Einkauf und die sonstigen Kleinigkeit die in einem Rettungsdienst anfallen übernimmt?



    2. Das mag ja sein, wenn man nur den Bedarf für einzelne Rettungswache decken muss. Schwieriger dürfte das, vor allem für die Händler, werden wenn ich heute über ein super Angebot stolper und entscheide das ich jetzt für ca. 40 Rettungswachen bestelle. Da so eine Bestellung ja nun auch nicht Wochen vor dem eigentlichen Bedarf erfolgt, wird sich da wohl das nächste Problem ergeben.


    Ja genau, Mainzelmännchen. :eyeroll: Du wirst mir wohl Recht geben, dass jede HiOrg mehr Verwaltungspersonal beschäftigt, als ein normales Unternehmen oder? Das kann sich nämlich kein gewinnorientiertes Unternehmen leisten, so zu arbeiten. Ein vernünftiges Unternehmen ist auch immer daran interessiert, Arbeitsabläufe zu optimieren und ggf. wenn es günstiger ist, auszulagern. Eine HiOrg ist da einfach sehr eingeschränkt.


    Ein guter Materialbesteller weiß - besonders wenn er für mehr als eine Wache einkaufen muss- sehr wohl im Voraus, was er braucht. Genau deswegen kann er ja Händler und Sortimente vergleichen und auf günstige Angebote zurückgreifen und verhandeln. Wenn ich heute dringend ein neues Auto brauche, mache ich auch ein schlechteres Geschäft, als wenn ich 3 Wochen Zeit dafür habe.


    Wir schweifen aber vom Thema ab und ich habe wenig Lust, mich mit dir darüber zu streiten.
    BTT

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Ein guter Materialbesteller weiß - besonders wenn er für mehr als eine Wache einkaufen muss- sehr wohl im Voraus, was er braucht. Genau deswegen kann er ja Händler und Sortimente vergleichen und auf günstige Angebote zurückgreifen und verhandeln. Wenn ich heute dringend ein neues Auto brauche, mache ich auch ein schlechteres Geschäft, als wenn ich 3 Wochen Zeit dafür habe.


    Das ist ein sehr guter Punkt. ;)
    Am Ende des Tages ist es z. B. auch nicht immer sinnvoll nur gerade mal nach dem aktuellsten und günstigsten Angebot zu suchen. Manchmal macht auch eine langfristige Planung durchaus Sinn und wenn ich weiß was ich umsetze (und in welcher Zeit), kann ich auch entsprechende Kurse mit den Lieferanten/Herstellern aushandeln.
    Wenn ich das alleine nicht kann, suche ich mir jemanden (externen) als unabhängigen Berater der das für mich übernehmen kann. Ist nicht teuer, spart aber u.U. Zeit und Geld.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin


  • Quelle und vollständiger Artikel



    Das nächste - aus meiner Sicht sehr spannende - Kapitel. Wenn DRK und KBA recht haben, darf der Kreis nicht 25.000 € sondern mehrere Millionen in die Hand nehmen um bei der RKiSH mitmachen zu können.

  • Werden Fahrzeuge und Wachen eigentlich von den Krankenkassen bezahlt?

    "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. "

  • Bei uns in BaWü gibt es für Wachen alle 25 Jahre (?!) Gelder um eine Wache zu bauen. Allerdings sind dies wohl Fördergelder, welche nur einen Teil der Kosten decken. Den Rest muss der Träger (also die HiOrg) selber bezahlen. Daher gehören auch die Wachen den HiOrg. Fahrzeuge werden nicht direkt bezahlt sondern die Abschreibungen um alle 6 Jahre ein neues zu kaufen. Daher gehören auch die Fahrzeuge den Hilfsorganisationen.


    Wie das in SH und gerade in dem speziellen Fall dort geregelt ist kann ich nicht sagen, ich kann mir aber vorstellen das sowohl Wachen als auch Fahrzeuge KBA und dem DRK gehören.

  • Da die Leistungen ausgeschrieben waren, lautet die Antwort es kommt darauf an was in den Verträgen steht.


    Theoretisch könnte es eine Vertrag für die Bereitstellung von Personal, den zweiten für die Bereitstellung von Fahrzeugen und einen Dritten für die Anmietung von Gebäuden geben.


    Was wie kombiniert ist, kannst du dir beliebig aussuche.


    Als Beispiel in der städtischen Feuerwache steht ein RTW mit den Logos einer Hilfsorganisation. ... und jetzt die Auflösung: das Gebäude gehörte der Stadt, der RTW der Kreisverwaltung und das Personal kam von einer Hilfsorganisation. Das viel erst auf als die Stadt den Rettungsdienst in Eigenregie übernehmen wollte und plötzlich feststellt, dass sie kein Fahrzeug hat und der Kreis mitteilte das er per 31.12 das Fahrzeug abzieht.

  • In SH wäre es zumindest üblich, dass sich die Fahrzeuge in Besitz des Kreises / der kreisfreien Stadt befinden. Allerdings ist Segeberg einer der klassischen Ausnahme RD-Kreise mit dem Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Flensburg und Ostholstein. In Segeberg gibt es auch Fahrzeuge, die augenscheinlich nicht aus der Landesbeschaffung stammen und damit ist eine direkte Beschaffung durch das DRK durchaus nicht ganz unwahrscheinlich.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Wenn der Kreis geschickt ist, hat man die geänderte Kündigung bereits in einer Schublade liegen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ganz so einfach ging es nicht, eine zweite Kündigung ist erneut durch das gesamte politische Verfahren mit Kreistag und davor zwei Fachausschüssen gelaufen:


    KN online


    Kommentar: Von der zweiten Kündigung natürlich unbenommen sind eventuelle Rechtsmittel gegen das Urteil bzw die erste Kündigung. Auch die zweite Kündigung kann juristisch angefochten werden.

  • Zitat

    Ob der Kreis 2020 aber zur RKiSH wechseln kann, ist noch offen. Der KBA klagt weiter dagegen und setzt auf ein für 2018 erwartetes höchstrichterliches Urteil in ähnlich gelagerten Fällen, das der Europäische Gerichtshof fällen wird.

    Ich gehe mal davon aus, dass damit das Urteil des EuGH zum Thema "Bereichsausnahme Rettungsdienst" gemeint ist. Falls dieses Pro "Bereichsausnahme" gefällt wird, dann fürchte ich, dass die Rekommunalisierungswelle im Rettungsdienst wieder abnehmen wird. Das wäre sehr schade.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • "Kreis Segeberg baut den Rettungsdienst deutlich aus"
    Der Kreis Segeberg stockt den Rettungsdienst deutlich auf. Wegen ständig steigender Einsatzzahlen werden ab Sommer dieses Jahres drei neue Rettungswagen zur Verfügung stehen. Sie sollen an den Standorten Bad Segeberg, Bad Bramstedt und Kaltenkirchen stationiert werden.
    ...


    Die neuen Fahrzeuge sollen von der Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) eingesetzt werden, der der Kreis im Februar beigetreten ist.


    Artikel Abendblatt