MHD stellt Krankentransport im Kreis Emmendingen (BW) ein

  • Mal gespannt, wann die nächsten nachziehen. Es ist nicht nur beim MHD in Emmendingen so, das sich die KTW Fahrten nicht mehr Kostendeckend durchführen lassen.
    Unser Chef meinte letztens auch, das man am überlegen ist, da man pro KTW Schicht im Schnitt 60 € drauflegt.
    Für den mickigen Satz von net mal 70 € pro Fahrt ist es nicht drin. Eigentlich sollte man hingehn, alle Autoschlüssel der KTWs den Krankenkassen bringen, die Autos denen auf den Hof stellen und sagen, sie sollens selber machen wenn sie meinen der Kostensatz würde ausreichen.

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  • Mal gespannt, wann die nächsten nachziehen. Es ist nicht nur beim MHD in Emmendingen so, das sich die KTW Fahrten nicht mehr Kostendeckend durchführen lassen.
    Unser Chef meinte letztens auch, das man am überlegen ist, da man pro KTW Schicht im Schnitt 60 € drauflegt.
    Für den mickigen Satz von net mal 70 € pro Fahrt ist es nicht drin. Eigentlich sollte man hingehn, alle Autoschlüssel der KTWs den Krankenkassen bringen, die Autos denen auf den Hof stellen und sagen, sie sollens selber machen wenn sie meinen der Kostensatz würde ausreichen.


    Aber die Krankenkassen tragen doch nicht die Schuld daran. Wenn denen die Möglichkeit gegeben wird Geld zu sparen, nutzen sie diese natürlich. Don't fight the player, fight the game.
    Dieselben Kassen zahlen andernorts schließlich deutlich mehr.


  • Aber die Krankenkassen tragen doch nicht die Schuld daran. Wenn denen die Möglichkeit gegeben wird Geld zu sparen, nutzen sie diese natürlich. Don't fight the player, fight the game.
    Dieselben Kassen zahlen andernorts schließlich deutlich mehr.

    Aber doch nicht in BaWü. Mit den Tarifen aus NRW würde man in BaWü freiwillig jeden KTW zu dritt besetzen und dem Patienten Bier, Limo oder Sekt mit Kuchen servieren.


    Kennt jemand KTW-Tarife in BaWü über 70 € inkl. 100km ? (ohne Vermittlingsgebühr der ILS).

  • Kennt jemand KTW-Tarife in BaWü über 70 ? inkl. 100km ? (ohne Vermittlingsgebühr der ILS).


    Gibt es meines Wissens nach nicht.


    Nur zur Info, die angesprochene Dame der Malteser ist Diplom Betriebswirtin und vertritt den MHD bei Verhandlungen in ca. 25% aller RD-Bereiche in BW. Nicht in allen HiOrgs machen das immer die lokalen Kräfte.


    Aber man hat wenige Hebel, außer sich nicht am KTP zu beteiligen, wenn die Kassen sich in BW nicht auf eine höhere Pauschale "hochverhandeln" lassen wollen. Und die Drohungen, dass dann niemand mehr die Patienten fährt zieht halt einfach nicht, wenn die HiOrg, welche ca. 90% des RD in BW leistet, das nicht mitmachen will. Und die kann es sich offensichtlich seit Jahren leisten mit den schlechten Tarifen zu leben.


    Schade, aber Besserung ist nicht wirklich in Sicht.


    Eddy

  • Beim DRK verhandelt man lieber für sich alleine regional.


    Aber der LV Baden hat mal einen Mitarbeiter gesucht, der u.a. die KVs und gGmbHs bei den Verhandlungen beraten soll.


    Ob die Stelle inzwischen besetzt werden konnte?

  • Aber auch dort entscheidet der DRK-Disponent im Zweifel, welchem KTW er welche Fahrt (nicht) gibt.
    Die Kreisangestellten (i.d.R. beim Landratsamt) sind hauptsächlich für die Feuerwehralarmierung zuständig und nehmen Notrufe entgegen.


    Ich weiß natürlich nicht, wie das in EM so läuft. Aber völlig überrschend ist die Meldung jetzt nicht...


    Diese Aussage trifft nicht pauschal zu.

  • Der Bereichsausschuss ist bei den Kostenverhandlungen für den Krankentransport außen vor. Der BA hat für den Krankentransport keine Zuständigkeit. D.h. die Kommunen haben diesbezüglich keinerlei Einflussmöglichkeiten. Dies ist um so mehr verwunderlicher, als dass fehlende KTW unmittelbar auf die Hilfsfrist in der Notfallrettung durchschlagen, da vermehrt RTW zum Krankentransport eingesetzt werden. Bei der letzten Novelle des Rettungsdienstgesetzes wurde eine maximale Wartezeit von einer Stunde in die Gesetzesbegründung (!) geschrieben. Leider hat man vergessen eine Regelung im Gesetz aufzunehmen, die es irgendjemand (z.B. der Kommune) ermöglicht, diese maximale Wartezeit durchzusetzen.

  • Der Bereichsausschuss ist bei den Kostenverhandlungen für den Krankentransport außen vor. Der BA hat für den Krankentransport keine Zuständigkeit. D.h. die Kommunen haben diesbezüglich keinerlei Einflussmöglichkeiten. Dies ist um so mehr verwunderlicher, als dass fehlende KTW unmittelbar auf die Hilfsfrist in der Notfallrettung durchschlagen, da vermehrt RTW zum Krankentransport eingesetzt werden. Bei der letzten Novelle des Rettungsdienstgesetzes wurde eine maximale Wartezeit von einer Stunde in die Gesetzesbegründung (!) geschrieben. Leider hat man vergessen eine Regelung im Gesetz aufzunehmen, die es irgendjemand (z.B. der Kommune) ermöglicht, diese maximale Wartezeit durchzusetzen.


    Ähm, die Kommunen, wie du sie nennst, haben auch bei nix anderes irgendwas zu sagen. Nur eine beratende Funktion.

  • Die Aktuellen Sätze der Kassen in BaWü für einen KTP welche ich kenne sind: 69€ inkl. 70 km


    Man darf auch nicht vergessen, dass oftmals das DRK einen Sicherstellungsauftrag hat. Das DRK muss also alle Notfall- und Krankentransporte in den meisten Regionen sicherstellen - egal wie hoch der Satz für KTW ist. Daher ist es für das DRK auch nicht möglich zu sagen wir stellen den KTP ein.

  • für NRW:


    Gehört Notfallrettung und Krankentransport zusammen zum Rettungsdienst, und für beide gilt die Sichterstellungspflicht.
    Egal in welcher Form der Krankentransport, dann durchgeführt wird.

  • Die Aktuellen Sätze der Kassen in BaWü für einen KTP welche ich kenne sind: 69€ inkl. 70 km


    Man darf auch nicht vergessen, dass oftmals das DRK einen Sicherstellungsauftrag hat. Das DRK muss also alle Notfall- und Krankentransporte in den meisten Regionen sicherstellen - egal wie hoch der Satz für KTW ist. Daher ist es für das DRK auch nicht möglich zu sagen wir stellen den KTP ein.


    Das wurde vom örtlichen KGF so dargelegt. Dies sind wohl noch ganz alte, bilaterale Verträge zwischen dem KV und dem Land.


    Weiter sind RD und KTP in BaWü eine Einheit. Vgl dazu das aktuelle RDG BW


    (Hervorhebungen durch mich)

  • Der Bereichsausschuss ist bei den Kostenverhandlungen für den Krankentransport außen vor. Der BA hat für den Krankentransport keine Zuständigkeit. D.h. die Kommunen haben diesbezüglich keinerlei Einflussmöglichkeiten. Dies ist um so mehr verwunderlicher, als dass fehlende KTW unmittelbar auf die Hilfsfrist in der Notfallrettung durchschlagen, da vermehrt RTW zum Krankentransport eingesetzt werden. Bei der letzten Novelle des Rettungsdienstgesetzes wurde eine maximale Wartezeit von einer Stunde in die Gesetzesbegründung (!) geschrieben. Leider hat man vergessen eine Regelung im Gesetz aufzunehmen, die es irgendjemand (z.B. der Kommune) ermöglicht, diese maximale Wartezeit durchzusetzen.


    Ist aber nur eine "soll" Regelung...
    Also in BaWü: braucht man überhaupt nicht! :pleasantry:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."


  • Laut Aussagen von Disponenten aus der betreffenden Leitstelle gab es definitiv keine entsprechende Anweisung/Bevorzugung - Man ist wohl eher jetzt am kotzen aufgrund der weggefallenen KTW.


    Es muss nämlich am Rande eines angemerkt werden: Betriebswirtschaftlich gesehen ist es unter Umständen gar nicht das schlimmste einen Fremdanbieter für KTW zu haben wenn du als Anbieter ein Notfallrettungsmonopol hast.
    Ansonsten kann auch aus Monopolistensicht ein weiterer KTW Anbieter in bestimmten Konstellationen durchaus ein betriebswirtschaftlicher Vorteil für einen sein - Grade in der aktuellen Gesamtsituation.

  • Wie heißt es im Rdg BaWü... zu sozial tragbaren Entgelten....
    Wenn also die Betreiber sagen das die knapp 70 € net reichen um Kostendeckend zu fahren, ist das also kein sozial tragbares Entgeld.
    Wie gesagt .... wenn die KK es anders sehn, dürfen sies gerne selber machen....


    Die Kassen müssen endlich aufwachen.... genau do wie die Arbeitgeber....
    Vernünftige Entgelte, vernünftige Arbeitsbedingungen.... sonst wird das nix mehr.