Ich frage mich ja ganz allgemein, ob man auf Fehler, selbst wenn es objektiv welche sind, immer mit Strafanzeigen reagieren muss.
Der Tod oder die lebensbedrohliche Erkrankung/Verletzung eines Angehörigen ist ein einschneidendes Erlebnis. Der Wunsch, denjenigen, der dafür - aus eigener Sicht - verantwortlich ist, zur Rechenschaft zu ziehen bzw. ziehen zu lassen, erscheint mir daher nicht mehr als naheliegend. Das ist bei einem schicksalhaften Verlauf oder einem leicht unterlaufenden Fehler objektiv weniger begreifbar als bei schweren Fehlen und geschieht subjektiv eher dann, wenn das medizinische Personal einen schlechten Eindruck hinterlassen hat als wenn die Angehörigen sich gut aufgehoben fühlen.
Oder, kurzum: Man muss sicherlich nicht. Der dahinterstehende Mechanismus ist allerdings - m.E. - leicht verständlich und aus Sicht von außen mal gut nachvollziehbar (wenn tatsächliche Fehler geschehen sind), mal nicht (wenn ein Schuldiger für das Schicksal gesucht wird).
Ob der konkrete Fall zur ersteren oder zur letzteren Kategorie gehört, lässt sich anhand der vorhandenen Informationen schwer nachvollziehen. Dass Angehörige, die subjektiv eine Notfallsituation sehen, dann vom Rettungsdienst vertröstet werden und schließlich objektiv ihre Einschätzung bestätigt erhalten, dazu neigen, Strafanzeige zu erstatten, finde ich jedenfalls nicht überraschend.
Da würde mich manchmal interessieren, was die Beschwerdeführer so arbeiten und wie unfehlbar sie darin sind.
Einerseits ist natürlich die Gefahrgeneigtheit einer Tätigkeit zu berücksichtigen.
Andererseits geht damit eben auch eine andere Anforderung an nicht die Unfehlbarkeit, aber die Sorgfältigkeit der Arbeit einher. Wer nicht Bäckergeselle oder Berufskraftfahrer, sondern "Sanitäter" geworden ist, von dem wird nicht mit Unrecht eine größere Sorgfalt erwartet.