Schadenersatzklage vor dem BGH gegen JUH-Hausnotruf

  • Die JUH als Anbieter von Hausnotrufleistungen hatte nach einer Alarmmeldung zwei Mitarbeiter entsandt, die lediglich über eine EH-Ausbildung verfügten.
    Der HNR-Teilnehmer erlitt einen Schlaganfall.


    Eine Schadenersatzklage blieb bisher erfolglos, nun verhandelt der Bundesgerichtshof.


    http://www.sueddeutsche.de/new…20090101-170511-99-406846

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Der u.a. für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beklagte die ihm nach dem Hausnotrufvertrag obliegenden Schutz- und Organisationspflichten grob vernachlässigt hat und deshalb eine Beweislastumkehr zugunsten des geschädigten Vertragspartners eingreift, soweit es um die Frage geht, ob die schwerwiegenden Folgen des Schlaganfalls auch bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Rettungsdienstes eingetreten wären.


    Bei dem Hausnotrufvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Der Beklagte schuldete keinen Erfolg etwaiger Rettungsmaßnahmen. Er war allerdings verpflichtet, unverzüglich eine angemessene Hilfeleistung zu vermitteln.


    Quelle und ausführlicher Text: http://juris.bundesgerichtshof…t=3&nr=78244&pos=0&anz=71

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Das wird jetzt vermutlich dazu führen, dass die diversen Hausnotrufanbieter in naher Zukunft ihre Mitarbeiter im Fahrdienst anweisen werden, zu jedem halbwegs schwachen Patienten (=HNR-Klientel) sicherheitshalber den Rettungsdienst zu rufen.
    Großartig!

  • Das wird jetzt vermutlich dazu führen, dass die diversen Hausnotrufanbieter in naher Zukunft ihre Mitarbeiter im Fahrdienst anweisen werden, zu jedem halbwegs schwachen Patienten (=HNR-Klientel) sicherheitshalber den Rettungsdienst zu rufen.
    Großartig!


    Und wie kommst du zu dieser Annahme ?


    Nur, weil die JUH da falsch disponiert hat, oder wieso ?

  • Ich befürchte, die Konsequenz aus dem Urteil wird genau dieses sein. Allerdings finde ich, dass der wahre Skandal ist, dass da zwei Security mit einer EH Ausbildung als Hausnotrufteam fungieren. Es ist zwar regional sehr unterschiedlich, aber ich kenne es fast nur so, dass zumindest ein Rettungshelfer / Rettungssanitäter eingesetzt wird.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ganz abwegig ist Jörgs Gedanke nicht - finde ich.


    In der Vergangenheit war es doch auch schon immer "üblich", dass man bei einem potentiellen Risiko die vermeintlich einfachste Form der Abhilfe gewählt hat.


    Kann es also eventuell möglich sein, dass ein JUH-HNR-MA (geile Abkürzung) auf einen Patienten trifft, könnte man entweder (a) die MA richtig schulen oder qualifizierte MA wählen oder (b) es kommt immer das maximal mögliche Programm (hier: der RettDst).


    Weil (a) aber Geld kostet, nimmt man wohl (b).

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Hier ist aber schon allen klar, das wir nicht von einem Qualfikationsproblem, sondern von einem Organisationsproblem sprechen.


    Die Wahl eines Sicherheitsdienstes als Kooperationspartners für den HNR-Bereitschaftsdienst ist schlicht nicht ausreichend. Diese hat man wahrscheinlich gewählt, weil sie da waren oder weil man das Gebiet mit Bereitschaftsdienst erweitern wollte.


    Ein ambulanter Pflegedienst wäre hier als Kooperationspartner geeigneter gewesen.

  • Ja, aber...


    Natürlich ist das (auch) ein Organisationsproblem, aber eben am Ende auch ein Qualifikationsproblem.
    Hätte man sich von Anfang an anders aufgestellt, wäre es natürlich nicht zu diesem Problem gekommen, aber hätten die geschickten MA eine nützliche Ausbildung gehabt, hätten sie wohl anders reagiert.


    Also was heißt das? Mitarbeiter mit Qualifikation schicken. Haben wir nicht? Oh. Na gut, dann Rettungsdienst. Wetten?

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  • Ehm, ne...


    Jetzt mutmaße Ich auch mal. Außer dem Kreuz, welches ja neben FF und Schützenverein, in jedem Kuhkaff anzutreffen ist, haben die anderen Organisationen nicht überall einen Standort.
    Was macht man also wenn man geographisch zu weit weg ist um die Dienstleistung anzubieten und eine Zweigstelle aufzumachen nicht wirtschaftlich genug ist, man holt sich einen Kopperationspartner ins Boot der schon vor Ort aktiv ist.


    Den seien wir ehrlich diese ganzen weißen Flecken in der Republik nicht anzutasten ist ja wirtschaftlicher Schwachsinn.


    Zum Vergleich unsere Kooperationspartner müssen die (leider wenigen) gesetzlichen Anforderungen an den HNR erfüllen, ebenso unsere technischen und personellen Mindeststandards, unsere Prozesse anwenden und auch unsere QM-Formulare nutzen und dies wird auch per Audit geprüft. Schränkt die Auswahl durchaus ein und die Anzahl an der geeigneten, welche gewillt sind das auf sich zu nehmen ein.



    Und nur weil der Anrufende von einer HiOrg ist, sollte einen das nicht davon abhalten über die zuständigen Kanäle (WL/LtSt/Amt oder wie auch immer bei euch geregelt) Aufklärung darüber zu betreiben wofür man den RD ruft und wofür nicht.

  • Was macht man also wenn man geographisch zu weit weg ist um die Dienstleistung anzubieten und eine Zweigstelle aufzumachen nicht wirtschaftlich genug ist, man holt sich einen Kopperationspartner ins Boot der schon vor Ort aktiv ist.


    Keine Frage. Aber Qualität ist teuer.


    Den seien wir ehrlich diese ganzen weißen Flecken in der Republik nicht anzutasten ist ja wirtschaftlicher Schwachsinn.


    Ohne Zweifel. Aber, wie schon erwähnt, Qualität ist teuer und es gibt genug HiOrgs, denen das Geld deutlich wichtiger ist, als der "Auftrag"...


    Zum Vergleich unsere Kooperationspartner müssen die (leider wenigen) gesetzlichen Anforderungen an den HNR erfüllen, ebenso unsere technischen und personellen Mindeststandards, unsere Prozesse anwenden und auch unsere QM-Formulare nutzen und dies wird auch per Audit geprüft. Schränkt die Auswahl durchaus ein und die Anzahl an der geeigneten, welche gewillt sind das auf sich zu nehmen ein.


    Das ehrt euch sehr.


    Und nur weil der Anrufende von einer HiOrg ist, sollte einen das nicht davon abhalten über die zuständigen Kanäle (WL/LtSt/Amt oder wie auch immer bei euch geregelt) Aufklärung darüber zu betreiben wofür man den RD ruft und wofür nicht.


    Wenn eine HNR-Zentrale auf der Notrufnummer anruft und einen medizinischen Notfall (vom Hören-Sagen) meldet, wie viel Zeit soll denn der Disponent investieren um zu prüfen ob es ein RD-würdiger Fall ist?

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  • Du hast im APH noch nie den Spruch gehört "Jetzt gibt's bei uns eine Dienstanweisung, dass wir auch ohne Symptome immer den Rettungsdienst rufen müssen, weil Sie sich immer beschweren!", oder?


    Edit: El Mosquito, nicht @Guy

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Zitat von »El Mosquito« Und nur weil der Anrufende von einer HiOrg ist, sollte einen das nicht davon abhalten über die zuständigen Kanäle (WL/LtSt/Amt oder wie auch immer bei euch geregelt) Aufklärung darüber zu betreiben wofür man den RD ruft und wofür nicht.



    Wenn eine HNR-Zentrale auf der Notrufnummer anruft und einen medizinischen Notfall (vom Hören-Sagen) meldet, wie viel Zeit soll denn der Disponent investieren um zu prüfen ob es ein RD-würdiger Fall ist?


    Hab Ich wohl doof formuliert, natürlich nicht in der laufenden Abfrage oder im laufenden Einsatz, sondern hinterher, wird bei euch ja auch so was wie Fahrdienstleiter-Runden o.ä. geben.


    @Johannes
    Ich habe inzwischen so viele Sprüche in so vielen Sprachen gehört, das man damit ganze Bücherregale füllen könnte :)
    Allerdings weiß Ich inzwischen auch das es nicht zielführend mit dem kleinen Indianer vor Ort das ganze auszudiskutieren, da dieser das eh nicht ändern kann.
    Dafür gibt es andere Kanäle.

  • Das wird jetzt vermutlich dazu führen, dass die diversen Hausnotrufanbieter in naher Zukunft ihre Mitarbeiter im Fahrdienst anweisen werden, zu jedem halbwegs schwachen Patienten (=HNR-Klientel) sicherheitshalber den Rettungsdienst zu rufen.


    Das sehe ich bisher nicht.


    Wer einen Hausnotrufdienst anbietet und sich vertraglich zur Verständigung jeweils geeigneter Hilfe verpflichtet, darf, gerade als Hilfsorganisation, bei einem 77/78jährigen mit "Atemnot, chronischer Bronchitis, Herzrhythmusstörungen, Diabetes mellitus, arterieller Hypertonie und Makroangiopathie sowie stark erhöhtem Schlaganfallrisiko" - was für den Datensatz erhoben wurde -, der nach Notrufauslösung "minutenlang nur stöhnt" und telefonisch nicht erreichbar ist, nicht einen Sicherheitsdienst (Zivi, Nachbarschaftshelfer) ohne jede medizinische Ausbildung entsenden. Wenn er das doch tut, muss er jedenfalls engmaschig prüfen, was diese dort vorfinden.


    Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit, die keiner weiteren Diskussion bedarf.


    Und genau darum geht es.


    Allerdings finde ich, dass der wahre Skandal ist, dass da zwei Security mit einer EH Ausbildung als Hausnotrufteam fungieren. Es ist zwar regional sehr unterschiedlich, aber ich kenne es fast nur so, dass zumindest ein Rettungshelfer / Rettungssanitäter eingesetzt wird.


    Das ist keineswegs der Regelfall. Die mir aus eigener Tätigkeit bekannten Hausnotrufdienste wurden durch ZDL/FSJler abgedeckt; teilweise aus dem Sozial-/Fahrdienstbereich (EH), teilweise (auch) aus dem Rettungsdienst (dann RH/RS), letzteres aber eher zufällig. Zuvor wurde die Rufbereitschaft nachts/wochenends teilweise ehrenamtlich (SanH) abgedeckt. Es gab allerdings immer ein medizinisch qualifiziertes Backup (Führungsdienst des Verbandes) und klare Anweisungen an die Hausnotrufzentrale, was wann zu disponieren ist.


    Die HNR-Dienste verschiedener Anbieter (teilweise regional, teilweise überregional organisiert), die ich in den letzten Jahren beruflich kennengelernt habe, sind alle so organisiert, dass der Bereitschaftsdienst ein reiner Schlüsselzubringer ohne garantierte Eintreffzeiten, oft ohne Dienstfahrzeug und ohne medizinische Qualifikation ist.


    Das kann man m.E. auch so machen; es ist ja auch durchaus legitim, nur die Vermittlung, aber keine eigene Bereitschaft anzubieten, sondern die Verständigung von Verwandten, Nachbarn o.ä. Nur vermitteln muss man dann eben schon richtig.


    Hier ist aber schon allen klar, das wir nicht von einem Qualfikationsproblem, sondern von einem Organisationsproblem sprechen.


    Die Wahl eines Sicherheitsdienstes als Kooperationspartners für den HNR-Bereitschaftsdienst ist schlicht nicht ausreichend.


    Freilich reicht das aus - es reicht auch aus, wenn man nur eine organisierte Nachbarschaftshilfe verständigt (ja, das gibt es alles). Man darf es dann eben nur nicht dabei belassen. Wer sich vertraglich verpflichtet, "im Fall eines Notrufs unverzüglich eine angemessene Hilfeleistung [zu vermitteln] (z.B. durch vereinbarte Schlüsseladressen, Rettungsdienst, Hausarzt, Schlüsseldienst)", der darf es bei fehlender Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit einer stöhnenden Person dann eben nicht bei den Nachbarn oder der Security belassen.


    Ein ambulanter Pflegedienst wäre hier als Kooperationspartner geeigneter gewesen.


    Sicher.


    Aber, unabhängig davon, was man an "Einsatzmitteln" zur Verfügung hat: man muss eben das richtige auswählen. Da läuft gerne mal etwas schief (was meines Erachtens vor allem darin begründet ist, dass die Qualifikation der Disponenten in der Hausnotrufzentrale nicht ausreichend ist - es sei denn, der HNR läuft auf der RLS/ILS auf, was aus anderen Gründen nicht optimal ist, insb., wenn das nur für das Angebot des Betreibers selbst gilt).

  • Hier ist aber schon allen klar, das wir nicht von einem Qualfikationsproblem, sondern von einem Organisationsproblem sprechen.


    Die Wahl eines Sicherheitsdienstes als Kooperationspartners für den HNR-Bereitschaftsdienst ist schlicht nicht ausreichend. Diese hat man wahrscheinlich gewählt, weil sie da waren oder weil man das Gebiet mit Bereitschaftsdienst erweitern wollte.


    Ein ambulanter Pflegedienst wäre hier als Kooperationspartner geeigneter gewesen.


    Ich behaupte mal, dass das auch hätte passieren können, wenn da ein Sanitätshelfer oder von mir aus ein Rettungssanitäter hingefahren wäre. Auch die hätten einen bestehenden Schlaganfall übersehen / fehlinterpretieren können.
    Man muss sich mal vor Augen ahlten, was HNR in aller Regel ist: Hinfahren, aufschließen, einer gestürzten Person aufhelfen und sie wieder ins Bett legen. Und bei offensichtlichen Verletzungen / akuten Erkrankungen den Rettungsdienst rufen. Hauptziel dieser Dienstleistung: Es soll vermieden werden, dass jemand unentdeckt stunden- oder gar tagelang hilflos in seiner Wohnung liegt. Es soll erreicht werden, dass jemand weiterhin einigermaßen selbstbestimmt alleine in seiner Wohnung leben kann und trotzdem ein Backup für den Notfall hat. HNR ist nicht in erster Linie eine medizinische Leistung. In aller Regel bleiben HNR-Kunden nach einem Alarm / einem Einsatz zu Hause und werden nicht routinemäßig ins Krankenhaus gefahren. Diejenigen rauszupicken, die tatsächlich weiterer medizinischer Hilfe bedürfen, ist einigermaßen anspruchsvoll. Ich habe das selbst eine Weile gemacht und fand die Tätigkeit äußerst undankbar - und nicht zuletzt schwierig.
    Aus der Warte des Rettungsdienstlers, der im Normalfall mit seinem RTW zum Patienten kommt, ein vernünftiges Eqipment dabei hat und in aller Regel, zumindest aber im Zweifelsfall den Patienten einfach ins Krankenhaus fährt, erscheint mir das eine oder andere Urteil hier im Thread etwas überheblich. Jedenfalls halte ich es für schwierig, die Dienstleistung Hausnotruf "wasserdicht" zu gestalten, was die sichere Vermeidung solcher Fehler angeht, ohne den Qualifikationsrahmen der Mitarbeiter und damit den gesamten Kostenrahmen des Systems (das System sebst) ganz erheblich umzukrempeln.

  • Freilich reicht das aus - es reicht auch aus, wenn man nur eine organisierte Nachbarschaftshilfe verständigt (ja, das gibt es alles). Man darf es dann eben nur nicht dabei belassen. Wer sich vertraglich verpflichtet, "im Fall eines Notrufs unverzüglich eine angemessene Hilfeleistung [zu vermitteln] (z.B. durch vereinbarte Schlüsseladressen, Rettungsdienst, Hausarzt, Schlüsseldienst)", der darf es bei fehlender Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit einer stöhnenden Person dann eben nicht bei den Nachbarn oder der Security belassen.


    Aber, unabhängig davon, was man an "Einsatzmitteln" zur Verfügung hat: man muss eben das richtige auswählen. Da läuft gerne mal etwas schief (was meines Erachtens vor allem darin begründet ist, dass die Qualifikation der Disponenten in der Hausnotrufzentrale nicht ausreichend ist - es sei denn, der HNR läuft auf der RLS/ILS auf, was aus anderen Gründen nicht optimal ist, insb., wenn das nur für das Angebot des Betreibers selbst gilt).


    In der Theorie klingt das selbstverständlich logisch und richtig. In der Praxis habe ich selbst genügend Hausnotruf-Alarme gehört, um den Eindruck zu haben, dass unartikuliertes Stöhnen, Ächtzlaute, Wortfetzen oder unverständliche Rufe (gerne auch aus dem Nachbarzimmer oder noch weiter entfernt vom Notrufgerät) eher die Regel als die Ausnahme sind und bei weitem nicht in überwiegendem Maße auf einen tatsächlichen akuten medizinischen Notfall hindeuten. Meistens geht es trotz allem um Hilfeleistungen - oder Fehlalarmierungen. Wie gesagt: auch hier lohnt sich die Betrachtung des typischen HNR-Kundenkreises und die Diefferenzierung gegenüber anderen "Notrufenden". Ich halte es in sehr vielen dieser Fälle für angemessen, zunächst einen Fahrdienst oder eine Kontaktperson zu entsenden, anstatt jedes Mal auf Verdacht den Rettungsdienst zu alarmieren. Ich sehe da eine riesige Kluft zwischen Theorie und Praxis.


    Interessant wäre es einmal, die Zahlen von HNR-Alarmen und die daraus resultierende Notwendigkeit von Rettungsdiensteinsätzen gegenüberzustellen. Ich tippe aus dem hohlen Bauch heraus auf eine Rettungsdienstindikation im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

  • Es soll vermieden werden, dass jemand unentdeckt stunden- oder gar tagelang hilflos in seiner Wohnung liegt. Es soll erreicht werden, dass jemand weiterhin einigermaßen selbstbestimmt alleine in seiner Wohnung leben kann und trotzdem ein Backup für den Notfall hat.


    Und genau dieses von dir beschriebene Ziel wurde in diesem Fall nicht erreicht! Das verbringen von der liegenden in die sitzende Position hat dem Kunden nicht aus seiner Hilflosigkeit gebracht.


    Ich halte es in sehr vielen dieser Fälle für angemessen, zunächst einen Fahrdienst oder eine Kontaktperson zu entsenden, anstatt jedes Mal auf Verdacht den Rettungsdienst zu alarmieren.

    Den notwendigen Zwischenschritt scheinst du hier zu übersehen.


    Anstatt der Entsendung eines beliebigen Mitarbeiters aus irgendeinem Bereich (Fahrdient, Essen auf Rädern, etc.) hat ein Mitarbeiter aus dem Hausnotruf entsendet zu werden, dieser muss auch für diese Tätigkeit geschult und sensibilisiert sein.
    Dafür braucht es auch kein RFP, den die gesamte Breitenausbildung fußt ja darauf, dass wir einem Otto-Normal-Bürger zutrauen Anzeichen z.B. eines Schlaganfalles zu erkennen und entsprechende Hilfe anzufordern.


    Das Türöffnung und Nachschauen, von Lageerkundung möchte Ich hier nicht sprechen, auch von einer Bezugsperson (Nachbar, Familie, etc.) erledigt werden kann bleibt hiervon ja unberührt.

  • Anstatt der Entsendung eines beliebigen Mitarbeiters aus irgendeinem Bereich (Fahrdient, Essen auf Rädern, etc.) hat ein Mitarbeiter aus dem Hausnotruf entsendet zu werden, dieser muss auch für diese Tätigkeit geschult und sensibilisiert sein.
    Dafür braucht es auch kein RFP, den die gesamte Breitenausbildung fußt ja darauf, dass wir einem Otto-Normal-Bürger zutrauen Anzeichen z.B. eines Schlaganfalles zu erkennen und entsprechende Hilfe anzufordern.


    Das klingt gut. Aber ich behaupte eben, dass es dabei auch zu Fehleinschätzungen kommen kann und wird. Auch bei Sanitätshelfern vom Hausnotrufdienst.

  • Zu Fehleinschätzungen kann es immer kommen, den ein völlig fehlerfreies System, welches menschliche Interaktion beinhaltet, gibt es kaum.


    Welche Konsequenz leitet man nun daraus ab ?
    Option A) Ein Dienstangebot, welches den Großteil der Situationen abdeckt und in Ausnahmefällen in eine höherwertige Dienstleistungsebene eskaliert.
    - oder -
    Option B) Ein Dienstangebot, welches schon im Grundbetrieb an der Kapazitätsgrenze arbeitet und daher gar nicht erkennen kann das es Hilfe benötigt.

  • Also was heißt das? Mitarbeiter mit Qualifikation schicken. Haben wir nicht? Oh. Na gut, dann Rettungsdienst. Wetten?


    Das ist ja auch nicht verkehrt.


    Ein Hausnotrufdienst ist vom Grundsatz her nicht mehr als die Möglichkeit, einen Alarm mit Sprechverbindung auch ohne Verwendung eines Telefons herzustellen. Alles andere - Bereitschaftsdienste pp. - ist optional.


    Wenn dann dort ein Alarm eingeht, bei dem eine Indikation für den Einsatz des Rettungsdienstes besteht, dann ist dessen Einsatz auch geboten. Das wäre nicht anders, als wenn jemand auf der RLS anruft und dann nur noch in den Höhrer stöhnt - dann wird im Zweifelsfall ja auch ein Einsatz ausgelöst.

  • Hast du mal 8h in einer HNR Zentrale gesessen? Die Idee, da überall einen RTW hinzuschicken ist lebensfremd.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.