Die JUH als Anbieter von Hausnotrufleistungen hatte nach einer Alarmmeldung zwei Mitarbeiter entsandt, die lediglich über eine EH-Ausbildung verfügten.
Der HNR-Teilnehmer erlitt einen Schlaganfall.
Eine Schadenersatzklage blieb bisher erfolglos, nun verhandelt der Bundesgerichtshof.