Die Berliner Morgenpost titelt heute, dass der Personalrat der größten Berufsfeuerwehr der Republik massiv gegen die Zuweisung von 33 Kollegen zur Unterstützung des Flughafens protestiert. Dies sei bereits 2015 einmal geschehen, dafür sollten Beschäftigte im Rettungsdienst aus Mitteln des Flughafens eingestellt werden. Es gelang - mutmaßlich aufgrund der Befristung - jedoch nicht in adäquater Zahl und die Situation auf dem Arbeitsmarkt habe sich seither deutlich verschärft. Obendrein sei die Berliner Feuerwehr bereits derart unterbesetzt, dass der Normalbetrieb regelmäßig nicht aufrecht erhalten werden kann.
Personalrat der Berliner Feuerwehr protestiert gegen "Verleihung" von Personal an den Berliner Flughafen
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Auch, wegen der hohen Anzahl an Krankmeldungen.
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Krankheitsfälle sind eine gut bekannte Folge von Überlastung, die in Folge einer Unterbesetzung regelhaft auftritt. Oder nicht?
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Krankheitsfälle sind eine gut bekannte Folge von Überlastung, die in Folge einer Unterbesetzung regelhaft auftritt. Oder nicht?
JEHOVA!!! :scare3: :scare3: :scare3:
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Sind auch eine praktische Möglichkeit den Dienstherren zu schaden.
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Wenn mich mein Dienstherr zum 3. mal in einem Monat zur 5. 12 Stundenschicht in einer Woche zwangsverpflichtet kann ich das schon verstehen (ob das in Berlin so ist weiß ich nicht, habe ich aber schon wo anders erlebt).
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Auf welcher Rechtsgrundlage kann man Mitarbeiter zur Arbeit zwangsverpflichten?
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Zitat
Auf welcher Rechtsgrundlage kann man Mitarbeiter zur Arbeit zwangsverpflichten?
Ich kenn das halt noch mit Sprüchen wie "Du solltest Dir halt überlegen, ob Du auch langfristig noch hier arbeiten magst..." oder plötzlich viele "unliebsame" Schichten zu bekommen etc.
Das war allerdings noch zu Zeiten, als der Arbeitsmarkt noch massiv übersättigt war und der AG mit einem Fingerschnipsen 10 "Neue" an der Hand hatte.
Ob das heut noch funktioniert!?Heute habe ich einen AG, der versucht, dienstplantechnisch alles irgendwie mögliche auch für den AN möglich zu machen (Wunschfrei, freie Tage nach Nachtdiensten etc.). Dafür ist die Bereitschaft bei Krankheit oder sonstigen kurzfristigen Ereignissen einzuspringen auch bei allen MA vorhanden und die Krankheitstage sind fast zu vernachlässigen...
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Im Bezug auf die Berliner Feuerwehr wird sich dieses wohl aus dem Bundes- bzw. Landesbeamtenrecht ableiten lassen, da Beamte in einem besonderen Treueverhältnis zum Arbeitgeber stehen und "stehts Dienstbereit" sein müssen. So steht in den Beamtengesetzen u.a. drin, dass Beamte zur Mehrarbeit verpflichtet sind, wenn dringende dienstliche Gründe vorliegen. Da Feuerwehr und Rettungsdienst funktionieren muss, werden hier sicher auch Dienstverpflichtungen ausgesprochen (Direktionsrecht des Arbeitgebers). Im übrigen geht das auch für Angestellte im öffentlichen Dienst (§6 TVöD Abs. 5).
Gruß
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Wenn mich mein Dienstherr zum 3. mal in einem Monat zur 5. 12 Stundenschicht in einer Woche zwangsverpflichtet kann ich das schon verstehen (ob das in Berlin so ist weiß ich nicht, habe ich aber schon wo anders erlebt).
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Wie hat er das gemacht mit der "Zwangsverpflichtung"?
Meines Wissens ist in Deutschland die Leibeigenschaft abgeschafft :pleasantry: