Der Weg zum NotSan

  • Hallo Zusammen!


    Ich arbeite derzeit als RS im Rettungsdienst (Raum Mönchengladbach).
    Vor meiner Tätigkeit als RS, habe dich die Krankenpflegeausbildung, kurz vor dem Examensprüfungen aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen.
    Ein Leben lang als RS zu arbeiten, halte ich für wenig sinnvoll. Allerdings könnte ich mir eine Vollausbildung zum NotSan finanziell nicht mehr leisten.
    Hat jemand eine Idee wie ich die Vollausbildung umgehen könnte?
    Mir ist bekannt, dass es keine verkürzungsmöglichkeit für RS zum NotSan gibt - aber vielleicht weiß jemand wie man noch in eine RA Ausbildung rutschen könnte?
    RA-Abschlusslehrgänge finden nach wie vor statt.
    Liebe Grüße!


    EZIO

  • Es gibt keine Ausbildung zum Rettungsasstenten mehr.
    Alle Versuche von Bundesländern, in denen die Feuerwehren eine rettungsdienstliche Monopolstellung haben, dies zu umgehen, sind mWn letztendlich erfolglos.


    Da der Notfallsanitäter mittelfristig (ich wage keine langfristige Prognose), d.h. die nächsten zwanzig Jahre wohl der Standard sein wird wäre es eine schlechte Entscheidung, auf dem RS-Niveau zu bleiben.


    Die Arbeit im RD ist auch eine gesundheitliche Belastung.
    Zwar wird auch in der Pflege im Schichtdienst gearbeitet, doch es kommen weitere Faktoren hinzu: Witterungseinflüsse, Heben-Tragen-Lagern in ungünstiger Position und nicht immer zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln usw.
    Sind Deine gesundheitlichen Probleme, die zum Abbruch der pflegerischen Berufsausbildung geführt haben nicht mehr existent bzw. kompensiert?
    Ansonsten: Sorry - es macht keinen Sinn und wäre ein unnötiges Risiko.


    Die jetzt dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter wird vergütet.
    Sicherlich ist die Ausbildungsvergütung für einen Menschen, der bereits in einem festen Arbeitsverhältnis steht, geringer wirkend.
    Inwieweit hier die Arbeitsagentur Zuschüsse gibt (qualifizierte RD-Mitarbeiter werden allerorts gesucht!) ist mir nicht bekannt -> einfach mal fragen gehen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • RA-Abschlusslehrgänge finden nach wie vor statt.


    Zwei Anmerkungen:


    1. Es gibt nur RS-Abschlusslehrgänge. Beim RA waren es Ausbildungen nach §8.2 RettAssG (Verkürzung für RS)


    2.

    Zitat

    § 32 Abs 1 NotSanG
    Eine Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten, die vor Außerkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, begonnen worden ist, wird nach den Vorschriften des Rettungsassistentengesetzes abgeschlossen. Nach Abschluss der Ausbildung erhält die antragstellende Person, wenn die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 vorliegen, die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin“ oder „Rettungsassistent“ zu führen.

    (Hervorhebungen durch mich)
    Seit dem 31.12.2014 können keine RA-Ausbildungen mehr begonnen werden. Alle Ausbildungen die noch laufen, müssen zwingend davor begonnen haben.


    Meine Tipp:
    Um ehrlich zu sein, würde ich glaub eher versuchen das Krankenpflegeexamen nachzuholen. Ansonsten bleibt nur die NotSan Ausbildung. Ich habe von einer Ausbildungsstelle in Sachsen (?) gehört, wo man 4 Jahre die Ausbildung macht, aber dafür als RS bezahlt wird. Ob immer oder nur in den Praxisblöcken kann ich nicht mehr sagen. Außerdem weiß ich nicht wie belastbar diese Quelle ist.

  • Vor meiner Tätigkeit als RS, habe dich die Krankenpflegeausbildung, kurz vor dem Examensprüfungen aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen.

    Wie die beiden Kollegen vor mir es schon gessagt bzw. geschrieben haben, kann ich vor einer Tätigkeit im Rettungsdienst als RettSan/RettAss/NotSan nur abraten, wenn man aus gesundheitlichen Gründen die Krankenpflegeausbildung schon abbrechen musste. Die körperlichen Belastungen im Rettungsdienst sind nicht weniger, vielleicht sogar ein wenig schlimmer als in der Pflege (zu mindestens aber in beiden Berufen vorhanden).


    Mein Tipp wäre daher auch, wenn die gesundheitlichen Probleme wieder im Griff sind (vermutlich ich nun, da Du als RettSan tätig bist): Hole das Pflegeexamen nach. Wenn der Rettungsdienst weiterhin eine Option (dann) sein sollte: Um den NotSan kommst Du in Zukunft nicht herum, wenn Du nicht nur Hilfsarbeiter bleiben möchtest!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Naja, die gesundheitlichen Problemen haben nur kurzweilig bestanden, leider waren es dann aber Insgesamt zu viele Fehlstunden.
    Ich hatte die Ausbildung ja insgesamt schon auf 4 Jahre verlängert, mehr geht nicht - heißt um das Krankenpflegeexamen zu erhalten, müsste ich die Ausbildung von vorne beginnen.
    Für eine Berufsausbildung wird der NotSan ja ziemlich gut vergütet aber trotzdem würde ich dann vorerst pro Monat knappe 1000€ weniger verdienen.
    Als RS habe ich derzeit keinerlei Aufstiegschancen und deswegen wird der NotSan gerade für einen jungen Menschen wie mich unabdinglich sein...

  • "

    Im Gesundheits- und Pflegebereich ist keine Externenprüfung möglich. Hier können Sie sich


    vorangegangene Ausbildungszeiten (z. B. Pflegehelfer) auf die neue Ausbildung (z. B. Altenpfleger)


    anrechnen lassen."


    Trotzdem Danke für den Hinweis!

  • 2.

    (Hervorhebungen durch mich)
    Seit dem 31.12.2014 können keine RA-Ausbildungen mehr begonnen werden. Alle Ausbildungen die noch laufen, müssen zwingend davor begonnen haben.


    War es nicht so dass man sich in NRW alle möglichen Konstrukte ausgedacht hat, um irgendwie unter diese Regelung zu fallen? Ich erinnere mich gehört bzw. hier gelesen zu haben, dass schon die Anmeldung oder sogar nur Interessensbekundung zu einer RA-Ausbildung bis 31.12.2013 schon gereicht haben soll, um das als Beginn einer Ausbildung zu deklarieren. Gab es nicht auch Versuche, die RS-Ausbildung als Beginn der Ausbildung zum RA zu werten? Selbst wenn glaube ich aber nicht, dass irgendwo nochmal ein Lehrgang gestartet wird.

  • Jup, grade in NRW gabs ein paar Schulen die den RS Trick gemacht haben.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • All diese Dinge wurden gemacht, aber mittlerweile weiß ich von keiner Schule die jetzt noch mit RA Lehrgängen startet. Wenn es ggf. noch an einer Feuerwehrschule passieren sollte, so wird man als Externer sicher keinen Platz dort bekommen.

  • Der "RS Trick" beruhte darauf, einen vor weniger als zwei Jahren begonnenen RS Kurs als Beginn der Rettungsassistentenausbildung zu werten. Das Ganze war hochgradig umstritten, scheint aber von den Behörden nicht groß beanstandet worden zu sein. Fakt ist aber, dass man auch damit zum jetzigen Zeitpunkt rechnerisch nicht mehr weit genug zurück kommt, um eine Rettungsassistentenausbildung jetzt noch Beginnen zu können. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht mehr möglich, die Rettungsassistentenausbildung ist abgeschafft. Und der NotSan hat gottlob weit weniger Schlupflöcher. Also nein, man kann jetzt nicht mehr Rettungsassistent werden und auf diesem Weg den NotSan bekommen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Der "RS Trick" beruhte darauf, einen vor weniger als zwei Jahren begonnenen RS Kurs als Beginn der Rettungsassistentenausbildung zu werten. Das Ganze war hochgradig umstritten, scheint aber von den Behörden nicht groß beanstandet worden zu sein.


    Das erinnert mich an die alten Zeiten, in denen der Kurs "Erste Hilfe für Fortgeschrittene" als Beginn der organisationsinternen Ausbildung zum Rettungssanitäter gewertet wurde, um noch 1993/1994 eine Anerkennung zum RettAss zu erhalten ...

  • Man mag darüber nachdenken, ob man durch die RS-Ausbildung und die Krankenpflegeausbildung (gab es da Zwischenprüfungen oder ähnliches?) eine Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 9 NotSanG hinkriegt. Verbindlich wird man das wohl nur durch eine Anfrage bzw. einen Antrag bei der zuständigen Behörde hinkriegen.