Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat vor einem halben Jahr die Anforderungen für die Rettungsdienste veröffentlicht, mit dennen sie das Rettungswesen im Kanton optimieren will. Diese Anforderungen müssen per Mitte 2018 von den Rettungsdiensten umgesetzt werden.
Die wichtigsten Punkte daraus (nicht abschliessend):
- Trennung der einfachen Patiententransporte vom Rettungsdienst
- Einführung einer separaten Betriebsbewilligung für Patiententransportdienste
- Einsatzleitzentrale bekommt ein erweitertes Weisungsrecht gegenüber Rettungsdiensten
- ELZ koordiniert alle Notfalleinsätze und schwierige Patiententransporte, Rettungsdienste fahren ohne Einwilligung der ELZ keine Einsätze/Transporte
- Zusätzliche Qualitätsstandards zum IVR
- Nächst-Best-Rettungsmittel- und Nächst-Best-Spital-Strategie
- Telefonischer Support durch ÄLRD und RDL während Einsätzen
- 2 RS HF pro RTW
- flächendeckendes NA-System (folgt später)