BRK kündigt RettAss nach Gabe von Vollelektrolytlösung ohne Transport

  • Nein. Es geht darum, dass der Kollege hier Heilkunde ausüben wollte, ohne dazu gesetzlich ermächtigt zu sein oder dass hierfür ein Rechtfertigungsgrund bestand.


    Es geht darum, dass, bezugnehmend auf den Zeitungsartikel, es eine schlechte Entscheidung war, weil die Abwaegung aller Risiken fehlt. Leider ist die Einschaetzung des Kollegen nicht ueber die Risikoabschaetzung fuer den Patienten hinausgegangen und er hat nicht an andere Risiken, auch das arbeitsrechtliche Risiko gedacht oder etwaige Probleme mit der Reputation des Arbeitgebers bedacht. Da sind viele Betriebe, gerade in den Zeiten von Facebook und Twitter, sehr empfindlich.
    Aus eigener Erfahrung bin ich immer wieder ueberrascht, wie leichtfertig Kollegen die Reputation, ihren Lebensunterhalt und die eigene Gesundheit und die des Patienten aufs Spiel setzen, fuer Angelegenheiten die oftmals mehrere zufriedenstellende Loesungen anbieten, aber dann letztendlich das eigene Ego im Weg steht und keine Selbstreflektion der eigenen Handlung zulaesst.
    Dass der Arbeitgeber sich entschieden hat, aufgrund der mangelnden Einsicht und Selbstreflektion, den Arbeitnehmer zu entlassen halte ich fuer gerechtfertigt.

    I know the human being and fish can coexist peacefully. George W. Bush

  • Hier zeigt sich mal wieder, wie die moderne Erregungserzeugung funktioniert...... Zielführend ist das nie.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • auf der anderen Seite finde ich eine Kündigung für eine nicht-patientenschädigende Maßnahme auch sehr hoch gegriffen.


    Folgt man dem von Jörg geposteten Artikel ist die Kündigung im wesentlichen erfolgt da der Mitarbeiter ankündigte erneut so zu handeln. Da bleibt dir als Arbeitgeber tatsächlich wenig übrig als eine Kündigung. Andersherum wäre es wohl laut Aussagen des BRK bei einer Abmahnung geblieben.



    Ja, ich denke auch: das war´s. In Fulda werde ich dann vermutlich am Stand meine Kündigung einreichen. In sofern wird das schon etwas witzig, denn der Kollege hat einen Termin an besagtem Stand gemacht um unseren Azubis den Verband und deren Arbeit vorzustellen. Man schauen wie ich mich da verhalte... :pardon:


    Ist irgendwie nachvollziehbar, juckt mich auch in den Fingern. Aber auf der anderen Seite wäre es aus meiner Sicht wichtiger als Mitglieder (und das geht halt nur von innen) bei der nächsten Mitgliederversammlung aufzutreten und eben klar zu machen, dass man solche Aktionen (und die diversen anderen mehr als grenzwertigen Dinge im Verband) nicht mitträgt (und dementsprechend abzustimmen).
    Genau wie jede Partei wird der DBRD von seinen Mitgliedern getragen.


    Und so traurig das auch ist, auf diesem Wege werden sie wohl erfolgreicher sein als mit sachlicher Diskussion die niemand wahrnimmt (und schon recht kein Politiker versteht)...


    Ich kenne die bayerische Landespolitik nun schon lange und bin u.a. mit einigen Akteuren im Maximilianeum auf Du. Und kann dir eines Versprechen: Es wird durch solche nicht besser sondern schlechter werden.
    Denn keine Regierung, kein Landrat, kein Politiker kann sich durch solche Aktionen beeinflussen lassen ohne sich dem Vorwurf auszusetzen sich in Geiselhaft nehmen zu lassen. Niemand kann auf solche Aktionen reagieren weil dann klar ist, dass die nächste (oder gleiche) Berufsgruppe mit solchen Aktionen ja "wieder" Vorschub bekommt.
    Das einzige was man bewirken wird ist der Abbau von Sympathien bei den ansonsten sympathisierenden Teilen der Patienten- und Ärzteschaft.
    Gleichzeitig gibt man in der entstandenen Lücke den Ewiggestrigen Vorschub die Uhr wieder zurück zu drehen.


    Grade im Hinblick darauf, dass die CSU ob der neuen Landesregierung und der schlechten Umfrageergebnisse grade sehr panisch reagiert wäre es der ideale Zeitpunkt gewesen hier auf regulärem politischen Wege über Mitgliederaktionen, Demonstrationen, etc. Druck zu machen.
    500 Zuschriften an ein paar Landtagsabgeordnete und Landräte ändern in Bayern vieles. Demonstrationen ebenso.
    Aber so wird genau nichts passieren.


    Aber wir reden halt auch von einem Berufsverband der kein einziges bayerisches Vorstands- oder Beiratsmitglied hat. Und der in der Vergangenheit ja auch alles getan hat um bayerische Mitglieder zu verprellen.

  • Nein. Aber man hat sich mit vielen zweifelhaften Entscheidungen (z.B. die einseitige und imho v.a. aus persönlichen monetären Interessen entstandene "PHTLS Entscheidung") sehr viel Mühe gegeben insbesondere die Bayern zu verprellen. Dementsprechend gering ist die subjektiv gefühlte Zustimmung auch.

  • ...
    Ist irgendwie nachvollziehbar, juckt mich auch in den Fingern. Aber auf der anderen Seite wäre es aus meiner Sicht wichtiger als Mitglieder (und das geht halt nur von innen) bei der nächsten Mitgliederversammlung aufzutreten und eben klar zu machen, dass man solche Aktionen (und die diversen anderen mehr als grenzwertigen Dinge im Verband) nicht mitträgt (und dementsprechend abzustimmen).
    Genau wie jede Partei wird der DBRD von seinen Mitgliedern getragen.
    ...


    Auch eine gute Idee. Aber ich werde es vermutlich nicht auf die nächste Jahrestagung schaffen. Kann man seine Stimmen übertragen, wie bei Aktionären? :-)

  • Um auf die geforderte Sachebene zurück zu kommen:
    1. Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass den vorliegden Informationen nach die Patientin ins KH gehört hätte.
    2. Die Verabreichung einer Infusion zur Unterstützung des Flüssigkeitshaushaltes bei einer Patientin im Rahmen einer Durchfallerkrankung ist lege artes und vertretbar.
    3. Über die durchführende Person, den Ort und den Zeitpunkt lässt sich allerdings streiten -> hätte z.B. auch dem Bereitschaftsarzt überlassen werden können.
    4. Der RA hat bei einer ABCD stabilen Patientin wahrscheinlich seine vom Gesetzgeber zugestandenen Kompetenzen überschritten, ABER ob eine Rechtfertigung über ein anderes rechtliches Behelfskonstrukt nicht möglich wäre, überlasse ich den Juristen.
    5. Eine Kündigung halte ich auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen (unter Berücksichtigung der bekannten Informationen) für überzogen, unagemessen und nicht akzeptabel. -> Wäre ich persönlich betroffen, würde ich mich auch rechtlich wehren und meine Gewerkschaft/berufliche Interessenvertretung um Hilfe ersuchen.
    6. Das bei JEDER invasiven Maßnahme nachgefordert werden soll, halte ich für unsinnig, solang der Patient ABC stabil ist. Beispiel aus meinem letzten NA-Dienst: Nachforderung vom RTW bei Unterzuckerung. Situation vor Ort: Patientin nach Glukosegabe in "Notkompetenz" wohl auf, will eigentlich nicht mit, kann aber von allen Beteiligten (inkl. Angehörige) von der Sinnhaftigkeit eines Transportes ins KH überzeugt werden; Bz wird kontrolliert und nochmals Glukose nachgeben. Dann Transport ohne NA ins KH. Zu meiner eigenen RTW-Zeit Ende der 2000er Jahre hätten wir die Patientin auch ohne Notfallsanitätergesetz lege artes mit Glukose versorgt und nach RS mit den Angehörigen ohne NA-Ruf ins KH gebracht, wurde bei uns im Kreis damals so toleriert - > allerdings gab es auch keine Leute, die groß Wind darum gemacht hätten -> wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern ist die heutige (z.T aufgeregte) Lage mit der von damals nur bedingt vergleichbar.
    7. Ich sehe den DBRD primär auch als Lobbygruppe, die eben versucht aus dem Einzelfall für seine Belange Aufmerksamkeit zu generieren. Über die Methoden lässt sich streiten.
    8. Für mich ein wichtiger Punkt in der Diskussion mit den Kollegen: Als Mitarbeiter des RD sind wir (auch) DIENSTLEISTER. Insofern kann ich mich nicht in das "Schneckenhaus" des gesetzlichen Auftrages/der gesetzlichen Vorgaben zurück ziehen. Sprich z.B. im RD-Gesetz (NRW) heisst es: " Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern." ABER in Zeiten einer laufenden Krankenhausstrukturreform mit einer wahrscheinlich weiter schrumpfenden Zahl an Notaufnahmen bei gleichzeitig weiter steigenden Einsatzzahlen sollte ich auch im RD die Möglichkeit der "Hausbehandlung" nicht vergessen. Viele Patienten wollen auch nicht ins KH sondern einfach nur Hilfe (vor Ort). Auch ich bin kein HA und wollte auch keiner werden, aber die Einsatzrealität verlangt auch dies von uns immer öfter. Ca. 80% der Einsätze spielt sich nunmal schwerpunktmäßig im internistischen Umfeld ab und nur äußerst selten sind am Boden originäre Anästhesie-Kompetenzen wie z.B. eine Narkoseeinleitung gefragt. Aber auch die Kollegen der Luftrettung sind mittlerweile schon am Fluchen, dass sie mitunter zu einer "Synkope bei Diarrhoe" gerufen werden. Will heißen: Ich nehme die Situation an, wie sie ist, weil ich alleine am System nichts ändern kann. Ich kann nur versuchen, den Bedürfnissen der Patienten im Einsatz gerecht zu werden; wer anruft und wann, kann ich nicht beeinflussen.

  • Auch wenn das Gesetzt den Transportauftrag des RD in den Mittelpunkt stellt, eröffnen Leitlinien einzelner Fachgesellschaften bei bestimmten Krankheitsbildern unter bestimmten Umständen auch eine primäre Behandlung (durch den RD) vor Ort ohne den Patienten zu transportieren.
    Beispiele: Insulinpflichtiger Diabetiker mit Unterzuckerung, die einfach beherrschbar ist. Patient mit Krampfanfall bei bek. Epilepsie. Vorausgesetzt wird natürlich immer, dass der Patient vor Ort bleiben will, seine weitere Betreuung/Versorgung durch Dritte vor Ort gesichert ist und die Umstände ingesamt unkritisch sind. Insofern bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung unter Abwägung aller Umstände vor Ort, ob ich transportiere oder nicht.

  • Auch wenn das Gesetzt den Transportauftrag des RD in den Mittelpunkt stellt, eröffnen Leitlinien einzelner Fachgesellschaften bei bestimmten Krankheitsbildern unter bestimmten Umständen auch eine primäre Behandlung (durch den RD) vor Ort ohne den Patienten zu transportieren.
    Beispiele: Insulinpflichtiger Diabetiker mit Unterzuckerung, die einfach beherrschbar ist. Patient mit Krampfanfall bei bek. Epilepsie. Vorausgesetzt wird natürlich immer, dass der Patient vor Ort bleiben will, seine weitere Betreuung/Versorgung durch Dritte vor Ort gesichert ist und die Umstände ingesamt unkritisch sind. Insofern bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung unter Abwägung aller Umstände vor Ort, ob ich transportiere oder nicht.


    Aber zumindest in diesen Situation tritt der nicht-ärztliche Rettungsdienst zunächst in seiner originären Aufgabe auf: Nämlich Menschen aus lebensbedrohlichen Situation zu retten bzw. schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


    Im fraglichen Fall wird aber, wenn sich die recherchierten Informationen bestätigen, die Kompetenz eindeutig überschritten und weit außerhalb des Aufgabenbereiches des Rettungsdienstes gehandelt. Zumal der Flüssigkeitsmangel auch problemlos durch trinken hätte aufgefüllt werden können. Wenn ich der Meinung bin, dass sich der Patient in einem Zustand befindet, in dem ich zügig 500ml VEL infundieren muss, komme ich wohl oder übel um eine Arztvorstellung nicht drum herum.

    “When I was a boy and I would see scary things in the news, my mother would say to me, "Look for the helpers. You will always find people who are helping.”


    • Fred Rogers

  • Zitat


    5. Eine Kündigung halte ich auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen (unter Berücksichtigung der bekannten Informationen) für überzogen, unagemessen und nicht akzeptabel


    Was soll dann der Arbeitgeber Deiner Meinung nach machen, wenn der AN daran festhält, sich den Anweisungen des AGs weiter zu widersetzen?

    Zitat


    ABER in Zeiten einer laufenden Krankenhausstrukturreform mit einer wahrscheinlich weiter schrumpfenden Zahl an Notaufnahmen bei gleichzeitig weiter steigenden Einsatzzahlen sollte ich auch im RD die Möglichkeit der "Hausbehandlung" nicht vergessen. Viele Patienten wollen auch nicht ins KH sondern einfach nur Hilfe (vor Ort). Auch ich bin kein HA und wollte auch keiner werden, aber die Einsatzrealität verlangt auch dies von uns immer öfter.


    Wo kommt die ambulante Versorgung eines Patienten vor Ort, der vor der Behandlung schon einen Transport verweigert im RettAss oder NotSan Gesetz vor womit dieses Handeln gerechtfertigt wäre?


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  • Was soll dann der Arbeitgeber Deiner Meinung nach machen, wenn der AN daran festhält, sich den Anweisungen des AGs weiter zu widersetzen?


    Die Frage ist doch: Warum weist der AG so etwas überhaupt an? Wem nützt diese Anweisung?


    Wo kommt die ambulante Versorgung eines Patienten vor Ort, der vor der Behandlung schon einen Transport verweigert im RettAss oder NotSan Gesetz vor womit dieses Handeln gerechtfertigt wäre?


    Das stimmt! Es steht nirgends. Aber ist es gut, dass in manchen Rettungsdiensten Kollegen in die Dienst-nach-Vorschrift-Haltung gezwungen werden?
    Willst du, dass deine Familie oder du von einem RTW-Team behandelt wird, das Dienst nach Vorschrift macht und nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt? Oder ist es nicht viel besser, von engagierten Rettern behandelt zu werden die ihr Handeln nicht am Maßstab der Angst sondern danach ausrichten, was dem Patienten nutzt?


    Wäre es nicht möglich und gut, wenn ein Arbeitgeber sich hinter seine Leute stellt? Würde er damit nicht auch den Patienten einen Vorteil bringen?
    Und ich weiß: Es ist möglich ...

  • Was soll dann der Arbeitgeber Deiner Meinung nach machen, wenn der AN daran festhält, sich den Anweisungen des AGs weiter zu widersetzen?


    Ich hätte den Weg der offiziellen Abmahnung unter den mir bekannten Umständen als ausreichend erachtet, mir als Arbeitgeber ggf. weitergehende Schritte jedoch vorbehalten. Im Wiederholungsfall zweite Abmahnung und dann ist der weitere Weg ja vorgegeben.
    Wenn ich vom BRK wäre, bin ich aber nicht.

  • Die sagen, das wenn es einen einwilligungsfähigen Patienten gibt, welcher Herr seiner Sinne ist und nicht mit ins Krankenhaus möchte das ich dies zu akzeptieren habe!


    Danke, beste Zusammenfassung. Und nicht hätte, hätte, hätte... ist nämlich Fahrradkette.

  • Zitat

    Das stimmt! Es steht nirgends. Aber ist es gut, dass in manchen Rettungsdiensten Kollegen in die Dienst-nach-Vorschrift-Haltung gezwungen werden?
    [size=10]Willst du, dass deine Familie oder du von einem RTW-Team behandelt wird, das Dienst nach Vorschrift macht und nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt? Oder ist es nicht viel besser, von engagierten Rettern behandelt zu werden die ihr Handeln nicht am Maßstab der Angst sondern danach ausrichten, was dem Patienten nutzt?


    Natürlich ist es wichtig und richtig, wenn dem Patienten geholfen wird. Hier ging es aber nicht um Leben und Tod. Man kann auf den ÄBD verweisen. Mag für den Patienten und den Mitarbeiter unbefriedigend sein, ist aber so.



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  • Zitat


    5. Eine Kündigung halte ich auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen (unter Berücksichtigung der bekannten Informationen) für überzogen, unagemessen und nicht akzeptabel


    Was soll dann der Arbeitgeber Deiner Meinung nach machen, wenn der AN daran festhält, sich den Anweisungen des AGs weiter zu widersetzen?



    Die Begründung der Kündigung: "aus ihnen Bekannten gründen", wird wohl jedes Arbeitsgericht noch vor einer Anhörung in der Luft zerrissen und diese für nichtig erklären. Das ist ein klarer Formfehler und wer weiß, vielleicht auch so gewollt (schließlich trennt man sich wohl doch sehr ungern). Was sicher nicht gewollt war ist der Schwachsinn des DBRD und wer weiß, vielleicht hat man sich damit auch etwas verbaut. Aber: hätte,hätte...Fahrradkette.


    Leider kommt in der ganzen Diskussion der Patientenwille viel zu kurz, wer nicht will der hat schon und wenn es der Tod ist. Leider wird immer darauf gedrängt dem "Mündigen" (einwilligungs- /geschäftsfähigkeit) eine solche Entscheidung abzunehmen und ihn zu nötigen sich einer nicht gewünschten Konsultation zu unterziehen. Der Retter will schließlich Sicherheit und bitte möglichst ohne eigene Verantwortung! Aber das kenn wir doch: "Wir müssen uns ja absichern", aus den Pflegeheimen. Das einzige wo zu diese Argumentation ,um Aufklärungsfähigkeit des RD und dem Wunsch nach Nichtbehandlung durch alle, dient ist es die Diskussion um zunehmende Überforderung des RD /ZNAs, aufgrund der zunehmenden Unselbständigkeit in der Gesellschaft, ad absurdum zu führen.


    Ob das mit der VEL nun gut oder schlecht war, sollte dringend von der Diskussion um den Patentwillen abgekoppelt werden. Übrigens, da ich es hier in der Diskussion nicht gelesen habe, weder der ÄLRD noch die Patientin (inkl. Angehörige) haben den Stein es rollen gebracht.

  • Ich hätte den Weg der offiziellen Abmahnung unter den mir bekannten Umständen als ausreichend erachtet, mir als Arbeitgeber ggf. weitergehende Schritte jedoch vorbehalten. Im Wiederholungsfall zweite Abmahnung und dann ist der weitere Weg ja vorgegeben.
    Wenn ich vom BRK wäre, bin ich aber nicht.


    Laut BRK wollte man den MA ja wohl abmahnen. Wenn er aber im Rahmen der Übergabe der Abmahnung bereit präventiv ankündigt wieder so zu handeln kannst du -so zu mindestens der befreundete Arbeitsrechtler- ggf. tatsächlich deine juristische Position im kommenden Prozess massiv Schwächen indem du nicht fristlos kündigst.

  • Irgendwo soll zur bekannten Aufforderung des DBRD nun eine Stellungsnahme/Aussage des Roten Kreuzes herum Geistern, der diese Aufforderung des DBRD zur Einhaltung der Gesetze und dem Folgen der Erlasse des verantworten Bayer. Ministeriums als Zitat: „das ist völliger Schwachsinn bezeichnet.


    Hat jemand diese Stellungsnahme/Aussage des Roten Kreuzes?

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Zitat

    Leider kommt in der ganzen Diskussion der Patientenwille viel zu kurz, wer nicht will der hat schon und wenn es der Tod ist. Leider wird immer darauf gedrängt dem "Mündigen" (einwilligungs- /geschäftsfähigkeit) eine solche Entscheidung abzunehmen und ihn zu nötigen sich einer nicht gewünschten Konsultation zu unterziehen. Der Retter will schließlich Sicherheit und bitte möglichst ohne eigene Verantwortung! Aber das kenn wir doch: "Wir müssen uns ja absichern", aus den Pflegeheimen. Das einzige wo zu diese Argumentation ,um Aufklärungsfähigkeit des RD und dem Wunsch nach Nichtbehandlung durch alle, dient ist es die Diskussion um zunehmende Überforderung des RD /ZNAs, aufgrund der zunehmenden Unselbständigkeit in der Gesellschaft, ad absurdum zu führen.


    Um die Einwilligungsfähigkeit ging es mir auch nicht. Diese setze ich mal vorraus. Da hat der Kollege richtig gehandelt, als er die Patientin nicht mitnahm. Das Problem setzt danach ein. Nachdem die Patientin entschieden hat zu Hause zu bleiben, wurde ihr eine Infusion angeboten. Damit erfolgt m.E. eine heilkundliche Maßnahme, die nicht über das RettAssG oder NotSanG so ableitbar ist. Dafür hätte er auf den ÄBD verweisen müssen. "Wenn Sie wollen...., müssen Sie...."


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  • Das Problem setzt danach ein. Nachdem die Patientin entschieden hat zu Hause zu bleiben, wurde ihr eine Infusion angeboten.


    Ist es denn irgendwo brauchbar genannt dass die Reihenfolge Verweigerung-Infusion und nicht umgekehrt war?