Nein. Es geht darum, dass der Kollege hier Heilkunde ausüben wollte, ohne dazu gesetzlich ermächtigt zu sein oder dass hierfür ein Rechtfertigungsgrund bestand.
Es geht darum, dass, bezugnehmend auf den Zeitungsartikel, es eine schlechte Entscheidung war, weil die Abwaegung aller Risiken fehlt. Leider ist die Einschaetzung des Kollegen nicht ueber die Risikoabschaetzung fuer den Patienten hinausgegangen und er hat nicht an andere Risiken, auch das arbeitsrechtliche Risiko gedacht oder etwaige Probleme mit der Reputation des Arbeitgebers bedacht. Da sind viele Betriebe, gerade in den Zeiten von Facebook und Twitter, sehr empfindlich.
Aus eigener Erfahrung bin ich immer wieder ueberrascht, wie leichtfertig Kollegen die Reputation, ihren Lebensunterhalt und die eigene Gesundheit und die des Patienten aufs Spiel setzen, fuer Angelegenheiten die oftmals mehrere zufriedenstellende Loesungen anbieten, aber dann letztendlich das eigene Ego im Weg steht und keine Selbstreflektion der eigenen Handlung zulaesst.
Dass der Arbeitgeber sich entschieden hat, aufgrund der mangelnden Einsicht und Selbstreflektion, den Arbeitnehmer zu entlassen halte ich fuer gerechtfertigt.