In Ottobrunn Betrunkene Randalierer verletzen Notärztin


  • Die Menschen möchten sich hier aufhalten, weil sie nicht sterben wollen.


    Oder weil sie sich hier ein wirtschaftlich besseres Leben versprechen. Oder weil sie polizeilich gesucht werden. Oder ... oder ... oder.


    Es gibt eine Vielzahl ganz individueller Gründe, die sich allenfalls - und allerdings - statistisch je nach Land unterscheiden.


    Warum bekommt der mit dem syrischen Pass nicht einfach die gleich Strafe wie der mit dem deutschen Pass?


    Die bekommt er ja. Ausländerrechtliche Folgen sind davon unabhängig.


    Dass er irgendwo hingeschickt wird wo ihn möglicherweise schweres Leid zugefügt wird, damit muss er aber nicht rechnen.


    Ja, das unterscheidet - allüberall - den Einheimischen vom Nicht-Einheimischen. Wie das Aufenthaltsrecht, die Arbeitserlaubnis, der Anspruch auf Sozialleistungen etc. pp.

  • Wie zynisch ist es ein Knöllchen mit einem abgelehnten Asylantrag zu vergleichen?


    Ich habe mich nicht auf Asylanträge, sondern auf Deine Äußerung bezogen, man nehme nur sein "gutes Recht" in Anspruch.


    Die Frage, ob man tatsächlich ein "gutes Recht" in Anspruch nimmt, wenn man einen Asylantrag stellt, obschon man selbst weiß, dass ein Asylgrund nicht besteht, wenn man seine Papiere vernichtet, um die Abschiebung zu erschweren, und über Namen, Herkunft, Alter und Lebensgeschichte lügt, habe ich dabei bewusst ausgeklammert. Und natürlich ist das Verhalten verständlich und Folge der Situation, dass es außer als Asylbewerber (oder Flüchtling oder anderweitig Schutzberechtigter) keine wirkliche Möglichkeit der Einreise gibt. Verständliches Verhalten ist aber nicht dasselbe wie die Inanspruchnahme dessen, was man als sein Recht betrachtet.

  • Meine Aussage bezog sich auf den Rechtsweg bzgl. abgelehnter Asylanträge und Du suggerierst man solle auf eben jenen verzichten, analog zu einen 20€-Knöllchen.


    Informier Dich über die Zahlen zu fälschlicherweise negativ beschiedenen Anträgen, dann erkennt man wie notwendig dieses Rechtsmittel ist.

  • Wenn Dublin 3 funktionieren würde, dann hätte so gut wie keiner ein Anrecht auf Asyl. Das geht aber derzeit nicht, da Europa dann wohl zerbrechen würde. Mich würden die Zahlen zu fälschlicherweise abgelehnte Asysbewerber aber doch interessieren. Hast du dazu eine Quelle?

  • Ging die Tage doch durch die Medien zum Thema "Anti-Abschiebe-Industrie".

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  • Meine Aussage bezog sich auf den Rechtsweg bzgl. abgelehnter Asylanträge und Du suggerierst man solle auf eben jenen verzichten, analog zu einen 20€-Knöllchen.


    Nein, ich verweise darauf, dass man auch ein 20-€-Knöllchen durch immerhin zwei Gerichtsinstanzen treiben kann, dass das ein "gutes Recht" - im Sinne von prozessual so zulässig - ist und dass, wenn jeder diese guten Rechte in Anspruch nimmt, unser Staat zusammenbricht.


    Informier Dich über die Zahlen zu fälschlicherweise negativ beschiedenen Anträgen, dann erkennt man wie notwendig dieses Rechtsmittel ist.


    Interessanter fände ich ja den Vergleich der erfolgreichen mit den erfolglosen Klagen ...


    Dessen ungeachtet ist es eigentlich gleichgültig, wo man hinguckt: das System kann so nicht funktionieren. Dafür braucht man eigentlich keine Zahlen, sondern muss sich nur einmal damit beschäftigen, wer mit welcher Qualifikation und Einarbeitungszeit als Entscheider beim BAMF tätig ist, sich überlegen, wo man alle diese qualifizierten Menschen und Sprachmittler auf die Schnelle herbekommen haben soll, und sich ansehen, wie eine solche Anhörung abläuft. Eigentlich genügt es schon, sich zu überlegen, wie man denn bitte prüfen soll, was einem Entscheider gegenüber vorgebracht wird. Das bringt einen dann schnell zu dem Eindruck, dass der Erfolg eines Antrages wohl weniger mit seiner Berechtigung als mit der Güte der Darstellung und Vorbereitung zu tun hat.


    Ob die Ergebnisse vor den Verwaltungsgerichten dann tatsächlich besser im Sinne von tatsächlich richtiger sind, ist eine ganz andere Frage.

  • Bei jemandem der sehr betrunken ist, wird das vermutlich schwierig, aber ansonsten bin ich bei Dir.


    Da hast du nun wieder leider Recht, wobei ich mir wirklich wünschte, dass dies keine Rolle spielte. Wobei ja nicht die Straftat, sondern die Schuldfähigkeit davon in Frage gestellt werden sollte. Ich finde einfach grundsätzlich nicht, dass ein willentlich herbeigeführter Trunkenheitszustand in irgendeiner Weise entschuldigend für ein schweres Verbrechen gelten dürfte. (Unabhängig der Staatsbürgerschaft und des Aufenthaltsstatus.) Hier besteht meiner Meinung nach dringender Änderungsbedarf der Rechtslage. Es ist eine Sache, ob man vielleicht mal ein unhöfliches Wort erhebt, gegen ein Straßenschild torkelt, seine Notdurft im Freien verrichtet, all das kann man wohl rechtfertigen, oder ob man jemanden massiv angreift, in diesem Fall mit einer einzigen Aktion, die zum Töten des Gegenüber geeignet ist. Wer dazu körperlich noch fähig ist, und den Alkohol nicht unter Zwang eingefüllt bekommen hat, der sollte dafür auch voll umfänglich gerade stehen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • "Dauer des Asylverfahrens" ist ja eh so eine Sache. Da wird ja eh vieles ausgesessen und geklagt.


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    Das nennt sich Rechtsstaat, auch wenn es dem besorgten Bürger nicht gefällt hat in unserem Land jeder das Recht eine administrative Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Klingt komisch ist aber so.

  • Weil das eine Bestrafung ist, die Dich z.B. nicht treffen kann. Und glücklicherweise ist in diesem Land jeder Mensch gleich.
    Des weiteren ändert ja auch eine solche Tat nichts an dem Status, dass der Täter geflüchtet ist und ggf. Asyl bedarf.


    Ohne das jetzt auf die konkrete Tat zu beziehen: Es wäre bei einigen Taten schon schön, wenn sie direkte Auswirkung auf das Asylverfahren hätten, gerade im Bereich Islamismus/Terrorismus. Man könnte sein Recht auf Asyl auch unter Ausschluss von der Öffentlichkeit ausleben, so wie das andere Länder wie etwa Australien leben. Das finde ich als Regelmaßnahme furchtbar, aber für entsprechende Kreise fände ich eine geschlossene Unterbringung unterstützenswert.


    Das ist es nämlich: dass jemand jemanden rotzevoll schwer verletzt ist ja keine Besonderheit. Komischerweise wird ein Skandal draus, weil die Kombination (Täter: Geflüchtete, Opfer: Retter) passt. Die Tat ist schlimm und sie wird zum Glück die entsprechende Strafe nach sich ziehen. Aber man muss das echt mal relativieren, ein Skandal oder eine Ausnahmetat ist das keineswegs.


    Natürlich ist das eine Ausnahmetat, was gibt es da zu relativieren? An wie viele gefährliche Körperverletzungen aus dem Hinterhalt erinnerst du dich in den letzten Jahren? Wann hat das letzte Mal jemand nach einem Einsatz ein halbes Jahr keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen können?


    Und der Skandal ist der Umgang in Deutschland mit hochaggressiven und schwerkriminellen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. Der Ansatz mit einer sozialpädagogischen Betreuung ist sicher charmant als Versuch, aber wenn jemand wie der Haupttäter über Jahre vielfach straffällig wird, dann müssen andere Maßnahmen her. Es kann nicht sein, dass bei solchen antisozialen Menschen (aus welchen Ursachen auch immer) über Jahre gepennt wird und die Gemeinschaft nicht geschützt wird.
    In solchen Jugendeinrichtungen können aggressive Straftäter sich frei ausleben, die Betreuung aus irgendwelchen weichgekochten Pädagoginnen jenseits der 40 sagt lieber nichts, sonst gibt es wie in diesem Fall einfach paar auf die Fresse. Und da das ja erst nach 2 Jahren Verhandlung zu 100 Sozialstunden führt geht man Konflikten lieber aus dem Weg, schließlich sieht man sich ja auch weiterhin jeden Tag.
    Wir haben hier mehrere dieser Einrichtungen im Landkreis und ganz massive Probleme mit einzelnen Bewohnern, gegen die der Staat scheinbar machtlos wirkt. Und das ist für mich der Skandal.
    Das war auch vorher schon so, aber die Anzahl der Intensivtäter hat sich einfach erhöht.


    Und ja, das ist vielleicht etwas polemisch zugespitzt, aber eine Zusammenfassung meiner Erfahrungen in Einrichtungen der Jugendhilfe Südniedersachsen.


    Ja, weil wir in einem Rechtsstaat leben und es das gute Recht der Betroffenen ist. Und wenn man sich die zahlen der von Gerichten kassierten abgelehnten Anträge man ansieht, scheint es ja auch dringend notwendig zu sein.


    Es ist eine grundsätzliche Überarbeitung des Asylsystems notwendig, mehr Entscheidungskompetenz, schnellere Verfahren und eine konsequente Durchsetzung von Beschlüssen.
    Als Akutmaßnahme muss in meinen Augen die aufschiebende Wirkung von sinnlosen Verfahren in der 2. und 3. Instanz weg. Gleiches gilt für den "neuen" Weg sich selbst irgendwelcher Verbrechenstatbestände im Heimatland zu bezeichnen. Man blockiert sich hier in Deutschland einfach selbst, in anderen europäischen Ländern gibt es weniger Optionen für sinnlose Blockaderechtswege.
    Mit Rechtsstaat hat das wenig zu tun, hier ist das System einfach nicht an die Realität angepasst. Und bezahlen tut das auch noch der Staat, dem anders als bei quasi allen anderen Verfahren ist der Verwaltungsgerichtsbarkeit sogar kostenlos.


    Die Menschen möchten sich hier aufhalten, weil sie nicht sterben wollen.
    Wenn ich gegen Regeln verstoße werde ich entsprechend bestraft. Niemand sagt, dass sich irgendwer darauf beruft, dass er es schwer hat o.ä.. Warum bekommt der mit dem syrischen Pass nicht einfach die gleich Strafe wie der mit dem deutschen Pass? Der ?Einheimische? genießt auch die Vorzüge des Rechtsstaates, übertritt er seine Regeln wird er sanktioniert. Dass er irgendwo hingeschickt wird wo ihn möglicherweise schweres Leid zugefügt wird, damit muss er aber nicht rechnen.


    Für jemanden ohne jegliche soziale Bindungen und ohne Perspektive ist vielleicht eine andere Strafe nötig, als für jemanden der entsprechend in der Gesellschaft verwurzelt ist. Wenn man nicht zur Schule geht und auch keine Arbeit/Ausbildung hat, dann trifft der Freiheitsentzug anders.
    Der Rechtsstaat versagt momentan in meinen Augen massiv in die andere Richtung, nämlich die schwarzen Schafe ordentlich anzugehen.
    Jede dieser Taten, die ja oft zu verhindern wären, wenn nicht erst nach Jahren von Straffälligkeit die JVA winken würde, schädigt das Klima in Deutschland gegenüber allen Asylbewerben nachhaltig.



    Das nennt sich Rechtsstaat, auch wenn es dem besorgten Bürger nicht gefällt hat in unserem Land jeder das Recht eine administrative Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Klingt komisch ist aber so.


    Das Problem ist die aufschiebende Wirkung, die bewusste Blockade der Verwaltungsgerichte durch einzelne Anwälte und Gruppierungen und die Inkonsequenz und Inkonkruenz der Rechtsprechung. Das was aktuell an deutschen Verwaltungsgerichten läuft entspricht nicht meinen Ansprüchen an einen Rechtsstaat.

  • Da wird die Grenze schwer zu ziehen sein. Wenn jemand gegen eine für ihn nachteilige Verwaltungsentscheidung vorgehen möchte, dann muss man ihm diesen Weg offenhalten, das muss sich ein Rechtsstaat leisten können.
    Ich glaube andererseits aber fest daran, dass wir uns viel weniger mit dem ganzen hirnverbrannten AfD-Blödsinn befassen müssten, wenn auch nur ansatzweise mal der Eindruck entstünde, der Staat und die Gesellschaft ließen sich nicht von jedem Depp auf der Nase herumtanzen (Herkunft zweitrangig, Idioten gibt's schließlich auch bei den Eingeborenen genug).

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  • Egal ob Polzei oder NA, das Schleudern einer vollen Glasflasche unter Inkaufnahme schwerer Verletzungen der Anderen, geht gar nicht. Da wäre eine mögliche Verwechslung allenfalls eine Schutzbehauptung. Und natürlich können straffällig gewordene Asylbewerber ausgewiesen werden; es scheitert meistens aber am Status des Herkunftlandes sprich sicher oder unsicher.

  • Da lag ich ja mit meiner Vermutung der Verwechslung mit einem Einsatzfahrzeug der Polizei gar nicht so daneben.


    Ob’s tatsächlich so war bleibt ja erstmal ne Behauptung des Beschuldigten. Und würde es denn einen Unterschied in einem Verfahren machen?
    Also in meinem Rechtsbewusstsein darf man das bei ner Streife auch nicht...

  • Wenn das irgendein Verhalten relativieren würde, hätte ich wohl was ganz grundsätzlich falsch verstanden.

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  • Ob’s tatsächlich so war bleibt ja erstmal ne Behauptung des Beschuldigten.


    Aber durchaus glaubhaft.


    Und würde es denn einen Unterschied in einem Verfahren machen?


    Das ist ja eine ganz andere Frage. Erst einmal geht es ja um die Feststellung des tatsächlichen Geschehens, auf das die rechtliche Bewertung und die Strafzumessung dann später folgen bzw. aufsetzen.


    Und ganz unabhängig davon beantwortet es die Frage "Warum tut man so etwas?" bzw. "Wieso greift jemand aus heiterem Himmel Rettungsdienstpersonal an?"- Letzteres ist nur schwer nachvollziehbar; der Angriff auf eine Polizeistreife, die gegen den Täter einschreiten soll, hingegen nicht.


    Für das Verfahren Bedeutung haben kann das bspw. zum einen unter dem Gesichtspunkt, dass völlig irrationales Verhalten auf eine massive Intoxikation oder gar eine psychische Erkrankung hinweisen kann, was die Schuldfähigkeit in Frage stellen kann, zum anderen unter dem Gesichtspunkt, dass ein Angriff auf völlig Unbeteiligte Hilfskräfte als wahlloser Angriff aus purer Gewaltlust strafschärfend wirken kann.

  • Gerade beim Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte fehlt mir jedes Verständnis.
    Eine Polizistin hier hat das mal so formuliert, dass ein Großteil der normalen Bevölkerung auch im Suff oder in einer psychischen Ausnahmesituation beim Auftauchen der Polizei einen Gang runterschaltet und sich mit handelsüblichen Mitteln zur (relativen) Vernunft bringen lässt.
    Bestimmtes Klientel (als Beispiel wurden hier vornehmlich Osteuropäer genannt) sei das eher die Ausnahme und man müsse eigentlich mit allem rechnen.


    Ich hab halt nicht den Eindruck, dass man deutschen Einsatzkräften grundsätzlich Respekt entgegenbringt. Es wird offenbar zu wenig dafür getan, dass es sich mal rumspricht, dass man zumindest nicht die Hand gegen Polizisten erheben sollte. Ich will natürlich auch keine Polizei, vor der man Angst haben muss, aber ich bin halt auch nicht so bescheuert und droh einem Polizisten Schläge an.

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  • Gerade beim Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte fehlt mir jedes Verständnis.


    Jein. Ich verstehe durchaus die dahinterstehenden Mechanismen, insofern fehlt mir dafür nicht das Verständnis; ich halte das Verhalten aber für inakzeptabel, insofern fehlt mir das Verständnis schon. :-)


    Eine Polizistin hier hat das mal so formuliert, dass ein Großteil der normalen Bevölkerung auch im Suff oder in einer psychischen Ausnahmesituation beim Auftauchen der Polizei einen Gang runterschaltet und sich mit handelsüblichen Mitteln zur (relativen) Vernunft bringen lässt.


    Das halte ich für nicht - mehr - allgemeingültig.


    Bestimmtes Klientel (als Beispiel wurden hier vornehmlich Osteuropäer genannt) sei das eher die Ausnahme und man müsse eigentlich mit allem rechnen.


    Es wäre schön, wenn sich das auf diese Gruppen beschränken würde.


    Ich hab halt nicht den Eindruck, dass man deutschen Einsatzkräften grundsätzlich Respekt entgegenbringt.


    Diesen Eindruck teile ich. Übrigens bringt "man" auch justiziellen Institutionen - Staatsanwaltschaften und Gerichten - nicht selten keinen Respekt mehr entgegen.


    Es wird offenbar zu wenig dafür getan, dass es sich mal rumspricht, dass man zumindest nicht die Hand gegen Polizisten erheben sollte. Ich will natürlich auch keine Polizei, vor der man Angst haben muss, aber ich bin halt auch nicht so bescheuert und droh einem Polizisten Schläge an.


    Respekt ggü. Institutionen und Personen ist m.E. mehr ein Ergebnis der eigenen Geisteshaltung, der Sozialisation und Erziehung als eine Frage der Erfahrung.


    Allgemein gilt es in unserer Gesellschaft als positiv, das, was einem gesagt wird, nicht einfach zu glauben und Anordnungen nicht einfach zu befolgen, sondern alles kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren. Das schließt ein respektvolles Verhalten zwar in der Theorie nicht aus, in der Praxis aber oft schon; es begünstigt letztlich auch gewalttätiges Handeln, weil man sich im Recht fühlt, wenn das Gegenüber nicht diskutiert, sondern anordnet und bei Widerspruch mit körperlicher Gewalt durchgreift. So etwas muss man sich ja nicht bieten lassen!