Einige verwechseln Rechtssicherheit ja irgendwie auch mit Straffreiheit.
Das Argument kommt in der ganzen „Dürfen“-Diskussion ja immer wieder. Ich glaube allerdings nicht, dass das die Intention der meisten Befürworter von rechtlich einwandfreien Kompetenzen ist. Aber immer auf Grundlage des rechtfertigenden Notstands zu handeln heisst auch, dass ich trotz völlig korrekter und indizierter Massnahmen jedesmal gegen geltendes Recht verstosse und mich dafür eben rechtfertigen muss (im schlimmsten Fall eben tatsächlich vor Gericht). Unabhängig davon, was bei dieser Rechtfertigung rauskommt (also ob ich Recht bekomme oder nicht) kann das doch keine Grundlage für ein reguläres Arbeiten sein (v.a. weil sich das ja auch nur auf tatsächlich lebensrettende Massnahmen bezieht und die durfte und darf der RettAss ja auch schon ergreifen);
erweiterte Massnahmen bei Einsätzen abseits der „Lebensrettung“ (also des Rechtfertigungsgrundes) stehen hier noch gar nicht zur Diskussion.
Der NotSan braucht m.E. einfach „Alltagskompetenzen“ für die er sich nur rechtfertigen muss, wenn er sie tatsächlich falsch anwendet und dafür stehe ich dann auch zurecht u.U. vor Gericht. Dafür bedarf es aber eben diverser Gesetzesänderungen sonst bleibt alles wie es war.