Dr. med. Wolf Rommel, LL.M. im Heft "Der Notfallsanitäter fresh up! Invasive Techniken - Rechtsgrundlagen"
Da sind ungefähr alle Juristen in meinem Umfeld, die sich mit der Materie befassen, anderer Meinung. Das sind allerdings auch keine Wirtschafts- und Unternehmensrechtler.
Aber trotzdem mal eine Nachfrage: Wenn das denn so richtig wäre, wie du es beschreibst, weshalb bräuchte der NotSan dann denn überhaupt noch das Konstrukt des rechtfertigenden Notstands? Dann wäre er ja grundsätzlich und immer über seine Ausbildungszielbeschreibung und seine „Berufsethik“ fein raus!?