In BaWü dürfen ab sofort keine Fahrzeuge des Rettungsdienstes mehr für Hausnotrufdienstleistungen sowie Unterstützungsleistungen genutzt werden.
ZitatRettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Intensivtransportwagen und Krankentransportwagen dürfen auch nicht zu Unterstützungleistungen wie Aufrichtungs- und Tragehilfe, Abklärungen und Schlüsselzuführungen im Rahmen von Hausnotrufdienstleistungen hinzugezogen werden.