Spahn wegen NFS-Gesetz beim DRK

  • Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947


  • Ob nun eine präklinische Insulingabe ein passendes Beispiel für eine lebensrettende Sofortmaßnahmen darstellt, sei mal dahingestellt.
    Aber es ist spannend, dass der OV Biberach ein Gespräch mit dem Gesundheitsministerium sucht...


    Weil doch immer wieder davon gesprochen wird, was der NotSan alles kann - und fraglich darf - gibt es eigentlich schon eine Rechtsschutzversicherung, die analog zu denen der Ärzte dem NotSan den Rücken frei hält, falls mal was schief läuft?

    "Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mit Dir selbst" Franz von Sales

  • gibt es eigentlich schon eine Rechtsschutzversicherung, die analog zu denen der Ärzte dem NotSan den Rücken frei hält, falls mal was schief läuft?


    Es gibt bei Ärzten keine "Rechtsschutzversicherung", im klassischen Sinne.


    Es gibt Berufshaftpflichtversicherungen diverser Anbieter. Die versichern allerdings nur das, was nicht anderweitig versichert ist (z.B. über den Arbeitgeber).
    Beim Arbeitgeber kommen wir wieder auf den wichtigen Begriff der Amtshaftung.


    Die sollte eigentlich für die Schäden aufkommen...außer man wohnt in BW. Da fühlt sich niemand zuständig. ;-)


  • Es gibt bei Ärzten keine "Rechtsschutzversicherung", im klassischen Sinne.


    Es gibt Berufshaftpflichtversicherungen diverser Anbieter. Die versichern allerdings nur das, was nicht anderweitig versichert ist (z.B. über den Arbeitgeber).
    Beim Arbeitgeber kommen wir wieder auf den wichtigen Begriff der Amtshaftung.


    Die sollte eigentlich für die Schäden aufkommen...außer man wohnt in BW. Da fühlt sich niemand zuständig. ;-)


    Und eine Haftpflichtversicherung haftet halt auch nicht bei vorsätzlich begangenen Kompetenzüberschreitungen (Straftaten).

  • Klar gibt es eine Rechtsschutz für Ärzte. Das ist im Zweifel keine eigenständige Versicherung, sondern Baustein der allg. Rechtsschutzversicherung, aber eben doch ein riesen Unterschied ob ich "Berufsrechtsschutz Ärzte" habe oder nicht. So ein Fachanwalt ist nämlich ziemlich teuer...
    .. und die Berufshaftpflicht ist natürlich immens wichtig, greift aber eben nicht, wenn es vor Gericht um Strafsachen oder eben zB die persönliche Haftung geht.


    Bin mir aber ziemlich sicher, dass es etwas äquaivalentes auch für das RFP gibt. Einfach mal den Versicherungsmakler fragen (oder den Berufsverband..)

  • Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Was nun? Lässt er jetzt das NotSanG überprüfen, das ja ganz klar nur ein Ausbildungsgesetz ist oder das HeilprG respektive das BtMG?



    Das halte ich zunächst für zweitrangig - so wichtig diese Sachverhalte auch sein mögen.
    Zunächst einmal ist es ein Besuch an der Basis.
    Das eine solche Basis in Berlin vielleicht andere Probleme hat wie im Landkreis x-y...geschenkt.


    Es ist einfach die Möglichkeit direkt "von unten" nach "ganz oben" Klartext zu reden - ganz ohne Vorstände/Verbandsvertreter/Ministeriumsmitarbeiter usw.


    Man kann von Hr. Spahn halten was man will...sein Ministerium hat sehr viele Baustellen zu bearbeiten.
    Deswegen ist es mir persönlich lieber er ist beim RD vor Ort als an anderen Brennpunkten.
    Das im Nebeneffekt eine gute Medienarbeit entsteht...das ist halt Politik und schliesslich hat der RD vorOrt die gleiche Möglichkeit.
    Ich glaube kaum das sich das DRK in Böblingen die Chance auf grosse Zeitungsartikel entgehen lässt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Joa gut, wenn das aber so endet wie bei dem Besuch bei der Pflegekraft, die ihm einen Brief geschrieben hat, also von den zwei Stunden Besuch nach Abzug von Grussworten von hochwichtige Persönlichkeiten, Fotoshooting und hochgradig wichtigen Redebeiträgen aller maximal wichtigen und offiziösen Menschen (Chefs, Landräte, Lokalpolitiker, Abgeordnete, etc) grad mal zwanzig Minuten Gesprächszeit mit dem Herrn Minister übrigbleiben in denen er sich auch noch dreiviertel der Zeit lieber selbst beim Reden und Selbstdarstellen zuhört, wird das hald nix.
    Siehe hier


    Tut mir Leid, aber nach dem ich solch einem Spektakel und dem Herrn Spahn schon einmal persönlich und oft genug per Video beiwohnen durfte kann ich den Herrn und solche Abstiege zum niederen Pöbel ääh Wählergespräche nicht mehr ernst nehmen.


    </Polemik off>

  • Hr. Spahn hat bei dem Termin lt. einem Artikel schon mitgeteilt, dass der Notfallsanitäter auch künftig keine heilkundlichen Maßnahmen wird durchführen dürfen. Was geändert werden wird, sind die Übergangsfristen, denn in einigen Bundesländern beginnt man gerade erst mit der Nachqualifizierung der RettAss. Also werden sie diese Verlängern, Probleme des Rettungsfachpersonals löst das aber keine...

  • Hr. Spahn hat bei dem Termin lt. einem Artikel schon mitgeteilt, dass der Notfallsanitäter auch künftig keine heilkundlichen Maßnahmen wird durchführen dürfen.

    In welchem Artikel? Gab es eine Begründung dazu?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • In welchem Artikel? Gab es eine Begründung dazu?

    "Es gibt einen Teil von Tätigkeiten, der ist grundsätzlich ärztlichem Tun, der Heilkunde, vorbehalten", so der Gesundheitsminister. "Für jede Notsituation wird es am Ende nicht ganz ohne Ermessen gehen - selbst wenn wir das Gesetz ändern."


    https://www.t-online.de/nachri…r8WdeEqpp03ssEgFtXrYFLWr8



    Keine Begründung... nur dieser Satz...

  • "Es gibt einen Teil von Tätigkeiten, der ist grundsätzlich ärztlichem Tun, der Heilkunde, vorbehalten", so der Gesundheitsminister. "Für jede Notsituation wird es am Ende nicht ganz ohne Ermessen gehen - selbst wenn wir das Gesetz ändern."


    https://www.t-online.de/nachri…r8WdeEqpp03ssEgFtXrYFLWr8



    Keine Begründung... nur dieser Satz...


    Und was genau ist falsch an dem Satz?

  • Welcher DBRD Beirat war denn im Gespräch mit dem Minister?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Und was genau ist falsch an dem Satz?


    Sicherlich wären Korrekturen sinnvoll.
    Aber:


    ein Bundesminister eines Ressorts soll eine verbindliche (und für den Fragesteller optimale) Antwort geben die mit einem anderen Bundesministerium koordiniert werden muß.
    Die Lösung des Problems muß 16 Bundesländern schmackhaft gemacht werden und dutzendfache Fachgesellschaften werden (ungefragt) ihre Meinung und ihren Einfluss kundtun.
    Die Kostenträger, Ärzteverbände, die gesundheitpolitischen Sprecher jeder Partei bis hin zum Verband der Fliesentischbesitzer müssen berücksichtigt werden.


    Wenn das alles erledigt ist kommen dann die regionalen und lokalen Fürsten welche eine Umsetzung niemals/nur-unter-der-Voraussetzung/bla-bla für "denkbar" halten.


    Es eratunt mich immer wieder wieviele Menschen einerseits Anhänger einer Realpolitik sind - andererseits aber in einem Minister eher eine gute Fee sehen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?


  • https://www.dbrd.de/13-leistungen/versicherungsleistungen


    Ich mache jetzt keine Werbung.


    P.S.:
    Bei meiner Berufshaftpflicht ist z.B. der Strafrechtsschutz integriert...


    Und wie sieht es mit dem Zivielrechtsschutz aus? Stichwort Schadensersatzleistung? Dafür muss normal der Arbeitgeber aufkommen der sich widerum selber versichern muss. Nur womöglich sind diese Tätigkeiten eines NotSan dort widerum nicht gedeckt? Wer zahlt dann? Doch noch der NotSan odder der Arbeitgeber aus seinem Betriebskapital?
    Es geht hier einfach um die Frage Delegation oder Substitution ärztlicher Leistungen. Wer zahlt da wenn was schief geht?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Und was genau ist falsch an dem Satz?


    Verstehe ich auch nicht. Denn natürlich werden bestimmte Maßnahmen ("Teil von Tätigkeiten") auch den NÄ vorbehalten bleiben. Die Frage ist ja, mit dem anderen Teil (Maßnahmen) ist und um welche es sich handelt. Nichts genaues weiß man nicht.

  • Beim Ärzteblattliest sich das alles schon ganz anders.


    Zitat

    Ruf nach Versicherung


    Notfallsanitäter und DRK hatten zuletzt wiederholt darauf hingewiesen, dass die Abgren­zung für das Handeln des Notfallsanitäters im Einsatz problematisch ist. Je nach Fall und Einschätzung sind Notfallsanitäter demzufolge nicht über eine Versiche­rung abge­sichert und müssten im Zweifelsfall mit ihrem Privatvermögen haften. Handeln sie hingegen im Einsatz nicht, könnten sie auch wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.


    „Notfallsanitäter brauchen Rückendeckung. Es muss eine Versicherung geben, die die Haftpflichtfrage klärt, um Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Biberach, Michael Mutschler. Er betonte, in Baden-Württemberg gebe es keinen Haftpflichtversicherer, der für das Risiko dieser Grauzone einstehe.