ZitatAlles anzeigenNach einer aktuellen Entscheidung des
Sozialgerichts Stuttgart kann eine posttraumatische Belastungsstörung
(PTBS) bei Rettungsdienst-Mitarbeitern nicht als Berufskrankheit oder
„Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. Der Kläger, als
„Rettungssanitäter“ bezeichnet, hatte angeführt er habe nach Einsätzen
bei einem Amoklauf und zwei Suiziden von Jugendlichen eine
posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Er verlangte von der
gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) die Anerkennung
als Berufskrankheit.
Link: https://anwalt-bischof.de/ptbs…nkheit-im-rettungsdienst/
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Kanzlei Bischof malt sich wenig Chancen auf einen anderen Ausgang vor dem Landessozialgericht aus.