Bagatellfälle verstopfen Kliniken in SH – wie Anlaufpraxen das Problem lösen sollen

  • Zitat

    Wir schlagen vor, dass der Rettungsdienst nicht nur Krankenhäuser anfährt, sondern die Patienten je nach Schweregrad der Erkrankung oder Verletzung auch in regionale Gesundheitszentren oder ambulante Unfallzentren bringen kann.Sören Schmidt-Bodenstein, TK-Landeschef

    Aber auch:

    Zitat

    Hinzu komme, dass echte Notfälle oft zum nächstgelegenen Krankenhaus gebracht würden, obwohl eine Behandlung in einer entfernteren, aber spezialisierten Klinik die Überlebens- und Heilungschancen deutlich verbessert – etwa bei einem Schlaganfall.

    Artikel wohnt leider hinter einer Bezahlschranke.


    Quelle: https://www.shz.de/37311142 ©2022

  • In ganz Schleswig-Holstein werden in kleineren Kliniken Abteilungen oder gleich die ganzen kleinen Kliniken geschlossen, nun entstehen mehr Fahrten für den Rettungsdienst und die ohnehin unterbesetzten Notaufnahmen der Zentren sind überlastet. Das hätte niemand ahnen können.


    Und die Lösung soll nun sein, dass Notfallpraxen in eine Art kleine Praxisklinik verwandelt werden? Nunja...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Naja, ein Großteil dieser low-priority-Fahrten findet tatsächlich tagsüber statt, ebenso ergibt sich ein Großteil der "Walk-in"-Patienten während dieser Zeit. Gleichzeitig endet ein relevanter Teil dieser Fahrten am Ende in einer ambulanten Versorgung in der ZNA. Hier ggf. eine Alternative zu bieten die eine ambulante Versorgung ermöglichen und so RD wie ZNA am anderen Standort entlasten macht schon Sinn. Erst Recht da die Evidenz ja dahin geht, dass mit zunehmender Distanz zum Krankenhaus die Schwelle sinkt den RD zu rufen.


    Es kann daher durchaus ein adäquates Mittel sein, dass man Schließungen kleiner Kliniken dadurch "abfedert" indem man Praxen vor Ort so fördert, dass sie z.B. 7-20 Uhr "kleine Unfallchirurgie" (unkomplizierte Frakturen, Wundversorgung, Röntgen, etc.) abarbeiten können.

    Damit haben z.B. unsere österreichischen Nachbarn ganz gute Erfahrungen gemacht.

  • Seit einer Gesundheitsreform 2003 oder 2004 war es nicht mehr möglich, Patienten zu einem niedergelassen Arzt oder dem ÄBD zu fahren, weil diese keine Trapos mehr im Nachhinein ausstellen konnten. Wenn das bisher auch weiter nicht möglich war, ist es ja schön, dass eine Krankenkasse nach bald 20 Jahren bemerkt hat, dass das früher gar kein so schlechtes Konzept war.

  • Ähm, nein. Es ist weiterhin vollkommen problemlos möglich Patienten zu einem niedergelassenen Arzt zu fahren, ebenso einem ÄBD.

    Wird tausende Male alleine in meinem Bundesland praktiziert und mit Ausnahme einiger RDGs die hier komische Regelungen haben gibt es auch keine Richtlinie die das verbietet, afaik.

  • In ganz Schleswig-Holstein werden in kleineren Kliniken Abteilungen oder gleich die ganzen kleinen Kliniken geschlossen, nun entstehen mehr Fahrten für den Rettungsdienst und die ohnehin unterbesetzten Notaufnahmen der Zentren sind überlastet. Das hätte niemand ahnen können.


    Und die Lösung soll nun sein, dass Notfallpraxen in eine Art kleine Praxisklinik verwandelt werden? Nunja...

    Und weiter gehen damit auch die Schließungen der Geburtshilfe, bei steigenden Geburtenzahlen.

    "Frauen, die geboren haben und Hebammen, die Geburten begleiten, sind diejenigen, die uns am meisten über Geburt zu sagen haben.
    Gleichzeitig sind sie aber auch diejenigen, die am wenigsten gehört werden."
    Oja Ploil, Soziologin (1991)
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  • Wobei wir da ja eine gewisse Evidenz hin zur Zentralisierung haben, insb. da viele Häuser ja die Mindeststandards zuletzt personell ja nicht mehr halten konnten.

  • Wobei wir da ja eine gewisse Evidenz hin zur Zentralisierung haben, insb. da viele Häuser ja die Mindeststandards zuletzt personell ja nicht mehr halten konnten.

    Ein Problem der Zentralisierung ist jedoch auch, dass die Anzahl der Dienstärzte / Pflegepersonal bei Zusammenlegungen ebenfalls reduziert werden, was zu einem Anstieg der Aufgaben/Arbeit führt. Was früher drei Dienstärzte und sechs Pflegekräfte gemacht haben, muss nun nur ein Arzt und 4 Pflegekräfte tun. Ist bei jeder mir bekannten Zusammenlegung von kleineren Krankenhäusern zu größeren, zentraleren Standorten bisher so passiert.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das ist keine Folge der Zentralisierung, sondern tritt vielleicht parallel dazu auf. Ursache wird wohl eher der Fokus auf Umsatz sein.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ähm, nein. Es ist weiterhin vollkommen problemlos möglich Patienten zu einem niedergelassenen Arzt zu fahren, ebenso einem ÄBD.

    Wird tausende Male alleine in meinem Bundesland praktiziert und mit Ausnahme einiger RDGs die hier komische Regelungen haben gibt es auch keine Richtlinie die das verbietet, afaik.

    Leider hilft diese Aussage nicht weiter, wenn keine Transportscheine ausgestellt werden. Mich hat das bis 2009 betroffen, und da war damals auch nichts zu machen.


    Wenn ich §60 SGB V richtig verstehe, sind ambulante Fahrten zuvor von den KK zu genehmigen. Rettungsfahrten werden nur im Zusammenhang mit dem Transport in ein Krankenhaus erwähnt, wobei hier eine ambulante Versorgung auch ohne vorherige Genehmigungen erfolgen kann.

  • Das ist keine Folge der Zentralisierung, sondern tritt vielleicht parallel dazu auf. Ursache wird wohl eher der Fokus auf Umsatz sein.

    Na sicher doch. Mit weniger Ressourcen mehr erwirtschaften.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Leider hilft diese Aussage nicht weiter, wenn keine Transportscheine ausgestellt werden.

    Das lässt sich ja telefonisch vorher gut abklären. Aber ist zu mindestens weder in BY noch BW jemals ein Problem gewesen - Für viele Ärzte stellt das ja auch eine lukrative Einnahmequelle da, da so gerne auch mal BG-Fälle zu einem kommen.

    Mich hat das bis 2009 betroffen, und da war damals auch nichts zu machen.

    Wie gesagt, mache ich seit 2002 in BY und BW so und noch nie Probleme gehabt. Auch im Rahmen meiner Tätigkeit als RDL oder Berater nie groß Probleme in diesen Bundesländern mitgekriegt - genau das Gegenteil ist eher der Fall, die Kassen fordern das mittlerweile sogar sehr offensiv ein im Sinne der Wirtschaftlichkeitspflicht.

    Wenn ich §60 SGB V richtig verstehe, sind ambulante Fahrten zuvor von den KK zu genehmigen.

    Nein. Ergibt sich aus §60 Abs. 2 Satz 3. Ergänzend hierzu die

    Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses - Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V. Dort wird das auch noch mal behandelt - Der hier angesprochene Notfall ist hier übrigens mit der Alarmierung des Rettungswagens eingetreten, nicht mit der Situation vor Ort. (Hier unterscheidet sich übrigens interessanter Weise die Praxis in Bayern von der in anderen Bundesländern)

    Na sicher doch. Mit weniger Ressourcen mehr erwirtschaften.

    Jein. Eine Zusammenlegung ist erstmal nur eine Maßnahme die Skaleneffekte erlaubt. Sprich ich brauche nur noch einen Notstrom, einen Steribetrieb, etc. etc., aber auch nur noch einen Wasserkopf.

    Das ermöglicht bereits deutliche wirtschaftliche Vorteile.


    Dummerweise nutzen wir das in Deutschland halt immer gleich mit für einen wirtschaftlichen Kahlschlag - Im Regelfall sehen die "Zusammenlegungen" ja auch so aus, dass man ein kleines Krankenhaus schließt, die Abteilungen notdürftig an den "großen" Standort legt (dort aber meist die Bettenzahl gleich lässt) und sich dann wundert warum der Zentralversorger dann explodiert vor Arbeit.

    Ich muss erst noch eine Klinikschließung erleben in der man vorher beim neuen Zentralversorger die Zahl an Betten die man am kleinen Standort schließt wenigstens "weitgehend" aufgebaut hat.


    Das eine hat erstmal mit dem anderen nichts zu tun, aber wird halt gerne gemeinsam genutzt in Deutschland, weil es fällt halt nicht auf.