Bozen – Ein Rettungssanitäter ist rechtskräftig verurteilt worden, vor acht Jahren unwillentlich den Tod einer älteren Patientin verschuldet zu haben. Das Kassationsgericht hat seinen Rekurs abgewiesen.
Die Tochter der Seniorin hatte sich damals an die Notrufzentrale gewandt, weil sie sich Sorgen über den Gesundheitszustand ihrer Mutter gemacht hatte. Die ältere Frau hätte wegen einer inneren Blutung im Darmbereich dringend ins Krankenhaus gebracht werden sollen. Ein Mitarbeiter der Landesnotrufzentrale kam damals ebenfalls vor Gericht, doch er wurde freigesprochen. Der Rettungssanitäter hat das Urteil bis zur letzten Instanz angefochten.
Die beiden waren beschuldigt worden, die Situation unterschätzt zu haben und deshalb den Transport ins Spital nicht sofort veranlasst zu haben. Zuvor hatte der Bereitschaftsarzt eine Einlieferung ins Krankenhaus empfohlen, da immer öfter Blut im Stuhl festgestellt worden war.
Ein höheres Risiko bestand auch deshalb, weil die Patientin aus gesundheitlichen Gründen seit längerer Zeit einen Blutgerinnungshemmer zu sich nehmen musste, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige.
Die Notrufzentrale hat damals nur einen Rettungswagen zur Wohnung der Seniorin entsandt – ohne einen Notarzt. Die Mitarbeiter verwechselten die vorhandene Blutung mit den Auswirkungen einer Darmgrippe und gaben Entwarnung. Am Tag darauf verschlechterte sich der Zustand der Seniorin und sie starb zu Hause.
Neben seiner rechtskräftigen Verurteilung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung muss der Rettungssanitäter nun auch für die Gerichtsspesen aufkommen.
Quelle: https://www.suedtirolnews.it/c…notrufzentrale-verurteilt