Von mehr als 1000 Bewerbern haben gerade einmal 90 eine Ausbildung zum Notfallsanitäter begonnen. Eine Hürde: der Sporttest.
Quelle: https://www.morgenpost.de/berl…ve-komplett-verfehlt.html
Grundlage für den Bericht scheint dieses öffentlich zugängliche Senatsdokument zu sein: https://pardok.parlament-berli…19/SchrAnfr/S19-13043.pdf
Stellt sich mir die Frage, was ein Sporttest mit dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 NotSanG (zu tun haben könnte?
(1) Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ zu führen, ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person
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3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist