Berliner Feuerwehr: Rettungssanitäter in spe zu unsportlich

  • Von mehr als 1000 Bewerbern haben gerade einmal 90 eine Ausbildung zum Notfallsanitäter begonnen. Eine Hürde: der Sporttest.



    Quelle: https://www.morgenpost.de/berl…ve-komplett-verfehlt.html


    Grundlage für den Bericht scheint dieses öffentlich zugängliche Senatsdokument zu sein: https://pardok.parlament-berli…19/SchrAnfr/S19-13043.pdf


    Stellt sich mir die Frage, was ein Sporttest mit dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 NotSanG (zu tun haben könnte?


    (1) Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ zu führen, ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person

    ....

    3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

  • 1. Der Beruf Notfallsanitäter ist körperlich anstrengend.

    2. Wenn man anschließend Beamter bei der Feuerwehr und den B1-Lehrgang machen möchte, dann muss man vorher den Sporttest bestehen.

    3. Wenn die Mitarbeitenden langfristig im Beruf bleiben sollen, dann muss auch das Thema Sport eine Rolle spielen.


    Ich finde daher einen Sporttest nicht schlecht und Berlin bzw. die Feuerwehren sind da auch nicht die einzigen in der Rettungsdienstlandschaft. Es bringt recht wenig, wenn die 1,5m große Person keinen Patienten mittragen kann oder die 100 + x kg schwere Person selber Sauerstoff benötigt, wenn das 2. OG erreicht ist.

  • 1. Der Beruf Notfallsanitäter ist körperlich anstrengend.

    2. Wenn man anschließend Beamter bei der Feuerwehr und den B1-Lehrgang machen möchte, dann muss man vorher den Sporttest bestehen.

    3. Wenn die Mitarbeitenden langfristig im Beruf bleiben sollen, dann muss auch das Thema Sport eine Rolle spielen.


    Ich finde daher einen Sporttest nicht schlecht und Berlin bzw. die Feuerwehren sind da auch nicht die einzigen in der Rettungsdienstlandschaft. Es bringt recht wenig, wenn die 1,5m große Person keinen Patienten mittragen kann oder die 100 + x kg schwere Person selber Sauerstoff benötigt, wenn das 2. OG erreicht ist.

    Um Nachwuchs für den Rettungsdienst zu gewinnen, ist die gesundheitliche Eignung zu prüfen. Eine Überprüfung der körperlichen Eignung zu Beginn einer Ausbildung kann auch schnell diskriminierenden Charakter annehmen. Wenn denn die körperliche Eignung so wichtig ist für die Feuerwehren, dann frage ich mich schon, wie diese Eignung im Verlauf einer Feuerwehrlaufbahn regelmäßig überprüft wird, mal abgesehen von der G 26.3. Was passiert mit den KollegInnen, die den Sporttest zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr schaffen??? Gehen die alle in die Leitstellen?

  • Gehen die alle in die Leitstellen?

    Das war früher mal so. Die Zeiten sind auch vorbei. Diese Beamte landen dann im Regelfall auf Positionen, wo es um den Support und Logistik der Feuerwehr geht. Also EDV-Hardware (für Software fehlt in der Regel die Qualifikation; ggf. nur Datenpflege), Feuerwehrkurier, Gerätelager, Bekleidungskammer, teilweise auch Verwaltung. Noch schlimmer: Steckdosenprüfgruppe in der gesamten Stadtverwaltung. Am schlimsten: Frühpension. Was natürlich passieren kann, dass dann eine Beamtenstelle mit einer hohen Besoldung (z.B. A9) auf einer Stelle tätig wird, wo sonst Beschäftigte für E6 ihre Arbeit verrichten. Zusätzlich blockieren diese Beamten dann ggf. Einsatzdienststellen. Letztendlich muss aber ein Sozialplan da sein, da es auch eine Fürsorgepflicht des Dienstherren gibt. Und die Anforderungen fit zu bleiben werden im zunehmenden Alter schwieriger (für den Angestellten im RD bis 67 sicher noch schwieriger wie für den Beamten bis 60). So bald Schichtdiensttauglichkeit, Lunge, Herz, Knie oder irgendwas nicht mehr mit spielt, war es das mit Löschzug. Neben der G26 gibt es ja auch noch andere G-Untersuchungen; wie beim NotSan auch. Bei der HiOrg wird man schnell entsorgt, wenn man nicht mehr kann. Als Beamter hat man es da natürlich besser, da man nicht so einfach entsorgt werden kann wie ein Beschäftiger/Angestellter (relativ natürlich, so ins Detail wollte ich nun nicht gehen). In meiner Dienststelle kam es in den vergangenen Jahren zu mehreren Frühpensionierungen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Um Nachwuchs für den Rettungsdienst zu gewinnen, ist die gesundheitliche Eignung zu prüfen. Eine Überprüfung der körperlichen Eignung zu Beginn einer Ausbildung kann auch schnell diskriminierenden Charakter annehmen. Wenn denn die körperliche Eignung so wichtig ist für die Feuerwehren, dann frage ich mich schon, wie diese Eignung im Verlauf einer Feuerwehrlaufbahn regelmäßig überprüft wird, mal abgesehen von der G 26.3. Was passiert mit den KollegInnen, die den Sporttest zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr schaffen??? Gehen die alle in die Leitstellen?

    Der Arbeitgeber hat das Recht auf seine ausgeschriebene Stelle Anforderungen zu stellen die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen.

    Ein Sporttest ist kein Alleinstellungsmerkmal der (Berliner) Feuerwehr, auch Hilfsorganisationen, private Rettungsdienstunternehmen oder kommunale Rettungsdienste machen Sporttests. Teilweise auch auf einem sportlichen Niveau, wo die ein oder andere hauptamtliche Feuerwehr neidisch wird.

    Was das mit Diskriminierung zu tun hat verstehe ich gerade nicht.

    Nur als Beispiel, warum auch bei Hilfsorganisationen inzwischen Sporttest gemacht werden.

    Person als NotSan-Azubi eingestellt worden, wo beim ersten Abschnitt auf dem RTW festgestellt wurde, dass die Person auf Grund der Körpergröße nicht in der Lage ist den Tragestuhl mit Patient in den RTW zu heben.

    Zweite Person als NotSan-Azubi eingestellt worden, wo man im ersten Abschnitt auf dem RTW festgestellt hat, dass die Person nicht mit Ausrüstung in das zweite OG laufen kann, ohne anschließend Atemnot zu haben.

    Beide haben eine Bescheinigung vom Betriebsarzt zur körperlichen Eignung gehabt.


    Das Thema Sport und Gesundheit wird zukünftig eine stärkere Bedeutung bekommen.


    Sportliche Überprüfung findet bei der Feuerwehr min. jährlich mit der Atemschutzstrecke statt. Min. alle drei Jahre zusätzlich die G26.3.

    "Ausweichsarbeitsplätze" für eingeschränkt dienstfähige Beamte gibt es je nach Größe der Feuerwehr mal mehr mal weniger viele.

    Auch die ersten Rettungsdienste machen sich dazu vermehrt Gedanken. Stichwort Verwaltung, Umschulung in einen anderen Bereich des Unternehmens (Hausnotruf, Erste-Hilfe, etc.)

  • Ein Problem bei Angestellten/Beschäftigungsverhältnissen ist jedoch oft, dass bei einer Umsetzung aus gesundheitlichen Gründen (früher oder später) eine Umgruppierung in eine niedrige Entgeltgruppe "erforderlich" wird, wenn eine Stelle besetzt wird, die niedriger eingruppiert ist. Für höherwertige Stellen fehlt es oft an der erforderlichen Qualifikation. Jemand der E8/P8 hat, wie der NotSan, für den kann es ohne weitere Qualifikationen oft nur noch in eine Richtungen gehen. Nach unten...


    Edit: Da ist der Beamte auch im Vorteil. Wenn man die A9 erst einmal im Sack hat...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • 1. Der Beruf Notfallsanitäter ist körperlich anstrengend.

    2. Wenn man anschließend Beamter bei der Feuerwehr und den B1-Lehrgang machen möchte, dann muss man vorher den Sporttest bestehen.

    3. Wenn die Mitarbeitenden langfristig im Beruf bleiben sollen, dann muss auch das Thema Sport eine Rolle spielen.


    Ich finde daher einen Sporttest nicht schlecht und Berlin bzw. die Feuerwehren sind da auch nicht die einzigen in der Rettungsdienstlandschaft. Es bringt recht wenig, wenn die 1,5m große Person keinen Patienten mittragen kann oder die 100 + x kg schwere Person selber Sauerstoff benötigt, wenn das 2. OG erreicht ist.

    Kann man ja alles machen, wenn man seine Stellen damit besetzt bekommt. Wenn nicht, muss man sich halt überlegen, welche Prioritäten man setzt.

  • Es gibt da auch eher bunte Regelungen der verschiedenen Länder im Bundesgebiet zum Umfang der verlangten Eignung.


    In NRW gilt § 4 Abs. 2 RettG NRW:


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=344707


    Im echten Norden in S.-H. sind hingegen keinerlei ”Anforderungen” im Rettungsdienstgesetz zu finden:


    https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/nfy/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RettDGSH2017rahmen&documentnumber=11&numberofresults=50&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&WCF_AMPERSAND¶mfromHL=true#jlr-RettDGSH2017pP15

  • Kann man ja alles machen, wenn man seine Stellen damit besetzt bekommt. Wenn nicht, muss man sich halt überlegen, welche Prioritäten man setzt.

    Die Priorität kann in meinen Augen aber nicht unbegrenzt auf Masse statt Klasse gelegt werden. Das verschiebt das Problem nur in andere Bereiche. Ich glaube nicht, dass du zu jedem vierten Einsatz Tragehilfe alarmieren möchtest oder dir vom Patienten Sprüche hören willst a la " Geben Sie erst mal ihrem Kollegen Sauerstoff. Der hat mehr Atemnot als ich."

    Als Arbeitgeber muss man potentielle Mitarbeiter auch schützen. Es bringt nichts, wenn die bereits nach kurzer Zeit aus gesundheitlichen Gründen den Beruf verlassen müssen und keine 30 Jahre alt sind.


    Der Sporttest der Berliner Feuerwehr ist jetzt auch nicht wirklich schwer. Man muss dafür trainieren und auch deutlich über die Minimalforderungen hinaus trainieren, aber ich kenne aus der Erzählung Sporttests im Rettungsdienst die ein höheres Niveau haben.

    Sporttest Berliner Feuerwehr

  • Ein Problem bei Angestellten/Beschäftigungsverhältnissen ist jedoch oft, dass bei einer Umsetzung aus gesundheitlichen Gründen (früher oder später) eine Umgruppierung in eine niedrige Entgeltgruppe "erforderlich" wird, wenn eine Stelle besetzt wird, die niedriger eingruppiert ist. Für höherwertige Stellen fehlt es oft an der erforderlichen Qualifikation. Jemand der E8/P8 hat, wie der NotSan, für den kann es ohne weitere Qualifikationen oft nur noch in eine Richtungen gehen. Nach unten...


    Edit: Da ist der Beamte auch im Vorteil. Wenn man die A9 erst einmal im Sack hat...

    Meines Wissens nach muss der Angestellte dem aber auch zustimmen. Und grundsätzlich sollte der AG auch einen Arbeitsplatz mit gleicher Entgeltgruppe suchen und finden.

    Bei kleinen Behörden sicherlich sehr schwer, in größeren Unternehmen durchaus möglich, wenn man möchte.

    Ansonsten hindert aber auch niemand den Arbeitgeber seinen Mitarbeiter geeignet umzuschulen.

  • Wobei angemerkt werden muss:

    Du kannst als (nicht-öffentlicher) Arbeitgeber zwar einen Sporttest ansetzen. Diesen aber so zu gestalten, dass du nachher nicht nach dem AGG verklagbar ist, ist tatsächlich gar nicht so einfach. Denn du darfst zwar einerseits durchaus die Eignung zur Berufsausübung abprüfen, andererseits ist ein einfaches "darüber hinaus schießen" und einfach die sportlichsten nehmen (bzw. ihm/ihr entsprechende Punkte zuschreiben) nicht möglich solange die bestehende, anerkannte, Behinderung nicht der eigentlichen Eignung zum Beruf entgegen steht. Hier muss ein Nachteilsausgleich gemacht werden.


    Mir ist eine Hilfsorganisation bekannt, die hier vorletztes Jahr auf die Nase gefallen ist und sich außergerichtlich einigen musste - Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr welche Komponente des Test es war (ich glaube das Schwimmen), der Bewerber konnte aber relativ sinnvoll argumentieren, dass seine Behinderung ihn dies nicht ermöglicht (bzw. nicht in dem Umfang, so genau weiß ich es nicht mehr), diese Einschränkung aber seiner Eignung zum Beruf nicht einschränkt.


    Ist ein ziemlich heißes Thema wenn man das rechtssicher gestalten will - meine Firma gestaltet ja prinzipiell Assessment-Verfahren für RFP, allerdings in dem Bereich bewusst mit Sportmedizinern und Rechtsanwälten zusammen.

    Es ist (entgegen langläufiger Ansicht) eben nicht mit etwas cooper test getan - außer du bist eine Behörde.

  • einfach die sportlichsten nehmen (bzw. ihm/ihr entsprechende Punkte zuschreiben) nicht möglich solange die bestehende, anerkannte, Behinderung nicht der eigentlichen Eignung zum Beruf entgegen steht. Hier muss ein Nachteilsausgleich gemacht werden.

    Dann dürfte man aber auch nicht einfach denjenigen einstellen, der eine 1 im Zeugnis hat im Gegensatz zu dem mit einer 3 oder 4?


    Mir ist eine Hilfsorganisation bekannt, die hier vorletztes Jahr auf die Nase gefallen ist und sich außergerichtlich einigen musste - Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr welche Komponente des Test es war (ich glaube das Schwimmen), der Bewerber konnte aber relativ sinnvoll argumentieren, dass seine Behinderung ihn dies nicht ermöglicht (bzw. nicht in dem Umfang, so genau weiß ich es nicht mehr), diese Einschränkung aber seiner Eignung zum Beruf nicht einschränkt.

    Wie kommt man denn auf einen Schwimmtest, wenn diese Sportart tatsächlich überhaupt nichts mit dem späteren Beruf zu tun hat?

  • Meines Wissens nach muss der Angestellte dem aber auch zustimmen. Und grundsätzlich sollte der AG auch einen Arbeitsplatz mit gleicher Entgeltgruppe suchen und finden.

    Bei kleinen Behörden sicherlich sehr schwer, in größeren Unternehmen durchaus möglich, wenn man möchte.

    Ansonsten hindert aber auch niemand den Arbeitgeber seinen Mitarbeiter geeignet umzuschulen.

    Da ist viel sollte, hätte und könnte dabei.


    1) Zustimmung des AN: In meiner Behörde (mehrere tausend Mitarbeiter) wurde bisher niemand gefragt. Angekündigt wurde durch die Personalabteilung jedoch, dass nach 12 Monaten der Verlust der Entgeltgruppe drohnt, bei Wahrnehmung einer geringeren Stelle. Ist so auch immer passiert bisher.


    2) AG soll eine andere Stelle suchen: Ja, sollte er. Könnte er. Vielleicht vielleicht findet er aber auch keine. Wohin mit einem Notfallsanitäter auf Angestelltenbasis innerhalb einer Stadt- oder Kreisverwaltung, wenn dieser nichts anderes gelernt hat? Entgeltgruppe 8 bis 15 sind in der Regel mit bestimmten Voraussetzungen (Qualifikationen) verbunden. Wenn die nicht vorliegen, dann werden Stellen gesucht, wo eben keine Vorgaben gemacht werden. Und die sind in der Regel niedrig eingruppiert. Schon dutzende Male erlebt in den letzten 28 Jahren.


    3) Ja, diese Lösungen bieten die AG im öffentlichen Dienst beispielsweise an. Angestelltenlehrgang 1 und 2. Allerdings muss man dafür auch ein Auswahlverfahren bestehen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Dann dürfte man aber auch nicht einfach denjenigen einstellen, der eine 1 im Zeugnis hat im Gegensatz zu dem mit einer 3 oder 4?

    Jein. Der Nachteilsausgleich bei einer Zeugnisnote erfolgt (theoretisch) bereits vor Vergabe der Note. Dementsprechend ist es an dieser Stelle dann für den Arbeitgeber eher egal. Mir wäre jedenfalls kein anderslautende Urteil bezüglich AGG bekannt.

    Dann dürfte man aber auch nicht einfach denjenigen einstellen, der eine 1 im Zeugnis hat im Gegensatz zu dem mit einer 3 oder 4?


    Wie kommt man denn auf einen Schwimmtest, wenn diese Sportart tatsächlich überhaupt nichts mit dem späteren Beruf zu tun hat?

    Weil man cool sein wollte und einfach den Test einer BF 1:1 übernommen hat.

    Und dabei übersehen hat: Quod licet iovi non licet bovi. Bzw. quod licet officiali, non licet operario.

  • Das mag in Berlin aber auch spezielle Gründe haben. Wenn ich mich nicht irre, war es doch die Berufsfeuerwehr der Bundeshauptstadt, die einen "Feuerwehrbeamten light" für Notfallsanitäter geschaffen hat, bei dem ein ausgebildeter Notfallsanitäter einen sehr kurzen Lehrgang zu einem Feuerwehrbeamten mit stark eingeschränkter "blauer" Qualifikation hat und überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt werden soll. Dieser setzt dann aber das Bestehen eines entsprechenden Sporttests voraus. Wäre es da nicht denkbar, dass man nur vorwiegend seinen eigenen Nachwuchs ausbilden möchte und weniger die Personalnot anderer Anbieter im Blick hat? Das fände ich in sofern erstmal nicht verwerflich.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Falls du dich auf mein Post beziehst:

    War nicht auf Berlin bezogen.

    Anderes Bundesland,komplett.

  • Nein, das war nicht explizit auf dich bezogen. Aber so generell kann ich es gerade im Fall von Berlin bzw. einer ausbildenden Feuerwehr, die eher ein beamten- als angestelltenlastigen Rettungsdienst betreibt, gut nachvollziehen. Es geht ja letztlich darum, den eigenen Nachwuchs auszubilden.


    Und umgekehrt gibt es durchaus auch größere Rettungsdienste, die Sporttests fordern. Ich erinnere mich beispielsweise bei der RKiSH an entsprechende Berichte.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Da ich den Artikel nicht lesen kann: Gibt es einen Hinweis im Artikel, wie viele Azubis denn maximal pro Jahrgang ausgebildet werden können?

    Bis vor 2 Jahren waren noch knapp 50 Azubis normal, letztes Jahr gab es einen Ausreißer mit 120.

  • Tja, das ist halt der Unterschied, ober der Arbeitgeber dich als Arbeitnehmer oder als Arbeitskraft sieht.

    Wenn man den Willen hat, kann man für seine Arbeitnehmer einiges machen.

  • Das stimmt. Meistens wollen sie nicht. Deswegen wundert man sich an so vielen Stellen des Gesundheitswesen und des öffentlichen Dienstes ja auch, warum die Arbeitnehmer, pardon, die Arbeitskräfte nicht gehalten werden können oder neue gefunden werden können.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.