KV BW: BSG-Urteil führt zu Einschränkungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst

  • nicht alles was in Deutschland Heilkunde ist, ist auch Raketenwissenschaft.

    Darum geht es nicht. Wenn sich die Ärzte dafür einsetzen würden, dass sie in ihren Praxen als Erleichterung für ihre Patienten die meisten Medikamente gleich mitgeben könnten, stünden die Apotheker und deren Kammern genauso auf den Hinterfüßen und würden sich beschweren. Ramipril und Beloc zok vorzuhalten und abzurechnen ist nämlich auch keine Raketenwissenschaft.

    Und eine offene Apotheke zu finden, um die verordneten Medikamente zu bekommen, gerade im ländlichen Bereich, ist für viele Patienten übrigens auch oft sehr mühsam und mit Aufwand verbunden.

  • Darum geht es nicht. Wenn sich die Ärzte dafür einsetzen würden, dass sie in ihren Praxen als Erleichterung für ihre Patienten die meisten Medikamente gleich mitgeben könnten, stünden die Apotheker und deren Kammern genauso auf den Hinterfüßen und würden sich beschweren. Ramipril und Beloc zok vorzuhalten und abzurechnen ist nämlich auch keine Raketenwissenschaft.

    Und eine offene Apotheke zu finden, um die verordneten Medikamente zu bekommen, gerade im ländlichen Bereich, ist für viele Patienten übrigens auch oft sehr mühsam und mit Aufwand verbunden.

    Genau, und am Ende muss es für die Patient:innen stimmen. Wenn also die Apotheken es hinbekommen, dass die Menschen zufrieden sind, sieht keiner Änderungsbedarf. Wenn leider die KV es leider (scheinbar?) nicht hinbekommt ihren Auftrag zu erfüllen, sieht die Mehrheit einen Änderungsbedarf. Schon klar, dass man die Felle davon schwimmen sieht.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Genau, und am Ende muss es für die Patient:innen stimmen. Wenn also die Apotheken es hinbekommen, dass die Menschen zufrieden sind, sieht keiner Änderungsbedarf. Wenn leider die KV es leider (scheinbar?) nicht hinbekommt ihren Auftrag zu erfüllen, sieht die Mehrheit einen Änderungsbedarf. Schon klar, dass man die Felle davon schwimmen sieht.

    Ja, und wenn der Bäcker und Metzger, wobei, die gibt es ja fast auch nicht mehr, also der Angestellte vom DHL-Shop das hinbekommt, dann macht der das demnächst :rolleyes:

  • Genau, und am Ende muss es für die Patient:innen stimmen. Wenn also die Apotheken es hinbekommen, dass die Menschen zufrieden sind, sieht keiner Änderungsbedarf. Wenn leider die KV es leider (scheinbar?) nicht hinbekommt ihren Auftrag zu erfüllen, sieht die Mehrheit einen Änderungsbedarf. Schon klar, dass man die Felle davon schwimmen sieht.

    Das ist aber schon ein wenig zynisch, mindestens undifferenziert. Ist ja nicht so, dass die Praxen alle keinen Bock haben. Wenn man die Folgen fehlgeschlagener langjähriger Gesundheitspolitik mit Substitution aller möglicher ärztlicher Aufgaben an andere Berufsgruppen lösen möchte, darf man das denke ich schon kritisch sehen. Der Tenor der Apothekerschaft, den ich bisher wahrgenommen habe, ist übrigens auch alles andere als begeistert.

  • Es ist schön das ihr, Hilope und DocUlli, die Ärzteschaft verteidigt. Aber DocUlli war es, die sich über die Gemeindepflegekraft und Apotheken beschwert hat.


    Es läuft ja jetzt auch so. Ich hab Schnupfen, Heiserkeit. Ich gehe in die Apotheke. Die Fachkraft und der Apotheker beraten entsprechend ihrer Ausbildung und Studiums.

    Der Patient ist erstmal versorgt, keine Belastungen der ambulanten ärztlichen Gesundheitsdienste.


    Er kann aber auch die 120 Sekunden mit einem Arzt sprechen. Doch dann wird irgendwann wieder von Überlast und mangelender Selbst- und Gesundheitskompetenz gesprochen und das dies nicht sinnvoll ist.


    Und zum Thema DK, Pflegeprobleme und Co.:


    Vor 10 Jahren habe ich noch den Hausarzt angerufen, der ist dann zu seinen Patienten gefahren, nachdem ich als RD keinen lebensbedrohlichen Zustand festgestellt habe.

    Heute brauche ich das nicht mehr versuchen. Die letzten Patienten, ich frage zumindest noch immer, winken ab. Der HA kommt nicht mehr zum Hausbesuch. Grund vermutlich: siehe oben, Überlastung.


    Ich finde es nur sehr unpassend, dass sich hier auf einmal gehen Apotheker und Pflege beschwert wird. Doch genau die sorgen, bei richtiger Zuweisung, für eine Entlastung eurer ambulanten Kollegen.

    Das man als Betriebsmedizinerin und in der Klinik tätiger Arzt das vielleicht aus den Augen verlieren kann, verstehe ich. Aber man sollte seine Stellung im Gesundheitswesen nicht zu hoch hängen. Das ist alles noch Teamarbeit. Auch mit den Apothekern und nicht-ärztlichen Professionen.


    Und jetzt vielleicht mal wieder Back to Topic. Es geht um den ÄBD und was man machen muss damit nicht Pathologen einen Patienten ambulant besuchen müssen. ;-)

  • Es läuft ja jetzt auch so. Ich hab Schnupfen, Heiserkeit. Ich gehe in die Apotheke. Die Fachkraft und der Apotheker beraten entsprechend ihrer Ausbildung und Studiums.

    Der Patient ist erstmal versorgt, keine Belastungen der ambulanten ärztlichen Gesundheitsdienste.

    Es hatte und verlangt auch niemand, dass jeder, der sich krank fühlt, zu einem Arzt muss, auch dann nicht, wenn er denkt, dass er Medikamente benötigt. Das sieht bisher auch der Gesetzgeber so, der zwischen freiverkäuflichen, apotheken- und rezeptpflichtigen Medikamenten unterscheidet. Ob die Zuordnung immer stimmig ist, kann sicher diskutiert werden. Das ist also nicht die Problematik.


    Er kann aber auch die 120 Sekunden mit einem Arzt sprechen. Doch dann wird irgendwann wieder von Überlast und mangelender Selbst- und Gesundheitskompetenz gesprochen und das dies nicht sinnvoll ist.

    Wie gesagt, das ist nicht das Thema.


    Ich finde es nur sehr unpassend, dass sich hier auf einmal gehen Apotheker und Pflege beschwert wird. Doch genau die sorgen, bei richtiger bei richtiger Zuweisung, für eine Entlastung eurer ambulanten Kollegen.

    Ich beschwere mich hier weder über Apotheker noch über die Pflege noch andere medizinische Berufe.


    Mir stößt es nur sehr bitter auf, und das hat tdoub schon anklingen lassen, dass man den ärztlichen Beruf staatlicherseits gegen die Wand fahren lässt, und zwar sowohl in der Klinik wie auch in der ambulanten Versorgung, so dass es hier zu massiven Belastungen und Engpässen kommt, und als Lösung ein Herauslösen von Leistungen und eine Übertragung auf andere Berufsgruppen angeboten wird. Auf die selben Berufsgruppen, die vorher selbst über Engpässe geklagt haben, aber für "höherwertige" (bewusst in Anführungszeichen) Tätigkeiten plötzlich noch Kapazitäten haben.

    Wie kann es denn sein, dass ein Apotheker, der ein Pharmaziestudium absolviert hat, für einmal Blutdruckmessen 20 Euro erhält oder für die Erklärung eines Inhalators? Das ist die knapp die Hälfte der Quartalspauschale des Hausarztes, der das all inclusive dann aber jeden Tag machen darf ohne Extra-Vergütung. Hier geht es nicht um Entlastung, sondern um das Abschöpfen zusätzlicher Einnahmen. Für umsonst würden die das nämlich nicht machen.


    Das man als Betriebsmedizinerin und in der Klinik tätiger Arzt das vielleicht aus den Augen verlieren kann, verstehe ich. Aber man sollte seine Stellung im Gesundheitswesen nicht zu hoch hängen. Das ist alles noch Teamarbeit. Auch mit den Apothekern und nicht-ärztlichen Professionen.

    Ich interessiere mich sehr für Berufspolitik und habe, denke ich, schon einen ziemlich guten Überblick, auch außerhalb der Klinik.

  • Wie kann es denn sein, dass ein Apotheker, der ein Pharmaziestudium absolviert hat, für einmal Blutdruckmessen 20 Euro erhält oder für die Erklärung eines Inhalators? Das ist die knapp die Hälfte der Quartalspauschale des Hausarztes, der das all inclusive dann aber jeden Tag machen darf ohne Extra-Vergütung. Hier geht es nicht um Entlastung, sondern um das Abschöpfen zusätzlicher Einnahmen. Für umsonst würden die das nämlich nicht machen.

    Ich weis nicht, ob du das bewusst machst, aber diese Argumentationskette ist doch anstrengend. In den sozialen Medien rechnen auch immer wieder Niedergelassene vor, wieviel sie für Umsonst leisten müssen, weil die Kassen ihnen kein Geld gibt ab Minute x oder Behandlung Nummer y.


    Die Sache ist bloß die, es ist eben eine Mischkalkulation bei der Krankenkassen und Niedergelassene beiderseits die Regeln kennen, und wissen, dass zwar nicht jede einzelne Maßnahme entlohnt wird, sondern in der Regel eine gewisse Summe herauskommt, die damit alle Leistungen abgilt. Das tun die Kassen übrigens nicht nur um Geld zu sparen sondern auch um zu verhindern, dass extrem viele Leistungen plötzlich erbracht werden, zum Nachteil der Patienten (wenn mein Hausarzt am Tag plötzlich 80 Patienten "sieht" weil er den Kontakt abrechnen könnte, dann hat der einzelne Patient davon nichts).


    Ob das System im steten Wandel den aktuellen Umständen entsprechend gestaltet ist, kann ich nicht sagen. Das ewige populistische "wir machen die ganze Arbeit umsonst" der Niedergelassenen kann ich einfach nicht mehr lesen / hören.


    Der Apotheker bekommt für Blutdruck messen und Beratung die 20€, weil er eben kein Geld dafür bekommt, wenn ein Patient nur mal in die Apotheke reinkommt, und dann wieder geht nach dem er sich umschaut. Das Finanzierungsmodell ist schlicht ein anderes.

    Mir stößt es nur sehr bitter auf, und das hat tdoub schon anklingen lassen, dass man den ärztlichen Beruf staatlicherseits gegen die Wand fahren lässt, und zwar sowohl in der Klinik wie auch in der ambulanten Versorgung, so dass es hier zu massiven Belastungen und Engpässen kommt,

    Mich wundert das ehrlich. Kaum ein Beruf in der Gesundheitsversorgung hat so viel Mitspracherecht und Hebel wie die Ärzteschaft. Ob es die Selbstverwaltung des Berufes in Berufskammern ist, oder die Selbstverwaltung der KV Versorgung in den KVen, oder dann eben im GBA (über die KVen bspw.), oder die Verhandlungen um Entgelte die im niedergelassenen Bereich die Landeszuschüsse der Ärzte und Krankenkassen führen. Auch in der Lehre, etwa der Ausbildung von Nachwuchs, sowie in der Forschung hat die Ärzteschaft ein enorm hohes Maß an Autonomie (das IMPP wird schon lange (immer?) von Ärzten geleitet, auch die Direktionen sind in ärztlicher Hand).

    Jenseits also von der Legislatur, die nunmal in einer Demokratie durch gewählte Vertreter gestaltet wird, haben Ärzte Einfluss und Gestaltungsraum wie kein anderer Beruf in dem Gesundheitssektor. Da frag ich mich schon, wer denn nun die Ärzteschaft am langen Arm verhungern lässt.
    Ganz ehrlich und ohne Zynismus, auf mich wirkt es eher so als würde die Politik nun intervenieren, weil der Eindruck entsteht, dass die Selbstverwaltungen keine zukunftsfähigen Konzepte erstellen, sondern "lediglich" mehr Geld fordern.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Die Sache ist bloß die, es ist eben eine Mischkalkulation bei der Krankenkassen und Niedergelassene beiderseits die Regeln kennen, und wissen, dass zwar nicht jede einzelne Maßnahme entlohnt wird, sondern in der Regel eine gewisse Summe herauskommt, die damit alle Leistungen abgilt.

    Nein, die Sache ist die, dass für den HA völlig unklar ist, was er am Ende für seine Leistung bekommt, weil für die erbrachten Leistungspunkte jedes Jahr neue Pauschalen festgesetzt werden. Außerdem ist er zum sparsamen Umgang gezwungen und kann, obwohl er eine Leistung, die vollkommen leitlinienorientiert und korrekt durchgeführt wurde, regresspflichtig werden. D.h., er bekommt nicht nur weniger, sondern muss auch noch drauf zahlen. Ich kenne das so aus keinem anderen Beruf. Du würdest es sicher auch nicht als korrekt ansehen, wenn dein letztes Gehalt im Jahr nicht ausgezahlt werden würde, weil im November schon die kalkulierten RTW-Fahrten des Jahres durchgeführt wurden.


    Ob das System im steten Wandel den aktuellen Umständen entsprechend gestaltet ist, kann ich nicht sagen. Das ewige populistische "wir machen die ganze Arbeit umsonst" der Niedergelassenen kann ich einfach nicht mehr lesen / hören.

    Doch, nach Ausschöpfen des Budgets arbeitet der Arzt umsonst. Das würde nur dann auffallen, wenn vier Mal im Jahr die Praxen für einen Monat für Kassenpatienten geschlossen wären. Vielleicht sollte man das tatsächlich mal so machen, dass müssten die Kollegen nicht solche populistischen Aussagen machen.


    Der Apotheker bekommt für Blutdruck messen und Beratung die 20€, weil er eben kein Geld dafür bekommt, wenn ein Patient nur mal in die Apotheke reinkommt, und dann wieder geht nach dem er sich umschaut.

    Ja, aber weil der Apotheker nun mal nicht für das Blutdruckmessen und dessen Behandlung ausgebildet wurde, steht ihm das Geld, welches ein Vielfaches ist im Vergleich zur ärztlichen Behandlung, auch nicht zu. Das bekommt er nur, weil es beim HA nicht mehr funktioniert.

    Und nochmals: Was meinst du, was hier los wäre, würde der HA seinen Patienten seine Medikamente gleich beim Besuch mitgeben und dafür auch noch 20 Euro kassieren, weil das ja auch ein zusätzlicher Service wäre? Und begründen könnte man das sogar gut, weil die Apotheken in der Fläche ebenso rückläufig sind.

  • Der Apotheker kann gerne zu den Medikamenten aufklären, Blutdruckmessen und danach darüber beraten, lernt man halt nicht in einem Pharmaziestudium.

    Der Apotherker kennt sich in aller Regel deutlich besser mit unerwünschten Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Medikamenten aus. Genau das hat er im Studium gelernt. Um ein vielfaches ausführlicher als im Medizinstudium. Der gute Apotheker verhindert regelmäßig, dass ärztliche Rezepte beim Patienten Chaos anrichten.

  • Der Apotherker kennt sich in aller Regel deutlich besser mit unerwünschten Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Medikamenten aus. Genau das hat er im Studium gelernt. Um ein vielfaches ausführlicher als im Medizinstudium. Der gute Apotheker verhindert regelmäßig, dass ärztliche Rezepte beim Patienten Chaos anrichten.


    Ja, aber das trifft umgekehrt genauso zu! Der Arzt kennt sich in aller Regel deutlich besser mit Symptomen, Krankheiten und deren Behandlung aus. Genau das hat er im Studium gelernt.

  • Ja, aber das trifft umgekehrt genauso zu! Der Arzt kennt sich in aller Regel deutlich besser mit Symptomen, Krankheiten und deren Behandlung aus. Genau das hat er im Studium gelernt.

    Stelle ich das in Abrede?


    Ich habe nur auf Hilopes Äußerung zu den Apothekern reagiert.


    Jeder soll das machen, was er gelernt hat und was seine Kernkompetenz ist.


    Ärzte sollen Diagostizieren und Therapieren, Apotheker sich um Medis kümmern.


    Und für Ärzte im KV Dienst sollen einfach Sozialabgeben abgeführt werden, damit wäre zumindest der Status Quo von vor 3 Wochen wieder hergestellt.

  • Es geht hier aber primär um die Praxen. Da ist weniger was mit eigenem Auto und mehr mit abhängiger Beschäftigung.

    Ebenso wird in vielen Bundesländern der ÄBD ja gefahren.

    Nein, die Nummer hat ein anderes Ausmaß angenommen. Es geht nicht (mehr) nur um die Honorarärzte, die in Praxen dienstleisten. Gegenwärtig geht es - zumindest bei den Maßnahmen der KV in SH - auch um den "fahrenden Teil" des Notdienstes. Und das sind genau die Honorarärzte, die mit eigenem Material und eigenem Auto selbst, innerhalb der gesetzlichen Grenzen, entscheiden, wie sie auf ein Anliegen an die 116117 reagieren. Das hätte ich persönlich jetzt für relativ unproblematisch gehalten. Aber ich bin kein Jurist, offensichtlich lag ich da falsch.


    [...]


    Für Angestellte gibt es nun einmal eine Sozialversicherungspflicht. Eine Verbesserung ist nicht mehr Ausnahmen zuzulassen sondern weniger.

    Würden die Ärzte schon als freiwilliges Mitglied in eine gesetzliche KV einzahlen, würden bei den zusätzlichen Diensten (da wahrscheinlich ohnehin oberhalb der Beitragsgrenze) keine KV Beiträge anfallen.

    Bei der Rente kommt ohnehin später Geld raus.

    Hier ist eigentlich nicht relevant, wie der Arzt krankenversichert ist. Private Krankenversicherungen orientieren sich überhaupt nicht am Einkommen, sofern man genug verdient um Mitglied werden zu dürfen. Aber ja, die wenigen Ärzte die am Anfang ihrer Karriere nicht in die Obergrenze des Beitrags fallen, aufgrund irgendeiner Teilzeitregelung, werden eher nicht diejenigen sein, die zusätzlich solche Dienste machen. Daher ist die Krankenversicherung wenig relevant.


    Die deutsche Rentenversicherung ist aber letztlich auch nicht betroffen, deswegen hat sie auch so ein kleines Interesse daran, dies zu verfolgen. Ärzte sind Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Wenn man in der deutschen Rentenversicherung sein möchte, muss man diese Abgaben zusätzlich zahlen, das Versorgungswerk bleibt in jedem Fall. Und wenn man die Nachrichten der letzten Jahrzehnte ein wenig verfolgt hat, kommen die meisten zu dem Schluss, dass von privater Zusatzvorsorge mehr zu erwarten ist. Daher ist kaum ein Arzt in der deutschen Rentenversicherung. Das Versorgungswerk kennt selbst Höchstsätze und hat kein vergleichbares Verfolgungsinteresse gezeigt - und nützt der Allgemeinheit nichts.


    Also bleibt am Ende die Arbeitslosenversicherung übrig, um die es hier geht.


    Genau, und am Ende muss es für die Patient:innen stimmen. Wenn also die Apotheken es hinbekommen, dass die Menschen zufrieden sind, sieht keiner Änderungsbedarf. Wenn leider die KV es leider (scheinbar?) nicht hinbekommt ihren Auftrag zu erfüllen, sieht die Mehrheit einen Änderungsbedarf. Schon klar, dass man die Felle davon schwimmen sieht.

    Wenn man den Rettungsdienst und dessen Blase mal ausblendet, hatte ich bisher nicht den Eindruck, dass eine Mehrheit der Meinung wäre, dass der KV-Dienst geändert werden müsste. Das Angebot wurde vielerorts in den letzten Jahrzehnten ja auch massiv erweitert, siehe die Entstehung von Portalpraxen etc. Die Reibungspunkte zwischen RD und ÄBD sind mir bestens bekannt, und da bin ich in vielen Punkten auch auf der Seite der Rettung. Allerdings kann man da jetzt nicht von einer gesellschaftlichen Mehrheit sprechen, das ist schlicht Unsinn.


    [...]



    Ganz ehrlich und ohne Zynismus, auf mich wirkt es eher so als würde die Politik nun intervenieren, weil der Eindruck entsteht, dass die Selbstverwaltungen keine zukunftsfähigen Konzepte erstellen, sondern "lediglich" mehr Geld fordern.

    Die politische Intervention muss ich irgendwie verpasst haben. Wann ist die passiert und was genau wurde da interveniert?





    Zum Thema Apotheker, Budgets, Blutdruckmessen und Medikamentenabgabe und generell Finanzierung des ambulanten Sektors... Sind wir uns sicher, dass wir das hier diskutieren wollen? Das führt schon recht weit ab vom Thema und ich glaube, die wenigsten von uns sind jetzt wirklich sattelfest in der Materie oder gar davon betroffen. Das wäre ja jetzt schon eher etwas für Berufsverbände und weniger etwas für ein Rettungsfachpersonalforum, oder? Ich gebe gern zu, dass auch ich wenig Ahnung davon habe, wie die Abrechnung eines Hausarztes konkret läuft und mein Wissen da eher auf einzelnen Bruchstücken basiert. Aber mich betrifft es auch nicht.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • Der Apotherker kennt sich in aller Regel deutlich besser mit unerwünschten Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Medikamenten aus. Genau das hat er im Studium gelernt. Um ein vielfaches ausführlicher als im Medizinstudium. Der gute Apotheker verhindert regelmäßig, dass ärztliche Rezepte beim Patienten Chaos anrichten.

    Genau deswegen soll der Apotheker ja auch zu den Medikamenten und deren Interaktionen beraten. Habe ich etwas anderes geschrieben? Es kann aber nicht sein, dass er auf extra teurer Kassenleistung den Blutdruck misst und dann die Therapie anpasst. Das ist einfach nicht sein Gebiet. Er kennt dazu weder die Vorgeschichte der Patienten in ihrer Ausführlichkeit noch letztlich die möglichen Ursachen der Hypertonie und deren Behandlungsmöglichkeiten.


    Im Übrigen sind Apotheker auch nur mit Hilfe von Computer-Programmen in der Lage, bedenkliche Interaktionen zu identifizieren, weil das bei der Vielzahl an Arzneimittel sowie deren verschriebenen Anzahl menschlich allein überhaupt nicht mehr möglich ist.

  • Du würdest es sicher auch nicht als korrekt ansehen, wenn dein letztes Gehalt im Jahr nicht ausgezahlt werden würde, weil im November schon die kalkulierten RTW-Fahrten des Jahres durchgeführt wurden.

    Freilich, denn wer abhängig beschäftigt ist, bekommt Geld dafür, dass er seine Arbeit macht oder seine Arbeitsleistung anbietet. Alles andere ist unternehmerisches Risiko und die Kehrseite der unternehmerischen Selbständigkeit.

    Nein, die Nummer hat ein anderes Ausmaß angenommen. Es geht nicht (mehr) nur um die Honorarärzte, die in Praxen dienstleisten. Gegenwärtig geht es - zumindest bei den Maßnahmen der KV in SH - auch um den "fahrenden Teil" des Notdienstes. Und das sind genau die Honorarärzte, die mit eigenem Material und eigenem Auto selbst, innerhalb der gesetzlichen Grenzen, entscheiden, wie sie auf ein Anliegen an die 116117 reagieren. Das hätte ich persönlich jetzt für relativ unproblematisch gehalten. Aber ich bin kein Jurist, offensichtlich lag ich da falsch.

    Ob es darum geht, ist bestenfalls fraglich. Das BSG hat über einen Pool-Zahnarzt entschieden, der seinen Dienst in einer dafür vorbereiteten Notdienst-Zahnarzt-Praxis leistet; Hausbesuche macht er nicht.


    Das lässt sich logischerweise auf Poolärzte übertragen, die in einer dafür vorbereiteten Praxis den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst leisten.


    Es lässt sich ebenso auf Poolärzte übertragen, die zusätzlich oder ausschließlich den Hausbesuchsdienst im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst mit Hilfe eines Fahrzeugs samt Fahrer und Ausstattung leisten, wie das in BW (fast?) landesweit gelöst ist. Das ist auch nichts besonders Exotisches, das gab es bspw. auch in Rheinland-Pfalz schon in den späten 90er Jahren hier und dort.


    Wenn jemand mit eigenem Material und eigenem Auto auf Anrufe auf der 116 117 nach eigenen Ermessen reagiert, ist das ein ganz anderer Sachverhalt.

    Zum Thema Apotheker, Budgets, Blutdruckmessen und Medikamentenabgabe und generell Finanzierung des ambulanten Sektors... Sind wir uns sicher, dass wir das hier diskutieren wollen? Das führt schon recht weit ab vom Thema und ich glaube, die wenigsten von uns sind jetzt wirklich sattelfest in der Materie oder gar davon betroffen. Das wäre ja jetzt schon eher etwas für Berufsverbände und weniger etwas für ein Rettungsfachpersonalforum, oder? Ich gebe gern zu, dass auch ich wenig Ahnung davon habe, wie die Abrechnung eines Hausarztes konkret läuft und mein Wissen da eher auf einzelnen Bruchstücken basiert. Aber mich betrifft es auch nicht.

    Das Thema ist einigermaßen komplex, ja.

    Es kann aber nicht sein, dass er auf extra teurer Kassenleistung den Blutdruck misst und dann die Therapie anpasst. Das ist einfach nicht sein Gebiet. Er kennt dazu weder die Vorgeschichte der Patienten in ihrer Ausführlichkeit noch letztlich die möglichen Ursachen der Hypertonie und deren Behandlungsmöglichkeiten.

    Das ist ja witzigerweise auch nicht vorgesehen. Er soll messen, aber bei Auffälligkeiten an den Arzt verweisen. Also eine Vorsorgeuntersuchung in der einfachsten Form des Screenings; dafür muss man auch nicht Apotheker sein. Der Gedanke dürfte sein, dass Menschen häufiger zur Apotheke als zum Arzt gehen und dort auch erst einmal einen Termin bekommen müssen (den dann kein anderer wahrnehmen kann), so dass man dort niederschwellig screenen kann. (Der Weg zum "Gesundheitskiosk"?)


    Wie so viele Neuregelungen ist der Gedanke durchaus nachvollziehbar, aber die Regelung an sich nicht sinnvoll, weil sie das Problem nicht löst, sondern nur darum herumorganisiert (und damit neue Probleme schafft).

  • Freilich, denn wer abhängig beschäftigt ist, bekommt Geld dafür, dass er seine Arbeit macht oder seine Arbeitsleistung anbietet. Alles andere ist unternehmerisches Risiko und die Kehrseite der unternehmerischen Selbständigkeit.

    Ja, das Beispiel ist nicht ganz stimmig, ich wollte aber, dass es zu Mikes Alltag passt.


    Das mit dem Risiko und der unternehmerischen Selbstständigkeit stimmt so einfach nicht. Das Budget ist reglementiert. Das betrifft aber nicht nur die eigene erbrachte Leistung, sondern auch das, was notwendiger- und richtigerweise an weiteren Untersuchungen und Therapien verordnet wird.

    Mir ist das in dieser Form für keinen anderen selbstständigen Beruf bekannt. Ich wüsste nicht, dass eine Rechtsanwaltskanzlei nur eine maximale Zahl an Klienten vertreten oder an Zahl an Prozessen führen darf, weil ansonsten sie regresspflichtig würde.


    Das ist ja witzigerweise auch nicht vorgesehen. Er soll messen, aber bei Auffälligkeiten an den Arzt verweisen. Also eine Vorsorgeuntersuchung in der einfachsten Form des Screenings;

    Das ist so auch nicht korrekt. Es kann durchaus mehr als nur auf den Arzt zu verweisen angeboten werden.


    In einer Mustervereinbarung zwischen Apotheker und dem Versicherten unterschreibt dieser u.a.:

    Zitat

    Es wird eine standardisierte Dreifach-Messung bei Versicherten mit diagnostiziertem Bluthochdruck durchgeführt. In Abhängigkeit von dem Mittelwert aus der 2. und 3. Messung erhält der Versicherte eine konkrete Empfehlung zu Maßnahmen. Bei Werten oberhalb definierter Grenzwerte, erhält der Versicherte die Empfehlung zur zeitnahen weiteren Abklärung durch einen Arzt.

    dap_pdl_Blutdruck_Patientenvertrag.pdf (deutschesapothekenportal.de)


    Und es ist doch mehr als realitätsfern, dass der Apotheker nur sagt, "Ihr Blutdruck ist zu hoch, gehen Sie zu Ihrem Arzt." Das habe ich gerade selbst vor 2 Monaten in einer Apotheke erlebt, dass da mehrere Vorschläge gemacht wurden, die über eine Empfehlung zur Arztvorstellung hinausgingen.

  • Das mit dem Risiko und der unternehmerischen Selbstständigkeit stimmt so einfach nicht. Das Budget ist reglementiert. Das betrifft aber nicht nur die eigene erbrachte Leistung, sondern auch das, was notwendiger- und richtigerweise an weiteren Untersuchungen und Therapien verordnet wird.

    Mir ist das in dieser Form für keinen anderen selbstständigen Beruf bekannt. Ich wüsste nicht, dass eine Rechtsanwaltskanzlei nur eine maximale Zahl an Klienten vertreten oder an Zahl an Prozessen führen darf, weil ansonsten sie regresspflichtig würde.

    Das gilt nur dann, wenn der Arzt sich entscheidet, als Vertragsarzt für die gesetzlichen Krankenversicherungen tätig zu werden. Auch das ist eine freie unternehmerische Entscheidung. :S


    Das ist in anderen Berufen im Grundsatz nicht anders: wer sich vertraglich bindet, die Klienten seines Vertragspartners mit Leistungen zu versorgen, der muss dann eben mit den Vertragsbedindungen leben.


    Ich räume aber gern ein, dass das Spezifikum der ärztlichen Tätigkeit ist, dass die Mehrzahl der potentiellen "Kunden" gesetzlich krankenversichert ist und daher eine wirklich freie selbständige Tätigkeit auf Schwierigkeiten stößt. (Andererseits funktioniert das bei den Zahnärzten ja auch: die bieten eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche, das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Basisversorgung an, und wer mehr will, zahlt privat zu - oder schließt dafür eine Zusatzversicherung ab.)

    Das ist so auch nicht korrekt. Es kann durchaus mehr als nur auf den Arzt zu verweisen angeboten werden.

    Es gibt eine - angeblich mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - abgestimmte Vorgehensweise, die sich aus dem Blutdruck-Informationsbogen ergibt: man misst dreimal, mittelt die zweite und dritte Messung und schaut dann in eine Tabelle mit den Spalten "bis 64 Jahre" / "ab 65 Jahre". Danach gibt es genau eine von drei Empfehlungen: "alles gut, weiter regelmäßig selbst messen" / "sagen Sie dem Arzt Bescheid, wenn Sie das nächste Mal einen Termin haben" / "machen Sie binnen 4 Wochen einen Arzttermin ab". Das dürfte sogar Rettungssanitäter-tauglich sein. :S


    All das - und die anderen pharmazeutischen Dienstleistungen - kann man bei der ABDA nachlesen.


    Wer als Apotheker - meist wird das ja wohl eine PTA durchführen - (wesentlich) mehr tut, insbesondere den Blutdruck darüber hinausgehend bewertet und konkrete Therapie-Empfehlungen macht, übt im Zweifel unerlaubt die Heilkunde aus. Das dürfte abmahnfähig sein und ist im Zweifel auch strafbar.

    Und es ist doch mehr als realitätsfern, dass der Apotheker nur sagt, "Ihr Blutdruck ist zu hoch, gehen Sie zu Ihrem Arzt." Das habe ich gerade selbst vor 2 Monaten in einer Apotheke erlebt, dass da mehrere Vorschläge gemacht wurden, die über eine Empfehlung zur Arztvorstellung hinausgingen.

    Das ist dann Theorie und Praxis. Aber es gibt ja durchaus auch Ärzte, die ihren Patienten mal eine kleine Packung - oder gar einzelne Tabletten o.ä. - Arzneimittel mitgeben oder beim Hausbesuch da lassen ...

  • Das ist in anderen Berufen im Grundsatz nicht anders: wer sich vertraglich bindet, die Klienten seines Vertragspartners mit Leistungen zu versorgen, der muss dann eben mit den Vertragsbedindungen leben.

    Ja, man darf sich aber auch über die Bedingungen beschweren oder ändern wollen, wenn man diese als unangemessen empfindet ohne dass man dafür Populismus vorgeworfen bekommt. Darum ging es ja in Mikes post.


    Andererseits funktioniert das bei den Zahnärzten ja auch: die bieten eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche, das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Basisversorgung an, und wer mehr will, zahlt privat zu - oder schließt dafür eine Zusatzversicherung ab.

    Nein, der Vergleich stimmt nicht, weil schon die Basisversorgung und das Notwendige durch das Budget überschritten werden kann, wenn die Patienten entsprechend "teure" Erkrankungen haben.


    Es gibt eine - angeblich mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - abgestimmte Vorgehensweise, die sich aus dem Blutdruck-Informationsbogen ergibt: man misst dreimal, mittelt die zweite und dritte Messung und schaut dann in eine Tabelle mit den Spalten "bis 64 Jahre" / "ab 65 Jahre". Danach gibt es genau eine von drei Empfehlungen: "alles gut, weiter regelmäßig selbst messen" / "sagen Sie dem Arzt Bescheid, wenn Sie das nächste Mal einen Termin haben" / "machen Sie binnen 4 Wochen einen Arzttermin ab". Das dürfte sogar Rettungssanitäter-tauglich sein. :S

    Die Vereinbarung bedeutet nicht, dass auch eine weitere Beratung vorgenommen werden kann/ darf. Weiterhin ist die Ausführung an sich fragwürdig, wenn starke Abweichungen nach oben oder unten mit deren Behandlungspriorität nicht erfasst werden. Bei einem Blutdruck systolisch über 200 einen Termin innerhalb von 4 Wochen auszumachen wäre sicher falsch.


    Das ist dann Theorie und Praxis. Aber es gibt ja durchaus auch Ärzte, die ihren Patienten mal eine kleine Packung - oder gar einzelne Tabletten o.ä. - Arzneimittel mitgeben oder beim Hausbesuch da lassen ...

    Dabei handelt es sich regelmäßig um Musterbestände oder bereits angebrochene Packungen, deren Mitgabe völlig legal möglich sind. Außerdem ist eine direkte orale Therapie zu jedem Zeitpunkt erlaubt.

  • Warum man es so frei überträgt, werte ich auch eher als Überreaktion. Aber ich habe den Artikel verlinkt und Kollegen gefragt, die KV in Schleswig-Holstein hat ihren Poolärzten, auch dem Fahrdienst, der die überwiegende Mehrheit stellt und hier wie oben von mir beschrieben organisiert ist, zum 31.12.2023 gekündigt. Und das wird schon nachhaltig recht deutliche Folgen haben.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Dabei handelt es sich regelmäßig um Musterbestände oder bereits angebrochene Packungen, deren Mitgabe völlig legal möglich sind.

    Das ist - vorsichtig gesagt - umstritten. Das Gesetz verbietet es generell (und, soweit ich mich entsinne, war das auch die Absicht des Gesetzgebers). Teilweise wird eine ungeschriebene, quasi gewohnheitsrechtliche Ausnahme für Ärztemuster gemacht, aber klar ist anders.

    Außerdem ist eine direkte orale Therapie zu jedem Zeitpunkt erlaubt.

    Klar: Einnahme vor Ort immer.