Baden-Württemberg plant Reform des Rettungsdienstgesetzes

  • Pfff... in NRW haben RettAss noch bis Ende 2026! Noch genug Zeit, gegen die Einführung zu kämpfen!

    Nein, ich fühle mich nicht angegriffen.
    Aber ist der RettAss das eigentliche Problem? Ich seh da mittlerweile bei vielen (Grünschnäbeln) die Geringschätzigkeit durchscheinen gegenüber den RettAss oder den Ergänzungsgeprüften.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Nein, ich fühle mich nicht angegriffen.
    Aber ist der RettAss das eigentliche Problem? Ich seh da mittlerweile bei vielen (Grünschnäbeln) die Geringschätzigkeit durchscheinen gegenüber den RettAss oder den Ergänzungsgeprüften.

    War das bei der Einführung des RettAss anders (übergeleitet, Ergänzungsprüfung, Vollzeit)?

  • Nein, das gab's auch. Ob's auch in der Ausprägung, kann ich nicht beurteilen.

    Sollte NRW da besonders auf der Bremse stehen, dürften eher die Interessen der Feuerwehren eine gewichtige Rolle spielen.

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  • Sollte NRW da besonders auf der Bremse stehen, dürften eher die Interessen der Feuerwehren eine gewichtige Rolle spielen.

    Das sollte nicht überraschend sein. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wollten die Feuerwehren ihren Grundausbildungslehrgang B1/B2 in die NotSan-Ausbildung integrieren bzw. Teile davon anerkennen lassen für die NotSan-Ausbildung. Das war bei der RettAss-Ausbildung ja schon so. Ich bin froh, dass das nicht so gekommen ist.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Natürlich ist das so gekommen. „Mein“ Azubi macht an einer Feuerwehrschule den NotSan, der nur 2,5 Jahre dauert, weil die Kursteilnehmer allesamt BF‘ler sind, denen der RS aus dem B1 anerkannt wird.

    Gibt da sogar nen eigenen modularen Verlauf für, der auf den letzten Seiten des Rahmenlehrplans NRW zu finden ist; zudem existiert ein gesondertes Ausbildungsbegleitheft für diesen FW eigenen Lehrgang, an dem u. a. H. Karutz als Autor mitgewirkt hat.

  • ....Das ist und bleibt halt trotzdem illegal...

  • Also hier in Niedersachsen wird das auch nicht gemacht. Trotz RettSan-Light im B1/B3-Lehrgang müssen die Stifte danach die kompletten drei Jahre NotSan machen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das mag ja sein, trotzdem ist es möglich. Man beruft sich darauf, dass Dinge wie bspw. Einsatztaktik, Sprechfunker, Fahrzeugkunde, technische Rettung, Gefahren an der Einsatzstelle und med. Grundversorgung (Verbände wickeln, Blutdruck messen,...) schon bekannt sind und sie daher als gleichwertig gelten. So werden sie dann von der Behörde anerkannt.

    In Bayern gibt bzw. gab es Anerkennung von Pflegeausbildungen. Der Fachpfleger Anästhesie brachte dort zumindest mal ein Jahr.


    Ich finde das auch nicht gut und richtig so, aber Behörden vergleichen Papier und nicht die Realität. Und auf dem Papier steht da das selbe. Damit kann man es anerkennen. Und da es der (eigenen) Behörde auch noch extrem viel Geld spart...

  • Im Endeffekt ist doch mittlerweile jedes Mittel recht um Personal und somit Aussenwirkung zu generieren. Wo da jetzt im Detail der Unterschied zu so Moves wie RettAss-Urkunde nach 6 Monaten Schulbank ist muss jeder für sich selbst klar kriegen.

    Unterm Strich kann man sich aufregen oder seine wertvolle Lebenszeit sinnvoll investieren! 🤷‍♂️

    Vielleicht bin ich als Württemberger aber auch so viel Leid gewohnt das ich schon per Stammhirnreflex mit Fatalismus oder Verdrängung reagiere.

  • Nein? Wie kommst du drauf? Ich finde das auch vollkommen sinnfrei, aber das geht natürlich.


    Die Verkürzung der Ausbildung bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Die Feuerwehrverbände haben seinerzeit einen riesige Wirbel gemacht, um eine Verkürzung durch die Berufsfeuerwehrausbildung in das Gesetz zu kriegen - und sind gescheitert. Sich dies nun über den §9 (Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen) zurechtzubiegen ist mindestens gegen das Interesse des Gesetzgebers, der dies ja explizit nicht aufgenommen hat. Ob es die Voraussetzung nach §9 überhaupt erfüllt, finde ich auch ein wenig zweifelhaft. Der Rettungssanitäter ist grundsätzlich erstmal raus, da er keine Ausbildung ist. Diesen als Teil der Berufsfeuerausbildung zu sehen und dann anzurechnen halte ich für... mindestens schwierig. Aber da werden sich unsere Juristen wohl besser auskennen?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Die Anerkennung bedarf vor allem der Einzelfallprüfung. Ob diese wirklich jedes Mal durchgeführt wird darf bezweifelt werden.

  • Aber das Konstrukt ist ja nicht neu, sondern wird seit Jahren durchgeführt. Der o.g. Rahmenlehrplan ist von 2015. Insofern empfinde ich die Entrüstung als einigermaßen wohlfeil.

    In Schleswig-Holstein macht man das nicht so. Und ich habe gerade hier tatsächlich das erste mal davon gehört. Und das NRW eine gewisse Historie mit dem Versuch der Aushöhlung des NotSanG hat, entschuldigt das jetzt auch nicht.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Die Anerkennung bedarf vor allem der Einzelfallprüfung. Ob diese wirklich jedes Mal durchgeführt wird darf bezweifelt werden.

    Wieso sollte man dies auch? Wenn man einmal geprüft hat ob eine teilweise Anerkennung möglich ist, warum sollte sie im selben Falle bei einer anderen Person nicht möglich sein?

    Im übrigen ist mir keine NotSan - Schule in NRW bekannt, die diese Praxis lebt.