BaWü plant eine Reform des bestehenden Rettungsdienstgesetzes.
Bestandteile sind u.a. die Eintreffzeiten und die eigenständige Gabe von Medikamenten
BaWü plant eine Reform des bestehenden Rettungsdienstgesetzes.
Bestandteile sind u.a. die Eintreffzeiten und die eigenständige Gabe von Medikamenten
Das ist der Untergang des Abendlandes! Eigenständig Medikamente geben, unfassbar ...
Warten wir es mal ab. Im großspurig planen ist man hier gut, im Umsetzen dafür umso schlechter.
Das ist der Untergang des Abendlandes! Eigenständig Medikamente geben, unfassbar ...
Ich nehme an, damit ist gemeint, die nach wohl vorherrschender Meinung notwendige gesetzliche Voraussetzung für die (sinnvollerweise bereits eingeführte) "Vorabdelegation" zu schaffen.
Zwischen den Worten war der Sarkasmus eindeutig gekennzeichnet. Im Jahr 11 des NotSanG.
Im Jahr 11 des NotSanG.
Pfff... in NRW haben RettAss noch bis Ende 2026! Noch genug Zeit, gegen die Einführung zu kämpfen!
§4 (7) RettG NRW
Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 wird die Funktion der Rettungsassistentin oder
des Rettungsassistenten durch die Notfallsanitäterin oder den Notfallsanitäter ersetzt.
Think positive. Nicht umdrehen und einfach nach vorne schauen!
Das ist der Untergang des Abendlandes! Eigenständig Medikamente geben, unfassbar ...
Ich verstehe den Sarkasmus in Zusammenhang mit BW irgendwie nicht, hier in „unserem“ Rettungsdienstbereich und auch im benachbarten Bereich, an dem ich gerade eingesprungen bin, werden von unseren NotSan sehr selbstverständlich Medikamente gegeben, ohne immer einen Notarzt zu alarmieren. Auch muss dafür keiner Abbitte leisten. Und da bisher auch noch keiner in den Knast gewandert ist, scheint es ja auch in BW möglich zu sein. Zumal das auch schon mehrere Jahre so ist.
Es scheint halt vor allem von den Vorgesetzten abhängig zu sein. Aber das ist ja auch kein spezielles BW-Thema, so Dinge gibt es doch in allen Bundesländern.
Alles richtig. Und war auch nicht speziell auf BaWü bezogen. Mir ging es um die ungeschickte Art, wie dieses der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Daher der Sarkasmus. Ich konnte mir diesen nicht verkneifen. Und ja, Baustellen gibt es in jedem Bundesland. Einheitlichkeit können wir in Deutschland eben nicht.
Alles richtig. Und war auch nicht speziell auf BaWü bezogen. Mir ging es um die ungeschickte Art, wie dieses der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Daher der Sarkasmus. Ich konnte mir diesen nicht verkneifen. Und ja, Baustellen gibt es in jedem Bundesland. Einheitlichkeit können wir in Deutschland eben nicht.
Den Gesetzentwurf zu verkaufen, als wäre er die Grundlage für einen modernen Rettungsdienst, ist gerade in Ba-Wü tatsächlich etwas albern. Da gäbe es noch ganz andere Schrauben zu drehen. Stichwort Selbstverwaltung.
Allerdings glaube ich andererseits nicht, dass wir in Deutschland unbedingt Einheitlichkeit brauchen. Der Föderalismus hat sicherlich auch gute Seiten. Und Einheitlichkeit macht auch umgekehrt nicht alles besser.
Grüße Aus Griechenland
Jörg
Allerdings glaube ich andererseits nicht, dass wir in Deutschland unbedingt Einheitlichkeit brauchen. Der Föderalismus hat sicherlich auch gute Seiten. Und Einheitlichkeit macht auch umgekehrt nicht alles besser.
Ich wiederhole mich, Einheitlichkeit bedeutet in den meisten Fällen Stillstand. Man möge mal nach Frankreich schauen, welches den Rettungsdienst zentralistisch regelt. Die Versorgungsstrategien werden von Paris vorgegeben und müssen in den Pyrenäen, auf Martinique und Réunion umgesetzt werden. Ich habe persönlich meine Bedenken, wenn die gleichen Verfahren in Berlin, auf der Zugspitze und auf Hallig Hooge umgesetzt werden müssen.
Ich denke schon, dass Einheitlichkeit im Rettungsdienst vieles vereinfachen und verbessern würde. Einfaches Beispiel aus meiner vergangenen Leitstellenzeit, in der ich auch für die Koordination von Intensivtransporten des gesamten Bundeslandes verantwortlich war; Verlegung eines COVID-Lungenversagers:
Sowas nervt einfach nur. Anstatt im Bundesland einen einheitlichen ITW zu beschaffen, bilden sich an jedem Standort Arbeitsgruppen um für sich den nächsten ITW zu planen.
Nächstes Beispiel: Sekundärtransport RTW aus Landkreis A mit NEF aus Landkreis B: Es wird der Defi des NEF benötigt wegen bestimmter Ausrüstungsgegenstände. Tja, anderes Modell wie im RTW, kann dort nicht fixiert werden.
Nächstes Beispiel: Krankenhaus aus Landkreis A kann nicht das elektronische Notfallprotokoll des RTW aus Landkreis B empfangen.
Es gibt so viele Beispiele. Ja, sicher. Einheitlichkeit regelt nicht alles. Und Stillstand verursacht es nur dort, wo einheitlich kein Interesse an Fortschritt und Qualität gelegt wird (ist ja auch eine Form von Einheitlichkeit). Jedoch würde Einheitlichkeit vieles einfacher machen. Mir ist die Ablehnung daher zu pauschal.
Ich habe persönlich meine Bedenken, wenn die gleichen Verfahren in Berlin, auf der Zugspitze und auf Hallig Hooge umgesetzt werden müssen.
Ich sehe u.a. in diversen S Richtlinien, wie auch Algorithmen keine Differenzierung des Pat.-Wohnorts. Insofern sollte es keine Rolle spielen, wenn der RD in seiner eigentlichen Funktion als medizinische Komponenten (gar bundesweit) einheitlich agiert.
Eine Vereinheitlichung bedeutet normalerweise, dass der „kleinste gemeinsame Nenner“ gefunden wird. Und Zentralismus bedeutet, dass das gesamte System vollumfänglich angeglichen wird, nicht nur die Ausbildung oder die Algorithmen. Dies unterbindet automatisch lokale Erfordernisse. Es nimmt zum Beispiel keine Rücksicht auf die Verfügbarkeit von Resourcen, Ausrüstung oder Fahrzeugeigenschaften.
Projekte, wie in Niederösterreich wären praktisch nicht umsetzbar, da sie einer bundeseinheitlichen Strategie widersprechen würden.
Man kann ja auch einheitlich mit Variablen machen. Bspw. kann man ja in Bayern trotz zentraler Beschaffung normale RTW für die Stadt besorgen und geländegängige für Aussenwachen.
Vielleicht sollte man einfach einen Standard festlegen, auf diesem aufgebaut werden kann.
Der Standard sollte sich dann allerdings am Pyramidenprozess orientieren, da dieser vielerorts Grundlage für die Ausbildung ist.
Damit sollten dann Raum für Entwicklung und Innovation möglich sein.
Allerdings glaube ich andererseits nicht, dass wir in Deutschland unbedingt Einheitlichkeit brauchen. Der Föderalismus hat sicherlich auch gute Seiten. Und Einheitlichkeit macht auch umgekehrt nicht alles besser.
Ich weiß nicht ... Den Rettungsdienst bundesweit so wie in Bayern zu regeln wäre sicherlich nicht verkehrt. Die Regelungen sind rechtlich - zumindest weitgehend - überdurchschnittlich strukturiert und durchdacht. Und wenn es vor allem um Einheitlichkeit geht, ist es ja nicht so wichtig, nach welchem Maßstab vereinheitlicht wird.
Ein relevanter Punkt wäre auch, in welchem Spielraum abweichen möglich ist?
In NRW dürfen die ÄLRD mit den Freigaben machen, was sie wollen.
In Bayern wird es für Bayern festgelegt, die ÄLRD müssen es dann umsetzen.
Dadurch haben wir in NRW einen wilden Fleckenteppich an Vorgaben, Ausstattungen und Ausrüstungen der Rettungsdienste, in Bayern nicht.