Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • [....] einem 360-stündigen Rettungswachenpraktikum, [...]n

    Ich bin grad wirklich nichtmehr Up-to-date in der Fragestellung aber mal rein interessehalber. Soll ich dann als Praktikant im RTW mitfahren oder wie ist das geplant?

  • Solltest du anstreben, zuerst den Rettungsassistentenlehrgang zu absolvieren, musst du, um die Bezeichnung Notfallsanitäter tragen zu dürfen einen 960-stündigen Ergänzungslehrgang (<3 Jahre Berufserfahrung) absolvieren. Dieser besteht dem Entwurf (!) zufolge aus einem 360-stündigen Rettungswachenpraktikum, 120-stündigen Klinikpraktikum (Notaufnahme, Anästhesie, Psychiatrie) sowie insgesamt 480 Stunden Theorie.
    Eine verkürzte Ausbildung GuKP->NotSan ist bisher nicht vorgesehen.

    Was sehr schade ist. Denn wer in unserer Ausbildung mitdenkt der ist in Sachen Notfallmedizin auch net aufm Kopf gefallen und einiges würde sich wieder holen. Das ist eben extrem schade für die - wie ich- die schon ein bissel älter sind und trotzdem euren tollen Beruf erlernen möchten. Also ich bemerke gerade dass sinnvolle Infos über eine zukünftige Ausbildung schwer zu kriegen sind ... könnte wohl daran liegen dass bestreffende Stellen auch noch nicht so richtig wissen wie das läuft, oder?

  • Ich bin grad wirklich nichtmehr Up-to-date in der Fragestellung aber mal rein interessehalber. Soll ich dann als Praktikant im RTW mitfahren oder wie ist das geplant?


    Naja gut die 360 Stunden kann man dann je getrost auf seinem Job absitzen und schon ist ein Drittel ab gefrühstückt.

  • Zitat

    Naja gut die 360 Stunden kann man dann je getrost auf seinem Job absitzen und schon ist ein Drittel ab gefrühstückt.


    Na hoffentlich wird das gehen. Mir graust es vor 360 Stunden als 3 auf dem RTW. Spannend find ich auch wie man und mit was man die 480 Stunden Theorie mit leben füllen will ohne großartig Sachen zu wiederholen.


    Ich finde generell das die Übergangsregelung für Rettass der größte Murks des ganzen Gesetzes ist.

  • Was soll der / die RA denn in diesem Praktikum lernen? Und vor allem: von wem?


    Vorne der RA mit 2 Jahre Berufserfahrung mit dem frischen RS als RTW - Team und hinten der RA mit 5 Jahren Erfahrung, der Stunden für seinen NFS sammelt?


    Gruß
    Karsten

  • Ich finde generell das die Übergangsregelung für Rettass der größte Murks des ganzen Gesetzes ist.

    Wie würdest du dir die Regelung wünschen?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Bei uns machen wir uns mittlerweile mehr Gedanken, ob die Fortbildungszeit reicht um die neuen Inhalte zu schulen. Denn nach den Stellungnahmen zu den Kompetenzen (Insbesondere ÄLRD - vom 9.9.2013) sind wir uns sicher, das diese Weiterbildungen und Prüfungen kein Spaziergang werden bei dem man nicht weiß wie die Inhalte aufgefüllt werden müssen. Hier wird ganz sicher das Gegenteil der Fall sein.


    Diese Stellungnahme ist meines Wissens nach leider nicht öffentlich. Ich hoffe aber das es nicht mehr lange dauert um endlich auf validen Grundlagen planen zu können.

  • 1. eine APVO


    2. Übergangsregel an Hand der APVO


    3. kein zeitliches Limit die Überleitung zu vollziehen


    4. Anerkennung der Berufserfahrung auch nach in kraft treten des NotSanG, RettAss kann weiterhin 3 oder 5 Jahre Erfahrung sammeln und dann verkürzt überleiten.


    5. gesicherte Möglichkeit auch während Vollzeitbeschäftigung, ohne Risiken des Jobverlustes eine Weiterbildung einzugehen


    6. Anerkennung zusätzlicher Ausbildungen wie OrgL, Zugführer, Trauma und Rea-Management etc.

  • Ich hatte heute ein Gespräch mit meiner Wachleitung in der ich angekündigt habe, dass ich offiziell ein Schreiben an die Verwaltung schicken werde in dem ich schnellstmöglich um Nachqualifizierung bitte. Es gab viel zu diskutieren und auszutauschen. Beispielsweise wurde mir schon mal angekündigt, dass ich vermutlich in Vorkasse treten muss für die Überleitung und das bis Mitte 2015 für mich schon mal gar nichts läuft. Danach werden nach Übergangsregelung erst mal die übergeleitet die keinen Aufbaulehrgang mehr brauchen sondern nur noch ein verlängertes Wochenende. Geht schneller, ist einfacher zu bewerkstelligen. So ist die derzeitige Auffassung seitens der Verwaltung.
    Mein Wachleiter hat mir zugesichert sein möglichstes zu tun, aber er meinte, dass das RettG NW den NFS auch sicherlich nicht in 5 Jahren enthalten wird. In sofern gibt´s hier auch keinen Druck den man ausüben kann.
    Fazit: Ich danke den kranken Gehirnen für diese Übergangsregelung. Mir war immer klar, dass der Kampf erst noch kommen wird. Für mich hat er heute begonnen.

  • @ Sebastian.Nitsche: du redest von einer Stellungnahme des/der ÄLRD zu Kompetenzen und der daraus resultierenden Frage, wie alle möglichen Inhalte geschult werden sollen/könnten. Sollte diese Stellungnahme vom Bundesverband der ÄLRD kommen oder von dem ÄLRD eurer Region? Ich für meinen Teil (BW) habe keinen ÄLRD


    Vielleicht kannst du ja etwas mehr über diese Stellungnahme erzählen (natürlich nur, solange es keine Probleme für dich bedeutet).


    Grüße

  • Es ist ein neues Berufsbild. Woher leitet ihr den euer Recht auf Überkeitung ab? Freut euch das es überhaupt geht. Laut RD Gesetz gebraucht wird er bestimmt eh erst in 5-10 Jahren. Wozu die Hatz?

  • Es ist ein neues Berufsbild. Woher leitet ihr den euer Recht auf Überkeitung ab? Freut euch das es überhaupt geht. Laut RD Gesetz gebraucht wird er bestimmt eh erst in 5-10 Jahren. Wozu die Hatz?

    Naja... natürlich ist es ein "neues Berufsbild", welches jedoch den Rettungsassistenten zu 100% ersetzt, denn diese Ausbildung kannst du dann nicht mehr erlernen... Es ist also nicht einfach ein höherwertiges Berufsbild zum bestehenden dazu, sondern eben ein Ersetzen. Ich wollte mal den Bäcker/Elektriker/Arzt sehen, wenn man ohne Überleitung einfach sagen würde "So morgen gibts den Bäcker 2.0/Elektriker 2.0/Arzt 2.0 und ihr dürft euch nicht überleiten dazu.


    Mein Vorschlag zur Überleitung ist und bleibt nach wie vor: Einheitlich für alle Rettungsassitenten die Notfallsanitäter werden möchten: Reguläres Staatsexamen. Dann gibts überhaupt keine Diskussionen... Wer den Anforderungen genügt wird es....


    Alleine schon keine schriftliche Prüfung in der Überleitung zu etablieren halte ich für fragwürdig.

  • In 3 Monaten geht es los, bis jetzt weiß keiner wie ;) Es wird sicher 1 Jahr oder mehr ins Land ziehen bis es einigermassen in geordneten Bahnen verläuft. Ein Jahr was man also von der 7 Jahresfrist wegstreichen kann.
    Ich bin mir sicher das viel Punkte, gerade der Überleitung, eine Entscheidung der Arbeits- und Verwaltungsgerichte herbeiführen werden. Auch wird das NotSanG wie jedes Gesetz in der BRD relativ schnell durch Ausnahmeregeln und Zusätze "aufgeweicht". Das war schon immer und über all so, hier wird mit Sicherheit keine Ausnahme gemacht.

  • Vorne der RA mit 2 Jahre Berufserfahrung mit dem frischen RS als RTW - Team und hinten der RA mit 5 Jahren Erfahrung, der Stunden für seinen NFS sammelt?


    Ein RA mit 5 Jahren Erfahrung muss keine Stunden mehr sammeln, er kann die Ergänzungsprüfung ohne weitere Schulung ablegen. Ich weiß aber, worauf Du hinauswillst - bei mir ist witzigerweise (aufgrund meiner nur nebenberuflichen Tätigkeit) sogar die Konstellation denkbar, dass ich als Praktikant bei Kollegen "mitfahren" müsste, welche ich selbst ausgebildet habe...

    Fazit: Ich danke den kranken Gehirnen für diese Übergangsregelung.


    Ich finde generell das die Übergangsregelung für Rettass der größte Murks des ganzen Gesetzes ist.


    Vor wenigen Monaten wurde ich für solche Aussagen sowohl hier als auch an anderer Stelle noch fast gesteinigt. Schön, dass dem Einen oder Anderen nun ein Licht aufgeht.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Wie motiviert und aktiv ist denn der Apparat im BGM noch nach der Abwahl/Rausschmiss der FDP aus dem Bundestag.
    Mir ist schon klar, dass da nicht der ganze Beamtenapparat FDP-Mitglied ist und ausgetauscht wird, die Beamten bleiben auch bei Regierungswechsel meist zum großen teil erst mal erhalten. Aber generell ist in Berlin im Moment wohl eher Pöstchenverteilen angesagt als NotSan-Gesetz.


    Gibts denn einen Termin zur Bekanntgabe der definitiven Appr.- und Prüfungsordnung?


    Ohne die kann ja keine Schule planen und demnach können auch keine Azubis auf Rettungswachen eingeplant werden.

  • Vor wenigen Monaten wurde ich für solche Aussagen sowohl hier als auch an anderer Stelle noch fast gesteinigt. Schön, dass dem Einen oder Anderen nun ein Licht aufgeht.


    Da muss ich kurz einhaken. Ich hab die Übergangsregelung immer kritisiert, nur den Rest des Gesetzes eben nicht. Und ich wiederhole es nchmal gerne: ich halte sie auch rechtlich für nicht haltbar. Mal ganz platt gesagt, was unterscheidet dich von mir? Nichts. Wir beide haben eine Urkunde wo drauf steht, dass ich Rettungsassistent bin. Alle hier in dem Forum haben nach RettAssG eben diese Urkunde und auf keiner steht was anderes drauf. Wieso sollte hier also ein Unterschied bestehen?
    Zugegeben, es gibt welche die sind (deutlich) besser als ich in diesem Job. Und es gibt welche, die (deutlich) schlechter sind in ihrem Job, aber das liegt mitnichten an den Jahren in eben diesem Job oder gar an dem Datum auf der Urkunde.

  • Es kann doch jeder die komplette Prüfung machen. Wenn wir meinen wir können das, was die NFS nach 3 Jahren können, dann können wir auch alle deren Prüfung bestehen.


    Wer vielleicht denkt das man auch Sachen verlernt in der Praxis, und das (hoffentlich) der NFS ein bisschen mehr lernt, als wir in der Schule in 15 Wochen, der kann ja freiwillig einen Kurs machen. Ich verstehe die Staffelung der Stunden auch nicht. Wenn es nach mir ginge wäre es einfacher:


    RettAss ---> NFS: komplette Prüfung
    RettAss ---> NFS: verkürzte Prüfung nach 480 Std. Kurs.


    Voila. Aber das will auch keiner, denn am liebsten will man doch NFS sein mit Ritterschlag.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.